Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nach unserem Vertrag eindeutig ja. Aber wenn der Adoptant eine tolle Lösung FÜR den Hund gefunden hat, würde in unserem Verein eine "individuelle Lösung" wirksam werden. (Das hängt immer vom Einzelfall ab)

Jö wenn derjenige Glück hat, kriegt er von euch Rabatt auf die "Schutzgebühr" ? :D:eek:

Also war der Hund nie im Eigentum dieser Hundehalterin ?

Dann vermietet doch bitte eure Hunde !!!
 
Nehmen wir folgenden anderen Fall an:

Ich nehme mir von dir einen Hund, habe diesen Hund 5 Jahre und verunglücke tödlich.
Meine Schwester - die völlig anderswo wohnt, als ich gewohnt habe - übernimmt sofort das Tier und behält es.
Im Zuge der Wohnungsräumung wird der Vertrag nicht weiter beachtet und weggeschmissen.

Wie willst du herausfinden, wo sich der Hund, den ich vor 5 Jahren von dir übernommen habe, befindet?
Startest eine Suchanzeige, oder wie muss man sich das vorstellen?
 
wenn er weiter vermittelt wird, dann nehmt ihr noch einmal Geld, obwohl von eurem Verein absolut keine Leistung erfolgt ist... oder weißt du nicht mehr was du hier geschrieben hast?

Und den EU Ausweis musst du nicht extra aufführen, den bekommst mit dem Impfen ohne Aufpreis.. ;) und wenn das alles eure Kosten übersteigt, dann darf man halt nur so viele Hunde aufnehmen, wie man finanziell verkraften kann..
deine rum Heulerei hier, was die Hunde angeblich alles kosten und das erst mal bezahlt werden muss, nehme ich dir nicht ab... weil ich von dir auch nicht glaube, dass du etwas drauflegen musst oder der Gut Mensch bist, den du hier vorgibst zu sein..

Ich weiss genau was ich schreibe. Du liest offensichtlich nicht?
 
Der Vertrag von Animalhope Nitra ist online als Muster abrufbar, dort steht es drinnen.


Wo bitte, steht da, wenn ein Tier mit Zustimmung des Vereines weitergegeben wird, dass eine neue SG anfällt???????


8. Wenn sich die Lebensumstände des Übernehmers dermaßen ändern, dass das Tier nicht länger gehalten werden kann, sind der Überbringer, bei Nichterreichen die Mitarbeiter des Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra, sofort zu
verständigen. Eine Wei-tergabe des Tieres an Dritte (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen, Tierheime,etc.), eine Veräu-ßerung oder eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Verein Animalhope Tierhilfe Nitra gestattet. Bei einer Weitergabe des Tieres ohne Rücksprache und schriftlicher Zustimmung seitensdes Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra ist dieser berechtigt, vom Übernehmer eine Strafe von EUR 200,- zu verlangen.

 
Jö wenn derjenige Glück hat, kriegt er von euch Rabatt auf die "Schutzgebühr" ? :D:eek:

Also war der Hund nie im Eigentum dieser Hundehalterin ?

Dann vermietet doch bitte eure Hunde !!!

Was ist denn jetzt los mit dir? Fängst du jetzt wieder an zu stänkern?
Auf der Basis schreibe ich nicht mehr mit dir.
 
Wo bitte??????


8. Wenn sich die Lebensumstände des Übernehmers dermaßen ändern, dass das Tier nicht länger gehalten werden kann, sind der Überbringer, bei Nichterreichen die Mitarbeiter des Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra, sofort zu
verständigen. Eine Wei-tergabe des Tieres an Dritte (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen, Tierheime,etc.), eine Veräu-ßerung oder eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Verein Animalhope Tierhilfe Nitra gestattet. Bei einer Weitergabe des Tieres ohne Rücksprache und schriftlicher Zustimmung seitensdes Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra ist dieser berechtigt, vom Übernehmer eine Strafe von EUR 200,- zu verlangen.


Nirgends, hab ihn ebenfalls grad gelesen, verstehen sollt man Geschriebenes eben auch bevor man sich aufregt.
 
Du hast meine Frage nicht beantwortet: Was ist daran bitte pietätlos?

Denkst du nicht, dass Hinterbliebene andere Sorgen haben, als ob du von denen nochmal Geld dafür haben willst, dass der verstorbene Angehörige jahrelang für das Tier gesorgt hat und sicher in den Jahren mehr Kosten für dieses Tier hatte, als du?
 
Wenn dieser Thread für sonst nix gut ist, dann wenigstens dafür, dass mittlerweile klar ist dass ich nicht Maja0405 bin :D

Sorry fürs OT !
 
Nehmen wir folgenden anderen Fall an:

Ich nehme mir von dir einen Hund, habe diesen Hund 5 Jahre und verunglücke tödlich.
Meine Schwester - die völlig anderswo wohnt, als ich gewohnt habe - übernimmt sofort das Tier und behält es.
Im Zuge der Wohnungsräumung wird der Vertrag nicht weiter beachtet und weggeschmissen.

Wie willst du herausfinden, wo sich der Hund, den ich vor 5 Jahren von dir übernommen habe, befindet?
Startest eine Suchanzeige, oder wie muss man sich das vorstellen?

Nehmen wir folgenden Fall an: Der Hund ist in Österreich. In Österreich ist Registrierungspflicht. Da kann man erfahren wo der Hund ist.
 
wenn er weiter vermittelt wird, dann nehmt ihr noch einmal Geld, obwohl von eurem Verein absolut keine Leistung erfolgt ist... oder weißt du nicht mehr was du hier geschrieben hast?

Und den EU Ausweis musst du nicht extra aufführen, den bekommst mit dem Impfen ohne Aufpreis.. ;) und wenn das alles eure Kosten übersteigt, dann darf man halt nur so viele Hunde aufnehmen, wie man finanziell verkraften kann..
deine rum Heulerei hier, was die Hunde angeblich alles kosten und das erst mal bezahlt werden muss, nehme ich dir nicht ab... weil ich von dir auch nicht glaube, dass du etwas drauflegen musst oder der Gut Mensch bist, den du hier vorgibst zu sein..

Geimpft und gechipt muss der Hund auch innerhalb der EU sein, das sind Kosten die der Verein sowieso hat.
 
Nirgends, hab ihn auch grad gelesen, verstehen sollt man Geschriebenes eben auch bevor man sich aufregt.

Ja genau! Wenn man lesen und verstehen kann, hat man halt aber keinen Grund zu stänkern und zu ätzen. ;):D

Und wenn man die TE dann auf offensichtliche Defizite in ihrem Wissen hinweist, dann schweigt sie sich aus..... oder ist auf einmal privat und daher braucht sie keine AW zu geben. Naja, auch ein Standpunkt! ;):D
 
Denkst du nicht, dass Hinterbliebene andere Sorgen haben, als ob du von denen nochmal Geld dafür haben willst, dass der verstorbene Angehörige jahrelang für das Tier gesorgt hat und sicher in den Jahren mehr Kosten für dieses Tier hatte, als du?

Du kannst aber schon lesen? ich habe geschrieben wir hatten solch einen Fall. Und natürlich wurde der "individuell" gelöst!

ich sags gerne nochmals: DU hast hier eine Diskussion über Verträge, Gebühren begonnen. Und ICH kann nur meine Erfahrungen damit weiter geben.
 
Was genau ist so schlimm daran, wenn ein Hund von einer Orga ins Eigentum des neuen Hundehalters übergeht ?

Und wieso gehört der eigentlich der Orga ?
 
wieder mal die elende Diskussion, weil sich ijemand von einer speziellen Orga auf den Schlips getreten fühlt und das zum Anlass nimmt gleich gegen alle bösen Tierschützer zu wettern,.... trotzdem/gerade deshalb fühl ich mich zum x. Mal bemüßigt etwas dazu zu senfen, weil ich es einfach nicht stehen lassen kann, dass hier Tierschutzvereine einfach über den Kamm als Abzocker, Kontroll-Freaks etc. hergestellt werden,....

Aus der Sicht von jemandem, der seit 2007 aktiv bei einem Tierschutz-Verein (Cats & Dogs) als Pfegestelle, Vorstandsmitglied, Mädchen für alles etc. mitarbeitet und viel Herzblut, Zeit, Geld, Energie und Mühe investiert hat:

ad Schutzverträge: ein guter Schutzvertrag hält auch vor Gericht, wenn es sich um einen eindeutigen Vertragsbruch seitens des Adoptanten handelt. Recht ist aber nicht immer Gerechtigkeit. Wir haben ein paar Mal in all den Jahren geklagt und zwar ausschließlich deshalb, weil wir für das Tier eine Verbesserung angestrebt haben. Wir haben immer Recht bekommen, allerdings nicht immer eine Verbesserung für das Tier erwirkt. Wir sind nämlich nicht mit der Intention vor Gericht gegangen, eine Vertragsstrafe zu erwirken, sondern das Tier aus einer für uns (und auch klar so kommunizierten und vertraglich festgelegten) miesen Situation raus zu bekommen,...

Es gibt einige Schlupflöcher in diesen Verträgen, die ich hier aus verständlichen Gründen nicht nennen will, die wohl die Vertragsstrafe wirksam werden lassen, aber ganz ehrlich: wir hätten in diesen Fällen auf jede Vertragsstrafe gepfiffen, wenn wir eine Verbesserung für das Tier erwirkt hätten,...
In einigen Fällen haben wir eine Verbesserung für das Tier erwirkt und genau diese Fälle waren es wert vor Gericht zu gehen. Das war nur durch die vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des Schutzvertrags möglich. Unsere Fälle gingen nie in die Instanz, sondern wurden beim jeweiligen BG geklärt. Ich muss gestehen, dass ich mich danach eigentlich nie um diverse Urteile in dokumentierter Form gekümmert hab, wichtig war nur die Konsequenz für das Tier. Ich weiß auch nicht, was ins RIS kommt, aber vielleicht lässt sich ja doch etwas finden unter Verein Cats & Dogs Help e.V. gegen XXX,... für all die Skeptiker, die glauben ein Schutzvertrag ist das Papier nicht wert.

Zu dem Thema Eigentum und Besitz: Als Vorstandsmitglied eines Vereins bist du nicht geil darauf "Miteigentümer" an so vielen Tieren zu sein, im Gegenteil, du hast eine wahnsinns Verantwortung,... Leider ist es aber de facto so, dass man als Verein nach Rechtsauskunft diverser RA und unserer Erfahrungen vor Gericht aufgrund der Rechtslage in Ö gewisse Misstände in der Haltung nur so lösen kann. Das betrifft einerseits Tiere, die in diversen Tierheimen landen, die man nur als Eigentümer dort auch verlässlich wieder rausbekommt (als ehemals vermittelnder Verein ist man sonst auf good will des THs angewiesen). Das betrifft aber auch die Grauzone, wo Tiere so gehalten werden, dass das (madige) TierschutzG nicht greift, jeder verantwortungsbewusste Tierhalter aber ein Problem damit hätte,... Beispiel: vereinbart ist, dass der Hund im Haus mit Familienanschluss gehalten wird. Tatsächlich lebt er aber in einem (genau den Gesetzesvorlagen entsprechenden) Zwinger.

In erster Linie ist nämlich grundsätzlich der Besitz zu schützen. Es kann also kein Tierschutz-Verein der Welt in Ö vor der Tür stehen, mit dem Schutzvertrag wacheln und ein Tier einfach so mitnehmen ohne Titel,... Entweder greift das TierschutzG oder man muss einen Titel vor Gericht erwirken,...

Zu dem Fall, dass ein Hund bei Ableben eines Besitzers durch die Familie oder Freunde übernommen wird, und dort die Bedingungen für das Tier gut sind: Juchhuuu was kann einem Tierschutz-Verein besseres passieren, als dass vorgesorgt wurde. Seriöse Tierschutzvereine sind alles andere als geil darauf, ein Tier wieder in die Vermittlung zu bekommen,...

Schutzgebühr in diesem Fall: NEIN natürlich nicht, wieso auch? Freiwillige Spende gerne immer, aber das würden wir nicht erwarten, wieso auch,... Zusatzabsprachen im Schutzvertrag für diesen Fall: gerne. Das zeigt doch nur, dass sich der neue Besitzer Gedanken gemacht hat, großartig! Wir geben es jedem schriftlich, dass in so einem Fall keine Kosten entstehen. Wir nehmen auch den neuen Besitzer für den Fall des Falles jederzeit gerne in den Schutzvertrag auf,... Wir haben auch schon Tiere an ältere Personen vermittelt mit der Auflage, was passieren wird, wenn das Tier diese Person überlebt. Bei uns hat auch ein 70plus Mensch eine Katze bekommen, wenn vorab geklärt war, was mit dem Tier wird im Fall des Falles,...

Generell gilt: was für alle Beteiligten in Ordnung ist, kann auch in einen Vertrag geschrieben werden. Wenn sich eine Partei wehrt, Nebenabsprachen zu verschriftlichen und so in einem Vertrag dokumentiert zu vereinbaren: Finger weg. Das gilt für neue Besitzer gleichermaßen wie für Tierschutzvereine.

Ich würde aufgrund meiner Erfahrung jederzeit einen Vertrag mit einem Tierschutz-Verein unterzeichen, weil ich fix der Meinung bin: wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse (bzw. eigentlich dem Tier), dann kann mir auch kein Tierschutz-Verein der Welt das Tier wieder wegnehmen,... bloß so, aus Willkür, wie das einige hier dauernd darstellen,...

Zum Verein B. und dem Fall Max: ist auch ganz eindeutig nicht meine Art von Tierschutz. Trotzdem darf man sich die Fähigkeit zu differenzieren gerne bewahren,...
 
Wo bitte, steht da, wenn ein Tier mit Zustimmung des Vereines weitergegeben wird, dass eine neue SG anfällt???????


8. Wenn sich die Lebensumstände des Übernehmers dermaßen ändern, dass das Tier nicht länger gehalten werden kann, sind der Überbringer, bei Nichterreichen die Mitarbeiter des Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra, sofort zu
verständigen. Eine Wei-tergabe des Tieres an Dritte (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen, Tierheime,etc.), eine Veräu-ßerung oder eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Verein Animalhope Tierhilfe Nitra gestattet. Bei einer Weitergabe des Tieres ohne Rücksprache und schriftlicher Zustimmung seitensdes Vereins Animalhope Tierhilfe Nitra ist dieser berechtigt, vom Übernehmer eine Strafe von EUR 200,- zu verlangen.

Hast selbst gerade beantwortet!
 
Eigentlich könnt man meinen, dass alles zum Thema gesagt/geschrieben ist - Meine Meinung: Man wähle den Hund aber auch den Vermittler (Züchter, Privatperson, Verein) nach vorangegangener Info mit Bedacht.
Keiner wird gezwungen sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Verein zu wenden - wenn ich mich dafür entschieden habe muss ich mich mit den Vorgaben halt auseinandersetzen.
(Habe gehört, dass auch Züchter z.T. Kastration fordern oder vertraglich Zuchtverbot verhängen)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben