keine sorge, eins ist gewiss, selbst wenn sich die behörden noch nicht auskennen sollten, im zweifelsfall wird auf alle fälle GEGEN den hh und hund entschieden, da sind sie sich sicher einig - da kannst drauf wetten
Definitiv!
So hab auch antwort auf meine Mail bekommen, beantwortet hat sie Dr.Tran:
Meine erste Frage:
Ich habe keine Listenhunde jedoch für jeden Hund seit Jahren bereits den freiwilligen Hundeführschein.
Kann ich diesen auf eine verpflichtenden Hundeführschein umschreiben lassen um so den geprüften Listenhund meines Nachbarn Gassi zu führen?
Antwort:
Die Verordnungen bezüglich Ihrer ersten Frage sind noch nicht veröffentlicht, aber so wie es aussieht, wird es folgendermaßen sein:
Wenn man einen verpflichtenden Hundeführschein hat, wird man zu diesem eine "Hundekarte" erhalten. Mit dieser Hundekarte und einem verpflichtenden Hundeführschein (auch für einen anderen Hund) darf man dann auch den Hund von der Hundekarte führen. Mit einem freiwilligem Hundeführschein ist dies jedoch nicht möglich. Auch kann ein freiwilliger Hundeführschein von einem "nicht Listenhund" nicht in einen verpflichtenden Hundeführschein umgeschrieben werden. Das bedeutet, Sie müssten mit dem Hund ihres Nachbarn einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen. Wenn Sie keinen "Listenhund" haben, müssen Sie mit dem Hund Ihres Nachbars einen verpflichtenden Hundeführschein absolvieren um mit ihm Gassi-gehen zu können.
Lachhaft oder?
Meine zweite Frage ist bezüglich der Kontrollen durch die Exekutive:
Wie soll ich mich verhalten wenn ich von der Exekutive kontrolliert werde, die Rasse meiner Hunde aber nicht auf der Liste stehen, jedoch aufgrund des äussern erscheinungsbildes für Laien sehr wohl eine Ähnlichkeit besteht?
Ich kann ja nicht ständig die Pedigrees mit mir führen, bzw. habe ich für einen Hund diese gar nicht da er aus dem Tierheim stammt.
Beide Hunde sind jedoch steuerlich gemeldet (mit Angabe der Rasse) sowie in der bundesweiten Dantenbank unter der Chipnummer und unter Angabe der Rasse (sowie meinen Daten) registriert.
Was raten sie mir für eine Verhaltensweise an?
Die Antwort:
Zu Ihrer zweiten Frage: Laut Gesetz erfolgt die Einstufung des Hundes nach dem äußeren Erscheinungsbild. Sollten die Prüfung Anhaltspunkte ergeben, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß der "Rassenliste" handelt, gilt der Hund als Hundeführscheinpflichtig, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen solchen Hund handelt.
Da die Angabe bei der Hundeabgabe sowie in der Chip-Datenbank auf der Aussage des Besitzers beruhen kann ich mir nicht vorstellen, dass diese als Beurteilungskriterium herangezogen werden.
Danke dafür liebe Frau Sima dass ich mich wie ein Straftäter behandeln lassen muss!
Bin mal gespannt wie ein ATA meine Xena einstuft, den nciht mal die Studenten meiner TÄ wissen was sie für ne Rasse ist, Kenner sehens eh auf den ersten Blick, aber wie gut sich gewisses ATAs mit Hunden auskennen wissen wir ja leider...
Mein Spruch des Tages: MA60 vertreibt Kummer und Sorgen, am frühen Morgen