Wer angeleint ist, hat Recht ?

clautsch

Anfänger Knochen
Hallo, liebe Foris :)

Der Hund meiner Freundin wurde gebissen und musste auch tä. versorgt und genäht werden.
Der Besitzer des angreifenden Hundes weigert sich nun den entstandenen Schaden zu bezahlen, weil er steif und fest behauptet, dass sein Hund nicht schuld sein kann, weil er angeleint war und der andere nicht. Fakt ist, dass der (unangeleinte) Hund meiner Freundin definitiv nicht schuld war, weil der nur friedlich dagestanden ist, und völlig überraschend angegriffen und verletzt wurde. Ich habe es selbst gesehen.

Hat hier jemand eine Ahnung ob das stimmt ? Hund an Leine ist nie schuld ??
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, aber wer weiß schon, wie verquer die Gesetzeslage dazu ist ?:cool:

Liebe Grüße
 
wie kann es den passieren, dass ein angeleinter Hund einen anderen beißen kann :confused:, ist der Hund der Freundin hingegangen oder ist der Mann mit dem Hund an der Leine so knapp vorbei gegangen ?
Wenn der Hund des Mannes angeleint war, der Mann aber so knapp vorbei gegangen ist, das sein Hund beißen konnte, der Mann wusste, dass sein Hund andere Hunde beißt, bekommt er eine Mitschuld, schätze ich mal..aber wirklich sagen kann ich das natürlich nicht...
 
Über das thema kann seitenweise diskutiert werden. Prinzipiel hat ein unangeleinter hund nicht zu einem angeleinten hund zu gehen, das machte er laut deiner aussage auch nicht. Denke mal das es ein Streitfall wird, und ein ping pong spiel mit anschuldigungen wird.
 
Ein HH muss seinen hund so " absichern " das der hund keinem lebewesen schaden zufügen kann...!
somit hat der " angeleinte hund sicherlich schuld ".

nun kommt es darauf an, ob an diesem platz wo es geschah, leinenpflicht
herrschte- wenn ja, habt " ihr " eine teilschuld!
 
Der gebissene Hund stand.
Der andere ist an der Leine zum Hund hin und biß zu.
Die beiden Besitzer haben etwas besprochen und standen mit Abstand beisammen.
Der gebissene Hund stand völlig ruhig und defensivein wenig abseits, als der andere kam.Offenbar war die Leine des angreifenden Hundes lange genug. Das hab ich nicht so genau mitbekommen, aber ich sah auf den anderen Hund.

Es kann doch nicht sein, dass eine Leine zum Freifahrtschein wird. Was wäre, wenn beide Hunde an der Leine gewesen wären ??
 
Ein HH muss seinen hund so " absichern " das der hund keinem lebewesen schaden zufügen kann...!
somit hat der " angeleinte hund sicherlich schuld ".

nun kommt es darauf an, ob an diesem platz wo es geschah, leinenpflicht
herrschte- wenn ja, habt " ihr " eine teilschuld!


Woher hast du diese Infos ?:)
Nein, an diesem Ort herrscht keine Leinenpflicht.
 
Der gebissene Hund stand.
Der andere ist an der Leine zum Hund hin und biß zu.
Die beiden Besitzer haben etwas besprochen und standen mit Abstand beisammen.
Der gebissene Hund stand völlig ruhig und defensivein wenig abseits, als der andere kam.Offenbar war die Leine des angreifenden Hundes lange genug. Das hab ich nicht so genau mitbekommen, aber ich sah auf den anderen Hund.

Es kann doch nicht sein, dass eine Leine zum Freifahrtschein wird. Was wäre, wenn beide Hunde an der Leine gewesen wären ??

Freifahrtsschein nicht aber man hält sich in einem gesetzlich sichereren raum auf. wie gesagt es kann zu einem pingpong spiel von anschuldigungen kommen.
 
dann übergebt es einem Rechtsanwalt

Danke für eure Tipps :)
Diesen Schritt überlasse ich der Hundebesitzerin :)

Ich wollte nur mal generell wissen, ob Leine alleine reicht, dass der Hund immer im Recht ist und sich der Hundehalter grundsätzlich darauf beruft.
Als fiktives Beispiel. Hund ist irgendwo angehängt (Besitzer in der Nähe) und greift einen unangeleinten, friedlich vorbeigehenden Hund an.

Woher bekommt man die Info, ob mit der Leine auch gleich die Narrenfreiheit dazugehängt wird ?
Es müsste da ja auch andere Informatinosquellen als einen Anwalt geben, oder ?

Kaukase -was meinst du mit *gesetzlich sicherem Raum* ?
 
Woher hast du diese Infos ?:)
Nein, an diesem Ort herrscht keine Leinenpflicht.

mein RR rüde wurde von einem chi-rüden in den
bauch gezwickt ( meiner war AN der leine) . Der chi-rüde kam
unangeleint ums eck und ging sofort auf meinen los..

meiner nahm den zwerg und wirbelte ihn in der luft rum :o
gott sei dank ist nichts passiert. nach diesem vorfall habe ich
mich natürlich genau erkundigt, wessen schuld es
gewesen wäre, wenn meiner den kleinen gebissen hätte..

die antwort: ich, da meiner gebissen hat, somit habe ich ihn nicht
sicher verwarrt...
 
mein RR rüde wurde von einem chi-rüden in den
bauch gezwickt ( meiner war AN der leine) . Der chi-rüde kam
unangeleint ums eck und ging sofort auf meinen los..

meiner nahm den zwerg und wirbelte ihn in der luft rum :o
gott sei dank ist nichts passiert. nach diesem vorfall habe ich
mich natürlich genau erkundigt, wessen schuld es
gewesen wäre, wenn meiner den kleinen gebissen hätte..

die antwort: ich, da meiner gebissen hat, somit habe ich ihn nicht
sicher verwarrt...

ich denke wenn so ein vorfall vor gericht kommt das auch dem hh vom unangeleinten hund eine ordentliche portion schuld gehört
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibt es glaube ich keine eindeutigen Regelungen.
Passiert es in einem Gebiet, wo Leinenpflicht herrscht, dann wird der Halter des gebissenen, freilaufenden Hundes wohl eine Mitschuld bekommen.
Ist dort aber nix vorgeschrieben, dann wird eher der Halter des beißenden Hundes alleine oder zumindest überwiegend verantwortlich sein - er müsste seinen Hund irgendwie am Beißen hindern können, wenn eine Leine dazu nicht genügt, dann muss es eben ein Maulkorb sein.
Grundsätzlich muss immer eher der bezahlen, dessen Hund den Schaden verursacht hat.
Eine echte Klärung der "Schuldfrage" unter Hunden schafft ja nicht mal ein Hundeexperte im Nachhinein, wie sollte das ein Richter können? Daher wird das eher einfach geklärt - wer schädigt, muss dafür aufkommen, es sei denn, er hat im Vorfeld wirklich alles mögliche getan, um das zu verhindern.
 
Da gibt es glaube ich keine eindeutigen Regelungen.
Passiert es in einem Gebiet, wo Leinenpflicht herrscht, dann wird der Halter des gebissenen, freilaufenden Hundes wohl eine Mitschuld bekommen.
Ist dort aber nix vorgeschrieben, dann wird eher der Halter des beißenden Hundes alleine oder zumindest überwiegend verantwortlich sein - er müsste seinen Hund irgendwie am Beißen hindern können, wenn eine Leine dazu nicht genügt, dann muss es eben ein Maulkorb sein.
Grundsätzlich muss immer eher der bezahlen, dessen Hund den Schaden verursacht hat.
Eine echte Klärung der "Schuldfrage" unter Hunden schafft ja nicht mal ein Hundeexperte im Nachhinein, wie sollte das ein Richter können? Daher wird das eher einfach geklärt - wer schädigt, muss dafür aufkommen, es sei denn, er hat im Vorfeld wirklich alles mögliche getan, um das zu verhindern.

Genau so würde ich das auch sehen.
Aber es gibt wohl Leute die in ihrer eigenen Welt leben und sich da auch ihre eigenen Gesetze machen.
 
In dem von Jamie geschilderten Fall hoffe ich das.
Jamie27@ wo hast du dich damals erkundigt ??

bei meiner versicherung und magistrat...

ich weiss auch einen fall, wo ein hund an der leine einen
unangeleinten hund gebissen hat- der hund der gebissen hat
bekam einen tag später vom ATA besuch ...

@mwild

bissiger hund?
wie willst du das denn beweisen?

mein hund ist nicht bissig, jedoch lässt er sich
auch nichts gefallen ;) ..
daher hab ich zb immer einen maulkorb in der tasche...
denn es gibt leider rüden, auf die er nicht sogut
zu sprechen ist..da wird der maulkorb angezogen..
und siehe da, er kann sich dann sogar benehmen und brav
an den rüden vorbei gehen ...männer :rolleyes:
 
bei meiner versicherung und magistrat...

ich weiss auch einen fall, wo ein hund an der leine einen
unangeleinten hund gebissen hat- der hund der gebissen hat
bekam einen tag später vom ATA besuch ...
:rolleyes:

Iich kenne einen fall von einer rauferei in der huzo, ging um 600euro tierartzkosten, der halter vom verletzten hund klagte, es kam zu 3 verhandlungen. im endeffekt wurde seiten der richterin entschieden das in einer huzo jeder für seinen hund selbst verantwortlich ist und solche fälle in einer huzo passieren können.
ich war zeuge in diesem fall
 
Iich kenne einen fall von einer rauferei in der huzo, ging um 600euro tierartzkosten, der halter vom verletzten hund klagte, es kam zu 3 verhandlungen. im endeffekt wurde seiten der richterin entschieden das in einer huzo jeder für seinen hund selbst verantwortlich ist und solche fälle in einer huzo passieren können.
ich war zeuge in diesem fall

sehe ich auch so, daher bin ich NIE in einer huzo ...
 
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