Wer war noch in der ersten Juli-Woche den Hundeführschein umschreiben?

:D:D:D den find ich gut:D:D:D und wieviel karten nimmst dann mit?
Nur eine natürlich, sonst brauche ich ja bald einen Bauchladen, was ich jetzt schon alles mittrage, wenn ich mit meinen Hunden gehe. :p

Aber ich sehe nicht ein, daß ich eine falsch gedruckte Karte herzeigen soll, wer weiß, was den Kontrolloren sonst einfällt, wenn ich sage, daß ist kein Rottweiler, sondern ein Mischling. :rolleyes:
 
Wir leben wirklich in einer Apfelrepublik (Bananen wachsen ja keine bei uns *g*) ... mein Sohn könnte einen Hund kaufen - aber er darf ihn nicht führen ... is wohl besser der Hund läuft weg (wenn ich mir die Schuhe bind) als es hält ihn jemand ohne Prüfung an der Leine ... und warscheinlich kann man jetzt die Liste beliebig erweitern. Ich bin nur froh, dass wenn bei mir wirklich ein Notfall eintreten sollte, mein Hund nicht auf die Strasse müsste, da ich Garten hab und da darf ihn wohl jeder rauslassen :D.

Ich bin ja nur gespannt, was bei den Klagen gegen das Gesetz rauskommt ...
Da gib ich dir voll recht. Das Gesetz ist einfach eine Farce und Abzockerei. :rolleyes:

Darf man dann zumindest den Hund an eine Stange, Zaun oder Bank binden, wenn man sich vielleicht den Schuh zubindet? Oder darf die Stange usw. auch nicht den Hund halten? :cool:

Was ist z.B., wenn ich stolpere und mir gleitet dabei die Leine aus der Hand. Dann ist es auch besser, wenn der Hund wegläuft, weil niemand anderer ihn an der Leine fassen darf?

Vielleicht sollte man den Verantwortlichen einmal einen Fragebogen schicken und sie müßten ihn richtig beantworten :D
 
Da gib ich dir voll recht. Das Gesetz ist einfach eine Farce und Abzockerei. :rolleyes:

Darf man dann zumindest den Hund an eine Stange, Zaun oder Bank binden, wenn man sich vielleicht den Schuh zubindet? Oder darf die Stange usw. auch nicht den Hund halten? :cool:

Was ist z.B., wenn ich stolpere und mir gleitet dabei die Leine aus der Hand. Dann ist es auch besser, wenn der Hund wegläuft, weil niemand anderer ihn an der Leine fassen darf?

Vielleicht sollte man den Verantwortlichen einmal einen Fragebogen schicken und sie müßten ihn richtig beantworten :D

Da dies ja ein komplett unausgegorenes Gesetz ist ... wird die meisten Fragen wohl auch niemand beantworten können :D. Wie bei sovielem im Leben - wurde da halt ein "rosa Mascherl" umgebunden ... und jetzt muss halt jeder einen Hundeführschein machen, der mit so einem Hund unterwegs sein mag ... keiner wird es kontrollieren (ausser es gibt vielleicht Anlassbeschwerden oder Vorfälle) und die Welt wird dadurch nicht besser. Für mich stellt sich sowieso die Frage - ich hab jetzt mit meinem Hund den HFS gemacht und auch bestanden ... wird mir dann mein HFS abgenommen, wenn ich die Prüfung mit einem anderen Hund mache und nicht bestehe? :cool: ... wird meinem Hund der Schein weggenommen, wenn wer Anderer die Prüfung mit ihr nicht besteht? ... jaja - je mehr man darüber nachdenkt, umso mehr Fragen werfen sich dazu auf ... ich denke auch z.B. wird sich die Hundehaftpflicht aus der Schadensersatzpflicht winden, wenn der Hund über die Strasse läuft, einen Unfall verursacht nur weil du dir die Schuhe zubindest und niemand den Hund halten darf (die Stange darf ja an sich auch nicht, weils ja keinen Führschein hat *gg* - oder bekommen die jetzt alle eine Plakete "hier darf ihr Kampfhund angebunden werden, falls sie die Schuhe binden müssen") ... Vielleicht sollten wir wirklich einen Fragenkatalog erstellen und an die zuständigen Behörden und Leute schicken - so nach dem Motto "kannst du sie nicht überzeugen - verwirre sie":D
 
Da dies ja ein komplett unausgegorenes Gesetz ist ... wird die meisten Fragen wohl auch niemand beantworten können :D. Wie bei sovielem im Leben - wurde da halt ein "rosa Mascherl" umgebunden ... und jetzt muss halt jeder einen Hundeführschein machen, der mit so einem Hund unterwegs sein mag ... keiner wird es kontrollieren (ausser es gibt vielleicht Anlassbeschwerden oder Vorfälle) und die Welt wird dadurch nicht besser. Für mich stellt sich sowieso die Frage - ich hab jetzt mit meinem Hund den HFS gemacht und auch bestanden ... wird mir dann mein HFS abgenommen, wenn ich die Prüfung mit einem anderen Hund mache und nicht bestehe? :cool: ... wird meinem Hund der Schein weggenommen, wenn wer Anderer die Prüfung mit ihr nicht besteht? ... jaja - je mehr man darüber nachdenkt, umso mehr Fragen werfen sich dazu auf ... ich denke auch z.B. wird sich die Hundehaftpflicht aus der Schadensersatzpflicht winden, wenn der Hund über die Strasse läuft, einen Unfall verursacht nur weil du dir die Schuhe zubindest und niemand den Hund halten darf (die Stange darf ja an sich auch nicht, weils ja keinen Führschein hat *gg* - oder bekommen die jetzt alle eine Plakete "hier darf ihr Kampfhund angebunden werden, falls sie die Schuhe binden müssen") ... Vielleicht sollten wir wirklich einen Fragenkatalog erstellen und an die zuständigen Behörden und Leute schicken - so nach dem Motto "kannst du sie nicht überzeugen - verwirre sie":D

da wäre ich mir nicht so sicher, die fangen jetzt an zu kontrollieren, nachdem ja die grundlage endlich verschickt wurde, bis anfang oktober, bis dahin brauchens erfolgserlebnisse!!!
einen hab ich ja schon im mai geschickt und im juni die antworten erhalten, die freuen sich eh wahnsinnig drüber:D:cool:
 
da wäre ich mir nicht so sicher, die fangen jetzt an zu kontrollieren, nachdem ja die grundlage endlich verschickt wurde, bis anfang oktober, bis dahin brauchens erfolgserlebnisse!!!
einen hab ich ja schon im mai geschickt und im juni die antworten erhalten, die freuen sich eh wahnsinnig drüber:D:cool:

Kontrollieren könntens ja schon seit 1.7 ... entweder man hat sowieso schon einen freiwilligen Schein gehabt (so wie ich, der in der Zeit auch gültig gewesen wäre, weil er ja auch den Hund von der Beisskorbpflicht entbindet) oder der Hund hätte mit Beisskorb und Leine geführt werden müssen. Mich hat bis jetzt niemand kontrolliert - auch nicht wie ich bei Polizisten vorbeigegangen bin (ok, da warens wohl grad bei einer Amtshandlung) - aber auch später nicht, wie sie mit dem Auto an mir vorbeigefahren sind. Ich sag immer - die verantwortunsvollen Hundehalter haben sowieso alles dabei und werden sich auch an die neuen Regeln halten und sich nicht vor einer Kontrolle ins "Kleid machen" ... und die "schwarzen Schafe" haben entweder ihre Hunde eh bereits in den Heimen untergebracht oder fallen so und so durch den Rost ... ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizisten jetzt eher in der Nacht durch die div. Parks ziehen und kontrollieren was sich dort zum Teil abspielt.
Das mit dem HFS und den unklaren Fragen ist nur ein Beispiel mehr ... wie Leute durch die Medien beeinflusst werden ... und die damit verbundenen Folgen. Würden sich die Leute wieder mehr auf ein Miteinander - als auf ein Gegeneinander besinnen ... hätten Ausgrenzer und Zweiklassenschaffer weniger Chancen.
Aber ich muss auch mal anmerken: wäre sich jeder Hundehalter bewusst, was er an der Leine hat - würden sich dadurch auch viele Konflikte vermeiden lassen und die Tierheime wären weniger voll.
 
Seid mir nicht böse, aber ihr tut ja gerade so als ob eure Hunde bei der erstbesten Gelegenheit wenn ihr die Leine aus lässt wie von der Tarantel gestochen weg rennen... Mit so einem Hund hättet ihr aber wohl auch den Schein nicht geschafft!:cool:

Fakt ist, dass die Hundekarte nur für den HH vorgesehen ist und somit die Gassigeher nur eine Karte erhalten sollten! Da ich aber, als ich den freiwilligen auf den verpflichtenden HFS umschreiben hab lassen, auf meine Frage ob den der Gassigeher jetzt auch eine Hundekarte bekäme folgende Antwort bekommen habe: Die Hundekarte ist nur für den HH aber wie es dann tatsächlich ist kann ich ihnen nicht sagen, das kommt darauf an (und jetzt kommt's) wie die Druckerei das handhabt!!!, war mir klar, dass der Gassigeher auch eine Hundekarte bekommt. Und sorry, dass auf der dann der HH stehen sollte, soviel Umstände kann man weder den Bearbeitern noch der Druckerei zumuten, oder??:rolleyes:

Ach ja und noch ein Fakt: Bei mir geht die Geldbörse vor lauter Karten nimmer zu! Ich glaub ich kauf meinem Hund jetzt so nen Hunderucksack, dann soll der Kerl seine Sachen selber tragen!! :D

lg
RatPack
 
P.S.: Ich finde es eigentlich eine Frechheit, dass auf der Karte sowohl als Datum der Prüfung als auch der Ausstellung 1.7.2010 steht! Immerhin ist das ja ein amtlich geltender Ausweis! Sollten da nicht alle Daten korrekt sein????
Aber auch das ist wohl eine Zumutung für die daran beteiligten Stellen....:cool:
 
Seid mir nicht böse, aber ihr tut ja gerade so als ob eure Hunde bei der erstbesten Gelegenheit wenn ihr die Leine aus lässt wie von der Tarantel gestochen weg rennen... Mit so einem Hund hättet ihr aber wohl auch den Schein nicht geschafft!:cool:

Fakt ist, dass die Hundekarte nur für den HH vorgesehen ist und somit die Gassigeher nur eine Karte erhalten sollten! Da ich aber, als ich den freiwilligen auf den verpflichtenden HFS umschreiben hab lassen, auf meine Frage ob den der Gassigeher jetzt auch eine Hundekarte bekäme folgende Antwort bekommen habe: Die Hundekarte ist nur für den HH aber wie es dann tatsächlich ist kann ich ihnen nicht sagen, das kommt darauf an (und jetzt kommt's) wie die Druckerei das handhabt!!!, war mir klar, dass der Gassigeher auch eine Hundekarte bekommt. Und sorry, dass auf der dann der HH stehen sollte, soviel Umstände kann man weder den Bearbeitern noch der Druckerei zumuten, oder??:rolleyes:

Ach ja und noch ein Fakt: Bei mir geht die Geldbörse vor lauter Karten nimmer zu! Ich glaub ich kauf meinem Hund jetzt so nen Hunderucksack, dann soll der Kerl seine Sachen selber tragen!! :D

lg
RatPack

na sonst hätten sie ja 2 verschiedene formulare kopieren müssen....eines für den hh und eines für den gassigeher - NUR ich weiß immer noch nicht, ob mein gassigeher, jetzt mit SEINER zusatzkarte oder mit MEINER gehen muss:confused:


P.S.: Ich finde es eigentlich eine Frechheit, dass auf der Karte sowohl als Datum der Prüfung als auch der Ausstellung 1.7.2010 steht! Immerhin ist das ja ein amtlich geltender Ausweis! Sollten da nicht alle Daten korrekt sein????
Aber auch das ist wohl eine Zumutung für die daran beteiligten Stellen....:cool:

na SO amtlich ist er auch wieder nicht, weil sonst bräuchten wir ja zusätzlich nicht noch einen lichtbildausweis mit:o (fühl mich ja schon fast wie ein illegaler in Ö:mad:)
 
@Meli71:
Da es nur einen Hundeausweis geben dürfte, nämlich den wo Hund und der entsprechende HH (der der Hundesteuer zahlt) drauf steht müsste der Gassigeher den mitnehmen. Eigentlich sollte den ja der Hund bei sich haben! ;);)

In Österreich ist Ausweispflicht! D.h. eigentlich sollte jede Person IMMER einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen egal welchen Hund (oder überhaupt Hund) er mit hat!

lg
RatPack
 
@Meli71:
Da es nur einen Hundeausweis geben dürfte, nämlich den wo Hund und der entsprechende HH (der der Hundesteuer zahlt) drauf steht müsste der Gassigeher den mitnehmen. Eigentlich sollte den ja der Hund bei sich haben! ;);)

In Österreich ist Ausweispflicht! D.h. eigentlich sollte jede Person IMMER einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen egal welchen Hund (oder überhaupt Hund) er mit hat!

lg
RatPack

ja ABER bei meinem gassigeher steht sowieso MEIN hund mit all den daten drauf.....abgesehen davon schau ich mir das an, dass die polizei ab sofort mit den chiplesegeräten herumläuft (wo auch immer sie die dann herbekommen:cool:)

nein, es gibt in Ö für gebürtige Ö KEINE ausweis- und mitführpflicht:D (brauchst nur zu googeln bzw. ich glaub bei wikipedia stehts auch drin;), abgehsehen davon kann deine identität auch ein "zeuge" bestätigen....
 
Aber beim Gassigeher steht auf der Hundekarte DESSEN Name drauf was ihn irrtümlichals HH auszeichnet!!!

aus Wiki:

In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Muss man sich aus den verschiedensten Gründen, wie beispielsweise bei einem Notar ausweisen, kann man sich ohne Ausweis zum Beispiel auch eines Identitätszeugen bedienen. Durch den Beitritt zum Schengener Abkommen der Staaten der Europäischen Union wurden die Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen aufgehoben; sie können im Bedarfsfall aber vorübergehend wieder aktiviert werden. Im gesamten Schengen-Gebiet – und somit auch in Österreich – muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen.

und wenn es Fälle gibt, wo jemand, der bei rot über die Straße gegangen ist mit zum Posten muss und von einem Identitätszeugen ausgelöst werden muss, dann denk ich mir, dass das im Zusammenhang mit SoBöHu (sogenannten bösen Hunden :rolleyes:) schon mal der Fall sein kann! Leider gibt es auch bei der Executive Leute, die Hunde nicht mögen...
Aber es stimmt, in Ö ist offensichtlich KEINE AUSWEISPFLICHT!
 
Aber beim Gassigeher steht auf der Hundekarte DESSEN Name drauf was ihn irrtümlichals HH auszeichnet!!!

.......

na und WARUM steht dann beim gassigeher überhaupt ein hundename + cipnr + gebdatum drauf???? DAS ist mir ja das rätsel (habe aber beim ausfüllen meines gassigehers noch EXTRA daraufhingewiesen, aber mehr als ein müdes lächeln ist nicht zurückgekommen), wie sollen die polizisten das denn wissen, dass das nicht der hh ist????? der gassigeher hätte es ja mit IRGENDEINEM hund machen können......(einfachste möglichkeit der entwirrung für die kontrollen: einfach ZWEI verschiedene ausfüllzetteln und gut ist:cool:, anstelle allen alles zu schicken (hfs + zusatzkarte) , ist ja auch eine kostenfrage, welche wir alle mit unseren steuern finanzieren - und da die hundesteuer ja nicht zweckgebunden ist, zahlens auch die nicht-hh - vielleicht sollten wir denen das auch mal verklickern:rolleyes:)

und zum ausweis, glaubst ehrlich, dass du (wenn auch nur kurzfristig) in die zelle kommst, wennst nur den hfs mithast und keinen ausweis - und wo steckens dann den hund hin:confused: in die nachbarzelle.......(ich red jetzt mal, wennst ganz normal mit deinem wauzl unterwegs bist, mit mk und/oder leine und nicht randalierst oder gefährdend unterwegs bist usw.) - also DAS schau ich mir an......
 
@Hundeführschein und die Karten dazu:
Der Gassigeher (ich glaub für professionelle gibt es ne Ausnahme) muss ja nachweißen können, dass er mit DEM Hund die Prüfung gemacht hat und dass er DEN Hund (angeblich ;)) unter Kontrolle hat! Darum steht auf dem Hundeführschein Name des Prüflings UND Daten des Hundes! Die Hundekarte ist dafür gedacht, dass der Hund und der dazugehörige Halter verifiziert werden können! Somit ist diese Karte nur in einfacher Ausführung PRO Hund (nämlich Hund + HH) auszustellen! Dann kann auch die Exekutive nachvollziehen wer ist zur Verantwortung zu ziehen sollte was passiert sein! Und dann gibt es kein langes: aber das ist nicht mein Hund! Ich geh nur gassi mit ihm!
Sicherlich hätte man das mit 2 Formularen durchführen können. Ich denke aber dass es auch gereicht hätte am Formular eine Position einzufügen: HH o ja o nein

@Ausweispflicht: Ich hab nie behauptet, dass man wegen nicht mitführens eines Ausweises in eine/die Zelle kommt!! Aber zum nächsten Posten mitkommen kann einem durchaus passieren! Und in dem Fall auch mit Hund!
ABER ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass unauffällige HH mit unauffälligen Hunden selten bis gar nicht überprüft werden und dass es nur dann relevant sein wird wenn "ein Vorfall passiert" ist. Dann werden's fragen HFS gemacht oder nicht? Alles andere wird nicht durchführbar sein! Womit der Vorbeugeeffekt wieder ad absurdum geführt wird! Aber das ist eine andere uralte Geschichte! :cool:
 
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