S
shep80
Guest
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Habe im Sommer vorigen Jahres bei einem österreichischen Züchter einen dt. Schäferwelpen erworben (natürlich mit Kaufvertrag, Impfpass, Stammbaum). Soweit so gut.
Leider musste ich im Laufe der Monate feststellen, dass sie einen Sitzfehler aufweist, nicht ganz sauber läuft und auch schwer aufsteht. Habe sie dann beim Tierarzt auf obige Probleme checken lassen, worauf sich nach einem HD-Röntgen leichte bis mittlere HD herausgestellt hat.
Schwer enttäuscht kontaktierte ich den Züchter und konfrontierte ihn mit der Auswertung, der erst mal meinte ich solle abwarten und ihm die Röntgenbilder vom TA zusenden um von einem 2. TA eine 2. Meinung einzuholen. Laut Züchter kann bei diesem Stammbaum und dieser Verpaarung HD nicht möglich sein. Ich gab ihm also die Bilder und einige Tage später kontaktierte mich der Züchter wieder, mit dem Zugeständis, es "siehe nicht gut aus" und "mein" TA habe recht. Ich solle weiter abwarten und den Hund schonen.
Das alles war im Dezember, jetzt haben wir Jänner und für die 6 Monate alte Hündin wird mittlerweile alles zur Qual, jeder Spaziergang, jeder noch so kleiner Sprung. Dabei wäre sie so lebhaft und müsste dringend bschäftigt werden.
Ich rief also erneut den Züchter an und sagte ihm, dass da gar nix besser würde eher viel viel schlechter und ich mit dem Hund nicht zufrieden bin. Worauf hin er meinte, na wenns gar nicht mehr geht soll ich sie einschläfern lassen, er habe gerade wieder welpen und ich bekomme einen neuen. (steht auch im kaufvertrag so drinnen: bei hd wird der welpe ersetzt.) Ich meinte dann, er solle sie zurücknehmen ich möchte keinen schäferhund mehr sondern eine andere rasse, ich will mein geld zurück. der züchter: nein, habe momentan keinen platz für deinen hund, ich kann dir fragen ob im umkreis einen einen aufnehmen kann. eventuell bekomme ich die hälfte vom kaufpreis zurück (habe damals 750 euro bezahlt). und ich solle auch selber um einen platz für sie schauen, was ich auch gemacht habe aber leider ohne erfolg. ich solle ihn wieder kontaktieren.
für mich stellt sich natürlich die frage wie es jetzt weitergehen soll.
für den hund sicher bedauerlich, behalten kann ich ihn jedoch nicht, da der hund eigentlich arbeitstechnisch hätte eingesetzt werden sollen (security-Bereich, und nein ich bin kein hundeschinder oä.) ich weiss nicht wie genau das österreichische recht in so einem falle "funktioniert", jedoch kommt mir das alles etwas komisch vor. warum muss ich den hund einschläfern lassen, kann der züchter nicht den hund zurücknehmen und mir das geld zurückerstatten?
alles etwas kompliziert vielleicht findet sich hier jemand der rat hat
lg shep
Folgender Sachverhalt: Habe im Sommer vorigen Jahres bei einem österreichischen Züchter einen dt. Schäferwelpen erworben (natürlich mit Kaufvertrag, Impfpass, Stammbaum). Soweit so gut.
Leider musste ich im Laufe der Monate feststellen, dass sie einen Sitzfehler aufweist, nicht ganz sauber läuft und auch schwer aufsteht. Habe sie dann beim Tierarzt auf obige Probleme checken lassen, worauf sich nach einem HD-Röntgen leichte bis mittlere HD herausgestellt hat.
Schwer enttäuscht kontaktierte ich den Züchter und konfrontierte ihn mit der Auswertung, der erst mal meinte ich solle abwarten und ihm die Röntgenbilder vom TA zusenden um von einem 2. TA eine 2. Meinung einzuholen. Laut Züchter kann bei diesem Stammbaum und dieser Verpaarung HD nicht möglich sein. Ich gab ihm also die Bilder und einige Tage später kontaktierte mich der Züchter wieder, mit dem Zugeständis, es "siehe nicht gut aus" und "mein" TA habe recht. Ich solle weiter abwarten und den Hund schonen.
Das alles war im Dezember, jetzt haben wir Jänner und für die 6 Monate alte Hündin wird mittlerweile alles zur Qual, jeder Spaziergang, jeder noch so kleiner Sprung. Dabei wäre sie so lebhaft und müsste dringend bschäftigt werden.
Ich rief also erneut den Züchter an und sagte ihm, dass da gar nix besser würde eher viel viel schlechter und ich mit dem Hund nicht zufrieden bin. Worauf hin er meinte, na wenns gar nicht mehr geht soll ich sie einschläfern lassen, er habe gerade wieder welpen und ich bekomme einen neuen. (steht auch im kaufvertrag so drinnen: bei hd wird der welpe ersetzt.) Ich meinte dann, er solle sie zurücknehmen ich möchte keinen schäferhund mehr sondern eine andere rasse, ich will mein geld zurück. der züchter: nein, habe momentan keinen platz für deinen hund, ich kann dir fragen ob im umkreis einen einen aufnehmen kann. eventuell bekomme ich die hälfte vom kaufpreis zurück (habe damals 750 euro bezahlt). und ich solle auch selber um einen platz für sie schauen, was ich auch gemacht habe aber leider ohne erfolg. ich solle ihn wieder kontaktieren.
für mich stellt sich natürlich die frage wie es jetzt weitergehen soll.
für den hund sicher bedauerlich, behalten kann ich ihn jedoch nicht, da der hund eigentlich arbeitstechnisch hätte eingesetzt werden sollen (security-Bereich, und nein ich bin kein hundeschinder oä.) ich weiss nicht wie genau das österreichische recht in so einem falle "funktioniert", jedoch kommt mir das alles etwas komisch vor. warum muss ich den hund einschläfern lassen, kann der züchter nicht den hund zurücknehmen und mir das geld zurückerstatten?
alles etwas kompliziert vielleicht findet sich hier jemand der rat hat
lg shep