Wer angeleint ist, hat Recht ?

ich erlebe leider immer wieder, das Leute ihre Hunde einfach laufen lassen, bei uns herrscht eigentlich Leinen-oder Maulkorbpflicht...läuft der Hund frei, muss er einen Maulkorb oben haben...
Ich finde das ist ein absoluter Blödsinn...für mich müsste das endlich mal geregelt werden, das ein Hund der frei läuft auch folgen muss...
Meine Hunde laufen ohne Maulkorb frei (ich bin also immer ungesetzlich unterwegs), weil die eine sehr gerne ihre Beißwurst bringt, ist mit Maulkorb nicht möglich, die andere von mir mit Futtersuche "unterhalten" wird...auch mit Maulkorb nicht möglich, zusätzlich finde ich Maulkörbei nicht tiergerecht,

Wenn jeder Hundehalter so viel Hirn hätte, das er seinen freilaufenden Hund herholt, wenn wer kommt und je nach Erziehungsgrad bei Fuß gehen lässt, oder anleint...wären viele Sachen gar nicht thema...leider glauben aber viele Hundehalter, das ein Hund der nichts tut, überall hinlaufen darf..

Ich bin mittlerweile auch schon bekannt, bei gewissen STrecken, weil ich angefangen habe, die Hundeleute "zu erziehen"...ich verlange, das ihre Hunde von meinen weg bleiben..mir ist es völlig blunzen, ob der andere Hund frei läuft oder nicht...nur haben diese Hunde nichts bei meinen zu suchen, bevor nicht wir Menschen das abgeklärt haben...
Ich leine meine Hunde immer an, wenn wer entgegen kommt...egal ob das nur Menschen sind, oder Mensch-Hundgespanne, oder Mensch-Pferdgespanne...
etc.
Es ist eine Frage der Höflichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander, das man Rücksicht nimmt...

Die Hundehalter, denen ich den Kopf gewaschen habe, waren völlig uneinsichtig...der tut eh nix...war die Hauptaussage...das es Hunde gibt, die gestresst sind, wenn fremde Hunde herlaufen, das es kastrierte Rüden gibt, die von anderen Rüden bedrängt werden, das es Hündinen gibt, die aufdringliche Rüden nicht ausstehen können...das es Hundehalter gibt, die einfach Angst haben, wenn ein Riesenhund zu ihren kleinen Hunden herrennt...ist den anderen wurscht...weil der tut eh nix...

Ich habe mir vorgenommen jeden anzutschentschen, der sich ohne Hirn mit Hund draußen bewegt...vielleicht bringe ich ja irgendwenn zum Nachdenken...wär der Hit...(oder ich bekomm mal eine drüber gezogen:cool:) ist mir aber wurscht, das Risiko gehe ich ein...
ich hab mir schon überlegt so eine Art..wie verhalte ich mich als Hundehalter richtig Fibel raus zu bringen ...die dann in allen Hundeschulen durchgegangen wird, die auf jeder Gemeinde aufliegt, die man im TH mitbekommt, incl. Beratungsgespräch usw. usw.

Den viele Hundehalter kommen gar nicht auf die Idee, das sie nicht richtig unterwegs sind..manchen ist es wurscht und bei manchen entscheidet sowieso der Hund:cool:
Daumen hoch
 
Wie wäre es denn einfach mit Maulkorb? Was macht denn jemand, der einen Hund hat, der bei kleinen Kindern zum Angstbeisser werden könnte? Der kann auch nicht sagen, das Kind ist schuld, weil das ist ja zu uns hergekommen....

Ich verstehe nicht, warum Maulkörbe so extrem unbeliebt zu sein scheinen. Wenn das Teil gut sitzt und der Hund mit Umsicht daran gewöhnt wurde, dann stört der eigentlich nicht besonders.
Sonst gehts dir gut, oder?

Wir hatten vor ein paar Tagen erst eine solche Situation.
Wir waren mit zwei angeleinten Hunden unterwegs (Rüde/Hündin).
Da kommt doch ein Hund aus dem Gebüch (waren im Feld unterwegs).
Und macht sich erst an die Hündin ran, was dem Rüden natürlich nicht gefiehl. Dann geht der Hund (haben wir erst später gesehn das es auch ein Rüde war) zu unseren Rüden hin. Der wollte ihn natürlich frühstücken, weil er sein Rudel (bzw. die Hündin) bedroht sah. Wir hatten alle Hände voll zu tun unsere zwei von dem fern zu halten bzw. ihn von uns, das Vieh kam ja immer näher. Ich hab grad das Pfeffersray aus der Tasche geholt, als unser Rüde den fremden verjagt hat.

Kein Besitzer, kein Halter... verdammt nochmal keine Sau in Sicht.


Und unser Hund soll Schuld sein, wenn er den andern durch den Wolf dreht? Beim besten Willen, der andere hat seine Aufsichtpflicht verletzt.

Das Auto hat wohl auch Schuld, wenn ein Kind auf die Straße läuft weil die Eltern nicht da waren? Das kann es nicht sein.

Nur weil Menschen so verantwortungslos sind und nicht auf Kind/Hund aufpassen können, kann man doch nicht einen anderen Hund einen MK aufdrücken. Der Hund kann sich dann ja gar nicht mehr den Schadtaten von Kind/Hund erwähren.

Andrea J@ der Hund sollte nicht nur folgen, sondern der Besitzer sollte mal in der Nähe sein ;)
 
Mir geht es gut, danke;)
Ich sehe diese Dinge halt ein wenig anders. Ich kann mir zwar wünschen und bin damit moralisch wahrscheinlich auch im Recht, dass fremde freilaufende Hunde nicht zu meinem unverträglichen Hund herlaufen - aber in der Realität sieht das ein wenig aus. In der Realität bin ich aber dafür verantwortlich, dass durch mich bzw. durch meinen Hund niemand anderer, kein Mensch, kein Hund, kein anderes Tier zu Schaden kommt. Und - es geht mir übrigens immer noch gut - auch wenn der andere Hundehalter noch so unachtsam und verantwortungslos agiert, ich fühle mich tatsächlich auch für den fremden Hund moralisch mitverantwortlich:eek::)

Ich denke da halt weniger an einen angreifenden Raufbold, sondern zB an einen unerfahrenen, doofen Welpen....wenn ich also einen Hund habe, bei dem ich mit der Leine alleine nicht sicherstellen kann, dass er diesen dummen Welpen, nur so als Beispiel, nicht ernsthaft verletzt, dann ja, dann muss ich eben Leine und Beißkorb verwenden in manchen Fällen. Wahrscheinlich im Alltag doch eher selten, weil ich mit so einem Hund eh nicht gerade auf der Hundewiese unterwegs wäre.
 
Mir geht es gut, danke;)
Ich sehe diese Dinge halt ein wenig anders. Ich kann mir zwar wünschen und bin damit moralisch wahrscheinlich auch im Recht, dass fremde freilaufende Hunde nicht zu meinem unverträglichen Hund herlaufen - aber in der Realität sieht das ein wenig aus. In der Realität bin ich aber dafür verantwortlich, dass durch mich bzw. durch meinen Hund niemand anderer, kein Mensch, kein Hund, kein anderes Tier zu Schaden kommt. Und - es geht mir übrigens immer noch gut - auch wenn der andere Hundehalter noch so unachtsam und verantwortungslos agiert, ich fühle mich tatsächlich auch für den fremden Hund moralisch mitverantwortlich:eek::)

Ich denke da halt weniger an einen angreifenden Raufbold, sondern zB an einen unerfahrenen, doofen Welpen....wenn ich also einen Hund habe, bei dem ich mit der Leine alleine nicht sicherstellen kann, dass er diesen dummen Welpen, nur so als Beispiel, nicht ernsthaft verletzt, dann ja, dann muss ich eben Leine und Beißkorb verwenden in manchen Fällen. Wahrscheinlich im Alltag doch eher selten, weil ich mit so einem Hund eh nicht gerade auf der Hundewiese unterwegs wäre.

Oh man, das gut echt weh.

Wir reden hier nicht von einem Welpen. Wir reden von einem Rüden der zwei Hunde bedroht und wo kein Halter ist, der ihn dran hindert.
Soll ich warten bis meiner zu erst gebissen wird?

Nähste mal werde ich gleich den Elektroschocker auspacken, wenn son Vieh kommt und dann ist es Notwehr.
 
Wir reden hier von gar nix, offensichtlich.;)

Ich rede von unverträglichen Hunden = solche Hunde, bei denen eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auch freundlich oder neutral sich annähernde fremde Hunde (ob das dumm ist vom Hund oder vom Halter, das ist für meinen Fall jetzt unwichtig) mit Beschädigungsabsicht angreifen könnten.

Wenn ich mit so einem Hund unterwegs wäre in einer Gegend, in der auch mehrere andere Hunde unterwegs sind, dann würde ich so einem Hund einen Maulkorb anlegen.

Wenn ich mit einem durchschnittlich sozialverträglichen Hund an der Leine gehe = einer, der höchstwahrscheinlich nur dann beißen würde, wenn er tatsächlich angegriffen wird, dann würde ich keine Notwendigkeit für einen Beißkorb sehen.

Jetzt verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir reden hier von gar nix, offensichtlich.;)

Ich rede von unverträglichen Hunden = solche Hunde, bei denen eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auch freundlich oder neutral sich annähernde fremde Hunde (ob das dumm ist vom Hund oder vom Halter, das ist für meinen Fall jetzt unwichtig) mit Beschädigungsabsicht angreifen könnten.

Wenn ich mit so einem Hund unterwegs wäre in einer Gegend, in der auch mehrere andere Hunde unterwegs sind, dann würde ich so einem Hund einen Malukorb anlegen.

Wenn ich mit einem durchschnittlich sozialverträglichen Hund an der Leine gehe = einer, der höchstwahrscheinlich nur dann beißen würde, wenn er tatsächlich angegriffen wird, dann würde ich keine Notwendigkeit für einen Beißkorb sehen.

Jetzt verstanden?

Was ist in deinen Augen "durchschnittlich sozialverträglich"?

Unsere Rüden mögen keine fremden Rüden (ob freundlich oder nicht ist denen egal), jedoch Hündinnen.
Unsere Damen mögen natürlich eher Rüden.
Und sie sind untereinander verträglich.

Da wir sehr oft Rüde/Hündin gehn, ist es egal was kommt.
Sie werden ihr Rudel verteidigen.

Wenn jetzt aber einer von unseren zu erst beißt, ist er dann auch schuld?
 
Was ich mit durchschnittlich sozialverträglich meinte, das hab' ich doch erklärt:) - durchschnittlich verträglich ist einer, der nicht von sich aus angreift, ohne bedroht worden zu sein. Einer, der auf neutrale Annäherung auch neutral reagiert. Oder von mir aus leicht abweisend - aber nicht gleich auf Angriff geht.

Mein alter Rüde, als ich damals täglich ohne / ohne mit Hündin und Rüde ( beide intakt ) im Freilaufgebiet unterwegs war, hat zB nie fremde Rüden verjagen müssen. Im Gegenteil, er hat sie freundlich begrüßt. Nur einmal, die Hündin war damals noch ein Welpe und hat sich gefürchtet, ist er mit seinen 14kg Kampfgewicht auf einen Leonbergerrüden los, der locker das 4-fache wog. Der hat die Ansage verstanden und respektiert - er hat sich zurückgezogen.

Dieser Rüde war allerdings schon eher überdurchschnittlich sozialverträglich:)
 
Wir reden hier von gar nix, offensichtlich.;)

Ich rede von unverträglichen Hunden = solche Hunde, bei denen eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auch freundlich oder neutral sich annähernde fremde Hunde (ob das dumm ist vom Hund oder vom Halter, das ist für meinen Fall jetzt unwichtig) mit Beschädigungsabsicht angreifen könnten.

Wenn ich mit so einem Hund unterwegs wäre in einer Gegend, in der auch mehrere andere Hunde unterwegs sind, dann würde ich so einem Hund einen Maulkorb anlegen.

Wenn ich mit einem durchschnittlich sozialverträglichen Hund an der Leine gehe = einer, der höchstwahrscheinlich nur dann beißen würde, wenn er tatsächlich angegriffen wird, dann würde ich keine Notwendigkeit für einen Beißkorb sehen.

Jetzt verstanden?

JA:D

Ich gehe ohne+ohne, es stört mich nicht, wenn ein Hund rankommt, da meiner verträglich ist, es stört mich nicht, wenn ein Rüde mal rankommt und ein bissi den "Max" mimt, weil meiner gehorcht... (klar ein Angriff und ich werde rabiat)

..aber wenn ich den unverträglichen Hund von Bekannten mithab, der ohne weiters zubeißen würde, wenn ein Hund rankommt, dann hat der Herr Leine und Maulkorb....denn wie käme so ein freundlicher Jungspund dazu attackiert zu werden...wie kommt ein erwachsener Hund, der halt nicht so gut erzogen wurde, dazu , attackiert zu werden...

ich kann die gängie Rechtsauslegung schon ein wenig verstehen, die besagt: es kann nicht angehen, dass ein Hund, der rankommt um zu schnuppern - was ja nunmal Hunden wohl zu eigen ist - von einem Hund an der Leine gebissen wird und dieser HH aus jeder Verantwortung entlassen ist.
 
So, hab jetzt mal etwas geforscht und hab einige Bundesländer gefunden, die das Belästigen von Hunden untersagen.

Belästigung: http://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung
Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Subjekte (z. B. einer Person) oder Objekte (einer Sache) auf ein oder mehrere Subjekte (z. B. der Zielperson), wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgenommen wird.

Mir ist es egal ob der Hund verträglich/freundlich oder was auch immer ist.
Ich fühle mich dadurch belästigt.

Und lt. Gesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000176
Halten von Tieren

(1) Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, daß durch sie Dritte nicht gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden.

http://www.jusline.at/26_S.LSG.html
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet, wer
1.
ein Tier nicht so beaufsichtigt oder verwahrt, dass durch das Tier andere Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden;

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10680482/9724
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Halterinnen bzw. Halter oder Verwahrerinnen bzw. Verwahrer von Tieren verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000064
(2) Tiere sind so zu halten und zu verwahren, dass

a)
Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden;
b)
Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden;
c)
eine Übertragung gefährlicher Krankheiten auf Menschen und Tiere verhindert wird.

Sprich, nur weil ein freundlich jemanden belästigt, ist es dennoch Belästigung und muss vom Halter unterbunden werden.

Der unangeleinte Hund hat beim angeleinten Hund nichts verloren.
Der angeleinte Hund kann sich dadurch bedrängt fühlen und sich verteidigen.
 
Bei deinem Ausflug in den Gesetzestext hast du das kleine, aber für die Juristen sehr wichtige Wörtchen "zumutbar" übersehen....;)
 
bevor ich mir nun alles durchlese, muss ich andreaj absolut recht geben. nix anderes hätte ich auch geschrieben! danke!:)
 
Bei deinem Ausflug in den Gesetzestext hast du das kleine, aber für die Juristen sehr wichtige Wörtchen "zumutbar" übersehen....;)

:D Nicht nur das...

da sich das Wort "belästigen" im Gesetzestext selbstverständlich auf Menschen bezieht

kann von einer direkten Belästigung durch das Beschnuppern des Hundes natürlich nicht gesprochen werden...

abgesehen davon, sobald man der Leine den Freifahrtschein zugesteht, kann ein angeleinter Hund natürlich auch einen - selbst gesetzlich gedeckten - nicht angeleinten Hund einfach beißen: hat er sich halt belästigt gefühlt, weil dieser in nur einem Meter Abstand vorbeigegangen ist....

soooo einfach ist das Fällen vor Urteilen halt auch nicht
 
:D Nicht nur das...

da sich das Wort "belästigen" im Gesetzestext selbstverständlich auf Menschen bezieht

kann von einer direkten Belästigung durch das Beschnuppern des Hundes natürlich nicht gesprochen werden...

abgesehen davon, sobald man der Leine den Freifahrtschein zugesteht, kann ein angeleinter Hund natürlich auch einen - selbst gesetzlich gedeckten - nicht angeleinten Hund einfach beißen: hat er sich halt belästigt gefühlt, weil dieser in nur einem Meter Abstand vorbeigegangen ist....

soooo einfach ist das Fällen vor Urteilen halt auch nicht
Man echt, gott sei dank, gibt es Tierabwehrgeräte.
Ist bloß schade das der Hund wegen der Uneinsichtigkeit des Besitzers leiden muss.
Pech gehabt, Dummheit muss bestraft werden.
 
Man echt, gott sei dank, gibt es Tierabwehrgeräte.
Ist bloß schade das der Hund wegen der Uneinsichtigkeit des Besitzers leiden muss.
Pech gehabt, Dummheit muss bestraft werden.

:confused::confused::confused: Inwiefern müssen Hunde wegen der gängien Judikatur leiden?

Was hat das mit "Tierabwehrgeräten" zun tun?, mit Uneinsichtigkeit und Dummheit?
 
Danke für die Antworten.. Ein paar haben es immerhin geschafft beim ursprünglichen Thema zun bleiben ;)

Meine Freundin hat jetzt mit Anwälten und Versicherungsmaklern gesprochen.
Zusammengefasst: Hund an der Leine darf nicht einfach auf einen anderen hinfahren und zubeißen. Leine drauf oder nicht.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, ist es aber so, dass es im Ermessen des Richters liegt wie das Verfahren ausgeht.
Hat man Glück und erwischt einen (tier)kundigen Richter, kann der Fall fair enden.Erwischt man einen, der nix mit Tieren am Hut hat, kann es durchaus sein, dass meine Freundin als Doofe aussteigt.

LG
 
Danke für die Antworten.. Ein paar haben es immerhin geschafft beim ursprünglichen Thema zun bleiben ;)

Meine Freundin hat jetzt mit Anwälten und Versicherungsmaklern gesprochen.
Zusammengefasst: Hund an der Leine darf nicht einfach auf einen anderen hinfahren und zubeißen. Leine drauf oder nicht.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, ist es aber so, dass es im Ermessen des Richters liegt wie das Verfahren ausgeht.
Hat man Glück und erwischt einen (tier)kundigen Richter, kann der Fall fair enden.Erwischt man einen, der nix mit Tieren am Hut hat, kann es durchaus sein, dass meine Freundin als Doofe aussteigt.

LG

also clautsch wer entscheidet denn ob es fair ist oder nicht??? soweit ich weiß bist du ja nicht daneben gestanden sondern mit einigem abstand, oder erinner ich mich grad falsch??? naja alles wirst du ja nicht mit bekommen haben was die hunde gemacht haben, allein schon weil das menschliche gehirn eben immer sehr viele aussiebt was es als unwichtig erachtet und in dem fall könnt es leicht sein das du dich mehr auf deine bekannte und das gegenüber als wie auf die hunde konzetriert hast ;)

zum thema belästigen muss ich auch nu schnell was los werden! wenn ich mit beiden hunde raus gehe oder nur mit dem rüden dann fühl ich mich von jedem freilaufenden "der tut nix" köter belästigt! der rüde ist zwar sozialverträglich jedoch mag er eben keine rüden, also kommt ein "tut nix" rüde her dann wird gedroht, kommt er noch näher würde er eine drüber bekommen! bin ich dann etwa schuld??? soll ich dann die TA kosten vom andern hund übernehmen wegen der dummheit des anderen HH, weil der nicht auf meine bitte nach anleinen hört, meiner angeleint war und eben keinen mauli oben hatte weil er ja sozialverträglich ist nur eben keine rüden mag! was im übrigen daran liegt das er des öfteren von FREILAUFENDEN "tut nix" kröten gebissen wurde (soviel mal am rande erwähnt)

auf den hausverstand- respekt und auch vernunft anderer HH zu vertraun ist ein sehr riskantes spiel und so bleibt einem leider echt nur mehr der griff zum spray um seinen eigenen hund zu schützen...

würden manche nicht mehr an das märchem vom welpenschutz glauben würde auch einem welpi nix passiern, denn auch hier würd ich ihn nicht zu einem angeleinten hund lassen ohne zuvor nachzufragen ob das ok ist! alles andere erinnert stark an so gschichten "hund an der leine mitten in ein fremdesrudel werfen und wundern das was passiert! ... so aber nu schweife ich wirklich ab...
 
also clautsch wer entscheidet denn ob es fair ist oder nicht??? soweit ich weiß bist du ja nicht daneben gestanden sondern mit einigem abstand, oder erinner ich mich grad falsch??? naja alles wirst du ja nicht mit bekommen haben was die hunde gemacht haben, allein schon weil das menschliche gehirn eben immer sehr viele aussiebt was es als unwichtig erachtet und in dem fall könnt es leicht sein das du dich mehr auf deine bekannte und das gegenüber als wie auf die hunde konzetriert hast ;)

zum thema belästigen muss ich auch nu schnell was los werden! wenn ich mit beiden hunde raus gehe oder nur mit dem rüden dann fühl ich mich von jedem freilaufenden "der tut nix" köter belästigt! der rüde ist zwar sozialverträglich jedoch mag er eben keine rüden, also kommt ein "tut nix" rüde her dann wird gedroht, kommt er noch näher würde er eine drüber bekommen! bin ich dann etwa schuld??? soll ich dann die TA kosten vom andern hund übernehmen wegen der dummheit des anderen HH, weil der nicht auf meine bitte nach anleinen hört, meiner angeleint war und eben keinen mauli oben hatte weil er ja sozialverträglich ist nur eben keine rüden mag! was im übrigen daran liegt das er des öfteren von FREILAUFENDEN "tut nix" kröten gebissen wurde (soviel mal am rande erwähnt)

auf den hausverstand- respekt und auch vernunft anderer HH zu vertraun ist ein sehr riskantes spiel und so bleibt einem leider echt nur mehr der griff zum spray um seinen eigenen hund zu schützen...

...

Na ja, wenn ein Hund an der Leine ist und trotzdem soviel Spielraum hat, dass er zu einem anderen, ruhig dastehenden Hund hingehen kann und diesen beißt

dann gibt es wohl - abgesehen von der Rechtslage - noch sowas wie ein natürliches Gefühl für "Gerechtigkeit"...ein Gefühl für Verantwortung

würde mir das passieren, würde ich die Schuld eindeutig bei mir sehen, da mein Hund attackiert hat....

und nochmal:

die gängige Rechtsauffassung geht in Richtung: wenn keine Leinen/Maulkorbpflicht besteht, muss ein HH damit rechnen, dass eben mal ein Hund rankommt und schnüffelt, da dies zu den "normalen" Verhaltensmustern von Hunden gehört.

Beantwortet der eigene Hund dies nicht mit ebenfalls zum "normalen" Repertoir von Hunden gehörenden Verhaltensweisen, wie zeigen, dass das nicht erwünscht ist, verwarnen, drohen...sondern beißt sofort zu, dann muss ich eben die mangelnde Sozialverträglichkeit beachten und dafür sorgen, dass nichts passiert.

Beispiel:

NÖ, Freilauf ohne ist erlaubt: Da muss doch ein HH mit einem Jungspund, der eben noch nicht so toll folgt, nicht damit rechenen, dass dieser schwer verletzt wird, weil er mal zu einem Hund hingeht und begeistert Kontakt aufnimmt.
 
@AndreaJ

daumen hoch für deinen Beitrag, seh ich genau so!

Im Allgemeinen ist meine Meinung folgende:

Wo Freilauf gestattet ist, haben nur gut sozialisierte und erzogene Hunde was verloren. Auch junge Hunde sollten hier mal ihre Grenzen austesten können, ohne Gefahr zu laufen schwer verletzt zu werden. Allerdings sollte der Besitzer immer in der Nähe sein und seinen Hund unter Kontrolle halten - zB muss sich ein alter, kranker Hund sicher nicht minutenlang von irgendeinem halbwüchsigen Rabauken nieder rennen lassen, und der Besitzer schuat amüsiert zu...

In einer Gegend in der Leinenpflicht herrscht, hat ein Hund entweder an der Leine zu gehen oder von seinem Besitzer so geführt zu werden, dass er keinen Kontakt zu anderen angeleinten Hunden aufnehmen kann, sprich nicht so nah an einen anderen Hund ran kommt, dass er Körperkontakt mit diesem aufnehmen könnte.

Dasselbe gilt auch für Hunde mit Maulkorb: Nur weil ein Hund einen Maulkorb trägt ist das kein Freifahrtsschein, dass er zB einen angeleinten Hund anspringen, anpöbeln oder sonst was kann.

Wenn in so einem Gebiet (mit Leinenpflicht) ein unangeleinter Hund zu einem angeleinten hingeht, dann hat der Besitzer damit zu rechnen, dass sein Hund von dem angeleinten angegriffen und verletzt wird. Und der Hundehalter vom angeleinten Hund sollte keinerlei Schuld tragen, da er sich ja an die Spielregeln gehalten hat....ach ja, es wär so schön einfach wenn sich jeder um seine eigene Sache bzw. sein eigenes Tier kümmern würde....
 
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