Zum Abschuss freigegeben !!!!!

Was ich mich frage: Seit wann ist die Jägerschaft Teil der Exekutive?
Ein Verbot, Hunde durch den Wald streifen zu lassen ist ja schön und gut (bzw. ist das vom Grundeigentümer(!) zu erlauben oder eben nicht, und der Großteil der Wälder in Ö ist in Privatbesitz) - aber warum darf die Jägerschaft das exekutieren?
Uns selbst wenn ein Hund wildert, das Wild ist ja niemandes Eigentum, es gehört nicht dem Grundeigentümer oder dem Jagdpächter sondern ist - wie der Name schon sagt - ein Wildtier. (siehe Quelle unten)
Ein Hund der wildert (bzw. sein Besitzer durch das Vernachlässigen seiner Aufsichtspflicht) verursacht also einen Schaden an der Natur - dafür werden je nach Gebiet und getötetem Tier (Nationalpark, geschützte Art,...) ja Strafen im Naturschutzgesetz vorgesehen sein. Wo kommt hier rechtlich der Jäger ins Spiel, der ja eigentlich keinerlei Handhabe in der Vollstreckung von Gesetzesübertretungen haben sollte?
Das Erschießen eines Hundes um zu verhindern, dass dieser wildert (also bevor überhaupt irgendjemandem ein Schaden entsteht) ist noch viel abwegiger, oder haben wir in Ö ein Präventivbestrafungssystem?

Und weil das sicher einige nicht glauben wollen, habe ich extra eine Quelle rausgesucht:

http://www.ljv.at/jagd_system.htm

Wildtiere (Wild) sind in Österreich sogenannte "ansprüchige Sachen" . Sie sind herrenlos und gelten als Zugehör zu den jeweiligen Grundflächen. Rechtmäßig Eigentum kann an ihnen jedoch nur der jeweils zuständige Jagdausübungsberechtigte erwerben (daher "ansprüchige Sachen"). Solange sie in freier Wildbahn leben, sind sie ein Teil der unbeweglichen Sache „Grundstück", sobald sie aber erlegt oder gefangen werden, sind sie als bewegliche Sachen und als Eigentum des Jagdausübungsberechtigten anzusehen. Aus diesem Grunde ist auch ersichtlich, daß ein Schaden, den ein Wildtier etwa an einem Kraftfahrzeug im Zuge eines Verkehrsunfalles anrichtet, nicht vom Jagdausübungsberechtigten zu tragen, da dieser ja im Zeitpunkt des Unfalls noch nicht Eigentümer des Wildstückes war. Das Wildstück ist wie gesagt herrenlos.

(Besonders "witzig" finde ich ja, dass wenn es um durch Wild verursachten Schaden geht, das Wild natürlich nieeeemandeem gehört, aber wenn es um Schaden am Wild geht sofort jemand schreit "Das muss mir wer ersetzen!".)

Ich bitte im übrigen darum, aus meinem Posting keine Verharmlosung von tragischerweise durch Hunde zu Tode gekommenen Wildtieren heraus- (bzw. hinein-) zulesen. Das ist schlimm und gehört (durch uns Hundebesitzer) verhindert!!
Mir geht es hier rein um die Rechtslage bezüglich des Erschießens von Hunden, die mir (als juristischem Laien) nicht besonders rechtmäßig erscheint....
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh ja, es gehört indirekt dem Grundeigentümer. (könnt auch sein, dass der Grundeigentümer gleichzeitig die Jagdberechtigung hat)

Solange sie in freier Wildbahn leben, sind sie ein Teil der unbeweglichen Sache „Grundstück",

Demjenigen, dem das Grundstück gehört, - dem gehört auch das Wild. Wie gesagt...indirekt. Es kann ja weiterwandern, in ein anderes Gebiet, auf ein anderes Grundstück.
Aber das Jagdrecht wird vom Grundeigentümer vergeben.

Er kann das also nun verpachten (das Jagdrecht) - an Jäger. Das heißt, der Jäger hat vom Grundeigentümer (können auch die Bundesforste sein) das Recht, das darauf befindliche Wild zu schießen.
Hat er es geschossen, gehört das Wild ihm (und nicht mehr dem Grundeigentümer- dem ja das Grundstück mit allem, was sich darauf befindet (Wald, Wild, usw.) gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
(Besonders "witzig" finde ich ja, dass wenn es um durch Wild verursachten Schaden geht, das Wild natürlich nieeeemandeem gehört, aber wenn es um Schaden am Wild geht sofort jemand schreit "Das muss mir wer ersetzen!".)

Oh ja, es gehört indirekt dem Grundeigentümer.



Demjenigen, dem das Grundstück gehört, - dem gehört auch das Wild. Er kann das nun verpachten (das Jagdrecht) - an Jäger. Das heißt, der Jäger hat vom Grundeigentümer (können auch die Bundesforste sein) das Recht, das darauf befindliche Wild zu schießen.
Hat er es geschossen, gehört das Wild ihm (und nicht mehr dem Grundeigentümer- dem ja das Grundstück mit allem, was sich darauf befindet (Wald, Wild, usw.) gehört.

Das heißt der Grundeigentümer zahlt mir dann den Schaden am Auto?:cool: Nö, wahrscheinlich nicht. Das ist es, was Frau Kleinwolf meinte.

Und ja, es ist tatsächlich absurd, dass der Jäger die Exekutive des Grundeigentümers spielt und mal eben präventiv freilaufende Hunde abknallt.

Leider nichts neues und das Urteil bestätigt nur die aktuelle Situation.

Es ist leider im Zweifel unmöglich, zu beweisen, dass der Hund in Sicht- und Rufweite war.

Aber wir hatten ja erst kürzlich im Forum die Diskussion zu einer Petition bzgl Verbot des Abschusses von Haustieren. O-Ton mancher User: brauuuuchma ned. Kommt eeeeh üüüüüberhaupt nicht vor. Gesetze kosten Geld...:rolleyes: Was regst dich wegen einem toten Katzerl auf...:rolleyes:
 
Demjenigen, dem das Grundstück gehört, - dem gehört auch das Wild. Wie gesagt...indirekt.

NEIN. Das Wild selbst ist HERRENLOS! Der Grundeigentümer kann das Jagdrecht verpachten oder selbst ausüben, das Wild selbst geht jedoch erst mit dem Fangen/Erlegen ins Eigentum des Jagdberechtigen über!
Solange das Tier lebendig und frei durch die Gegend springt, ist es niemandes Eigentum. (Wie du ja schreibst, kann es ja abwandern, dann kann es keiner auf seinen Grund zurückholen.)
Derjenige, der die Jagdberechtigung hat ist der einzige, in dessen Eigentum das Tier übergehen kann, das stimmt, aber bevor er es "erwischt" hat, gehört es ihm nicht.
 
Ich verstehe nicht wieso auch manche Jäger Katzen erschießen wie es in dem Artikel steht? Was will denn eine Katze jagen bis auf Mäuse und kleinere Tiere die es aber auf der Wiese auch gibt :confused:
 
Ich verstehe nicht wieso auch manche Jäger Katzen erschießen wie es in dem Artikel steht? Was will denn eine Katze jagen bis auf Mäuse und kleinere Tiere die es aber auf der Wiese auch gibt :confused:

Junge Hasen werden auch mal ganz gerne zerlegt oder zumindest eingeduftet.
Vögel gehen drauf, u.a. bodenbrütende jagbare Vögel...

Die Hauskatzen haben in der Wildnis nichts zu suchen.
Wobei abschießen das Problem nicht löst - wie man seit Jahrzehnten sieht.
 
@frau kleinwolf: nur weil etwas herrenlos ist bedeutet es nicht automatisch, dass es niemandem gehört !

Lies Dir Deinen eigenen geposteten Text noch einmal durch, da steht sogar drin, dass Wildtiere Bestandteil des Grundstücks sind (wie ein Baum ein Busch oder Früchte eines Obstbaumes) ! D.h. dass automatisch das Wild demjenigen gehört, auf dessen Grund es unterwegs ist SOLANGE es auf dessen Grund unterwegs ist ! Verläßt es das Revier und zieht ins nächste geht es auotmatisch in den Besitz des Eigentümers des neuen Reviers über (auf dem es sich gerade befindet), daher der Ausdruck herrenlos, denn der Eigentümer des vorigen Reviers kann das Wildtier nicht mehr in sein Revier zurückholen oder Anspruch darauf erheben.

Vielleicht solltest Du Deine Quellen ausweiten ;)

Im Übrigen gibt es da ein einfaches Beispiel anhand der Hasenjagd:

Wenn 10 Jäger nebeneinander durch ein Revier auf Hasenjagd gehen so gehört immer demjenigen der Hase auf dessen "Streifen" der Hase erlegt wurde - auch wenn der Jäger links davon den Hasen schneller gesehen und der Jäger rechts davon ihn geschossen/erlegt hat.

Und die Sache mit den Revieren ist weit komplizierter als Du sie darstellst. Wer nämlich Wald besitzt hat auch Pflichten. Man muss Bäume fällen, Ungezieferkontrollen durchführen und gegebenenfalls bekämpfen, Wildbestand kontrollieren und dezimieren, grob gesagt einen Wald genauso wie ein Blumenbeet pflegen und hegen. Aus diesen Grund ist es oft gescheit seinen Wald an Jäger (muss nicht einer sein, können auch mehrere sein) zu verpachten oder einen Förster anzustellen ;)

Das ist wie beim Fischen: mir gehört der Teich und ich vergebe/verpachte Fischereikarten. Für ein bestimmtes Geld dürfen dann Leute aus meinem Fischteil fischen und von dem Geld lass ich den Teich von Algen befreien z.B.
Oder es gibt 2-3 Leute, die sich auch um das Kümmern und die zahlen dann nix dürfen gratis fischen.

Damit Jungpflanzen wachsen können und Wildschweine in ihrer Population nicht zu groß werden muss man dezimieren. Auch im Wald herrscht ein Grundwassergesetz z.B. darf pro km2 nur eine bestimmte Anzahl Wildschweine leben, weil ihr Urin ins Grundwasser geht.

Das verharmlost natürlich nicht das Abschießen von wildernden Hunden, aber wie Du schon geschrieben hast: viele Wälder sind in Privatbesitz ! Und wenn man das ummünzt auf den eigenen Garten und man stellt schon Schilder auf mit bitte anleinen und täglich laufen fremde Hunde durch Deinen Garten - da wärst Du auch nicht glücklich. Verharmlost immer noch nicht das Abschießen von wildernden Hunden zeigt aber auch die Kehrseite der Medaille.

Was ich damit sagen will: so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten !

Lg
 
Wenn man eine Wohnung hat und der Katze trotzdem ihre Freiheit lassen möchte und nicht zu Hause einsperren möchte?

Unser Kater ist 20 Jahre lang gerne raus gegangen und wir konnten es uns nie vorstellen ihn einzusperren.
 
und Wildschweine in ihrer Population nicht zu groß werden muss man dezimieren.

Zum gefühlt 10.000dsten Mal: Wildschweinpopulationen die man versucht durch Abschuss klein zu halten, wachsen sogar!


Wenn man eine Wohnung hat und der Katze trotzdem ihre Freiheit lassen möchte und nicht zu Hause einsperren möchte?

Unser Kater ist 20 Jahre lang gerne raus gegangen und wir konnten es uns nie vorstellen ihn einzusperren.

Sorry, aber
1) sind Wohnungen tendentiell eher in Gegenden in denen es sowieso eine erhöhte Gefahr durch Straßen etc. gibt.
2) Hunde würden sich auch freuen, wenn sie streunen und wildern könnten wie sie wollen - trotzdem muss ich sie "einsperren" ;)
 
Naja wir wohnen in keiner großen Stadt, da ist vor der Wohnung eine Wiese und sehr wenige leicht befahrene Straßen also nur für die Bewohner dort. Sicher hat es eine Gefahr gegeben aber die hat man fast überall... Obwohl bei uns war der Wald auch weit genug entfernt so weit ist unser Kater denk ich nie gegangen.

Wir hatten den Kater mal versucht ein zusperren als wir der Meinung waren das er zu alt wird. Der ist aber dann so grantig geworden :o.
 
@frau kleinwolf: nur weil etwas herrenlos ist bedeutet es nicht automatisch, dass es niemandem gehört !

Doch, genau das heißt es:
Von vorneherein herrenlos sind Sachen, deren natürliche Eigenschaften eine eigentumsmäßige Beherrschung ausschließen wie Luft, [...] oder in Freiheit lebende wilde Tiere
Jaa, das bezieht sich auf Deutsches Recht, daher siehe gleiche Seite weiter unten: Auch in Österreich ist Herrenlosigkeit bekannt und wird rechtlich wie in Deutschland beurteilt.

(Ich habe auch kurz mit dem RIS gerungen, konnte da jedoch auf die gachn keine Definition finden... )

Lies Dir Deinen eigenen geposteten Text noch einmal durch, da steht sogar drin, dass Wildtiere Bestandteil des Grundstücks sind (wie ein Baum ein Busch oder Früchte eines Obstbaumes) ! D.h. dass automatisch das Wild demjenigen gehört, auf dessen Grund es unterwegs ist SOLANGE es auf dessen Grund unterwegs ist ! Verläßt es das Revier und zieht ins nächste geht es auotmatisch in den Besitz des Eigentümers des neuen Reviers über (auf dem es sich gerade befindet), daher der Ausdruck herrenlos, denn der Eigentümer des vorigen Reviers kann das Wildtier nicht mehr in sein Revier zurückholen oder Anspruch darauf erheben.

Lies du bitte den von mir geposteten Text nochmal, denn genau das steht da nicht! Da steht (und bevor du jetzt wieder die Worte herumdrehst, kopiere ich den Originaltext hier nochmal hin):

Sie sind herrenlos und gelten als Zugehör [nicht Bestandteil!] zu den jeweiligen Grundflächen. Rechtmäßig Eigentum kann an ihnen jedoch nur der jeweils zuständige Jagdausübungsberechtigte erwerben [der Grundbesitzer hat keinen Besitzanspruch, den kann nur der JAB erwerben!] (daher "ansprüchige Sachen"). Solange sie in freier Wildbahn leben, sind sie ein Teil der unbeweglichen Sache „Grundstück", sobald sie aber erlegt oder gefangen werden, sind sie als bewegliche Sachen und als Eigentum des Jagdausübungsberechtigten anzusehen.

Vielleicht solltest Du Deine Quellen ausweiten ;)

Vielleicht solltest du deine Fähigkeiten im Sinnerfassenden Lesen ausweiten....? ;)

Im Übrigen gibt es da ein einfaches Beispiel anhand der Hasenjagd:

...das mit der Herrenlosigkeit des Hasen, bevor er geschossen wird nichts zu tun hat. Wie sich eine Gruppe Jäger die "Beute" aufteilt oder aufzuteilen hat (nachdem das Wild durch Tod in den Besitz des JAB übergegangen ist) ist wohl in Jagdrecht und Brauchtum geregelt, hier aber irrelevant.

Und die Sache mit den Revieren ist weit komplizierter als Du sie darstellst. Wer nämlich Wald besitzt hat auch Pflichten. [...]
Das ist wie beim Fischen: [...]
Wildschweine [...] Urin [...]

Hab ich irgendwas über Reviere, Waldbewirtschaftung, Fische oder Wildschweinpipi geschrieben? Hab ich auch nur im Ansatz auf diese Dinge Bezug genommen? Ich wüßte nicht wo! (und ja, ich habe mir gerade nochmal durchgelesen, was ich geschrieben hab :cool: )

Mir ist bewußt, dass unsere Wälder keine "Urwälder" und keine "unberührten Naturparadiese" sind, sondern Land- (Bzw. eigentlich natürlich Forst-) wirtschaftliche Flächen, in denen Holz und Fleisch produziert wird und die nebenbei noch ihre Funktion als Erholungsgebiet erfüllen müssen/dürfen. Gleichzeitig soll (bzw. muss) der Wald aber auch ein funktionierendes Ökosystem bleiben, um weiter Fleisch, Holz und Erholung bieten zu können.

Ich bin absolut für Jagd, ich bin absolut für Holz-Ernte (wie sagt man da richtig?), und ich bin absolut für die Wegefreiheit, die uns erlaubt, den Wald zur Erholung/Bewegung zu nutzen. Solange all das mit Maß und Ziel und im Sinne der langfristigen Bewirtschaftung, Gesunderhaltung und Nutzung durch alle "Interessensgruppen" des Waldes passiert.

Soviel dazu, um das gehts aber garnicht wirklich.

Das verharmlost natürlich nicht das Abschießen von wildernden Hunden, aber wie Du schon geschrieben hast: viele Wälder sind in Privatbesitz ! Und wenn man das ummünzt auf den eigenen Garten und man stellt schon Schilder auf mit bitte anleinen und täglich laufen fremde Hunde durch Deinen Garten - da wärst Du auch nicht glücklich. Verharmlost immer noch nicht das Abschießen von wildernden Hunden zeigt aber auch die Kehrseite der Medaille.

Ich denke (das ist jetzt eine Vermutung!) jeder Grundbesitzer, über dessen Grund ein öffentlicher Weg geht hat das Recht, am Rand seines Grundes Leinenpflicht!-Schilder aufzustellen. Leinen die Leute ihre Hunde trotzdem nicht an, kann er die Polizei rufen und die Leute anzeigen. (Besitzstörung nehme ich an?) Was er nicht darf, ist zur Flinte greifen (oder jemanden anweisen zur Flinte zu greifen), und die Hunde abschießen.
Außer er ist Waldbesitzer, dann darf sein JAB das schon?

Ich verstehe im übrigen jeden Waldbesitzer oder Jäger oder Förster, der nicht glücklich ist, wenn täglich Hunde quer durch den Wald stromern. Natürlich gehört das verboten und natürlich müssen wir als HH darauf achten, dieses Gesetz einzuhalten. (siehe oben, gemeinsame, rücksichtsvolle Nutzung des Waldes)
Aber um für eine Gesetzesüberschreitung bestraft zu werden, braucht es in Ö doch normalerweise ein Gerichtsurteil oder zumindest einen Exekutivbeamten. Warum zum Teufel ist das im Fall eines im Wald freilaufenden Hundes nicht der Fall???

Was ich damit sagen will: so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten !
Lg

Damit hab ich auch nicht gerechnet! ;)

Tamino, wo bist du, wenn man dich braucht?


PS: Beagle_Passion, SydneyBristow: kann man die Katzendiskussion vielleicht in einem der eh schon zur Genüge vorhandenen Freigängerkatzequaloderqualität-Threads weiterdiskutieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube schon, dass mehr Katzen als Hunde durch die Jägerschaft "draufgehen" - einerseits deshalb weil ihre Lobby kleiner ist als die der Hunde und man es sich nicht so schnell mit der Nachbarschaft verscherzt wenn die mal nicht mehr heimkommt.
Dann gibt's die unzähligen Streunis, die tatsächlich keinem gehören und bestenfalls an Futterstellen versorgt werden.
Die hochlöbliche Bauernschaft, die von so manchen Tierschutz-Pflichten explizit ausgenommen ist wird den Bauernhof wohl auch kaum zum Katzen-hochsicherheiths-ausbruchssicheren - was auch immer umbauen.

Auch wenn ich es nicht toll finde wenn ein Tier durch ein anderes zu Schaden kommt: weder Vögel noch Mäuse noch Hasen noch sonstwas ist durch Katzen bestandsgefährdend dezimiert worden und auch wenn wir es gern so hätten - manches entzieht sich der Kontrolle des Menschen und hat dennoch Sinn und Berechtigung.
Kurz gesagt: Der Abschuss von Katzen ist meines Erachtens in keiner Weise zu rechtfertigen

Jeder Schaden, der durch einen Hund verursacht wird ist zu viel und sollte in der Regel durch Hundehalter vermeidbar sein - da brauchen wir nicht diskutieren.
Aber die vergleichsweise niederschwellige Berechtigung zum Abschuss von Hunden verstehe ich dennoch nicht - wenn es so ist wie im geposteten Artikel (ohne tatsächliches Wildern) - noch viel weniger.
Es zeigt für mich die Sonderstellung/Privilegierung der Jägerschaft - oder würde man einen Hund, der (z.B. ausgesetzt, losgerissen, ...) sich unbedarft aber unbeaufsichtig/unangeleint in der Nähe eines Spielplatzes oder einer Schule bewegt einfach töten?


Ich wäre jedenfalls dafür die Jägerschaft zu verpflichten jeden Abschuss eines Haustieres zentral zu melden (Hab keine Ahnung - aber werden nicht die Wildabschüsse auch irgendwo gemeldet?).
Da die Jägerschaft - wie wir alle wissen - ausschließlich dann schießt wenn es unbedingt sein muss, hat ja sicher keiner was zu befürchten.
Dann wüsste man endlich über welche Zahlen zu sprechen ist, ob es regionale Unterschiede gibt oder "persönliche" (d.h. Personen, die es nie machen oder besonders oft - bzw. ob mal wieder wer ein Pferd mit einem Fasan verwechselt hat ;-).
 
@Andora

Du hast gefragt ob man einen Hund, der sich losgerissen hat und in der Nähe eines Spielplatzes aufhält töten würde ?

Ich tät mal spontan sagen: kommt auf die Situation an !

Kannst Dich an die beiden Kampfhunde erinnern (ich weiß nimma ob es Pits oder Staffs waren), die frei auf einen Kinderspielplatz gerannt sind und 2 Kinder totgebissen haben ?

Wenn von den Hunden eine Gefahr ausgeht, dann wäre ich schon dafür, dass man sie unschädlich macht. Das muss jetzt nicht gleich töten sein, aber das Problem ist wenns schnell gehen muss - die Polizei ist nicht mit Betäubungsgewehren ausgestattet und bis ein Fachmann kommt, der die Hunde unverletzt unschädlich macht kann schon wieder so viel Zeit vergehen, dass jemandem durch den Hund was passiert !
Drum sag ich es kommt auf die Situation an.

Auch wenn in vieler Augen ein Reh (durch einen freilaufenden Hund gefährdet) nicht so wertvoll ist wie ein Mensch (Nähe Spielplatz) - so kommt es auch hier immer auch auf die jeweilige Situation an.

Ein HH wird immer behaupten sein Hund hat nicht gewildert ! Und der schießende Jäger wird immer behaupten der Hund hat gewildert !

Im Übrigen finde ich es schon krass, dass Laien etwas kritisieren von dem sie keine Ahnung haben. Z.B. ist ein Jagdaufsichtsleiter sogar verpflichtet wildernde Hunde abzuschießen ! Wenn er es nicht tut und nur "exekutiert", dann ist das ein Entgegenkommen für das er den Schädel hinhalten muss. Aber ich lese das nochmal nach und nenne gerne die Quelle, damit es seine Richtigkeit hat :rolleyes:

Lg
 
Im Übrigen finde ich es schon krass, dass Laien etwas kritisieren von dem sie keine Ahnung haben. Z.B. ist ein Jagdaufsichtsleiter sogar verpflichtet wildernde Hunde abzuschießen ! Wenn er es nicht tut und nur "exekutiert", dann ist das ein Entgegenkommen für das er den Schädel hinhalten muss. Aber ich lese das nochmal nach und nenne gerne die Quelle, damit es seine Richtigkeit hat :rolleyes:

Lg

Meinst du mich? Ich habe nicht kritisiert, dass ein Jagdaufseher seine Verpflichtungen wahrnimmt, ich kritisiere, dass es offenbar eine Verpflichtung zum Abschuss von Hunden gibt!
Ich habe keine Personen(gruppen) oder deren Verhalten kritisiert, sondern die Rechtslage, die mir nicht sehr ähm rechtskonform erscheint.
(Quelle: Ich!)

Ich wünsch dir einen schönen Abend! :)
 
Es gibt in Ö halt leider eine sehr starke Verflechtung Macht-Politik-Jägerschaft.
Daher sind die Gesetze die Jagd und alles rundherum betreffend größtenteils immer noch genau so, wie die Jäger /Politiker/Wirtschaftsbosse das haben wollen.

Oder warum gilt das TSchG in wesentlichen Bereichen einfach nicht, sobald es um die Jagd geht:rolleyes:
 
Ich verstehe nicht wieso auch manche Jäger Katzen erschießen wie es in dem Artikel steht? Was will denn eine Katze jagen bis auf Mäuse und kleinere Tiere die es aber auf der Wiese auch gibt :confused:

Mir haben jetzt schon mehrere Jäger ERNSTHAFT (also ohne Spaß!!) versichert, dass sie deshalb Katzen schießen, weil die Streunerkatzen die kleinen Kitze manchmal reißen.:eek::D

Auf meine fassungloses Gesicht (soll man lachen,soll man weinen?) wollten sie mir dann einen Vortrag drüber halten zu was hungrige Katzen fähig sind.

Ganz ehrlich, mich wundert bei der Jägerschaft gar nichts, wirklich gar nichts, mehr.
 
Mir haben jetzt schon mehrere Jäger ERNSTHAFT (also ohne Spaß!!) versichert, dass sie deshalb Katzen schießen, weil die Streunerkatzen die kleinen Kitze manchmal reißen.:eek::D

Auf meine fassungloses Gesicht (soll man lachen,soll man weinen?) wollten sie mir dann einen Vortrag drüber halten zu was hungrige Katzen fähig sind.

Ganz ehrlich, mich wundert bei der Jägerschaft gar nichts, wirklich gar nichts, mehr.

Aber nicht eine Katze allein oder? :eek:
Also da bin ich wirklich baff...
 
Oben