Interessant, gestern noch genau Auskunft bekommen und heut wissens nichts mehr?
ich glaub es kommt darauf an, wen man an den hörer bekommt
oder sie wollen jetzt nix mehr wissen, weil sie schon befürchten, dass am 1.7. ihnen die bude eingerannt wird
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Interessant, gestern noch genau Auskunft bekommen und heut wissens nichts mehr?
Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
ich denk,die Ma.60 blickt jetzt selbst nicht durch.
Wenns sein muss,mehm ich Kampfschmuser mit und meine Killerkatze hetz ich auf die Ulli.
antwort per mail von ma60 (hr kallab) (habe vorher nicht alle fragen reingestellt, dachte ich bin die einzige, die dämliche fragen stellen kann)
Wenn der Gassigeher die HFS-Prüfung absolviert, ist dann der HH dabei oder muss der Gassigeher 2x eine Prüfung ablegen, 1x im Beisein des HH und 1x alleine?
Der Gassigeher kann den verpflichtenden HFS mit diesem oder einem anderen Listenhund ablegen
Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
Wenn ich meinen Hund während meines Urlaubes oder eines hoffentlich nicht notwenigen Krankenhausaufenthaltes in eine offizielle Tierpension geben muss, wer muss von den Pensionsangestellten aller mit meinem Hund den HFS machen?
Tierpensionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Muss der Gassigeher mit jedem Hund einzeln den HFS absolvieren?
Nein, aber die Hundeführscheinprüfung mit einem Tier der betroffenen Rassen ist nachzuweisen. Der Gasthund selbst muss auch bereits geprüft sein.Die Zusatzkarte für den geprüften Hund ist mitzuführen
danke
nur weiß ich immer noch nicht ob mein sitter dann nach dem 1. juli MIT einem listenhund am magistrat antanzen muss um einen prüfungstermin zu bekommen, oder ob es reicht wenn er mit der zusatzkarte des hundes dort erscheint und sagt: mit diesem geprüften hund möchte ich den schein machen
lg
Schluss endlich hat es jeder kapiert, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie gekocht, nicht einmal Behörden wissen genau um was es hier wirklich geht, die Auskünfte sind überall SO, abwarten ist hier angesagt, also bitte macht euch nicht schon jetzt in díe Hosen, solange die Behörden nicht wissen ob sie rechts oder links laufen sollen, der Bugermaster und die Sima wird schon richten
keine sorge, eins ist gewiss, selbst wenn sich die behörden noch nicht auskennen sollten, im zweifelsfall wird auf alle fälle GEGEN den hh und hund entschieden, da sind sie sich sicher einig - da kannst drauf wetten
Die Verordnungen bezüglich Ihrer ersten Frage sind noch nicht veröffentlicht, aber so wie es aussieht, wird es folgendermaßen sein:Wenn man einen verpflichtenden Hundeführschein hat, wird man zu diesem eine "Hundekarte" erhalten. Mit dieser Hundekarte und einem verpflichtenden Hundeführschein (auch für einen anderen Hund) darf man dann auch den Hund von der Hundekarte führen. Mit einem freiwilligem Hundeführschein ist dies jedoch nicht möglich. Auch kann ein freiwilliger Hundeführschein von einem "nicht Listenhund" nicht in einen verpflichtenden Hundeführschein umgeschrieben werden. Das bedeutet, Sie müssten mit dem Hund ihres Nachbarn einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen. Wenn Sie keinen "Listenhund" haben, müssen Sie mit dem Hund Ihres Nachbars einen verpflichtenden Hundeführschein absolvieren um mit ihm Gassi-gehen zu können.
Zu Ihrer zweiten Frage: Laut Gesetz erfolgt die Einstufung des Hundes nach dem äußeren Erscheinungsbild. Sollten die Prüfung Anhaltspunkte ergeben, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß der "Rassenliste" handelt, gilt der Hund als Hundeführscheinpflichtig, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen solchen Hund handelt. Da die Angabe bei der Hundeabgabe sowie in der Chip-Datenbank auf der Aussage des Besitzers beruhen kann ich mir nicht vorstellen, dass diese als Beurteilungskriterium herangezogen werden.
soweit ich weiß kann ja noch gar kein sitter den hfs haben, nachdem den freiwilligen nur der hb machen kann.
Du gerätst mit Deinem Hund in eine Kontrolle mit, sagen wir mal, einem diesen Rassen nicht gerade zugetanen Beamten. Der fragt nach dem HFS, Du erklärtst ihm die Übergangsfrist, der sagt, sie können mir viel erzählen, vielleicht ist der Hund ja nach dem 1.7. angeschafft worden.....bums Verwaltungsstrafe.
Schon hast den Ärger dagegen vorgehen zu müssen- denn Du kannst ja beweisen, daß Du den Hund schon x Jahre hast. Und nun nehmen wir mal an, sowas passiert Dir 3x im Monat....
Was mich an dieser ganzen Farce enorm beunruhigt ist diese sog. "Übergangsfrist"- man hat ja schließlich ein Jahr Zeit....
M.M. nach wird genau diese Frist die Büchse der Pandora öffnen.
Immerhin dürfen ja ab dem 1.7.2010 Strafen bei nicht mitführen den HFS ausgesprochen werden.
Ich stelle mir das Szenario folgendermaßen vor....
Du gerätst mit Deinem Hund in eine Kontrolle mit, sagen wir mal, einem diesen Rassen nicht gerade zugetanen Beamten. Der fragt nach dem HFS, Du erklärtst ihm die Übergangsfrist, der sagt, sie können mir viel erzählen, vielleicht ist der Hund ja nach dem 1.7. angeschafft worden.....bums Verwaltungsstrafe.
Schon hast den Ärger dagegen vorgehen zu müssen- denn Du kannst ja beweisen, daß Du den Hund schon x Jahre hast. Und nun nehmen wir mal an, sowas passiert Dir 3x im Monat....
Sollte wieder jemand kommen von wegen "Horrorszenario" wünsche ich ihm von Herzen, daß er von solcher (möglichen) Schikane verschont bleibt....
Und zu dem "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird"....
Meine Familie hat von 2000- 2003 in Deutschland die Hölle durchgemacht.....
ich denk,die Ma.60 blickt jetzt selbst nicht durch.
Wenns sein muss,mehm ich Kampfschmuser mit und meine Killerkatze hetz ich auf die Ulli.
Schluss endlich hat es jeder kapiert, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie gekocht, nicht einmal Behörden wissen genau um was es hier wirklich geht, die Auskünfte sind überall SO, abwarten ist hier angesagt, also bitte macht euch nicht schon jetzt in díe Hosen, solange die Behörden nicht wissen ob sie rechts oder links laufen sollen, der Bugermaster und die Sima wird schon richten