Kaufvertrags-Frage

Shonka

Super Knochen
Ich hab zu folgender Ausgangssituation eine Frage an die Züchter hier:

Ein Welpe wurde gekauft und bezahlt (ÖKV-Zucht, 1100.-) Am Tag darauf wurde er aus persönlichen Gründen zurückgebracht. Auf wieviel vom Kaufpreis hat der Käufer Recht auf Rückerstattung? Im Kaufvertrag selber ist nichts dergleichen geregelt, lediglich, dass der Welpe nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

LG
Ulli
 
Ich hab zu folgender Ausgangssituation eine Frage an die Züchter hier:

Ein Welpe wurde gekauft und bezahlt (ÖKV-Zucht, 1100.-) Am Tag darauf wurde er aus persönlichen Gründen zurückgebracht. Auf wieviel vom Kaufpreis hat der Käufer Recht auf Rückerstattung? Im Kaufvertrag selber ist nichts dergleichen geregelt, lediglich, dass der Welpe nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

LG
Ulli

Wenn es wirklich gleich am nächsten Tag wäre: da würde ich alles zurückzahlen.
 
Da gibt es wohl keine gesetzliche Regelung.
Die mir bekannten Züchter, erstatten in dem Fall aber den vollen Preis zurück.
 
Der Welpe war exakt eine Nacht bei den Leuten - ich wär auch der Meinung gewesen, in diesem besonderen Fall, den vollen Kaufpreis zurückzugeben. Allerdings haben die Leute von sich aus, wegen der besonderen Umstände angeboten, 800.- zu nehmen und in Frieden zu scheiden. Die Züchterin spricht von einem Drittel der Kaufsumme und das scheint mir ein bissl ungerecht.

LG
Ulli
 
Der Welpe war exakt eine Nacht bei den Leuten - ich wär auch der Meinung gewesen, in diesem besonderen Fall, den vollen Kaufpreis zurückzugeben. Allerdings haben die Leute von sich aus, wegen der besonderen Umstände angeboten, 800.- zu nehmen und in Frieden zu scheiden. Die Züchterin spricht von einem Drittel der Kaufsumme und das scheint mir ein bissl ungerecht.

LG
Ulli

naja, sagt einiges über den Charakter des Züchters aus würde ich sagen :eek::cool:
 
Mir ist das zum Glück noch nicht passiert, aber ich habe im Kaufvertrag drinnen stehen das 50% des Kaufpreises als Anzahlung genommen werden und diese sind auch nicht refundierbar.

Das mach ich nicht damit ich lustig 2x am Hund verdiene, sondern um event. "Spaßkäufern" schonmal von vornherein abzuschrecken. Ein Kauf eines Tieres sollte gut überlegt sein, daß ist kein Stofftier das man nach belieben nach 1-2 Tagen einfach umtauscht.

Ob ich diese 50% dann aber wirklich einbehalte od. ob der Käufer nicht doch 100% zurückbezahlt bekommt würde ich dann in den einzelnen Fällen entscheiden (zb. Krankheitsfall, berufliche Veränderungen,..halt wirkliche Probleme die nicht absehbar waren).

Aber da ja bekanntlich Kaufverträge von Hunden nicht 100% wasserdicht sind, würd ich den Leuten raten mal bei ihrem Rechtsschutz (sofern sie einen haben) od. dergleichen nachzufragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber kann man bei Kaufpreisen von (teilweise weit) über 1000 Euro noch von "Spaßkäufern" sprechen.......?
 
aber kann man bei Kaufpreisen von (teilweise weit) über 1000 Euro noch von "Spaßkäufern" sprechen.......?
es gibt sogar bei 2000€ noch Käufer die am nächsten Tag den 8 Wochen-Welpen zurückgeben weil er nicht stubenrein ist.

Generell würd ich aber auch sagen dass viele Leute Welpen unterschätzen und der Züchter eigentlich froh sein sollte dass er gleich wieder zurückkommt und nicht nach Wochen/Monaten der Überforderung verkorkst abgegeben wird.

Nur ein Drittel zurückzuerstatten grenzt aber wohl an Wucher.

lg, Nina
 
Auf wieviel vom Kaufpreis hat der Käufer Recht auf Rückerstattung?
Wenn darüber im KV nichts steht, dann hat der Rückgeber keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - auch nicht auf einen Teil von diesem. Der Züchter kann ihm aber freiwillig was zurückzahlen. Moralisch kann man darüber denken wie man will, aber rechtlich ist das nunmal so. Das Rechtsgeschäft wurde abgewickelt - wenn der Käufer jetzt einen Rückzieher macht, dann ist das rechtlich gesehen "sein Kaffee".

lediglich, dass der Welpe nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
...und vielleicht rettet die Käufer genau diese Formulierung.:) Ich bin kein Rechtsanwalt aber vielleicht könnte diese Regelung gegen die guten Sitten verstoßen.;)
Wenn sich die Käufer und der Züchter so nicht einig werden, würde ich ihnen raten zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persöhnlich würd den gesamten Kaufpreis zurückzahlen, auch wenns nicht festgelegt ist, dem Verkäufer ist ja kein Schaden entstanden, der Welpe kann neu vermittelt und bezahlt werden (außer natürlich, der Verkäufer hat Ausgaben weil der den Hund aus Timpuktu abholen muß oder sowas...).
 
Ich persöhnlich würd den gesamten Kaufpreis zurückzahlen, auch wenns nicht festgelegt ist, dem Verkäufer ist ja kein Schaden entstanden, der Welpe kann neu vermittelt und bezahlt werden (außer natürlich, der Verkäufer hat Ausgaben weil der den Hund aus Timpuktu abholen muß oder sowas...).


Ja aber selbst das ist sein Kaffee. Hätt er sich halt einen züchter aus der näheren Umgebung gesucht oder ihn "liefern" lassen.

Wäre natürlich interessant was sich von einem Tag auf den andren so geändert hat, dass der Welpe weg muss... aber nachdem ich davon ausgehe, dass es was gravierendes war, würde ich als Züchter den Welpen dankend retour nehmen und den vollen Preis zahlen.

Wenns - wie Celera erwähnt hat - wegen einem Lackerl war, könnten die mich als Züchter allerdings auch "schei*en tragen" und ich würd den Teufel tun und denen was zurückgeben (wenns Vertragl. nicht anders geregelt ist).
 
Ich frag mich eher, was für plötzliche persönliche Umstände wen dazu bringen, einen Welpen nach einer (!) Nacht wieder zurückzubringen!? Was wäre gewesen, wenn die persönlichen Umstände zb erst nach 2 Monaten oder 2 Jahren gewesen wären, wäre der Welpe dann auch zum Züchter zurückgegeben worden?! :(

Aber nachdem das ja nicht die Frage war, bin ich auch schon wieder ruhig...
 
Also ich würd eindividuell entscheidn. Kommt der Hudn durch eine AUsnahmesituation zurück-gäbe es zwei Drittel des Kaufpreises.

Da ich mir bei einer Nacht aber kaum vorstellen kann das es eien Notsituation war , gäbe es bei mir nichts zurück. Die sollen nachdenken und das soll ruhig weh tun. Meien Kaufverträge sind auch so verfasst dass ´nichts zurück bezahlt wird. Wenn cih es tue liegt es in meinem Ermessen.

ich hatte ien Mal den Fall da kam der liebe Besitzer 5 Tage später drauf das der Welpe zu anstrengend wäre. Zurück bekam ich einen Hund mit Kokdiziden, Giardien usw. Er bekam von mir nichts zurück, ich habe vom neuen Kaufpreis meine Unkosten abgezogen-Tierarztkosten- den Rest habe ich dem Tierschutz gespendet, denn bereichern wollte ich mich an dem Welpen nicht. Aber der hat nachgedacht ob er einfachmal so einen Welpen holt, das könnt ihr mir glauben ;-)
lg Uschi & Rudel
 
dem Verkäufer ist ja kein Schaden entstanden,
Was aber ist, wenn der Verkäufer anderen Interessenten abgesagt hat, da der Welpe ja als reserviert galt und dann nicht mehr so schnell einen Käufer findet und dann eventuell sogar mit dem Preis runtergehen muss, weil der Hund nicht mehr ganz jung ist (wenn er länger niemanden findet), dann ist ihm doch ein Schaden entstanden?
 
Ich persöhnlich würd den gesamten Kaufpreis zurückzahlen, auch wenns nicht festgelegt ist, dem Verkäufer ist ja kein Schaden entstanden, der Welpe kann neu vermittelt und bezahlt werden (außer natürlich, der Verkäufer hat Ausgaben weil der den Hund aus Timpuktu abholen muß oder sowas...).

Kein Schaden? In der Regel hast du einige ANfragen und keine Welpen mehr, diese leitest du dann weiter. Kommt der Welpe zurück geht er A) Mal für eine gewisse Zeit in Quarantäne auch wenn er nur eine Nacht weg war, d.h er kann nicht vermittelt werden. B) beginnt die Suche nach einem Welpeninteressenten von vorne. Und ein seriöser Züchter gibt den Welpen nichtgleich dem nächsten mit, d.h mindestens 2-3 Wochen ist der kleine länger da.

Und das nur weil Menschen vorher nicht überlegen udn nach einer Nacht drauf kommen es geht doch nicht?
lg uschi & Rudel
 
Zuletzt bearbeitet:
todesfall in der familie? ist dem vater (ebenfalls züchter) meiner freundin auch schon passiert, da ist der ehemann plötzlich verstorben.

Das kann aber jedem Hundebesitzer zu jeder Zeit passieren... wenn ich mich für einen Hund entscheide, dann begleitet mich dieser sein Leben lang - vom ersten Tag an! Mag da kommen, was will... Aber diese Diskussion gab´s eh schon irgendwo...
 
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