souuu erst mal ein großes hallo an euch allen!
eigentlich wollte ich mich in diesem ab und an seeeehr schrägen forum nicht auch noch anmelden da allein schon das lesen mancher forum beiträge echt sodbrennen verursacht
zu dem thema jetzt alsooo:
3 seiten und nicht ein auszug aus dem gesetz??? naja kann ja ned sein darum gleich mal was aus dem oö hundehalte...
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(2) Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
1.Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
2.Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
3.er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
§ 6 Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten
(1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
(2) Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
(nachzulesen auf
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20000227&ShowPrintPreview=True)
also wenn ihr euch das mal so durch lest dann sind hunde zumindest in linz IMMER an der leine zu führen welche auch nicht länger als 1,5m lang sein darf! laut §6! also ist ein unangeleinter hund der in linz zu meinem hund kommt auf keinen fall sicher verwahrt und wenn dieser wie einem weiter oben geschriebenem post auch noch meinen hund angeht dann kann A) ich nichts dafür denn meiner ist verwahrt
und B) der andere HH zu 100% schuld da seiner ja NICHT sicher verwahrt war und sogar noch andere menschen/ tiere gefährdet!
zum vorwurf ist leine ein freifahrtschein NEIN ist es nicht, aber wenn meiner angeleint ist, ich auch noch sage lassen sie ihren hund NICHT her und es wird sich nicht daran gehalten, dann habe ich alles getan um mich und mein eigentum zu schützen und darf sogar laut §3 stgb abwährmasnahmen anwenden (3§ ist der notwähr§) sprich ich darf mich und mein eigentum zu dem auch mein hund zählt vor schaden schützen, mit dem mindestmas an gewalt das die situation zulässt (sprich in erster linie immer aus dem weg gehen, sollte dies jedoch nciht reichen ist auch der einsatz von pfefferspray erlaubt, jaaa ich weiß nun werd ich sicher gleich in der luft zerrissen, weil wie kann man nur... jedoch ist es gesetzlich erlaubt)
so aber nun ein wenig abgeschweift vom eigentlichen thema...
also wieder zurück und zwar jeder ist selbst für seinen hund verantwortlich und jeder sollte sich an die gesetzte halten! tut das jemand nicht hat er pech und gehört bestraft, aber nur weil mein angeleinter hund einen nicht angeleinten und hergelaufenen hund beisst mich deswegen zur kasse bitten zu wollen wäre mehr als eine frechheit und würde ja gleichsam bedeuten das jeder immer teilschuld hat, also auch zb der halter des autos das am parkplatz stand und das ich reingefahren bin...
dh moral von der geschicht haltet euch alle an die gesetzte und geht im zweifel aus dem weg... nur bitte verurteilt nicht halter von hunden die angeleint sind und nicht angeleinte hunde beissen, denn vermutlich wird da angeleinte hund nicht ohne grund angeleint sein...
souuu irgendwas hab ich jetzt sicher falsch rüber gebracht aber das kann ich ja noch erklären wenn es soweit ist ... aja und nichts von dem was ich geschrieben habe ist böse gemeint oder ein angriff gegen jemanden persönlich oder als solches zu werten ...