Isetta
Super Knochen
......@bonsai:
Selbstjustiz ist generall verboten. Handlungen im Affekt sind auch echt schwer durch zubringen.
Ihr dürft halt nicht von den unsrigen Gesetzen ausgehen...
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......@bonsai:
Selbstjustiz ist generall verboten. Handlungen im Affekt sind auch echt schwer durch zubringen.
he moment mal, ich bin österreicherin, meine mutter ist österreicherin, der stalker ist österreicher
natürlich war sie in österreich bei der polizei
nur wies schmuselady auch schon geschrieben hat, kein tätlicher angriff - also auch keine polizei
da bekommst erst hilfe, wennst die radieschen von unten ansiehst
Das stimmt nicht! Ich wurde per SMS belästigt und die Polizei hat das sehr ernst genommen und die Stalkerin unglaublich schnell ausfindig gemacht. Dann war ein halbes Jahr Ruhe. Jetzt versucht sies in einem anderen Forum, aber da ists lang nicht so gruselig, wie am eigenen Handy (war auch erst ein Eintrag...). Ich werd wohl nochmals zur Polizei wandern...
LG
Ulli
Ich hab Glück, ich hab diesen Typen nicht mehr gesehen. Nur das Auto hin und wieder.
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
LG
Weißt was, denk dir was ich über dich denke und von dir halte.....
Du greifst mich immer an wegen jedem Schmarren!! Ich möcht mal wissen was ich dir getan habe!! Ich kenn dich nicht mal!!!
Und du mich auch nicht, also
LASS MICH ENDLICH IN RUHE!!!!!!!!!!!
Sowas streitsüchtiges wie dich gibt es hier kein 2. Mal! Du schlägst alles!!!!!!
Lieber Forenkampfhund als ......... denk dir den Rest!!!!!! Und für die Zukunft, du wirst mich nimmer reizen können, denn ich hab dich grad auf meine Ignorelist gesetzt!! Mich interessieren deine Angriffe nimmer!!
Viel Spaß beim Ablästern, ich kanns nimmer lesen! Sehen dann die anderen wenigstens deinen Charakter, und bemüh dich nicht um eine Antwort - ist vergebens - ich kann sie nimmer lesen! Da bist übrigens die einzige im ganzen Wuff, darauf kannst dir was einbilden!
Ich ärger mich eh nimmer.....kanns eh nimmer lesen die dauernden Provokationen!!! Weil mehr kriegt die eh net raus......sinnvolles hab ich da eh noch nie gelesen......Nicht ärgern
Das Bäumchen ist halt gerne ein wenig "auf Angriff" unterwegs
Die Ignorelist schont deine Nerven![]()
Seit 1.7.2006 ist eine strafrechtliche Anzeigenerstattung bei allen Polizeiinspektionen in Österreich möglich:
"Beharrliche Verfolgung
§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen."
Zu beachten ist, dass gem. Abs. 2 Z 2 bei Belästigungen über Telekommunikationswege eine Anzeigenerstattung nur über persönlichen Antrag des Opfers möglich ist. Dieser Tatbestand wird ebenfalls von allen Polizeiinspektionen zur Anzeige entgegengenommen.
Nützlich kann also das möglichst frühzeitige Sammeln von Beweismaterial wie Briefe, E-Mails, SMS sowie das Anlegen einer Tabelle, in der konsequent folgende Daten aufgezeichnet werden, sein:
Wie (Handlungen)
Was (nähere Beschreibung)
Wann (Datum,Uhrzeit)
Zeugen/ Beweise
Es besteht auch die Möglichkeit, SMS-Texte auszudrucken. Falls das bei Ihrem Handymodell nicht möglich ist, dokumentieren Sie die SMS ( wörtlicher Inhalt, Datum, Uhrzeit, Nummer ).
Parallel zum gerichtlichen Strafverfahren kann beim zuständigen Bezirks-/Zivilgericht ein so genanntes "Kontaktverbot" in Form einer "Einstweiligen Verfügung" ( Zivilrechtliche Maßnahme ) gegen den/die TäterIn als Sofortmaßnahme erwirkt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Gericht.
Für weitere Fragen zum Thema Opferschutz und Prozessbegleitung können Sie sich an die "Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie" in Ihrem Bundesland wenden.
Eine erste umfangreiche Rechtsberatung erhalten Sie bei der Hotline des Bundesministeriums für Justiz
Ich ärger mich eh nimmer.....kanns eh nimmer lesen die dauernden Provokationen!!! Weil mehr kriegt die eh net raus......sinnvolles hab ich da eh noch nie gelesen......
Nicht mal du hast es geschafft, auf meiner Ignorelist zu stehen....![]()
ohne beweise geht leider gar nix
angerufen hat er bis jetzt noch nicht, das kannst ja ziemlich leicht zurückverfolgen
nur wennst dauernt zettelchen am auto hast und die handschrift aber nicht kennst....
In mir steckt sicher keine Gewalt, wenn mich wer anmotzt, dann dreh ich mich um und geh normal, aber in so einem Fall würde ich genauso handeln.Und jemandem Lynchjustiz mit Baseballschlägerhieben zur Eigenverteidigung nahe zu legen ist sehr,sehr gewagt,da muss ich mich schon fragen in wem mehr Gewalt steckt,zumindest ist dasselbe Gewaltpotential vorhanden.