Das ist doch reine Verarsche, da haben sie ein Jahr lang (?) eine Sonderkommission gegen die bösen Tierschützer und müssten doch eigentlich wirklich bombenfeste Beweise für die Taten haben, wenn sie mit WEGA Beamten die Wohnungen der Verdächtigen stürmen und DANN brauchen sie 4 Monate Untersuchungshaft????
Wie DanielaVerrall schon sagte, WENN sie schuldig sein sollten, sollten sie angemessene Strafen bekommen, aber das was hier abgeht ist doch einfach eine Schikane.
Zur Info:
Die
vier Voraussetzungen der U-Haft:
- Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
- Zumindest e i n Haftgrund besteht;
- Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
- Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen
Der
Nachweis der Täterschaft kann nicht Voraussetzung sein, da ein solcher Nachweis erst mit der
Rechtskraft der Verurteilung als erbracht gilt.
Die vier
Haftgründe wollen folgende Gefahren vermeiden:
- Fluchtgefahr: Der Beschuldigte könnte flüchten oder untertauchen;
- Verdunkelungsgefahr: Der Beschuldigte könnte andere Personen, die von der Tat wissen, beeinflussen, oder Spuren verwischen;
- Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr): Der Beschuldigte könnte die Tat wiederholen oder fortsetzen (z.B. Serieneinbrecher);
- Tatausführungsgefahr: Der Beschuldigte könnte eine angedrohte oder zunächst bloß versuchte Tat vollenden (Morddrohung; Versuch eines Anschlags durch Terroristen).
Kann z.B. die Fluchtgefahr dadurch gebannt werden, daß dem Beschuldigten die Reisepapiere abgenommen werden oder er eine Kaution erlegt, so darf er wegen Fluchtgefahr nicht in U-Haft genommen werden.
Die vier
Voraussetzungen müssen
gleichzeitig, also gemeinsam vorliegen. Ist in einem bestimmten Fall auch nur
eine Voraussetzung nicht erfüllt, so darf die U-Haft nicht verhängt werden. Fällt während der U-Haft auch nur
eine Voraussetzung weg, so ist die U-Haft sogleich aufzuheben.