Wer war noch in der ersten Juli-Woche den Hundeführschein umschreiben?

yaay- ich halts nicht aus, ich hab ihn auch
und gleich nach der entdeckung der zweiten karte wieder angerufen um zu fragen wofür die ist, damit ich denen auch ja schön im gedächtnis bleibe
also die kriegen dann meine gassigänger, die die karte allerdings nicht bräuchten weil sie ja ohnehin den schein mit meiner machen, da sonst kein killermonster im bekanntenkreis , aber egal

fest steht: schwarz auf weiß hab ich jetzt da stehen, dass ich mit dem schein WESENTLICH zur sicherheit unserer stadt beitrage, na ist das nicht mal was? kann sonst kein 0815 hundehalter von sich behaupten, ich schon
habs mir anders überlegt, nach diesem netten brief von sima und co. bin ich jetzt absolut für den schein...
 
yaay- ich halts nicht aus, ich hab ihn auch
und gleich nach der entdeckung der zweiten karte wieder angerufen um zu fragen wofür die ist, damit ich denen auch ja schön im gedächtnis bleibe
also die kriegen dann meine gassigänger, die die karte allerdings nicht bräuchten weil sie ja ohnehin den schein mit meiner machen, da sonst kein killermonster im bekanntenkreis , aber egal

fest steht: schwarz auf weiß hab ich jetzt da stehen, dass ich mit dem schein WESENTLICH zur sicherheit unserer stadt beitrage, na ist das nicht mal was? kann sonst kein 0815 hundehalter von sich behaupten, ich schon
habs mir anders überlegt, nach diesem netten brief von sima und co. bin ich jetzt absolut für den schein...

na und hast nicht gefragt, ob der gassigeher jetzt seine eigene zusatzkarte mithaben muss oder trotzdem die vom hh oder gar beide:D
 
hmm- hab ich glatt vergessen, aber kann ich ja nach und nach klären, täglich ein paar kleine fragen (schade nur das ich die fr. sima selbst nie ans telefon bekomme, obwohl ich doch ständig zuerst ihre nummerl wähle, weil die muss sich ja auskennen, so kann ich immer nur die ma60 mitarbeiter nerven..)
 
Also - soweit ich es verstanden habe (sonst korregiert man mich bitte) - wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin muss ich beide Karten plus einen Personalausweis bei mir haben. Wenn mein Sohn mit dem Hund unterwegs ist (ok - im Moment darf er gar nicht, weil er erst im Sept. 16 wird) muss er SEINEN Hundeführschein dabei haben (den er ja auch mit diesem Hund machen muss) plus die Hunde(identifikations)karte und einen Personalausweis. Somit ist diese 2. Karte - die eigentlich für den Hund ist - immer der Person auszuhändigen die mit diesem Hund (inkl. dem eigenen HFS+Personalausweis) unterwegs ist .... somit ist man ständig mit 2 Karten unterwegs (wer einen Plastikführerschein hat - dann mit 3 Karten) wobei eine davon eigentlich wenig Sinn ergibt - da ja die Chipnummer am HFS sowieso vermerkt ist ... aber mir solls recht sein ... somit sind wieder ein paar Arbeitsplätze gesichert ...
 
Also - soweit ich es verstanden habe (sonst korregiert man mich bitte) - wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin muss ich beide Karten plus einen Personalausweis bei mir haben. Wenn mein Sohn mit dem Hund unterwegs ist (ok - im Moment darf er gar nicht, weil er erst im Sept. 16 wird) muss er SEINEN Hundeführschein dabei haben (den er ja auch mit diesem Hund machen muss) plus die Hunde(identifikations)karte und einen Personalausweis. Somit ist diese 2. Karte - die eigentlich für den Hund ist - immer der Person auszuhändigen die mit diesem Hund (inkl. dem eigenen HFS+Personalausweis) unterwegs ist .... somit ist man ständig mit 2 Karten unterwegs (wer einen Plastikführerschein hat - dann mit 3 Karten) wobei eine davon eigentlich wenig Sinn ergibt - da ja die Chipnummer am HFS sowieso vermerkt ist ... aber mir solls recht sein ... somit sind wieder ein paar Arbeitsplätze gesichert ...

na mir habens damals gesagt, dass ICH als hundebsitzer nur den hfs und nen ausweis brauch (ausweis wage ich zu bezweifeln, dass das standhält, weil es gibt keine ausweis- bzw. mitführpflichtpflicht in ö, aber gut lassen wir das mal)...
und wenn mein gassigeher mit meinem hunde geht, hat er seinen eigenen hfs und MEINE zusatzkarte mitzunehmen, so nun hat aber mein gassigeher auch eine zusatzkarte mit seiner adresse und meinem hund drauf, was nun:confused:
 
na mir habens damals gesagt, dass ICH als hundebsitzer nur den hfs und nen ausweis brauch (ausweis wage ich zu bezweifeln, dass das standhält, weil es gibt keine ausweis- bzw. mitführpflichtpflicht in ö, aber gut lassen wir das mal)...
und wenn mein gassigeher mit meinem hunde geht, hat er seinen eigenen hfs und MEINE zusatzkarte mitzunehmen, so nun hat aber mein gassigeher auch eine zusatzkarte mit seiner adresse und meinem hund drauf, was nun:confused:

Interessant ist jetzt - was steht auf der Zusatzkarte vom Gassigeher drauf? Auf seinem HFS müsste ja sein Name, seine Adresse und die Daten von deinem Hund stehen - und auf der Hundezusatzkarte deine Daten?
 
:D ich fahr dann bitte mit, falls ihr eure fragen vor ort klären wollt- auf die verwirrten gesichter bin ich gespannt

Das wär sicher spannend :cool: ... aber so ist das nun mal mit Hau-ruck-Geschichten eben ... bei mir stimmt ja nicht mal das Prüfungsdatum - hab ja den freiwilligen gemacht - und jetzt steht bei mir der 1.7 drin :eek: ... Gassigeher hab ich keinen und mein Sohn darf ihn erst Mitte September machen, da er dann erst 16 ist (jetzt darf er nicht raus mit ihr). Hauptsache Wien ist jetzt sicher und ich hab meinen Beitrag geleistet ....
 
Das wär sicher spannend :cool: ... aber so ist das nun mal mit Hau-ruck-Geschichten eben ... bei mir stimmt ja nicht mal das Prüfungsdatum - hab ja den freiwilligen gemacht - und jetzt steht bei mir der 1.7 drin :eek: ... Gassigeher hab ich keinen und mein Sohn darf ihn erst Mitte September machen, da er dann erst 16 ist (jetzt darf er nicht raus mit ihr). Hauptsache Wien ist jetzt sicher und ich hab meinen Beitrag geleistet ....

Da drängt sich bei mir schon seit einiger Zeit wieder eine neue Frage auf. So wie in Deinem Fall, Dein Sohn, der den Führschein dann machen will, oder falls sich nun ein Freund, Nachbar oder sonst wer dazu entschließen will, auch als Gasssigeher einzuspringen.
Wie soll jemand eine Prüfung ablegen, in der er zeigen muss, dass er im Alltag mit dem Hund zurecht kommt, wenn er das vorher unter Umständen noch nie gemacht hat, weil er es ja gar nicht darf!? Ich meine, im Normalfall wird man ja doch das eine oder andere vorher ein bisschen "üben" wollen. Aber nicht einmal in der so genannten "Übergangszeit" ist das potentiellen Gassigehern erlaubt.

lg desertrose
 
Interessant ist jetzt - was steht auf der Zusatzkarte vom Gassigeher drauf? Auf seinem HFS müsste ja sein Name, seine Adresse und die Daten von deinem Hund stehen - und auf der Hundezusatzkarte deine Daten?

also auf MEINEM hfs und zusatzkarte stehen meine daten, adresse usw., und die von meinem hund (chip, gebdatum usw.)

bei dem gassigeher hfs und zusatzkarte stehen von ihm die daten, adresse usw. drauf und die von MEINEM hund......und da soll der kontrolleur wissen, dass dies MEIN hund ist und nicht seiner:confused:

boa, da kommen ja schon wieder ein paar unklarheiten zu tage.....aber mein gassigeher ha sowieso die anweisung keine auskunft zu geben, wenns was wissen wollen müssens schon mit mir selber reden:D (und können nur hoffen, dass ich einen stressfreien und ruhigen tag vor mit hatte:D)
 
Da drängt sich bei mir schon seit einiger Zeit wieder eine neue Frage auf. So wie in Deinem Fall, Dein Sohn, der den Führschein dann machen will, oder falls sich nun ein Freund, Nachbar oder sonst wer dazu entschließen will, auch als Gasssigeher einzuspringen.
Wie soll jemand eine Prüfung ablegen, in der er zeigen muss, dass er im Alltag mit dem Hund zurecht kommt, wenn er das vorher unter Umständen noch nie gemacht hat, weil er es ja gar nicht darf!? Ich meine, im Normalfall wird man ja doch das eine oder andere vorher ein bisschen "üben" wollen. Aber nicht einmal in der so genannten "Übergangszeit" ist das potentiellen Gassigehern erlaubt.

lg desertrose

Ähm ... mein Sohn ist ja mit unserem Hund bis 30.06 ja regelmässig unterwegs gewesen, darf aber jetzt gar nicht mehr mit ihr raus, auch nicht mit Beisskorb und Leine - weil er keine 16 ist. Das wird er hoffentlich ja nicht verlernt haben und grundsätzlich können wir ja gemeinsam auch rausgehen. Ich hab das Glück am Stadtrand zu wohnen - ich hab meine Scheine ja sowieso dabei und bin ja der Hundebesitzer - dem ja mit den Scheinen bescheinigt wird, dass er den Hund beherrscht ... da würd ich es auf nen Musterprozess ankommen lassen ... :D
 
also auf MEINEM hfs und zusatzkarte stehen meine daten, adresse usw., und die von meinem hund (chip, gebdatum usw.)

bei dem gassigeher hfs und zusatzkarte stehen von ihm die daten, adresse usw. drauf und die von MEINEM hund......und da soll der kontrolleur wissen, dass dies MEIN hund ist und nicht seiner:confused:

boa, da kommen ja schon wieder ein paar unklarheiten zu tage.....aber mein gassigeher ha sowieso die anweisung keine auskunft zu geben, wenns was wissen wollen müssens schon mit mir selber reden:D (und können nur hoffen, dass ich einen stressfreien und ruhigen tag vor mit hatte:D)

hahaha ... also auch auf der Zusatzkarte vom Gassigeher steht sein Name und seine Adresse drauf - und nicht deine ... somit sollte er auch der Hundehalter sein ... den rechtlichen Wurschtel stell ich mir jetzt schon vor - in dem Fall, dass irgendetwas passiert. Da habens wieder mal alle mit Hirn gearbeitet ... (das scheinbar gar nicht vorhanden ist)
 
Ähm ... mein Sohn ist ja mit unserem Hund bis 30.06 ja regelmässig unterwegs gewesen, darf aber jetzt gar nicht mehr mit ihr raus, auch nicht mit Beisskorb und Leine - weil er keine 16 ist. Das wird er hoffentlich ja nicht verlernt haben und grundsätzlich können wir ja gemeinsam auch rausgehen. Ich hab das Glück am Stadtrand zu wohnen - ich hab meine Scheine ja sowieso dabei und bin ja der Hundebesitzer - dem ja mit den Scheinen bescheinigt wird, dass er den Hund beherrscht ... da würd ich es auf nen Musterprozess ankommen lassen ... :D

Ich weiß schon, in Deinem Fall ist es ja eh klar. Ihr habt ja Euren Hund schon länger und ich denke, er wird auch mit ihm umgehen können.
Aber gesetzt dem Fall, ein Freund oder was weiß ich entschließt sich nun, auch den Führschein zu machen um z.B. bei Krankheitsfall oder so, einspringen zu können und der kennt den Hund jetzt nicht so gut. Wenn man jetzt streng nach dem Gesetz - also "Vurschrift is Vurschrift" :D geht, müsste der ja ohne Vorbereitung zur Prüfung antreten, weil er ja vorher gar nicht mit dem Hund gehen darf. Auch wenn ich als Besitzerin samt HF dabei bin. So hab ichs gemeint.

lg desertrose
 
Ich weiß schon, in Deinem Fall ist es ja eh klar. Ihr habt ja Euren Hund schon länger und ich denke, er wird auch mit ihm umgehen können.
Aber gesetzt dem Fall, ein Freund oder was weiß ich entschließt sich nun, auch den Führschein zu machen um z.B. bei Krankheitsfall oder so, einspringen zu können und der kennt den Hund jetzt nicht so gut. Wenn man jetzt streng nach dem Gesetz - also "Vurschrift is Vurschrift" :D geht, müsste der ja ohne Vorbereitung zur Prüfung antreten, weil er ja vorher gar nicht mit dem Hund gehen darf. Auch wenn ich als Besitzerin samt HF dabei bin. So hab ichs gemeint.

lg desertrose

Das Gesetz hinkt sowieso ... wir haben Shira jetzt 4 Jahre - somit hätte ich sowieso ein Jahr Zeit gehabt ... hätten das die Gassigeher für diesen Hund (der ja sogar schon geprüft ist) nicht auch das Jahr Zeit? Oder muss jeder potienteller Gassigeher sofort den Schein machen? Reichts nicht wenn der potentiale Gassigeher mit Beisskorb und Leine geht? (was ich ja auch hätte müssen, wenn ich nicht schon den Freiwilligen gehabt hätte). Was wollens denn wirklich machen, wenn jetzt eine erwachsene Person am Stadtrand von Wien (nur ein Steinwurf von Niederösterreich entfernt) mit dem Hund an der Leine und mit Beisskorb spazieren geht ... und der behauptet aus Niederösterreich oder sonstwo zu sein und das sein Hund ist?

Wenn ich dabei bin und alles mithabe und dem zukünftigen Prüfling die Handhabung meines Hundes erkläre (sorry, wenn das jetzt fast wie ne technische Beschreibung klingt ...) und ihm dabei die Leinenführung übergebe (vorausgesetzt es wäre keine "gefährliche" Situation in Sicht) ... was wollens dann machen? Mich verhaften? Den Hund ins Tierschutzhaus sperren? ...

Gott-sei-Dank haben wir keine anderen Probleme ... als jetzt HH zu schikanieren :D
 
Das Gesetz hinkt sowieso ... wir haben Shira jetzt 4 Jahre - somit hätte ich sowieso ein Jahr Zeit gehabt ... hätten das die Gassigeher für diesen Hund (der ja sogar schon geprüft ist) nicht auch das Jahr Zeit? Oder muss jeder potienteller Gassigeher sofort den Schein machen? Reichts nicht wenn der potentiale Gassigeher mit Beisskorb und Leine geht? (was ich ja auch hätte müssen, wenn ich nicht schon den Freiwilligen gehabt hätte). Was wollens denn wirklich machen, wenn jetzt eine erwachsene Person am Stadtrand von Wien (nur ein Steinwurf von Niederösterreich entfernt) mit dem Hund an der Leine und mit Beisskorb spazieren geht ... und der behauptet aus Niederösterreich oder sonstwo zu sein und das sein Hund ist?

Wenn ich dabei bin und alles mithabe und dem zukünftigen Prüfling die Handhabung meines Hundes erkläre (sorry, wenn das jetzt fast wie ne technische Beschreibung klingt ...) und ihm dabei die Leinenführung übergebe (vorausgesetzt es wäre keine "gefährliche" Situation in Sicht) ... was wollens dann machen? Mich verhaften? Den Hund ins Tierschutzhaus sperren? ...

Gott-sei-Dank haben wir keine anderen Probleme ... als jetzt HH zu schikanieren :D

hier die antwort der ma60 vom juni:mad: (und nein, da hab ich extra gefragt, du darfst ihm nichtmal die LEINE in die handdrücken, auch wennst dir nur den schuh zubindest:mad:)

Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
 
Ich habe gestern meinen umgeschriebenen Hundeführschein bekommen. Heute hatte ich aber gleich dort in der Kanzlei angerufen und reklamiert, daß auf der einen Karte zwar richtig Rottweiler-Mischling steht, aber auf der anderen Karte nur Rottweiler und ich wünsche, die falsche Karte korrekt ausgefüllt haben möchte.

Jetzt bekomme ich beiden Karten nochmal richtig zugeschickt. Somit habe ich dann den Hundeführschein und die Zusatzkarte doppelt. :cool:
 
Ich habe gestern meinen umgeschriebenen Hundeführschein bekommen. Heute hatte ich aber gleich dort in der Kanzlei angerufen und reklamiert, daß auf der einen Karte zwar richtig Rottweiler-Mischling steht, aber auf der anderen Karte nur Rottweiler und ich wünsche, die falsche Karte korrekt ausgefüllt haben möchte.

Jetzt bekomme ich beiden Karten nochmal richtig zugeschickt. Somit habe ich dann den Hundeführschein und die Zusatzkarte doppelt. :cool:

:D:D:D den find ich gut:D:D:D und wieviel karten nimmst dann mit?
 
Zuletzt bearbeitet:
hier die antwort der ma60 vom juni:mad: (und nein, da hab ich extra gefragt, du darfst ihm nichtmal die LEINE in die handdrücken, auch wennst dir nur den schuh zubindest:mad:)

Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.

Wir leben wirklich in einer Apfelrepublik (Bananen wachsen ja keine bei uns *g*) ... mein Sohn könnte einen Hund kaufen - aber er darf ihn nicht führen ... is wohl besser der Hund läuft weg (wenn ich mir die Schuhe bind) als es hält ihn jemand ohne Prüfung an der Leine ... und warscheinlich kann man jetzt die Liste beliebig erweitern. Ich bin nur froh, dass wenn bei mir wirklich ein Notfall eintreten sollte, mein Hund nicht auf die Strasse müsste, da ich Garten hab und da darf ihn wohl jeder rauslassen :D.

Ich bin ja nur gespannt, was bei den Klagen gegen das Gesetz rauskommt ...
 
hallo ich auch nochmal
soweit ich in den hunderten telefonaten erfahren habe haben die gassigänger genauso ein jahr zeit den schein zu machen müssen den hund aber in der zwischenzeit mit mk und leine führen
ich ruf morgen nochmal an dort- das ist doch alles ein schlechter scherz
 
:D ich fahr dann bitte mit, falls ihr eure fragen vor ort klären wollt- auf die verwirrten gesichter bin ich gespannt


na ich darf mich dort nicht nochmal blicken lassen (war eh schon 2x dort und die haben nur gemeint, was wollens noch, der hund ist geprüft, ich bin geprüft, mein gassigeher ist geprüft, mehr geht eh nimmer:cool:), weil dann rennens alle aus dem zimmer, bin ja schon amtsbekannt:D:D:D (ich glaub ja mittlerweile, wenns meine mailadresse sehen, geht schon die alarmanlage los:D)
 
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