Was wenn eigener hund im garten fremde katze erwischt?

Wenn bei uns ne fremde Katze auf´s Grundstück kommt, tut sie mir zwar leid, aber dann hat sie Pech. Ich kann ja nicht in einem gesicherten Terrain dauernd schauen, ob da was über den Zaun gesprungen kommt.

Wie ist das eigentlich anders herum? Ich meine, wenn eine fremde Katze auf meinem Grund meinen Hund verletzt? Oder dauernd meine Goldfische mausert?
 
Mhm ... sind Katzen nicht normal in der normalen Haftpflicht mitversichert?
Bezweifle nur dass du für nen Fisch was kriegst! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
so, neues von der Rechtsfront. Und weil doppelt gemoppelt besser hält sowohl telefonisch als am Nachmittag auch im www in nem Rechtsforum nachgefragt.

Sollte jemand (Nachbar, Verwandter, Einbrecher :D ) in den Garten klettern, haftet nicht der Hundehalter. Kann er den Gartenhingegen normal betreten, dann schon. Ich denk mir, dass das dann auch mit dem Haus so sein müsste. Kommt jemand durch eine offene Tür, dann gehts mir an den Kragen. Bricht er ein hat er selbst schuld
 
@Al-ex: Also bezüglich Einbrecher kann ich dir aus unmittelbarer familiärer Erfahrung sagen, dass zumindest beim gebissenen Einbrecher der HH haftet.

Wie das bei Katzen ist, weiss ich leider nicht.

PS.: Aus meiner Familie kommt selbstverständlich nicht der Einbrecher:D, sonderen der, der wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde.:(
 
das kanns ja wohl nicht sein ! der verschafft sich unbefugt zutritt zu meinem grundstück und ich soll haften ? na ja, irgendwie ist es beruhigend, daß ich vier hunde habe, da muß mal einer so blöd sein und reingehen !:D
 
so, neues von der Rechtsfront. Und weil doppelt gemoppelt besser hält sowohl telefonisch als am Nachmittag auch im www in nem Rechtsforum nachgefragt.

Sollte jemand (Nachbar, Verwandter, Einbrecher :D ) in den Garten klettern, haftet nicht der Hundehalter. Kann er den Gartenhingegen normal betreten, dann schon. Ich denk mir, dass das dann auch mit dem Haus so sein müsste. Kommt jemand durch eine offene Tür, dann gehts mir an den Kragen. Bricht er ein hat er selbst schuld

Leider kann man das derart allgemein absolut nicht sagen.

Kein seriöser Jurist a priori die Auskunft erteilen, wenn ein Kind über den Zaun in einen Garten klettert, haftet der HH nicht. Weil es derart vereinfacht schlicht nicht stimmt.Es gibt auch kein Gesetz, das dies besagt.

Abgesehen davon, wenn ein Mensch in einen Garten klettert, ist das kein Einbruch. Ebensowenig wie wenn eine manipulativ geöffnet wird, ist nur unbefugtes Betreten.

I.S. Gartenzaun hatte ich unlängst ein interessantes und etwas überraschendes Urteil des VwGH in der Hand. Wenn ichs find, stell ichs morgen rein.
 
Also bezüglich katze: Überreste verschwinden lassen, was keiner weiß macht keinen heiß!:rolleyes:

Und wegen Menschen, ob Einbrecher oder nicht, es wird sicher den HH zur verantwortung gezogen, denn jeder Hund ist so zu verwahren dass er niemanden Verletzen kann, das gilt auch für andere Tiere, aber das ist wie schon beschrieben leichter "beseitigt".:D
 
ich hoffe es artet nicht in einer "harten" diskusion aus :p:o

danke euch auf jedenfall für diese informationen und die mühen die sich so mancher jetzt gemacht hat wegen mir :)

lg
 
Warum denn nicht? Jetz is der Fredl "Diensthund attackier seinen Führer" oder wie der auch immer geheißen hat,geschlossen also muss was neues her!:devil:
 
achso wurde geschlossen?? hab ich gar nicht mit bekommen :eek:

na da versteh ich natürlich das man was neues suchen muss :rolleyes:;)
 
Und wegen Menschen, ob Einbrecher oder nicht, es wird sicher den HH zur verantwortung gezogen, denn jeder Hund ist so zu verwahren dass er niemanden Verletzen kann, das gilt auch für andere Tiere, aber das ist wie schon beschrieben leichter "beseitigt".:D

Im weiteren Sinne würde das bedeuten, wenn ein Mensch auf den Bahngleisen spazieren geht und dann vom Zug erfaßt wird, dass dann der Lokführer an dessen Tod schuld ist?
Realität ist: In so einem Fall gibt es automatisch Erhebungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, aber es gab noch nie ein Urteil wonach der Lokführer schuldig gesprochen wurde.



Hier dann noch gerichtliche Entscheidungen aus RIS (Rechtsinformationssystem) und da ging es nicht um Einbrecher, sondern um "normale Besucher" !!!!

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEnt...0002_0020OB00411_5200000_000&IncludeSelf=True

Norm
ABGB §1320 A

Rechtssatz

Darin, dass einem Haushunde im Hause volle Bewegungsfreiheit gewährt wird, kann noch keine Vernachlässigung der erforderlichen Verwahrung erblickt werden, wenn irgend eine bösartige Eigenschaft des Hundes nicht festgestellt ist; ein gutmütiger und harmloser Hund bedarf keiner besonderen Verwahrung.


Entscheidungstext OGH 03.11.2005 6 Ob 227/05h Vgl auch; Beisatz: Auch von gutmütigen Hunden können schon allein durch ihren Spieltrieb Gefahren für Menschen ausgehen, insbesondere wenn es sich noch um junge, aber schon kräftige, schwere und mangels entsprechender Abrichtung noch verspielte Tiere handelt. (T3); Beisatz: Hier: Der Hund der Beklagten war ein noch junger, relativ großer (30 kg schwerer) Hund mit den Eigenschaften lebhaft, verspielt und ungestüm. Schon daraus ergibt sich eine das Normalmaß übersteigende Sorgfaltspflicht. (T4)

Meine persönliche Meinung dazu:
Ist wohl klar, dass ich einen jungen ungestümen 30 kg Hund nicht auf ein kleines Kind "loslasse"!


•2 Ob 180/98d
Entscheidungstext OGH 02.07.1998 2 Ob 180/98d
Vgl auch; Beisatz: Die Wahrscheinlichkeit einer Schadenszufügung spielt bei der Prüfung, welche Verwahrung erforderlich ist, eine Rolle, jede Möglichkeit einer Schädigung muss aber nicht auszuschließen sein. Die im allgemeinen Interesse liegende Landwirtschaft darf nicht durch Überspannung der Anforderungen unbillig belastet werden. (T13); Beisatz: Hier: Ausbrechen einer Kuh aus einem mit elektrischen Zaun abgesicherten Weideareal. (T14)



Besonders interessant die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (siehe Rechtssatz)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_19521024_OGH0002_0020OB00411_5200000_000

Der Oberste Gerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, daß darin, daß einem Haushunde im Hause (zu dem auch ein dazugehöriger Hof zu rechnen ist) volle Bewegungsfreiheit gewährt wird, noch keine Vernachlässigung der erforderlichen Verwahrung und Beaufsichtigung im Sinne des § 1320 ABGB. erblickt werden kann, wenn irgendeine bösartige Eigenschaft des Hundes nicht bekannt ist. Ein gutmütiger und harmloser Hund bedarf eben keiner besonderen Verwahrung oder Beaufsichtigung. Es besteht kein Anlaß, besondere Maßregeln zur Verhütung von Beschädigungen bei ihm zu ergreifen. Bei der Beurteilung der Frage, welche Vorkehrungen im Sinne des § 1320 ABGB. nach den Umständen geboten sind, ist auf die allgemeinen Gepflogenheiten sowie darauf Rücksicht zu nehmen, daß nicht durch Überspannung der Anforderungen an die Verwahrungspflicht das Halten ungefährlicher Haustiere unmöglich gemacht wird (so neuerdings 1 Ob 543/50).

Bei nicht bösartigen Hunden ist es üblich, sie bei Tag in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen zu lassen, und kann darin eine Verletzung der den Tierhalter treffenden Verwahrungs-, bzw. Beaufsichtigungspflicht nicht erblickt werden, noch weniger selbstverständlich darin, daß ein solcher Hund, wie im gegenständlichen Fall, an eine sehr lange Kette gelegt wird, die ihm praktisch volle Bewegungsfreiheit gewährt, wenn eine solche Ankettung, wie im gegenständlichen Falle feststeht, die Gutmütigkeit des Hundes nicht beeinträchtigt.
 
ich hoffe es artet nicht in einer "harten" diskusion aus :p:o

danke euch auf jedenfall für diese informationen und die mühen die sich so mancher jetzt gemacht hat wegen mir :)

lg

Warum denn nicht? Jetz is der Fredl "Diensthund attackier seinen Führer" oder wie der auch immer geheißen hat,geschlossen also muss was neues her!:devil:

achso wurde geschlossen?? hab ich gar nicht mit bekommen :eek:

na da versteh ich natürlich das man was neues suchen muss :rolleyes:;)



Witziges Völcken hier.....das hier bleibt unkommentiert stehen:cool:

Also bezüglich katze: Überreste verschwinden lassen, was keiner weiß macht keinen heiß!:rolleyes:
 
Zitat von LuSiJa
Also bezüglich katze: Überreste verschwinden lassen, was keiner weiß macht keinen heiß!:rolleyes:

also was das angeht das könnte ich nicht mit meinem gewissen vereinbaren, weil was wenn gott bewarhe mir meine mal aus kommt aus welchen gründen auch immer und sie wird überfrahren und ich weiß nicht was mit ihr passiert ist ob sie lebt oder nicht, da find ich es nur anständig zu mindest mich zu entschuldigen das man es nicht wollte.
 
Worauf? Das er selbst schuld ist? ^^

Naja wenn jemand in ein Haus einbricht, wo noch groß auf Schildern steht: Vorsicht Hunde! sogar mit großem Schäferhundbild, dann ist er doch ein Vollidiot und muss davon ausgehen, dass ihn die Hunde nicht wedelnd empfangen werden - vor allem da die Hunde in vielen fällen ja schon im vorfeld bemerkbar machen ... :rolleyes:

Und ich habs schon oft gelesen/gehört bzw. auch mal bei einer bekannten miterlebt ... der hund darf anzeigen/bellen/stellen/"schnappen" ... aber nicht "wirklich" zubeissen ...
Dann hat dein Hund wenn er Pech hat eine Charakterprüfung und du darfst dem Typen die Op zahlen.
So war es zumindest bei meiner Bekannten. Sie hatte zwar einen Rotti aber der ist im Vorfeld noch nie negativ aufgefallen ... Nur konnte der einbrecher nicht mehr flüchten, bis die von den nachbarn gerufene polizei da war dauerte es auch ne Viertelstunde ... in der kann ein Hund wenn er sich und das Haus seiner Familie schützt schon einiges am menschen "anrichten".

Aber ehrlich gesagt: Mir ist es lieber ich zahl dem Kerl was, weil mein Hund ihn beisst, als er steht bellend vor ihm und der Einbrecher kommt auf die Idee meinem irgendwas über den Schädel zu ziehen, zu erstechen, etc.
Unbewaffnet/Ungefährlich sind die ja auch nicht immer. :mad:

Aber bis jetzt haben gott sei Dank die Hunde, die Schilder, das Bellen/Knurren hinterm Tor/Tür und die Zeitschaltuhren fürs Licht anscheinend abschreckend genug gewirkt. :D
 
also was das angeht das könnte ich nicht mit meinem gewissen vereinbaren, weil was wenn gott bewarhe mir meine mal aus kommt aus welchen gründen auch immer und sie wird überfrahren und ich weiß nicht was mit ihr passiert ist ob sie lebt oder nicht, da find ich es nur anständig zu mindest mich zu entschuldigen das man es nicht wollte.

Ich hab selber auch 2 Freigänger Katzen, und wenn man solch ein Tier hat muss man sich den gefahren bewusst sein.
Ich kenne auch nicht die Besitzer jeder Katze die bei mir im Garten ist, bei uns am Land hat fast jeder Landwirt mehrere davon. Also was soll ich machen wenn mein Hund eine erwischt? Das tote Tier Fotografieren und Zettel aufhängen:
Mein Hund hat DIESE Katze getötet! Wer weiß wem sie gehört bitte melden!​
Find ich noch unangebrachter. Was wenn sie einem Kind gehört hat und die sieht den Zettl? Is doch viel schlimmer als wenn das Tier weggelaufen ist und fertig. Sicher ist das auch hart, aber meiner meinung nach nicht so schlimm wie sie is tot. Wenn sie wirklich dem Nachbarn gehört, und ich weiß das würd ich mich auch melden, aber ansonsten? Außerdem ist der Hund dann auch gleich als "gemeingefährlich" abgestempelt, da er ein anderes Lebewesen angegriffen hat.​
 
meine aussage war ja auch darauf bezogen das man weiß wem die katze/der hund gehört, aber hast schon irgendwie recht ...
 
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