Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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Wenn der Hund nach dem Tod des eigentlichen Vertragspartners bereits bei einem Hinterbliebenen aufgenommen wurde?

Das bedeutet, bevor einem als Vertragspartner von tte der Tod ereilt, muss man tte informieren, damit er kontrollieren kann, ob nach dem Tod des Vertragspartners der Hund bei einem Hinterbliebenen gut aufgehoben ist - also nicht vergessen, den Tod rechtzeitig dem Verein zu melden :confused:

Hast du schon mal das Wort Fingerspitzengefühl gehört?
Du offensichtlich nicht. Das zeigt schon dein erster Beitrag zu dem Thema hier ganz am Anfang.
 
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Zitat von erstem Beitrag:
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Nun, soweit ich mittlerweile mitbekommen habe, braucht man nur ein Konzept, und mind. 2 mündige Personen, um einen Verein gründen zu können - ob man dieses Konzept dann auch durchzieht, wird nivht weiter überprüft.
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Man braucht Statuten. Und ja ich sehe es auch als kritisch an, dass man nur mit 2 Personen einen Verein gründen kann. Darum haben wir seit 8 Jahren sieben Leute in unserem Vorstand.

Und dass nicht kontrolliert wird, kann ich nicht bestätigen!
 
Du vergisst: Kastration, Aufenthalt, Transport, Bluttest usw?
Alleine die gesetzeskonformen Transporte aus Spanien kosten zwischen 100 und 150 Euro. Der Aufenthalt zwischen 2 und 3 Euro pro Tag. Da müssen Quarantänezeiten eingehalten werden. Wenn der Hund dann vielleicht noch krank wird, dauert es länger. Nach einer Kastration muss man auch mit dem Transport warten, usw.

Ja, wenn du meinst, du musst unbedingt Tiere aus Spanien importieren, weil in unseren Tierheimen für Interessenten ja zuwenig Auswahl ist, dann hält sich mein Mitleid in Grenzen.
 

Ja, aber im Ausland bekomme ich doch auch einen EU Ausweis, wird der in Österreich nicht anerkannt?

Ich habe in Spanien einen Hund aus der Tötung geholt. mit diesem bin ich in Spanien in die Klinik und habe ihn impfen und untersuchen lassen.. in Spanien wurde mir dann ein EU-Heimtierausweis ausgestellt, der hier in Deutschland anerkannt wurde..

Warum sollte also ein EU Ausweis in Österreich nicht anerkannt werden, ist auch in dem Link nicht aufgeführt... oder übersehe ich das was?
 
Der EU-Heimtierausweis ist seit 2004 in allen EU-Ländern Pflicht.. und dieser wird mit der Tollwutimpfung und Kennzeichnungspflicht vom Tierarzt in einem EU-Land ausgestellt... warum kostet dieser Ausweis dann in Österreich noch einmal Geld und für was sind die Kosten?
Pflicht nur bei Grenzübertritt, auch innerhalb der EU.
Kosten 15 Euro
Wofür: keine Ahnung. ;)

Innerhalb Ö besteht keine Impfplicht, erst für Grenzübertritt. Meine Hunde haben nur normale Impfpässe, die gratis sind.

Chipnr ist auch im normalen Impfpass drinnen. Wenn kein Impfpass vorhanden wäre, dann würde die Nummer zwecks Kontrolle nur in der Heimtierdatenbank (=verpflichtend und amtlich) abrufbar sein. Ist glaub ich auch anders als in D.
 
Zitat vom ersten Beitrag:
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Dadurch, dass die meisten TSV länderübergreifend arbeiten (Verein in Österreich, Tiere im Ausland) kommt bei der Haltung der Vergabetiere auch das österr. Tierschutzgesetz nicht zur Anwendung, was wiederum bedeutet, dass die Tiere im Ausland auch nter mehr oder weniger katastrophalen Zuständen gehalten werden können - weil diese Zustände in den ehemaligen Ostländern ja "Normalzustand" sind, während man in Österreich - sieht man sich so manches "Tierheim" genauer an - längst ein Tierhalteverbot auferlegt bekommen würde.
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Auch in anderen EU Ländern gibt es Gesetze.
Und für länderübergreifende Transporte gibt es gesetzliche Vorschriften.
 
Ja, aber im Ausland bekomme ich doch auch einen EU Ausweis, wird der in Österreich nicht anerkannt?

Ich habe in Spanien einen Hund aus der Tötung geholt. mit diesem bin ich in Spanien in die Klinik und habe ihn impfen und untersuchen lassen.. in Spanien wurde mir dann ein EU-Heimtierausweis ausgestellt, der hier in Deutschland anerkannt wurde..

Warum sollte also ein EU Ausweis in Österreich nicht anerkannt werden, ist auch in dem Link nicht aufgeführt... oder übersehe ich das was?


Ja eh klar, aber ich bin relativ sicher, dass Dir der Pass auch in Spanien verrechnet wurde. Anerkannt wird er selbstverständlich, hab auch 2. spanische EU Pässe.
 
Ja, wenn du meinst, du musst unbedingt Tiere aus Spanien importieren, weil in unseren Tierheimen für Interessenten ja zuwenig Auswahl ist, dann hält sich mein Mitleid in Grenzen.


Aha, jetzt schweifst du ab. Ok gerne.
Dir ist leider nicht bewusst wo der Ursprung des "Übels" liegt: Im Züchten.
Z.B. alleine in Deutschland werden jährlich ca. 500.000 Hundewelpen produziert. Von seriösen und unseriösen Züchtern.
Wo liegt also das Problem, dass wir bereits produziertes, dem Tod geweihtes Leben ein lebenswertes Zuhause ermöglichen?
 
Ja, aber im Ausland bekomme ich doch auch einen EU Ausweis, wird der in Österreich nicht anerkannt?

Ich habe in Spanien einen Hund aus der Tötung geholt. mit diesem bin ich in Spanien in die Klinik und habe ihn impfen und untersuchen lassen.. in Spanien wurde mir dann ein EU-Heimtierausweis ausgestellt, der hier in Deutschland anerkannt wurde..

Warum sollte also ein EU Ausweis in Österreich nicht anerkannt werden, ist auch in dem Link nicht aufgeführt... oder übersehe ich das was?
Wo immer Du einen EU Pass her hast - er wird anerkannt. Aber die Ausstellung eines EU Passes ist in Ö nicht Pflicht, nur notwendig falls Du ins Ausland fährst, und eben kostenpflichtig.

Es gibt ja viele Hunde, die nicht die Grenze überschreiten/überfahren. Daher gibt es bei uns 2 Varianten.
 
Ja, wenn du meinst, du musst unbedingt Tiere aus Spanien importieren, weil in unseren Tierheimen für Interessenten ja zuwenig Auswahl ist, dann hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Eine kurze Zwischenfrage ... hatten unsere Tierheime zuwenig Auswahl, als Du Deine Hündin aus Ungarn geholt hast? *kopfschüttel
 
Warum muss der Übernehmer 200,-- Strafe zahlen, wenn ein Tier ohne Einwilligung des Vereins weitergegeben wird?
Das ist doch nur ein Kostenausgleich für die dadurch entgangene erneute Einholung der Schutzgebühr.

Das nennt sich Vertragsstrafe. Frag nicht den Inder sondern deinen Anwalt.
 
Warum muss der Übernehmer 200,-- Strafe zahlen, wenn ein Tier ohne Einwilligung des Vereins weitergegeben wird?
Das ist doch nur ein Kostenausgleich für die dadurch entgangene erneute Einholung der Schutzgebühr.

Sag mal, dass ist eine "Sicherheitsklausel" damit man es meldet, wenn man vorhat sein Tier weiter zu geben, weil... welche Gründe auch immer... und wenn der Platz ok ist, wirds keinen Einwand und keine Kosten geben.
 
Das weiß ich nicht, weil man keine Auskunft über das Ergebnis der Kontrolle bekommt - aber dem Tier geht es seit diesem Besuch interessanterweise um Einiges besser :)
Dann ist es sehr schön für dieses Tier, der ATA ist ja auch verpflichtet hin zu fahren. Eine Abnahme gibts aber eben meist nicht, sondern hundert mal Auflagen, welche wenn der ATA gut ist oft kontrolliert werden und ansonsten halt 1-2 Mal und dann passiert wieder ewig nix.
 
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