Wer ist dann schuld?

ich glaube mich erinner zu können, dass es rechtlich so aussieht, dass der besitzer der hündin darauf zu achten hat, dass seine hündin nicht gedeckt werden kann, wenn er das nicht will. (gerichtsurteil)

du warst mir zu schnell - so bin ich nämlich auch informiert, weswegen ich unser Mädel während der Läufigkeit nie aus den Augen gelassen hab :D
 
naja..einerseits heißt ja das jeder hundebesitzer seinen garten so sichern muß das sein eigener hund ausreichend gesichert ist.

in dem fall wäre wohl zusäztlich die frage wer für den zaun zuständig ist, in österreich ists ja normalerweise so geregelt das man als grundstückseigentümer immer nur für eine seite verantwortlich ist (sofern wer angrenzend wohnt)?? (vorm haus stehend die rechte zaunseite gehört einem, die linke seite dem nachbarn und vorn/hinten muß man sichs teilen wenn wer angrenzend wohnt). so gesehen ist der, dem der zaun gehört wohl zuständig diesen abzusichern. oder seh ich das falsch?
 
wenn ich einen hund in meinem garten ausbruchssicher verwahren möchte, wird mir nichts anderes übrig bleiben als mich auch um den zaun zu kümmern, für den eigentlich der nachbar zuständig ist;)
 
wenn ich einen hund in meinem garten ausbruchssicher verwahren möchte, wird mir nichts anderes übrig bleiben als mich auch um den zaun zu kümmern, für den eigentlich der nachbar zuständig ist;)

das is schon klar.. aber trotzdem bleibt ja eigentlich der nachbar über der dafür zuständig ist, wenn was passiert, oder?
 
Rein theoretisch: zwei Familien wohnen Zaun an Zaun. Die einen haben eine Hündin, die anderen einen Rüden, beide Tiere sind nicht kastriert.
Nun gelangt der Rüde eines Tages in den Nachbarsgarten, indem er sich durch den Maschendrahtzaun drückt. Sowas hat er in seinen knapp 6 Lebensjahren noch nie getan.
Grund: die Hündin war läufig und wurde unbeaufsichtigt in den Garten gelassen...der Rüde, der gerade in "seinem" Garten bei geöffneter Terrassentür in der Sonne lag machte sich in einem unbeobachteten Moment auf in Richtung Nachbarszaun (was bis dato noch nie ein Problem war, noch nie hat er den Garten verlassen, die Nachbarshündin wohnt auch erst seit ein paar Monaten nebenan) und gelangte so zu der läufigen Hündin.
Die Besitzer des Rüden wussten nicht, dass die Hünsin der Nachbarn läufig ist, sonst wäre der Rüde nicht allein draußen gewesen, wobei er im Grunde nur vor der Terrassentür gelegen ist.

Wenn nun etwas passieren würde, wer trägt sie Schuld?

Der Rüdenbesitzer muss seinen Hund so verwahren, dass er keinen Schaden anrichten kann, somit ist der Rüdenbesitzer "schuld" an einer eventuellen Trächtigkeit. Der Rüde hat nichts im fremden Garten verloren, auch nicht, wenn dort die läufige Hündin ist!
 
Wenn der Hund in NÖ wohnt greift da vielleicht auch das neue HHgesetz. Der Hund darf das Grundstück ja nicht selbständig verlassen können.
 
Das ist das, was mich am meisten wundert bei der Geschichte:confused: - der Leopold war der erste, der gewußt hat, dass unsere junge Nachbarshündin läufig wird, da haben´s die Besitzer noch nicht mal selbst gewußt.


Was wundert dich daran? bei mir wissen die rüden das auch schon viel früher, lange bevor die ersten blutstropfen auftauchen...
 
Danke für eure Antworten!
Nachdem der Garten eingezäunt ist und der Rüde noch nie abgehauen ist, ist man davon ausgegangen, dass diese Absicherung (Zaun) ausreichend ist.
Er hat sich aber offenbar durch den Maschendrahtzaun gedrückt, sowas kann man ja nicht voraussehen (und noch einmal: es wusste keiner, dass die Hündin läufig ist- außer halt der Rüde)

Im Übrigen ist gestern ein anderer Rüde aus der Siedlung ebenfalls im Garten der Hündin aufgetaucht, woher der kam ist nicht bekannt.

Bei allem Verständnis dafür, dass man als Rüdenbesitzer auf seinen Hund achten muss, finde ich trotzdem, dass auch die Besitzer der läufigen Hündin ein Auge auf diese haben sollten...Aber da "man" ja mit diesem Hund auch nie spazieren geht, sondern sie nur ein paarmal am Tag kurz in den Garten lässt...kann man sich vorstellen, wieviel Hundeverständnis hier vorliegt.
 
ja, mangelt an hundeverständnis, abrer das ist irrelevant.tatsache ist, dass der rüde nicht in den fremden garten darf
 
Danke für eure Antworten!
Nachdem der Garten eingezäunt ist und der Rüde noch nie abgehauen ist, ist man davon ausgegangen, dass diese Absicherung (Zaun) ausreichend ist.
Er hat sich aber offenbar durch den Maschendrahtzaun gedrückt, sowas kann man ja nicht voraussehen (und noch einmal: es wusste keiner, dass die Hündin läufig ist- außer halt der Rüde)

Im Übrigen ist gestern ein anderer Rüde aus der Siedlung ebenfalls im Garten der Hündin aufgetaucht, woher der kam ist nicht bekannt.

Bei allem Verständnis dafür, dass man als Rüdenbesitzer auf seinen Hund achten muss, finde ich trotzdem, dass auch die Besitzer der läufigen Hündin ein Auge auf diese haben sollten...Aber da "man" ja mit diesem Hund auch nie spazieren geht, sondern sie nur ein paarmal am Tag kurz in den Garten lässt...kann man sich vorstellen, wieviel Hundeverständnis hier vorliegt.

und was soll der hündinnenbesitzer deiner meinung nach machen? bei dem fall des rüdens war die hündin ja eh im haus?? soll er sie für die tage der läufigkeit u. insbesondere der stehzeit im keller einsperren damit ja keinem rüden der geruch in die nase steigt??

so gesehen sollte man wohl "froh" sein das die nicht gassi gehn (nein, find ich auch nicht ok - mein das eher jetzt ironisch), sonst würden da wohl deutlich mehr rüden vor der haustür stehn :rolleyes:

für mich sieht das mal wieder nach nem normalen nachbarschaftsstreit aus um nix... wie wäre es wenn man mit seinen nachbarn normal redet u. einfach abspricht, wer wann seine hunde draußen allein rumlaufen lässt? und zusätzlich einfach den zaun so absichert das der eigene hund nicht raus kann (dann kanns mir als nachbar auch egal sein wenn die hündin auf der anderen seite läufig ist od. besuch von irgendwelchen anderen rüden bekommt).
 
und was soll der hündinnenbesitzer deiner meinung nach machen? bei dem fall des rüdens war die hündin ja eh im haus?? soll er sie für die tage der läufigkeit u. insbesondere der stehzeit im keller einsperren damit ja keinem rüden der geruch in die nase steigt??

so gesehen sollte man wohl "froh" sein das die nicht gassi gehn (nein, find ich auch nicht ok - mein das eher jetzt ironisch), sonst würden da wohl deutlich mehr rüden vor der haustür stehn :rolleyes:
Der Hündinnenbesitzer sollte dem Rüdenbesitzer mitteilen, dass bei ihm fortan eine läufige Hündin unbeaufsichtigt im Graten sitzt. Es stimmt, dass zu dem Zeitpunkt, wo der Rüde drüben war, sie wieder im Haus war, allerdings ist sie sonst mehrmals am Tag alleine im Garten. Somit hätte es durchaus sein können, dass die beiden aufeinander treffen

Es ist auch nicht so, dass man sich nicht kennt, im Gegenteil, und von daher fände ich eine kurze Info ganz nett.

Wäre meine Hündin läufig (geht nicht, da kastriert) und es würde ein intakter Rüde im Nachbarhaus leben, ich würde das kommunizieren und ich würde die Hündin während der Zeit nicht einfach nur rausschicken.

Obs jetzt rechtlich relevant ust oder nicht, aber mein Gefühl sagt mir, dass beide Hundebesitzer achtsam sein sollten in dieser Zeit, nicht sagen "PEch, ich lass das Mädl nach wie vor unbeaufsichtigt raus und du schau halt auf deinen notgeilen Buben".
 
und das kann man nicht mit den nachbarn regeln, dass sie das nächste mal so nett sind und bescheid sagen.

der zaun wird ja hoffentlich mittlerweile so gestaltet sein das der eigene rüde NICHT mehr rüber kann, jetzt wo man weiß das er durch den zaun durchkommt :rolleyes: (und dann ists ja wiederum egal ob die hündin nebenan läufig ist od. nicht?)

falls der zaun noch immer nicht gerichtet ist, verstoßen eigentlich alle beteiligten gegen die auflage ihren hund ordnungsgemäß zu sichern u. zu verwahren...
 
Und wegen des Zaunes: es handelt sich um einen ziemlich großen Garten mit entsprechend vielen Metern Umfang, den Zaun komplett zu erneuern (und man müsste alle 4 Seiten neu machen, denn der Rüde könnte ja überall raus und sich dann auf einer anderen Seite in das andere Grundstück wurschteln) wäre immens teuer. Nicht jeder macht ein paar Tausender eben mal locker, auch wenn das offenbar angenommen wird.

Wird auf jeden Fall ziemlich lustig in nährer Zukunft, jetzt sind Osterferien, die Familie ist dann sicher viel im Garten, die Hunde dann für gewöhnlich auch. Gemütlich ist anders.
Den Rüden kastrieren, nur weil zweimal im Jahr eine Hündin läufig ist? Ich weiss nicht, würdet ihr das tun?
 
ja, mangelt an hundeverständnis, abrer das ist irrelevant.tatsache ist, dass der rüde nicht in den fremden garten darf

natürlich sollte der rüde nicht in einen fremden garten, aber dafür hatte sogar das gericht verständnis, weil das ein sehr starker trieb ist;)

und löcher im zaun entdeckt man meist erst dann, wenn einer durchgeschlüpft ist.
 
Was wundert dich daran? bei mir wissen die rüden das auch schon viel früher, lange bevor die ersten blutstropfen auftauchen...

Eben.
Es wundert mich, dass die Rüdenbesitzer bis zum Ausbruch des Rüden nicht gewußt hätten, dass die Hündin läufig bzw in den Stehtagen ist...
Und eben deshalb würde ich annehmen, dass verantwortungsvolle Rüdenbesitzer in dieser Zeit auch etwas mehr Augenmerk drauf legen, was der Hund im Garten (oder in Nachbars Garten:D) eben so treibt.
 
und das kann man nicht mit den nachbarn regeln, dass sie das nächste mal so nett sind und bescheid sagen.

der zaun wird ja hoffentlich mittlerweile so gestaltet sein das der eigene rüde NICHT mehr rüber kann, jetzt wo man weiß das er durch den zaun durchkommt :rolleyes: (und dann ists ja wiederum egal ob die hündin nebenan läufig ist od. nicht?)

falls der zaun noch immer nicht gerichtet ist, verstoßen eigentlich alle beteiligten gegen die auflage ihren hund ordnungsgemäß zu sichern u. zu verwahren...
Natürlich kann man das mit den Nachbarn besprechen, hat ja keiner das gegenteil behauptet.
Allerdings ist das ganze gestern oder vorgestern vorgefallen und man hat die NAchbarn in dieser Zeit nicht angetroffen.
Und wie stellst du dir vor, dass innerhalb eines Tages (oder zwei) 1500 qm Grund neu gesichert worden sind?
Wenn du da eine Idee hast, bitte her damit.
 
ob man nun 20m2 od. 2000m2 garten hat, wenn der eigene hund stiften geht muß man halt leider sich selber darum kümmern die umzäunung abzusichern. zumindest würd ich die stellen absichern wo man weiß das er sich durchgewurtschtlt hat? event. zum boden hin fixieren so das der zaun nicht so leicht hochgedrückt werden kann. und ja, dann ist halt mein eigener hund in der zeit nicht ohne aufsicht draußen bis das geregelt ist.

heut riecht er die direkte nachbarhündin u. will zu ihr, morgen vielleicht eine die grad vorbeigeht u. dann steht er mitten auf der straße. ist ja auch im eigenen interesse :confused:
 
Ich finde das Beispiel mit den Hendln gut.
Annahme, in meinem hendlsicher eingezäunten Garten leben ein paar Hendln.
Da würde doch keiner auf die Idee kommen, zu sagen, ich bin selber Schuld, wenn der Nachbarshund seinen Garten - der offensichtlich nicht hundeausbruchssicher eingezäunt ist, verlässt, bei mir eindringt und meine Hühner jagt?
 
Eben.
Es wundert mich, dass die Rüdenbesitzer bis zum Ausbruch des Rüden nicht gewußt hätten, dass die Hündin läufig bzw in den Stehtagen ist...
Und eben deshalb würde ich annehmen, dass verantwortungsvolle Rüdenbesitzer in dieser Zeit auch etwas mehr Augenmerk drauf legen, was der Hund im Garten (oder in Nachbars Garten:D) eben so treibt.
Nein, der Rüde hat bis dato nichts angezeigt. Null.
Ist er jetzt auch daran schuld?

Ich habs schon mehrmals geschrieben: der Rüde ist knapp 6 JAhre alt, es gab NIE Probleme mit läufigen Hündinnen, und in der Siedlung, wo er wohnt, leben sehr viele Hunde.
An besagtem Tag lag er gemütlich in der Sonne und ist von jetzt auf gleich verschwunden.
SO war es und so habe ich es wiedergegeben :)
 
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