Wer ist dann schuld?

Ganz einfach: Der Hundebesitzer, dessen Hund den eigenen Garten verlassen hat ist "schuld". Die Hündin war ja in ihrem Garten - dort - finde ich - sollte sie sich in JEDEM ZUSTAND aufhalten dürfen!

Gibts Welpen??? :)
 
Hi, ich habe mir die letzten 6 Seiten nicht durchgelesen, daher sorry, wenn die Antwort schon kam.

Lt. österr. Rechtssprechung haftet ausschließlich der/die Hündinnenbesitzer(in). Das war ein letztinstanzliches Urteil, weiß leider nicht mehr ob VfGH oder VwGH oder OGH.
Da ging es um eine DSH-Züchterin, die die läufige Hündin im Zwinger verwahrte, der Nachbarsmischling überwand den 3m hohen Zaun (?:eek:?) und beglückte die Hündin, aber nicht deren Halterin (:D).
Der ObersteGH sprach den Rüdenbesitzer von der Haftung frei, da der Hündinnenbesitzer bekannt sein muss, dass liebeskranke Rüden die unmöglichsten Hindernisse überwinden können und der Zwinger von oben nicht gesichert war.
Ich fand das Urteil auch krass, zumal der Rüde streunern war, aber es ist nunmal so.

das hab ich auch schon geschrieben, aber das dürfte einigen gleich sein. auch ich finde das urteil krass, aber wenn es so ist, dann weiß ich wonach ich mich richten kann. mehr hat die frage für mich nicht bedeutet. ob ich mich persönlich dann an den kosten beteilige, weil ich mich dazu moralisch verpflichtet fühle, hat damit gar nichts zu tun.
 
und ich kenne einen rüdenbesitzer, der zur zahlung der abtreibungskosten verdonnert wurde (weiss aber nicht, obs tatsächlich ein gerichtsurteil war),weil sein rüde so patschert war, sein halsband am zaun hängen zu lassen...
 
das hab ich auch schon geschrieben, aber das dürfte einigen gleich sein. auch ich finde das urteil krass, aber wenn es so ist, dann weiß ich wonach ich mich richten kann. mehr hat die frage für mich nicht bedeutet. ob ich mich persönlich dann an den kosten beteilige, weil ich mich dazu moralisch verpflichtet fühle, hat damit gar nichts zu tun.
Ganz deiner Meinung v.a. im Hinblick auf die moralische Verpflichtung.:)

@Druzba: Ja stimmt, kommt öfter or. Das hat aber mehr was mit der Durchsetzungsfähigkeit des Hündinnenbesitzers, als mit der Rechtssprechung was zu tun.:)
 
Hi, ich habe mir die letzten 6 Seiten nicht durchgelesen, daher sorry, wenn die Antwort schon kam.

Lt. österr. Rechtssprechung haftet ausschließlich der/die Hündinnenbesitzer(in). Das war ein letztinstanzliches Urteil, weiß leider nicht mehr ob VfGH oder VwGH oder OGH.
Da ging es um eine DSH-Züchterin, die die läufige Hündin im Zwinger verwahrte, der Nachbarsmischling überwand den 3m hohen Zaun (?:eek:?) und beglückte die Hündin, aber nicht deren Halterin (:D).
Der ObersteGH sprach den Rüdenbesitzer von der Haftung frei, da der Hündinnenbesitzer bekannt sein muss, dass liebeskranke Rüden die unmöglichsten Hindernisse überwinden können und der Zwinger von oben nicht gesichert war.
Ich fand das Urteil auch krass, zumal der Rüde streunern war, aber es ist nunmal so.

:) Ein OGH Urteil ist aber nicht die österr. Rechtssprechung, sondern nur schlicht ein Urteil der letzten Instanz.

und wenn mann liest, 10 Ob 2351/96h, dann kann man auch erfahren, dass genau der Mischling schon einmal eine Zuchthündin der Züchterin gtedeckt hatte, diese Schadenersatz zugesprochen bekommen hatte, man kann erfahren wie der Zwinger ausgesehen hat, man kann erfahren, dass nicht feststeht, dass es im Zwinger passiert ist.....

außerdem kann man auch 10 Ob 62/04f lesen, dann kann man erfahren....dass ein urteil auch ganz anders aussehen kann.....

:D
 
und wer haftet wenn die (läufige) Hündin stiften geht ?

auch die Hundedamen entwickeln ungeahnte Pfiffigkeit und Ausdauer bei der Suchen nach einem potentiellen Vater für ihren Nachwuchs.

Ich hatte den Fall, daß die Nachbarshündin in den Garten zu meinen Rüden eingebrochen ist (oder eher die Besitzer sie reingelassen haben - weil Babies haben wollen :mad:, und alte Hündin gegen neuen Welpen austauschen :thumbsdown: ).

Eine rechtliche Verpflichtung habe ich nicht gesehen, aber die Hündinnenbesitzer unter Druck gesetzt, mich die Spritze bezahlen zu lassen, weil ich der armen Maus keine Welpen zumuten wollte. Und ich hätte mich auch sauschlecht gefühlt in dem Wissen, daß Nachkommen meines Rüden einen so miesen Start ins Leben haben sollen.

Die Hündin war dann NOCHMAL im gesicherten Garten, und da habe ich dann Klartext :whip: gesprochen und gesagt, wenn ich Welpen höre, dann steht der Tierschutz nach Anzeige auf der Matte. Daraufhin DURFTE ich noch eine Spritze bezahlen, aber es war für die Zukunft Ruhe.
 
@ Vesta

ich kann dich verstehen, würde wahrscheinlich auch so handeln. Aber auch nur weil mir auch die Hündin leid täte.

Icg stege auf dem Standpunkt, daß ins Sachen"Schwangerschafts-verhütung" jeder für seine Hündin verantwortlich ist.

Die Schuld beim Rüden(-besitzer) zu suchen erinnert mich an die Graue Vorzeit der Hundezucht als man meinte, Gene eines unbekannten Samen-spenders würden die kostbare Zuchthündin auf ewige Zeiten entwerten. :eek:

Ein von mir/uns fordernder Hündinnenbesitzer hätte ganz sicher auf Granit gebissen.

lg Feline
 
@ Vesta

ich kann dich verstehen, würde wahrscheinlich auch so handeln. Aber auch nur weil mir auch die Hündin leid täte.

Icg stege auf dem Standpunkt, daß ins Sachen"Schwangerschafts-verhütung" jeder für seine Hündin verantwortlich ist.

Die Schuld beim Rüden(-besitzer) zu suchen erinnert mich an die Graue Vorzeit der Hundezucht als man meinte, Gene eines unbekannten Samen-spenders würden die kostbare Zuchthündin auf ewige Zeiten entwerten. :eek:

Ein von mir/uns fordernder Hündinnenbesitzer hätte ganz sicher auf Granit gebissen.

lg Feline

seh ich nicht ganz so, denn auch ein rüde sollte unter kontrolle sein, aber da kommt es sicher auf die situation an. wenn hündin und rüde ohne aufsicht in benachbarten gärten sind, dann hat meiner meinung nach der besitzer der hündin die aufsichtspflicht verletzt, denn eine hitzige hündin ist nicht unbeaufsichtigt.....
wenn mein rüde trotz aufsicht stiften geht, bin ich schuld;), denn alleine ist der besitzer der hündin sicher machtlos
 
Letzte News von der Front: "Das vesteh ich aber nicht, sonst sitzt er ja auch nicht beim Zaun und winselt, er hat sie bisher ja nicht einmal angeschaut" und: "Aber jetzt kann eh nix mehr passieren, sie blutet ja nicht mehr"

:eek::eek::eek::eek: (die Hündin ist seit rund einer Woche läufog und jetzt in den stehtagen...."Achso? Aber sie blutet ja kaum mehr")

Yep :o
 
:) Ein OGH Urteil ist aber nicht die österr. Rechtssprechung, sondern nur schlicht ein Urteil der letzten Instanz.

und wenn mann liest, 10 Ob 2351/96h, dann kann man auch erfahren, dass genau der Mischling schon einmal eine Zuchthündin der Züchterin gtedeckt hatte, diese Schadenersatz zugesprochen bekommen hatte, man kann erfahren wie der Zwinger ausgesehen hat, man kann erfahren, dass nicht feststeht, dass es im Zwinger passiert ist.....

außerdem kann man auch 10 Ob 62/04f lesen, dann kann man erfahren....dass ein urteil auch ganz anders aussehen kann.....

:D
Ups, da ist meine Info etwas veraltet. Danke für die Info!:)

@wintermond: Bei so viel Sachverstand gibt`s wohl nicht mehr viel zu diskutieren....
Wäre die Katration des Rüden eine Option?
 
Hätte der Rüde Nachwuchs gezeugt hätten auch alle wieder ein Theater gemacht:rolleyes:

Ist sicher die beste Lösung für alle den Rüden kastrieren zu lassen
 
Mein Nachbar hat zwei Rüden, im übernächsten Haus wohnt auch ein Goldie Rüde und meine Hündin ist gerade zum x-ten Mal läufig, aber da war noch nie was. Nicht mal ein winseln von der anderen Seite des Zaunes :cool:
Und ich geb auch keinem Bescheid oder hänge rote Fähnchen ans Tor wenn es soweit ist :D Wie käm ich dazu :eek:

Lustig find ich, dass jetzt der aaaaarme Rüde kastriert wird. Bei fast jeder zweiten Hündin wird ohne mit der Wimper zu zucken im Schnitt nach der 1. Läufigkeit kastriert ;)
Wieso der Unterschied?
Soll ja sogar Leute geben, die ein Pärchen daheim haben und die Hündin wird ausgeräumt und der Rüde darf Rüde bleiben, weil der wär ja soooo arm wenn man ihm die Gogerl nimmt.
Versteh ich nicht :confused:
 
irgendwie ist es schon eigenartig: mir erklären ständig rüdenbesitzer, dass ich meine kastrieren lassen soll. das spazieren gehen mit einer läufigen hündin ist sehr abenteuerlich. wenn uns ein rüde belästigt (draußen, ohne garten) krieg ich einen anschieß, warum ich mit meiner läufigen hündin spazieren geh. und dass manche reflexartig sagen, wenn jemand eine läufige hündin im garten hat, ist man selber schuld, wundert mich jetzt auch nicht. ;)
 
na, wenn du doch mit dem läufigen mädel die armen hundebuben-halter aus ihrer ruhe bringst...

ich hab momentan den spaß mit meiner läufigen zuchthündin und den beiden rüden, besonders lustig, weil kurz vorher die beiden kleinen nacheinander zum 1.mal läufig waren....
 
na, wenn du doch mit dem läufigen mädel die armen hundebuben-halter aus ihrer ruhe bringst...

ich hab momentan den spaß mit meiner läufigen zuchthündin und den beiden rüden, besonders lustig, weil kurz vorher die beiden kleinen nacheinander zum 1.mal läufig waren....

ja, ja, immer diese geschlechtlichkeit der hündinnen! :):D die armen rüden! eine gemeinheit!
 
irgendwie ist es schon eigenartig: mir erklären ständig rüdenbesitzer, dass ich meine kastrieren lassen soll. das spazieren gehen mit einer läufigen hündin ist sehr abenteuerlich. wenn uns ein rüde belästigt (draußen, ohne garten) krieg ich einen anschieß, warum ich mit meiner läufigen hündin spazieren geh. und dass manche reflexartig sagen, wenn jemand eine läufige hündin im garten hat, ist man selber schuld, wundert mich jetzt auch nicht. ;)

Das kenne ich:D

"bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, meine ist läufig!"

Böser Blick, "waaas, ist sie NICHT kastriert??"
:rolleyes:
 
Oben