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Hi, ich habe mir die letzten 6 Seiten nicht durchgelesen, daher sorry, wenn die Antwort schon kam.
Lt. österr. Rechtssprechung haftet ausschließlich der/die Hündinnenbesitzer(in). Das war ein letztinstanzliches Urteil, weiß leider nicht mehr ob VfGH oder VwGH oder OGH.
Da ging es um eine DSH-Züchterin, die die läufige Hündin im Zwinger verwahrte, der Nachbarsmischling überwand den 3m hohen Zaun (??) und beglückte die Hündin, aber nicht deren Halterin
D).
Der ObersteGH sprach den Rüdenbesitzer von der Haftung frei, da der Hündinnenbesitzer bekannt sein muss, dass liebeskranke Rüden die unmöglichsten Hindernisse überwinden können und der Zwinger von oben nicht gesichert war.
Ich fand das Urteil auch krass, zumal der Rüde streunern war, aber es ist nunmal so.
Ganz deiner Meinung v.a. im Hinblick auf die moralische Verpflichtung.das hab ich auch schon geschrieben, aber das dürfte einigen gleich sein. auch ich finde das urteil krass, aber wenn es so ist, dann weiß ich wonach ich mich richten kann. mehr hat die frage für mich nicht bedeutet. ob ich mich persönlich dann an den kosten beteilige, weil ich mich dazu moralisch verpflichtet fühle, hat damit gar nichts zu tun.
Hi, ich habe mir die letzten 6 Seiten nicht durchgelesen, daher sorry, wenn die Antwort schon kam.
Lt. österr. Rechtssprechung haftet ausschließlich der/die Hündinnenbesitzer(in). Das war ein letztinstanzliches Urteil, weiß leider nicht mehr ob VfGH oder VwGH oder OGH.
Da ging es um eine DSH-Züchterin, die die läufige Hündin im Zwinger verwahrte, der Nachbarsmischling überwand den 3m hohen Zaun (??) und beglückte die Hündin, aber nicht deren Halterin
D).
Der ObersteGH sprach den Rüdenbesitzer von der Haftung frei, da der Hündinnenbesitzer bekannt sein muss, dass liebeskranke Rüden die unmöglichsten Hindernisse überwinden können und der Zwinger von oben nicht gesichert war.
Ich fand das Urteil auch krass, zumal der Rüde streunern war, aber es ist nunmal so.
und wer haftet wenn die (läufige) Hündin stiften geht ?
auch die Hundedamen entwickeln ungeahnte Pfiffigkeit und Ausdauer bei der Suchen nach einem potentiellen Vater für ihren Nachwuchs.
@ Vesta
ich kann dich verstehen, würde wahrscheinlich auch so handeln. Aber auch nur weil mir auch die Hündin leid täte.
Icg stege auf dem Standpunkt, daß ins Sachen"Schwangerschafts-verhütung" jeder für seine Hündin verantwortlich ist.
Die Schuld beim Rüden(-besitzer) zu suchen erinnert mich an die Graue Vorzeit der Hundezucht als man meinte, Gene eines unbekannten Samen-spenders würden die kostbare Zuchthündin auf ewige Zeiten entwerten.![]()
Ein von mir/uns fordernder Hündinnenbesitzer hätte ganz sicher auf Granit gebissen.
lg Feline
Ups, da ist meine Info etwas veraltet. Danke für die Info!Ein OGH Urteil ist aber nicht die österr. Rechtssprechung, sondern nur schlicht ein Urteil der letzten Instanz.
und wenn mann liest, 10 Ob 2351/96h, dann kann man auch erfahren, dass genau der Mischling schon einmal eine Zuchthündin der Züchterin gtedeckt hatte, diese Schadenersatz zugesprochen bekommen hatte, man kann erfahren wie der Zwinger ausgesehen hat, man kann erfahren, dass nicht feststeht, dass es im Zwinger passiert ist.....
außerdem kann man auch 10 Ob 62/04f lesen, dann kann man erfahren....dass ein urteil auch ganz anders aussehen kann.....
![]()
Jaja, beruhigts euch wieder
Heute wird eine Plane aufgezogen und der Bub wird kastriert
Kastriert wird er, damit in Zukunft diesbezüglich nichts mehr passiert und außerdem hat er ja eh nix davon, dass er Eier hat.
Ja, er wird kastriert. Blutenden Herzens aber zu seinem WohleUps, da ist meine Info etwas veraltet. Danke für die Info!
@wintermond: Bei so viel Sachverstand gibt`s wohl nicht mehr viel zu diskutieren....
Wäre die Katration des Rüden eine Option?
Ja, er wird kastriert. Blutenden Herzens aber zu seinem Wohle![]()
na, wenn du doch mit dem läufigen mädel die armen hundebuben-halter aus ihrer ruhe bringst...
ich hab momentan den spaß mit meiner läufigen zuchthündin und den beiden rüden, besonders lustig, weil kurz vorher die beiden kleinen nacheinander zum 1.mal läufig waren....
Wenn nun etwas passieren würde, wer trägt sie Schuld?
irgendwie ist es schon eigenartig: mir erklären ständig rüdenbesitzer, dass ich meine kastrieren lassen soll. das spazieren gehen mit einer läufigen hündin ist sehr abenteuerlich. wenn uns ein rüde belästigt (draußen, ohne garten) krieg ich einen anschieß, warum ich mit meiner läufigen hündin spazieren geh. und dass manche reflexartig sagen, wenn jemand eine läufige hündin im garten hat, ist man selber schuld, wundert mich jetzt auch nicht.![]()