Unterhaltspflicht für einen Hund???

okko

Neuer Knochen
Zunächst einmal ein fröhliches "Hallo" an Euch.

Wende mich mit einer eher ungewöhnlichen Frage an Euch.

Zu meiner Situation. Vor etwa 6 Jahren haben meine damalige Freundin und ich uns entschieden einen Hund in unsere "Familie" aufzunehmen.

Nach der Beendigung dieser Beziehung haben wir uns das Sorgerecht für den "Kleinen" zunächst problemlos geteilt.

Vor einigen Wochen hat mir meine Ex nun mitgeteilt, dass sie nicht mehr dazu bereit sei, sich um den Hund zu kümmern.

Seitdem versorge ich den Hund alleine und komme auch alleine für die nun entstandenen Mehrkosten, wie Hundebetreuungskosten, auf.

Langsam muss ich jedoch erkennen, dass diese Situation meine finanziellen Möglichkeiten leicht übersteigt.

Habe schon lang und schmutzig "gegoogelt", aber keine passende Antwort auf meine Frage bekommen.

Und hier ist meine Frage: Ist meine Ex verpflichtet mich finanziell bei der Betreuung des Hundes zu unterstützen???

Zusatz: Wir waren nicht verlobt und nicht verheiratet. Der Kaufvertrag des Hundes ist damals durch und beide unterzeichnet worden. Wir sind somit beide Besitzer der "Sache" Hund.
 
Und hier ist meine Frage: Ist meine Ex verpflichtet mich finanziell bei der Betreuung des Hundes zu unterstützen???

Ich fürchte nein. Du kannst ja mal bei ihr anfragen, ob sie dich unterstützen kann und auf ihre moralische Verantwortung pochen, wenn sie aber nicht einverstanden ist, wirst du kaum eine Möglichkeit haben, das durchzusetzen.
 
Interessantes Thema... :rolleyes::o

Meine google-Suchanfrage "unterhalt für hund": LINK

Ich hab tatsächlich Urteile entdeckt (jedoch alle aus D) - vor Gericht wirst du dafür auf jeden Fall müssen, wenn du das wirklich durchsetzen willst.. :o
Aber da müsstet ihr schon vorher (bei der Trennung) eine Vereinbarung (wenn mögl. schriftliche!) diesbezüglich getroffen haben, wie ich gerade gelesen habe...

ob das aber dann in Ö gangbar wäre, weiß ich nicht...
 
.

Seitdem versorge ich den Hund alleine und komme auch alleine für die nun entstandenen Mehrkosten, wie Hundebetreuungskosten, auf.

Langsam muss ich jedoch erkennen, dass diese Situation meine finanziellen Möglichkeiten leicht übersteigt.

was sind denn das für so enorme kosten die nicht erschwinglich sind ????? meinst du hundesitter???

und zu dem gerichtsfall....normal ist dass doch so dass wenn es schon mal so einen einschlägigen fall gab das gerichte sich ja eher an sowas halten oder ???

aber wenn ihr nicht mal verheiratet wart...hm...anderer seits viell. auch gut dass ihr beide unterschrieben habt??

also ich glaube diese frage kann dir nur ein rechtsanwalt beantworten !!
frag auf jedefall nach !!

aber wie oben schon geschrieben worden ist würde ich auch zuerst auf das verständniss deiner ex freundin pledieren !!!

viel glück!!
 
... und auf ihre moralische Verantwortung pochen...

haha... moralische Verantwortung...:D Nee... Das wäre ein untauglicher Versuch...


... müsstet ihr schon vorher (bei der Trennung) eine Vereinbarung (wenn mögl. schriftliche!) diesbezüglich getroffen haben...

Bitte keine eigenmächtigen Sachverhaltserweiterungen. Eine solche Vereinbarung hätte ich erwähnt.


...was sind denn das für so enorme kosten die nicht erschwinglich sind ????? meinst du hundesitter???...

Na... Das sind zunächst Mal alle Kosten, die bis dato durch zwei Personen geteilt wurden. Plus: Fünf Mal wöchentlich die Hundebetreuung.
 
Bitte keine eigenmächtigen Sachverhaltserweiterungen. Eine solche Vereinbarung hätte ich erwähnt.

Hallo? :rolleyes:

Du hast gefragt und ich habe lediglich (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es auch schriftliche oder mündliche Abmachungen bei Trennungen gibt - siehe Link oben) geantwortet. :cool:

Schon mal vom Plusquamperfekt gehört? :confused::D

LG
VERA
 
Na... Das sind zunächst Mal alle Kosten, die bis dato durch zwei Personen geteilt wurden. Plus: Fünf Mal wöchentlich die Hundebetreuung.

:confused::confused: wenn die Hundebetreuung so teuer ist, dann würd ich mal ausschau nach einer anderen halten??? :confused::confused: *amkopfkratz* gibt sicher auch noch andere gute HUndesitter ;)
 
und zu dem gerichtsfall....normal ist dass doch so dass wenn es schon mal so einen einschlägigen fall gab das gerichte sich ja eher an sowas halten oder ???

Ja, aber dazu bräuchte er ja eine (im Optimalfall schriftliche) Abmachung (wie in den zitierten Fällen), dann erst kann er anfechten, dass diese durch die Ex-Freundin gebrochen wurde...

Gibts vielleicht Zeugen oder Kontoauszüge, Zahlungsbelege etc., die auf eine gemeinsame Vereinbarung nach der Trennung schließen lassen?

Ich würde aber vorher auch schauen, ob man das nicht vielleicht doch noch anders regeln kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ okko

Drum prüfe wer sich bindet .
Keine Ahnung , was Du mit Deiner Frage bezweckst . :confused: Deine Ex Freundin , will weder mit Dir noch mit dem Hund , etwas zu tun haben . Das bedeutet eben , selbst für alles aufkommen und selbst auf vieles verzichten .
Der leidtragende ist allerdings , wie immer , der Hund .
Glaube nicht , das Du die Unterhaltspflicht für einen Hund , Gerichtlich einklagen kannst . BZW einklagen kannst Du schon , wirst aber auf den Kosten von Gericht und Anwalt , sitzen bleiben .

LG . Josef
 
ich glaube kaum dass du da chancen hast. ich finde allerdings toll dass du anscheinend nicht in erwähgung ziehst dich von deinem hund zu trennen.
von wo genau bist du? vielleicht findest du hier im forum einen billigeren hundesitter°! was zahlst du zur zeit?

lg anna
 
Moin,

falls Du Dich um den Hund kümmerst, solltest Du Dich auch bemühen, allein Eigentümer zu werden.

Ansonsten kannst Du ja nicht mal allein bezüglich des Hundes entscheiden. Nehmen wir mal an, er wird sehr krank und es stellt sich die Frage des Einschläferns. Er ist weiterhin zur Hälfte Ihr Eigentum, da könntest ja sogar Du schadensersatzpflichtig werden oder der Tierarzt sich deshalb sogar weigern.


Insofern bemühe Dich um eine klare rechtslage, dann ist auch die Frage des Unterhalts geklärt.

Tschüss

Ned
 
Moin,

warum sollte er das? Ist doch gar kein Plusquamperfekt, da das Problem in der Gegenwart noch besteht.

(klugscheißen können hier auch andere :D )

Tschüss

Ned

OK, du hast es anscheinend nicht verstanden: :D

Aber da müsstet ihr schon vorher (bei der Trennung) eine Vereinbarung (wenn mögl. schriftliche!) diesbezüglich getroffen haben, [...]

Bedingung, rechtlich (in einem gesicherten Rahmen) einzufordern zu können wäre die oben angeführte vorangegangene und bereits abgeschlossene Vereinbarung.
 
Moin,

falls Du Dich um den Hund kümmerst, solltest Du Dich auch bemühen, allein Eigentümer zu werden.
Das ist der einzige vernünftige Ansatz .

Ansonsten kannst Du ja nicht mal allein bezüglich des Hundes entscheiden. Nehmen wir mal an, er wird sehr krank und es stellt sich die Frage des Einschläferns. Er ist weiterhin zur Hälfte Ihr Eigentum, da könntest ja sogar Du schadensersatzpflichtig werden oder der Tierarzt sich deshalb sogar weigern.


Insofern bemühe Dich um eine klare rechtslage, dann ist auch die Frage des Unterhalts geklärt.

Tschüss

Ned

Ansonsten geht mir diesen - und wen oder aber , schon wo hin .
fakt ist , laut seinem Schreiben , er kann sich den Hund nicht mehr leisten und das ist doch traurig genug .
Keine Ahnung , wie die Rechtslage in Deutschland ist diesbezüglich . In Österreich , ist soo etwas , ein zweischneidiges schwert .
Ich glaube auch nicht , das jemand zu einer Unterhaltspflicht , für ein Tier verurteilt werden kann , nur weil die damaligen Partner , gemeinsam den Kaufvertrag unterschrieben haben .

LG . Josef
 
Von welchem Streitwert reden wir denn?

Was wenn die Dame die 50% Hund dann verschenkt? Muss man dann mit der 50% Besitzerin Besuchs- und Umgangsregelungen treffen?:confused::p
 
omg... Also wenns mal soweit kommt, dass ich für einen Hund Unterhalt zahlen muss - bei aller, wahrhaft übertriebenen Tierliebe der ich manchmal erliege - dann frage ich mich schon ob die Menschen noch zu retten sind.

Für was denn Unterhalt? Niemand hat euch gezwungen den Hund zu nehmen und es war auch rein zu eurem Vergnügen einen Hund zu halten. Würde sich das auf einen Therapie- oder Service-Hund beziehen, sähe das ganze vielleicht anders aus. Aber ein normaler Familienhund... Für was denn Unterhalt?

Da müsstest du ja auch genau definieren, welche Kosten deine Freundin übernehmen soll und warum - wenn sie doch vom Hund nix mehr hat/haben will.


..

Wenn du uns verrätst, wo du wohnst, können wir dir vielleicht helfen einen neuen Hundesitter zu finden!
 
Von welchem Streitwert reden wir denn?

Was wenn die Dame die 50% Hund dann verschenkt? Muss man dann mit der 50% Besitzerin Besuchs- und Umgangsregelungen treffen?:confused::p

Allsooo jetzt beginnts lächerlich zu werden .

Woo bzw wer , hat etwas von einem Streitwert gesagt . ? Der Threadsteller ist der Meinung , auf diesem Weg , von seiner Ex , vielleicht Geld fordern zu können , damit er sich den Hund " LEISTEN " ( Behalten ) kann .

Der Dame , sind die 50 % Hund egal und will auch nichts mehr davonn wissen .

LG . Josef



LG . Josef
 
Zunächst: DANKE, dass Ihr Euch mit meinem Problem auseinander setzt.
Kann es ein, dass ich hier in den "Austria"-Bereich gerutscht bin???:confused:

Will nur kurz meine Meinung zu meinem Problem darstellen.

Zunächst einmal lebe ich in Deutschland (nur zur Kenntnis).

Es geht mir bei meinem Problem gar nicht darum, meiner Ex irgendein Zwangsumgangsrecht aufzudrücken. Wenn Sie sich nicht um den Hund kümmern möchte, wäre ein solches Aufzwängen sicherlich auch nicht zum Besten des Hundes (und um genau dieses "Beste " geht es mir eben).

Fakt ist. Sie hat vor einigen Jahren, genau wie ich, 50 Prozent an einer "Sache" erworben (Tiere sind im deutschen Recht als "Sachen" eingestuft).

Insofern gehe ich von einer Halterverantwortlichkeit an dieser Sache aus. Der ledigliche Wille zur Aufgabe am Eigentum dieser Sache entbinden meines Erachtens nicht von allen Pflichten eines Eigentümers.

Beispiel: Ich besitze ein altes Auto, habe kein Interesse mehr daran Eigentümer dieser Sache zu sein und stelle dieses an den Straßenrand mit dem Hinweis "Ich will dieses Auto nicht mehr, entbinde mich hiermit von allen Halterpflichten und lasse das Auto hier am Straßenrand verrotten".

GEHT NICHT!!!

Zu der Frage nach dem "Streit"wert...

Gehe davon aus, dass ich hier nicht der einzige Hundebesitzer sein werde und vielen von Euch etwa bekannt sein wird, was ein solches Tier für Kosten verursacht.

Kurze Aufzählung:

60 Euro Futter
20 Euro Pauschale für Tierarz, Hundesteuer und Versicherung
und, geht man von etwa 20 Betreuungstagen a 10 Stunden aus, "lächerliche" 200 Euro (und für dieses "Lächerlich" bedanke ich mich bei meiner Hundenanny) für die Betreuung des Hundes.

Ergeben ohne irgendwelche unplanmäßige Kosten (neue Leine, Halsband, Liegeplatz, etc...)

280 Euro im Monat!!!

Die habe ich nicht mal eben so über... LEIDER!!!

Hoffe, Ihr habt jetzt einen genaueren Überblick über mein Problem.
 
Zunächst: DANKE, dass Ihr Euch mit meinem Problem auseinander setzt.
Kann es ein, dass ich hier in den "Austria"-Bereich gerutscht bin???:confused:
das Forum ist sehr österreich-lastig, aber keine Sorge, wir mögen Euch! :D

Will nur kurz meine Meinung zu meinem Problem darstellen.

Zunächst einmal lebe ich in Deutschland (nur zur Kenntnis).
Gut, dann sollten dir die Links ganz oben eh weiterhelfen können...
da ging es ja soweit ich mich erinnere un genau das Thema.

Ich versuchs jetzt noch einmal vorsichtig: in den Berichten, die oben aufgeführt sind, wurde bei der Trennung schriftlich festgehalten, dass beide Partner sich um den Hund weiterhin kümmern würden. Also dies dann nicht eingehalten wurde, konnte das Geld eingeklagt werden.

Ich glaube aber, wenn die Trennung weit genug zurückliegt und deine Ex-Partnerin sich nachweislich an der "Obsorge" (weiß nicht wie ich sonst sagen soll) beteiligt hat und es zB Zeugen, geteilte TA-Rechnugnen gibt oder regelmäßige Zahlungen oä. für den Hund, könnten diese vor Gericht (wenn du das wirklich durchsetzen willst) als Indiz für eine mündliche Vereinbarung einer gemeinsamen Obsorge (und daher Kostenaufteilung) gewertet werden.

Es geht mir bei meinem Problem gar nicht darum, meiner Ex irgendein Zwangsumgangsrecht aufzudrücken. Wenn Sie sich nicht um den Hund kümmern möchte, wäre ein solches Aufzwängen sicherlich auch nicht zum Besten des Hundes (und um genau dieses "Beste " geht es mir eben).

Fakt ist. Sie hat vor einigen Jahren, genau wie ich, 50 Prozent an einer "Sache" erworben (Tiere sind im deutschen Recht als "Sachen" eingestuft).

Insofern gehe ich von einer Halterverantwortlichkeit an dieser Sache aus. Der ledigliche Wille zur Aufgabe am Eigentum dieser Sache entbinden meines Erachtens nicht von allen Pflichten eines Eigentümers.

Beispiel: Ich besitze ein altes Auto, habe kein Interesse mehr daran Eigentümer dieser Sache zu sein und stelle dieses an den Straßenrand mit dem Hinweis "Ich will dieses Auto nicht mehr, entbinde mich hiermit von allen Halterpflichten und lasse das Auto hier am Straßenrand verrotten".

GEHT NICHT!!!

Zu der Frage nach dem "Streit"wert...

Gehe davon aus, dass ich hier nicht der einzige Hundebesitzer sein werde und vielen von Euch etwa bekannt sein wird, was ein solches Tier für Kosten verursacht.

Kurze Aufzählung:

60 Euro Futter
20 Euro Pauschale für Tierarz, Hundesteuer und Versicherung
und, geht man von etwa 20 Betreuungstagen a 10 Stunden aus, "lächerliche" 200 Euro (und für dieses "Lächerlich" bedanke ich mich bei meiner Hundenanny) für die Betreuung des Hundes.
Ich hab zwar keine Ahnung über die üblichen Tiernanny-Preise, aber ich glaube 200 EUR für 20 Tage(a 10 Stunden) ist eh human, oder??? :o (10 EUR/Tag)
Ergeben ohne irgendwelche unplanmäßige Kosten (neue Leine, Halsband, Liegeplatz, etc...)

280 Euro im Monat!!!

Die habe ich nicht mal eben so über... LEIDER!!!

Hoffe, Ihr habt jetzt einen genaueren Überblick über mein Problem.


Gibts eine Möglichkeit, dass du beim Hundesitter einsparen könntest? Unterstützung von Freunde, Familie?

GLG
VERA
 
Gibts eine Möglichkeit, dass du beim Hundesitter einsparen könntest? Unterstützung von Freunde, Familie?

Das ist doch nicht Gegenstand meiner Ausgangsfrage, oder?

Sorry... Bitte keine Ratschläge wie "drum prüfe wer sich ewig bindet", oder irgendwelche "Spar-Tipps".

Geht mir hier lediglich um die Frage nach der rechtichen Beurteilung.
 
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