@frau kleinwolf: nur weil etwas herrenlos ist bedeutet es nicht automatisch, dass es niemandem gehört !
Doch, genau das heißt es:
Von vorneherein herrenlos sind Sachen, deren natürliche Eigenschaften eine eigentumsmäßige Beherrschung ausschließen wie Luft, [...] oder in Freiheit lebende wilde Tiere
Jaa, das bezieht sich auf Deutsches Recht, daher siehe gleiche Seite weiter unten:
Auch in Österreich ist Herrenlosigkeit bekannt und wird rechtlich wie in Deutschland beurteilt.
(Ich habe auch kurz mit dem RIS gerungen, konnte da jedoch auf die gachn keine Definition finden... )
Lies Dir Deinen eigenen geposteten Text noch einmal durch, da steht sogar drin, dass Wildtiere Bestandteil des Grundstücks sind (wie ein Baum ein Busch oder Früchte eines Obstbaumes) ! D.h. dass automatisch das Wild demjenigen gehört, auf dessen Grund es unterwegs ist SOLANGE es auf dessen Grund unterwegs ist ! Verläßt es das Revier und zieht ins nächste geht es auotmatisch in den Besitz des Eigentümers des neuen Reviers über (auf dem es sich gerade befindet), daher der Ausdruck herrenlos, denn der Eigentümer des vorigen Reviers kann das Wildtier nicht mehr in sein Revier zurückholen oder Anspruch darauf erheben.
Lies du bitte den von mir geposteten Text nochmal, denn genau das steht da nicht! Da steht (und bevor du jetzt wieder die Worte herumdrehst, kopiere ich den Originaltext hier nochmal hin):
Sie sind herrenlos und gelten als Zugehör [nicht Bestandteil!] zu den jeweiligen Grundflächen. Rechtmäßig Eigentum kann an ihnen jedoch nur der jeweils zuständige Jagdausübungsberechtigte erwerben [der Grundbesitzer hat keinen Besitzanspruch, den kann nur der JAB erwerben!] (daher "ansprüchige Sachen"). Solange sie in freier Wildbahn leben, sind sie ein Teil der unbeweglichen Sache „Grundstück", sobald sie aber erlegt oder gefangen werden, sind sie als bewegliche Sachen und als Eigentum des Jagdausübungsberechtigten anzusehen.
Vielleicht solltest Du Deine Quellen ausweiten
Vielleicht solltest du deine Fähigkeiten im Sinnerfassenden Lesen ausweiten....?
Im Übrigen gibt es da ein einfaches Beispiel anhand der Hasenjagd:
...das mit der Herrenlosigkeit des Hasen, bevor er geschossen wird nichts zu tun hat. Wie sich eine Gruppe Jäger die "Beute" aufteilt oder aufzuteilen hat (nachdem das Wild durch Tod in den Besitz des JAB übergegangen ist) ist wohl in Jagdrecht und Brauchtum geregelt, hier aber irrelevant.
Und die Sache mit den Revieren ist weit komplizierter als Du sie darstellst. Wer nämlich Wald besitzt hat auch Pflichten. [...]
Das ist wie beim Fischen: [...]
Wildschweine [...] Urin [...]
Hab ich irgendwas über Reviere, Waldbewirtschaftung, Fische oder Wildschweinpipi geschrieben? Hab ich auch nur im Ansatz auf diese Dinge Bezug genommen? Ich wüßte nicht wo! (und ja, ich habe mir gerade nochmal durchgelesen, was ich geschrieben hab
)
Mir ist bewußt, dass unsere Wälder keine "Urwälder" und keine "unberührten Naturparadiese" sind, sondern Land- (Bzw. eigentlich natürlich Forst-) wirtschaftliche Flächen, in denen Holz und Fleisch produziert wird und die nebenbei noch ihre Funktion als Erholungsgebiet erfüllen müssen/dürfen. Gleichzeitig soll (bzw. muss) der Wald aber auch ein funktionierendes Ökosystem bleiben, um weiter Fleisch, Holz und Erholung bieten zu können.
Ich bin absolut für Jagd, ich bin absolut für Holz-Ernte (wie sagt man da richtig?), und ich bin absolut für die Wegefreiheit, die uns erlaubt, den Wald zur Erholung/Bewegung zu nutzen. Solange all das mit Maß und Ziel und im Sinne der langfristigen Bewirtschaftung, Gesunderhaltung und Nutzung durch alle "Interessensgruppen" des Waldes passiert.
Soviel dazu, um das gehts aber garnicht wirklich.
Das verharmlost natürlich nicht das Abschießen von wildernden Hunden, aber wie Du schon geschrieben hast: viele Wälder sind in Privatbesitz ! Und wenn man das ummünzt auf den eigenen Garten und man stellt schon Schilder auf mit bitte anleinen und täglich laufen fremde Hunde durch Deinen Garten - da wärst Du auch nicht glücklich. Verharmlost immer noch nicht das Abschießen von wildernden Hunden zeigt aber auch die Kehrseite der Medaille.
Ich denke (das ist jetzt eine Vermutung!) jeder Grundbesitzer, über dessen Grund ein öffentlicher Weg geht hat das Recht, am Rand seines Grundes Leinenpflicht!-Schilder aufzustellen. Leinen die Leute ihre Hunde trotzdem nicht an, kann er die Polizei rufen und die Leute anzeigen. (Besitzstörung nehme ich an?) Was er nicht darf, ist zur Flinte greifen (oder jemanden anweisen zur Flinte zu greifen), und die Hunde abschießen.
Außer er ist Waldbesitzer, dann darf sein JAB das schon?
Ich verstehe im übrigen jeden Waldbesitzer oder Jäger oder Förster, der nicht glücklich ist, wenn täglich Hunde quer durch den Wald stromern. Natürlich gehört das verboten und natürlich müssen wir als HH darauf achten, dieses Gesetz einzuhalten. (siehe oben, gemeinsame, rücksichtsvolle Nutzung des Waldes)
Aber um für eine Gesetzesüberschreitung bestraft zu werden, braucht es in Ö doch normalerweise ein Gerichtsurteil oder zumindest einen Exekutivbeamten. Warum zum Teufel ist das im Fall eines im Wald freilaufenden Hundes nicht der Fall???
Was ich damit sagen will: so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten !
Lg
Damit hab ich auch nicht gerechnet!
Tamino, wo bist du, wenn man dich braucht?
PS: Beagle_Passion, SydneyBristow: kann man die Katzendiskussion vielleicht in einem der eh schon zur Genüge vorhandenen
Freigängerkatzequaloderqualität-Threads weiterdiskutieren?