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Eigentlich könnt man meinen, dass alles zum Thema gesagt/geschrieben ist - Meine Meinung: Man wähle den Hund aber auch den Vermittler (Züchter, Privatperson, Verein) nach vorangegangener Info mit Bedacht.
Keiner wird gezwungen sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Verein zu wenden - wenn ich mich dafür entschieden habe muss ich mich mit den Vorgaben halt auseinandersetzen.
(Habe gehört, dass auch Züchter z.T. Kastration fordern oder vertraglich Zuchtverbot verhängen)
Wenn dieser Thread für sonst nix gut ist, dann wenigstens dafür, dass mittlerweile klar ist dass ich nicht Maja0405 bin
Sorry fürs OT !
wieder mal die elende Diskussion, weil sich ijemand von einer speziellen Orga auf den Schlips getreten fühlt und das zum Anlass nimmt gleich gegen alle bösen Tierschützer zu wettern,.... trotzdem/gerade deshalb fühl ich mich zum x. Mal bemüßigt etwas dazu zu senfen, weil ich es einfach nicht stehen lassen kann, dass hier Tierschutzvereine einfach über den Kamm als Abzocker, Kontroll-Freaks etc. hergestellt werden,....
Aus der Sicht von jemandem, der seit 2007 aktiv bei einem Tierschutz-Verein (Cats & Dogs) als Pfegestelle, Vorstandsmitglied, Mädchen für alles etc. mitarbeitet und viel Herzblut, Zeit, Geld, Energie und Mühe investiert hat:
ad Schutzverträge: ein guter Schutzvertrag hält auch vor Gericht, wenn es sich um einen eindeutigen Vertragsbruch seitens des Adoptanten handelt. Recht ist aber nicht immer Gerechtigkeit. Wir haben ein paar Mal in all den Jahren geklagt und zwar ausschließlich deshalb, weil wir für das Tier eine Verbesserung angestrebt haben. Wir haben immer Recht bekommen, allerdings nicht immer eine Verbesserung für das Tier erwirkt. Wir sind nämlich nicht mit der Intention vor Gericht gegangen, eine Vertragsstrafe zu erwirken, sondern das Tier aus einer für uns (und auch klar so kommunizierten und vertraglich festgelegten) miesen Situation raus zu bekommen,...
Es gibt einige Schlupflöcher in diesen Verträgen, die ich hier aus verständlichen Gründen nicht nennen will, die wohl die Vertragsstrafe wirksam werden lassen, aber ganz ehrlich: wir hätten in diesen Fällen auf jede Vertragsstrafe gepfiffen, wenn wir eine Verbesserung für das Tier erwirkt hätten,...
In einigen Fällen haben wir eine Verbesserung für das Tier erwirkt und genau diese Fälle waren es wert vor Gericht zu gehen. Das war nur durch die vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des Schutzvertrags möglich. Unsere Fälle gingen nie in die Instanz, sondern wurden beim jeweiligen BG geklärt. Ich muss gestehen, dass ich mich danach eigentlich nie um diverse Urteile in dokumentierter Form gekümmert hab, wichtig war nur die Konsequenz für das Tier. Ich weiß auch nicht, was ins RIS kommt, aber vielleicht lässt sich ja doch etwas finden unter Verein Cats & Dogs Help e.V. gegen XXX,... für all die Skeptiker, die glauben ein Schutzvertrag ist das Papier nicht wert.
Zu dem Thema Eigentum und Besitz: Als Vorstandsmitglied eines Vereins bist du nicht geil darauf "Miteigentümer" an so vielen Tieren zu sein, im Gegenteil, du hast eine wahnsinns Verantwortung,... Leider ist es aber de facto so, dass man als Verein nach Rechtsauskunft diverser RA und unserer Erfahrungen vor Gericht aufgrund der Rechtslage in Ö gewisse Misstände in der Haltung nur so lösen kann. Das betrifft einerseits Tiere, die in diversen Tierheimen landen, die man nur als Eigentümer dort auch verlässlich wieder rausbekommt (als ehemals vermittelnder Verein ist man sonst auf good will des THs angewiesen). Das betrifft aber auch die Grauzone, wo Tiere so gehalten werden, dass das (madige) TierschutzG nicht greift, jeder verantwortungsbewusste Tierhalter aber ein Problem damit hätte,... Beispiel: vereinbart ist, dass der Hund im Haus mit Familienanschluss gehalten wird. Tatsächlich lebt er aber in einem (genau den Gesetzesvorlagen entsprechenden) Zwinger.
In erster Linie ist nämlich grundsätzlich der Besitz zu schützen. Es kann also kein Tierschutz-Verein der Welt in Ö vor der Tür stehen, mit dem Schutzvertrag wacheln und ein Tier einfach so mitnehmen ohne Titel,... Entweder greift das TierschutzG oder man muss einen Titel vor Gericht erwirken,...
Zu dem Fall, dass ein Hund bei Ableben eines Besitzers durch die Familie oder Freunde übernommen wird, und dort die Bedingungen für das Tier gut sind: Juchhuuu was kann einem Tierschutz-Verein besseres passieren, als dass vorgesorgt wurde. Seriöse Tierschutzvereine sind alles andere als geil darauf, ein Tier wieder in die Vermittlung zu bekommen,...
Schutzgebühr in diesem Fall: NEIN natürlich nicht, wieso auch? Freiwillige Spende gerne immer, aber das würden wir nicht erwarten, wieso auch,... Zusatzabsprachen im Schutzvertrag für diesen Fall: gerne. Das zeigt doch nur, dass sich der neue Besitzer Gedanken gemacht hat, großartig! Wir geben es jedem schriftlich, dass in so einem Fall keine Kosten entstehen. Wir nehmen auch den neuen Besitzer für den Fall des Falles jederzeit gerne in den Schutzvertrag auf,... Wir haben auch schon Tiere an ältere Personen vermittelt mit der Auflage, was passieren wird, wenn das Tier diese Person überlebt. Bei uns hat auch ein 70plus Mensch eine Katze bekommen, wenn vorab geklärt war, was mit dem Tier wird im Fall des Falles,...
Generell gilt: was für alle Beteiligten in Ordnung ist, kann auch in einen Vertrag geschrieben werden. Wenn sich eine Partei wehrt, Nebenabsprachen zu verschriftlichen und so in einem Vertrag dokumentiert zu vereinbaren: Finger weg. Das gilt für neue Besitzer gleichermaßen wie für Tierschutzvereine.
Ich würde aufgrund meiner Erfahrung jederzeit einen Vertrag mit einem Tierschutz-Verein unterzeichen, weil ich fix der Meinung bin: wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse (bzw. eigentlich dem Tier), dann kann mir auch kein Tierschutz-Verein der Welt das Tier wieder wegnehmen,... bloß so, aus Willkür, wie das einige hier dauernd darstellen,...
Zum Verein B. und dem Fall Max: ist auch ganz eindeutig nicht meine Art von Tierschutz. Trotzdem darf man sich die Fähigkeit zu differenzieren gerne bewahren,...
Ich würde aufgrund meiner Erfahrung jederzeit einen Vertrag mit einem Tierschutz-Verein unterzeichen, weil ich fix der Meinung bin: wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse (bzw. eigentlich dem Tier), dann kann mir auch kein Tierschutz-Verein der Welt das Tier wieder wegnehmen,... bloß so, aus Willkür, wie das einige hier dauernd darstellen,...
Eigentlich könnt man meinen, dass alles zum Thema gesagt/geschrieben ist - Meine Meinung: Man wähle den Hund aber auch den Vermittler (Züchter, Privatperson, Verein) nach vorangegangener Info mit Bedacht.
Keiner wird gezwungen sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Verein zu wenden - wenn ich mich dafür entschieden habe muss ich mich mit den Vorgaben halt auseinandersetzen.
(Habe gehört, dass auch Züchter z.T. Kastration fordern oder vertraglich Zuchtverbot verhängen)
Ich weiss genau was ich schreibe. Du liest offensichtlich nicht?
Ich lese, dass ihr für einen Hund eine zweite Schutzgebühr verlangt, wenn er weiter vermittelt wird, obwohl ihr keinen Finger krumm gemacht habt und keinerlei weitere Kosten mit diesem Hund hattet... lieber Admin, ich sage das böse Wort nicht, auch wenn es mein Gedanke ist...
... Für mein Empfinden, geht es doch nur um die Kohle, oder habe ich hier irgendwo überlesen, dass sich auch darum gekümmert wird, wie es dem Hund geht und wo er gelandet ist...
Zu dem Fall, dass ein Hund bei Ableben eines Besitzers durch die Familie oder Freunde übernommen wird, und dort die Bedingungen für das Tier gut sind: Juchhuuu was kann einem Tierschutz-Verein besseres passieren, als dass vorgesorgt wurde. Seriöse Tierschutzvereine sind alles andere als geil darauf, ein Tier wieder in die Vermittlung zu bekommen,...
Schutzgebühr in diesem Fall: NEIN natürlich nicht, wieso auch?
Ich würde aufgrund meiner Erfahrung jederzeit einen Vertrag mit einem Tierschutz-Verein unterzeichen, weil ich fix der Meinung bin: wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse (bzw. eigentlich dem Tier), dann kann mir auch kein Tierschutz-Verein der Welt das Tier wieder wegnehmen,... bloß so, aus Willkür, wie das einige hier dauernd darstellen,...
Zum Verein B. und dem Fall Max: ist auch ganz eindeutig nicht meine Art von Tierschutz. Trotzdem darf man sich die Fähigkeit zu differenzieren gerne bewahren,...
Danke Tossi für deinen ausführlichen Beitrag - wer das nicht nachvollziehen kann, dem ist nicht zu helfen.
Wir haben ein paar Mal in all den Jahren geklagt und zwar ausschließlich deshalb, weil wir für das Tier eine Verbesserung angestrebt haben. Wir haben immer Recht bekommen, allerdings nicht immer eine Verbesserung für das Tier erwirkt
Du schreibst es selbst, man sollte froh sein ein Tier gut zu vermitteln und wenn es in der Familie bleiben kann, keine erneute Schutzgebühr dafür fällig ist..
Und ich kenne auch viele Tierschützer die richtig gute Arbeit leisten, deshalb beziehe ich meine Beiträge auf tte und seine Aussagen hier und nicht allgemein auf den Tierschutz..
Caro1: Der EU Pass ist in Ö extra zu bezahlen. Kostet extra. Nur als Info.
@ tossi:
Deine Ausführungen in allen Ehren, aber es gibt eben das österr. Tierschutzgesetz und es gibt das Veterinäramt, das für Kontrollen zuständig ist - dazu braucht kein privater Verein Nachkontrollen machen.
Und wenn du schreibst:
Dann waren die Klagen und Rechtssprüche für die Tiere sicher sehr hilfreich
Zum Fall B. und Max habe ich schon geschrieben, dass sich da alle Beteiligten nicht sonderlich vorbildlich verhalten haben, da steht sicher auch Aussage gegen Aussage.
Du schreibst es selbst, man sollte froh sein ein Tier gut zu vermitteln und wenn es in der Familie bleiben kann, keine erneute Schutzgebühr dafür fällig ist..
Und ich kenne auch viele Tierschützer die richtig gute Arbeit leisten, deshalb beziehe ich meine Beiträge auf tte und seine Aussagen hier und nicht allgemein auf den Tierschutz..
Caro1: Der EU Pass ist in Ö extra zu bezahlen. Kostet extra. Nur als Info.
Äh... das ist natürlich die Voraussetzung. Sorry, ich verstehe den Satz nicht. Natürlich wird eine Vorkontrolle gemacht, usw.
€ 15,-- hab ich dafür inkl. Registrierung durch den TA bei Animal-Data bezahlt - wiegt die Schutzgebühr sicher auf