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deikoon
Guest
Ich bin nicht verbittert, ich sag nur das sie es nicht machen. ...aber wennst selbst mal in die Situation kommst, kannst uns dann deine pers. Erfahrung mitteilen
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in wien wurde/wird ein tierbiss also vom krankenhaus gemeldet.
Unfallkrankenhaus Meidling ist in Wien und die haben keine gemacht, obwohl mein Mann nach dem Hundebiss 9 Tage dort eingecheckt hat und sogar operiert werden musste. ...also nach welchen Kriterien melden die??
Unfallkrankenhaus Meidling ist in Wien und die haben keine gemacht, obwohl mein Mann nach dem Hundebiss 9 Tage dort eingecheckt hat und sogar operiert werden musste. ...also nach welchen Kriterien melden die??
Kann es sein, dass Ihr gleich eine Anzeige gemacht habt und daher die Meldung vom KH unnötig war?
http://www.salzburg.gv.at/00201lpi/14Gesetzgebungsperiode/4Session/051.pdf
In dem link ist die Rechtslage ganz gut beantwortet, und da es sich zB beim Ärztegesetz um ein Bundesgesetz handelt, gilt das nicht nur für Salzburg.
Siehe besonders die Antwort zur 2. Frage.
Dass sich keineswegs jeder Arzt daran hält, ist aber auch klar nach den Erfahrungen, die hier gemacht wurden. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Tollwutgefahr von den Ärzten praktisch ausgeschlossen wird und sie sich daher nicht mehr verpflichtet fühlen.
Umso unverständlicher aber die Geschichte von 2004 - offiziell tollwutfrei sind wir glaube ich erst seit 2008 oder 2009?
Das "unverständlich" richtet sich ja nicht an dich
also ob es jetzt verständlich ist oder nicht, ist unerheblich - es wurde NICHT gemeldet vom Krankenhaus, obwohl er doch erheblich verletzt war (no na ned, sonst hätten die ihn ja nicht am selben Tag operieren müssen) und der Hund uns nicht bekannt war, weil der Besitzer mit Hund ja sofort die Flucht ergriffen hat, als sein Hund meinen Mann gebissen hat
was schliessen wir daraus, dass es zwar Gesetze gibt, die auch gut und richtig sind, aber halt oft nicht in die Praxis umgesetzt werden
sorry, ich dachte du meinst mich
Das geht - für mich - aber schon über mal zu pardonierende Schlamperei hinaus.....
Meiner Erfahrung nach sind die in Unfallspitälern immer ganz gierig auf Fremdverschulden, am besten gleich mit Name und Adresse des "Täters" , die können da sehr penetrant werden - und ich hab mir sagen lassen, dass man da mit Angaben sehr vorsichtig sein muss, wenn man nicht möchte dass der "Täter" Schwierigkeiten bekommt. Nicht jeder möchte jeden gleich anzeigen nur weil er z.B. geschubst wurde und etwas unglücklich gefallen ist.
Aber nein, ich habe doch gar keinen Grund, an deinen Aussagen diesbezüglich zu zweifeln.
Wenn es nach mir ginge, würde ich zu diesem Gesetz mal eine Verordnung erlassen, die sich etwas genauer mit der ärztlichen Meldepflicht bei Hundebissen beschäftigt. Denn eigentlich liegt der ursprüngliche Sinn des Gesetzes mMn ja darin, dass bei Verdacht auf strafbare Handlungen eine Anzeige erfolgen soll. Von daher ist es zB völlig unverständlich, warum auch Verletzungen durch den eigenen Hund, egal ob jetzt beim Ohrenputzen oder während einem epileptischen Anfall entstanden, zur Anzeige gebracht werden. Und auf der anderen Seite schwere Verletzungen durch fremde Hunde so wie bei euch passiert nicht? Da herrscht offenbar bei den Ärzten selber eine Rechtsunsicherheit.