Verstehe, danke. Vielleicht beinhalten die Bewährungsauflagen ja ein Tierhalteverbot? Zu hoffen wäre es zumindest :-/
Und: seh ich das richtig, dass sie dann noch den Schaden, den sie am Haus angerichtet hat, zurückzahlen muss?
nein, tierhalteverbot wurd keins ausgesprochen...
hier der text nochmal von weiter oben:
"Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert."
sie darf nur in ihrer bewährungszeit keine tiere nachweislich quälen.... also im grund eh so weitertun wie all die jahre zuvor...und solang ihr keiner draufkommt ist auch weiterhin alles in ordnung *hmpf*
Zuletzt bearbeitet: