"warnschilder"

Schild oder nicht, leider ist es so, daß du deinen Hund so verwahren mußt, daß niemand zu Schaden kommt, das heißt du mußt es durch hohen Zaun, abgesperrte Gartentür usw. unmöglich machen daß jemand eintritt. Ist die gartentür nur zu nicht abgesperrt - deine schuld! Wenn du ein Schild aufstellst, "vorsicht bissiger Hund" kann die Strafe dann noch höher werden, weil du ja schon gewußt hast, daß der Hund beißt und ihn trotzdem nicht richtig verwahrt hast (da kann dir dann auch die Verischerung wegen fahrläßigkeit abspringen).
Selbst einen Einbrecher darf der Hund nur stellen, nicht beißen, sonst zahlst nämlich du dem armen Einbrecher Schmerzensgeld.
 
Soweit ich weiss, soll man keine Schilder ala: Vorsicht BISSIGER Hund! anbringen.
Da man dann weiss, das der Hund bissig ist und ihn somit so verwahren muss, das er niemandem Schaden zufügn kann.

Ich hab alle meine Schilder auf Ausstellungen gekauft - wegen der bilder, aber nie aufgehängt *g*
Wir haben ne Glocke draussen und das Türl ist immer abgeschlossen.
 
Schild oder nicht, leider ist es so, daß du deinen Hund so verwahren mußt, daß niemand zu Schaden kommt, das heißt du mußt es durch hohen Zaun, abgesperrte Gartentür usw. unmöglich machen daß jemand eintritt. Ist die gartentür nur zu nicht abgesperrt - deine schuld! Wenn du ein Schild aufstellst, "vorsicht bissiger Hund" kann die Strafe dann noch höher werden, weil du ja schon gewußt hast, daß der Hund beißt und ihn trotzdem nicht richtig verwahrt hast (da kann dir dann auch die Verischerung wegen fahrläßigkeit abspringen).
Selbst einen Einbrecher darf der Hund nur stellen, nicht beißen, sonst zahlst nämlich du dem armen Einbrecher Schmerzensgeld.

Genau so hat es mir einmal ein Anwalt auch gesagt
a040.gif
 
Also ich habe auch mal gehört, dass man auf alle Fälle solche Schilder vermeiden soll:
"Vorsicht bissiger Hund" , "Warnung vor dem Hund"!
da man angeblich dann schon den eigenen Hund als gefährlich einstuft!! und ihn dementsprechend verwahren müßte! :(
 


da find ich aber nix "ordentliches"! so einen cartoon möcht ich eigentlich net... :eek:


naja, obs jetzt was bringt hin oder her, ich möcht eins haben... glaub das "warnt" fremde ja doch a bissl... weiß net wie ichs ausdrücken soll, aber bei uns zb gehn ständig touristen/wanderer/radfahrer vorbei und da is mir schon lieber ich hab ein gscheides schild am zaun als gar nix!

der zaun geht zwar net ganz zur straße, aber es sind doch nur ca. 3m abstand und da gehn die leut halt doch immer hin und wollen sie füttern, streicheln etc! das geht mir wirklich am nerv!! :mad:

meine freundin studiert jus, werd sie mal fragen wies da ausschaut!!

aber gibts da net auch eine regelung bei ner speziellen versicherung vom hund??? net wenn er bei der haushaltsvers. mitläuft, sondern extra eine hundeversicherung??? :confused:
 
meine versicherung (hund ist in der haushaltsversicherung mitversichert) hat mir gesagt, dass ein warnschild am zaun bzw. gartentürl angebracht werden muss (ich habe: hier wache ich, betreten auf eigene gefahr)
 
ja genau das hab ich auch gehört! muss noch schaun wie/wo ich meinen hund versichere! hab sie ja noch nicht so lang, und mein berater bei der versicherung kommt erst demnächst mal... :rolleyes:
 
Ich habe mal erzählt bekommen, dass ( gilt jetzt aber nur für Ö ) es vor Gericht einen Unterschied macht, wenn der Hund, der einen Einbrecher gebissen hat, eine SCHH-Prüfung hat: angeblich kann dann der Richter davon ausgehen, dass dieser Hund nicht einfach so, sondern nur bei echter Bedrohung beißt, und man hat dadurch bessere Karten.

Allerdings, wie gesagt, nur eine Geschichte vom Hörensagen.....
 
Ein Anwalt sagt auch, dass der Einbrecher eigentlich gar nicht schuld ist, sondern die Umwelt, seine Kindheit und vor allem der Hausbesitzer!

Mich würden URTEILE interessieren und nicht die mündlichen Aussgen von Rechtsverdrehern....! :p

Biggy

Das war kein Rechtsverdreher, sondern ein Anwalt, der auf Hunderechtssachen spezialisiert ist. Aber du musst es ja nicht glauben, wenn du nicht willst :rolleyes:
 
hallo,

auch ich habe lange gesucht wegen einem warnschild für unsere westihündin.
bin dann bei fa.schecker.at fündig geworden.
vielleicht findest du dort auch das passende.

lb.gr. siena
 
Also ich habe auch mal gehört, dass man auf alle Fälle solche Schilder vermeiden soll:
"Vorsicht bissiger Hund" , "Warnung vor dem Hund"!
da man angeblich dann schon den eigenen Hund als gefährlich einstuft!! und ihn dementsprechend verwahren müßte! :(

Also bei mir steht WARNUNG VOR DEN HUNDEN (ich warne somit vor den Hunden und nicht vor dem Beissen oder einer Gefahr. sondern das sich hier am Grund Hunde befinden!) drauf. Und das passt auch so, weil wenn einer in den Garten durch das Gartentor reinkommt ist ja noch nix. Wenn er hinten die von außen verriegelte 2 m hohe Türe aufmacht (können die Hunde selber von innen nicht öffnen), dann hab ich sie sehr gut verwahrt und er ist ins "Gehege der Löwen" selber eingestiegen. Unzulässiges Betreten ist es ab der Gartentüre und spätestens bei der "Hundetüre" ist es dann Einbruch. Und was meine Hunde genau tun würden weiß ich nicht, aber das Leyla einen Fremden zwar vielleicht noch rein lässt aber nicht mehr raus, das weiß ich! Und sollte er versuchen wegzulaufen, dann fassen die beiden Rüden denk ich schon zu. Bei Leyla bin ich nicht sicher, aber mitmachen ist immer lustig.

meine versicherung (hund ist in der haushaltsversicherung mitversichert) hat mir gesagt, dass ein warnschild am zaun bzw. gartentürl angebracht werden muss (ich habe: hier wache ich, betreten auf eigene gefahr)

Das hat man mir auch gesagt wegen der Hundehaftpflicht. Habe einen in der Haushalt und für alle noch ein Paket - Hundehaftpflicht. Aber mir wurde auch gesagt ich muss auf die Hunde hinweisen!
 
Dann kann dieser Spezialist sicher Urteile nennen bzw vorlegen, oder? :rolleyes:

Ich würde wirklich gerne einmal etwas geschriebenes sehen. Auch Anwälte - egal ob spezialisiert oder nicht - urteilen schlussendlich nicht, sondern der Richter! Und nur DEREN rechtskräftigen Urteile sind in irgend einer Form bindend!

Der Anwalt macht eine Erfolgsabschätzung und rät seinem Klienten dann zu einem Rechtsstreit oder auch nicht. Auch er kann nur abschätzen, wie ein Richter urteilen wird! Die Auslegung der Gesetze von Anwälten und Richtern sind oft sehr unterschiedlich!

Biggy

wenns dich so brennend intressiert, warum machst keine recherche auf eigene faust?

lg
 
wenns dich so brennend intressiert, warum machst keine recherche auf eigene faust?

Biggy geht es denke ich in erster Linie darum, dass in Foren nicht ständig nur so überlieferten Meinungen rumgeistern.
Sondern sie will das man überhaupt erstmal beweißen kann, dass es auch so ist.

Oder?
 
Biggy geht es denke ich in erster Linie darum, dass in Foren nicht ständig nur so überlieferten Meinungen rumgeistern.
Sondern sie will das man überhaupt erstmal beweißen kann, dass es auch so ist.

Oder?

:) so hab ichs schon auch verstanden.
aber wie gesagt, mann/frau kann ja nachforschen obs derartige fälle schonmal vor gericht gab..
also nicht böse gemeint. da user hier von anwälten, versicherung usw ..sprechen und ihr das " aber nicht reicht " ;)

lg
 
:) so hab ichs schon auch verstanden.
aber wie gesagt, mann/frau kann ja nachforschen obs derartige fälle schonmal vor gericht gab..
also nicht böse gemeint. da user hier von anwälten, versicherung usw ..sprechen und ihr das " aber nicht reicht " ;)

lg

ich möchte mal behaupten Biggy hat schon genügend darüber recherchiert und vermutlich nix gefunden, daher wüsste sie eben jetzt gerne woher die Personen die solche Aussagen machen diese Infos haben (mich mit eingeschlossen) und sie hat recht, ein Anwalt trifft vor Gericht keine Entscheidungen ebenso wenig wie eine Versicherung. RIchterurteile müsste also her ;)
 
ich möchte mal behaupten Biggy hat schon genügend darüber recherchiert und vermutlich nix gefunden, daher wüsste sie eben jetzt gerne woher die Personen die solche Aussagen machen diese Infos haben (mich mit eingeschlossen) und sie hat recht, ein Anwalt trifft vor Gericht keine Entscheidungen ebenso wenig wie eine Versicherung. RIchterurteile müsste also her ;)

joah...
dann bin ich gespannt was kommt
 
Das hat man mir auch gesagt wegen der Hundehaftpflicht. Habe einen in der Haushalt und für alle noch ein Paket - Hundehaftpflicht. Aber mir wurde auch gesagt ich muss auf die Hunde hinweisen!

naja, wenn ich das schild: "hier wache ich - betreten auf eigene gefahr" habe, dann weise ich eh auf den hund hin (sogar mit foto) ;)
 
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