katrin_achilles
Super Knochen
Wenn das alles nicht so traurig wäre, wäre es zum lachen.. (gemeint sind die Antworten der MA)
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Jetzt durchblick ich´s nimmer...
Ich hab ja den freiwilligen HFS wo keine Chipnummer oben steht.
Wie soll ich da nachweisen, dass es sich um den Hund handelt?
Cicero kann jeder heissen..
naja... wennst pech hast, kannst dir den wisch aufs klo hängen. hoffe das es nicht so ist.
warum wurde nicht vorsorglich solche wichtigen daten einfach dazu eingetragen??? ist doch logisch das man dann irgendwie nachweisen muß das der hfs mit dem besagten "kampfhund" abgelegt wurde.
so hab ich auch gedacht und eben alles eingetragen!
aja, impfpass ist nicht notwendig, schadet aber nicht ihn dabeizuhaben (aussage fr. dr. Schlacher)
lg
Ich nehm alles mit..
Papiere, Impfpass, Hund usw...
Bevor ich dann Probleme beim Umschreiben hab.
Herst aber mich solltest auch ned vergessen gell...
Bei Dir is ja wurscht, Du hast ja die Chipnummer auf dem Wisch stehen.
Ich hab nix..
für die Umschreibung ist der Hund nicht mitzubringen, sofern hervorgeht dass der HFS mit diesem Hund gemacht wurde...
Für eine Umschreibung muss auf dem freiwilligen Hundeführschein der Zusammenhang zwischen dem Hund und dem Hundeführschein klar sein (z.B. Chipnummer eingetragen)!
Da würde ich ja glatt nochmal nachhaken. Wieso? Soweit ich weiß kann jeder eine Tierpension aufmachen. Es gibt keine notwendigen Qualifikationen dafür. Wieso darf Mensch A (Hundehalter) nicht ohne "Qualifikation" Mensch B (Tierpensionsangestellter) ohne "Qualifikation" mit dem Hund gehen?
Edit: Und dann weiters: Wenn Person B mit fremden Hunden ohne Führschein gehen darf, darf sie das auch mit eigenen?
Halten sich wohl für ganz schlau...
Also ich habe mit einem x-beliebigen Hund, der zufällig den selben Rufnamen wie meiner hat, den freiwilligen Hundeführschein gemacht, geh jetzt mit meinem Hund zum Magistrat und lass mir einen Hundeführschein den ich mit keinem Listenhundgemacht habe auf den Listenhund umschreiben... toll
Irgendwie lächerlich oder?
was ich auch noch interessant finden würde: wenn ich jetzt angestellter einer tierpension bin, und somit nicht von dieser regelung betroffen, darf ich dann auch in der freizeit einen listenhund ohne schein führen? weil während der arbeitszeit bin ich ja offensichtlich dafür genug qualifiziert.
......
Halten sich wohl für ganz schlau...
Also ich habe mit einem x-beliebigen Hund, der zufällig den selben Rufnamen wie meiner hat, den freiwilligen Hundeführschein gemacht, geh jetzt mit meinem Hund zum Magistrat und lass mir einen Hundeführschein den ich mit keinem Listenhundgemacht habe auf den Listenhund umschreiben... toll
Irgendwie lächerlich oder?
mich würde ja auch interessieren, wie das mit hundetrainern ist???? dürfen die gehen oder brauchen die auch einen schein
„Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden
§ 5a. (1) Jede Person, die einen hundeführscheinpflichtigen Hund (Abs. 2) hält bzw. verwahrt, hat einen Sach-kundenachweis im Sinne der positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung gemäß § 8 Abs. 8 zu erbringen.
(3) Abs. 1 findet keine Anwendung auf die Haltung von Hunden gemäß Abs. 2 in behördlich genehmigten Tier-heimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie auf Diensthunde des Bundes.
Zu Art. I Z 2 (§ 5a Abs. 1):
Der Sachkundenachweis ist nicht nur vom Halter bzw. von der Halterin (Eigentümer bzw. Eigentümerin) des Hundes zu erbringen, sondern auch vom Verwahrer bzw. von der Verwahrerin. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Personen, die einen solchen Hund an öffentlichen Orten führen, einen Hundeführschein vorweisen müssen.
Wenn z.B. in einer Familie der Mann Halter des Hundes ist, sind andere Familienmitglieder bloß Verwahrer, müssen aber auch Hundeführschein haben, wenn sie den Hund an öffentlichen Orten führen wollen.
Entscheidend ist, dass die Person, die den Hund hält oder verwahrt, einen Hundeführschein absolviert hat, und dass mit dem betreffenden Hund ebenfalls bereits die Hundeführscheinprüfung abgelegt wurde. Das bedeutet, dass beispielsweise im Verhinderungsfall (Krankheit, Urlaub, etc.) hundeführscheinpflichtige Hunde auch von anderen Personen an öffentlichen Orten geführt werden können. Voraussetzung ist, dass diese Person selbst einen verpflichtenden Hundeführschein hat und auch für den „Fremdhund" eine zu diesem Hund gehörende Zusatzkarte (die diesbezügliche rechtliche Regelung wird in einer Novelle zur Hundeführscheinverordnung erfolgen) vorweisen kann.
Klarstellend ist festzuhalten, dass die Begriffe „halten" und „verwahren" beide auch das Element des „Führens" beinhalten.
..viele fragen würden sich sofort klären wenn man sich mal das gesetz ansehen würde !!!
..zu den Hundetrainern ; ... Training findet auf einem Privatgelände statt und ist somit nicht davon betroffen , spazieren gehen wirst aber selber müssen
Nochdazu mussten sich ja eh alle "offiziellen" trainer einer prüfung unterziehen um das überhaupt werden zu können , sprich bringen die notwendige Sachkunde schon mit !
mich würde ja auch interessieren, wie das mit hundetrainern ist???? dürfen die gehen oder brauchen die auch einen schein
Ich stells mir auch "lustig" vor wenn wer mit nemm knallvollen Leistungsheft dort antanzen muss
Wie ist eigentlich zukünftig das Höchstalter u nd Mindetsalter von Listenhunden um diesen Test anzulegen? (also z.B. eines am 02.07.10 geborenen Welpen)