Unglaublich!!! Verhaftungen von Tierschützern in ganz Österreich

das Gericht verlängert die U-Haft...ist ja eine komische Sache...ich würd gerne wissen, wer da genau die Fäden in der Hand hat...wenn man Leute ohne gravierende Beweise so lange in U-Haft behalten kann und die auch noch verlängert wird...und sogar das Gericht dahingehend beeinflussen kann...:confused:
finden tuns nix, haben tuns nix, aber die U-Haft verlängern...seltsam
 
Bericht vom Online-Standard vom 16. Juli 2008 13:22:


Grüne: U-Haft-Verlängerung ist "Beugehaft"

Weinzinger: Die Sonderkommission "Pelztier" habe nach zwei Jahren ständiger Überwachung Ermittlungen keine Straftaten nachweisen können


Wien - Heute Mittwoch wird die Beurteilung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hinsichtlich der Haftbeschwerden erwartet. Die zehn Tierschützer befinden sich seit Mai in U-Haft.

Die Aufrechterhaltung der U-Haft, die durch Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet wird, sei "nicht mehr zu rechtfertigen", so Brigid Weinzinger, Grüne Menschenrechts- und Tierschutzsprecherin. Mit der Anwendung des Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) auf die Aktivisten sei der Staat dabei, einen "Kapitalfehler" zu begehen, erklärte die Politikerin: "Die U-Haft dürfe nicht als "Beugehaft" missbraucht werden."
Zwei Jahre ständige Überwachung
Die Sonderkommission (Soko) "Pelztier" habe nach zwei Jahren ständiger Überwachung und Ermittlungen keine Straftaten nachweisen können. Bei der Polizeiaktion und den Hausdurchsuchungen seien sämtliche Datenträger beschlagnahmt worden. "Was gibt es da noch zu verdunkeln?", fragte die Nationalratsabgeordnete. Auch die Tatbegehungsgefahr könne nicht begründet werden, da den Beschuldigten bisher nicht mitgeteilt werden konnte, welche konkreten Straftaten ihnen vorgeworden werden.

Schaden
Für den Anwalt mehrere Inhaftierter, Michael Hermann Dohr, ist der Fall ob der Anwendung des Paragrafen 278a auf Tierschützer "einzigartig". Der Tatbestand der "unternehmensähnlichen Organisation" sei nicht gegeben. Auch hätten die Tierschützer keinen "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" ausgeübt. "Nach meiner Rechnung beträgt der Schaden 14.000 Euro", so Brigid Weinzinger. Die Ermittler hatten den durch angebliche Anschläge vornehmlich auf Textil-Handelsketten entstandenen Schaden hingegen mit mehr als 600.000 Euro beziffert.

Beugehaft
Die "Rechtshilfe" sowie die Nationalratsabgeordnete orteten in der U-Haft eine "Beugehaft". Einige Aktivisten machten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und seien deswegen als besonders unkooperativ dargestellt worden, führte "Rechtshilfe"-Sprecher Rainer Sommer aus. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einigen Verdächtigen ihre Enthaftung angeboten, wenn sie die Passwörter für verschlüsselte Computer bekanntgeben. Ein weiteres Indiz sei, dass die Staatsanwaltschaft die Weigerung von Aktivisten, sich von ihrer politischen Arbeit zu distanzieren, als Tatbegehungsgefahr gewertet habe. Anwalt Dohr hingegen sagte: "Ich würde die Verlängerung der U-Haft nicht als Beugehaft bezeichnen."

Initiativantrag zur Änderung des Paragrafen 278a
"Engagierte Vereinsarbeit darf nicht kriminalisiert werden", forderte Brigid Weinzinger. Die Verlängerung der U-Haft sei "skandalös und unverhältnismäßig". Die Politikerin kündigte außerdem an, dass die Grünen "im neuen Parlament wieder einen Initiativantrag" zur Änderung des Paragrafen 278a einbringen werden. Die Partei hatte bereits dieses Monat - ohne Zustimmung der anderen Fraktionen - einen Dringlichen Entschließungsantrag für die Reform des 278a eingebracht. (APA)
 
das Gericht verlängert die U-Haft...ist ja eine komische Sache...ich würd gerne wissen, wer da genau die Fäden in der Hand hat...wenn man Leute ohne gravierende Beweise so lange in U-Haft behalten kann und die auch noch verlängert wird...und sogar das Gericht dahingehend beeinflussen kann...:confused:
finden tuns nix, haben tuns nix, aber die U-Haft verlängern...seltsam


eine theorie:

Pilz hat die allem Anschein nach illegalen Überwachungsmaßnahmen und die Widersprüche in der Argumentation der Staatsanwaltschaft dokumentiert und veröffentlicht. Weder der Ende Juni abgelöste Innenminister Günther Platter noch seine Nachfolgerin Maria Fekter, beide ÖVP, haben sich zu dem Fall äußern wollen. Beim VGT mutmaßt man, dass die Aktion von der Textilkette Kleiderbauer "bestellt" wurde. Den Eigentümern wird ein enges Verhältnis zu Platter nachgesagt.
Quelle und vollständiger Artikel: taz
 
Hat jemand die Sendung Report gestern oder in der Wiederholung heute gesehen?

Ja ich hab heute die Wiederholung gesehen...

War ein guter Bericht, sie haben über die Erfolge des VGT berichtet, verschiedene Mitarbeiter interviewt, bei denen ebenfalls eine Razzia gemacht wurde. Eine Mitarbeiterin hat berichtet, dass die Polizisten alle Schränke, den Kühlschrank, Kommoden durchstöbert haben und auf die Frage hin, was das denn soll meinten die Polizisten "sie soll froh sein dass sie Ihr nicht den kompletten Boden ausreißen" uä.

Sie zeigten Ausschnitte aus den genehmigten und angemeldeten Demos vor dem Kleiderbauer auf der Mariahilferstrasse.

Informationen über die zu Gewalttaten bereiten Animal Liberation Front wurden auch gezeigt, ebenfalls Videos über die schlechte Haltung in Legebatterien etc.

Von der Firma Kleiderbauer wurde trotz Anfrage des ORF eine Stellungnahme verweigert. :rolleyes:

Der Schlusssatz war: Die Tierschützer werden wohl "nur" ein paar Monate eingesperrt sein, die Tiere hingegen ihr ganzes Leben lang...:(
 
Guten Abend,
gebe Daniela in ihren sehr sachlichen Beiträgen recht.

Die VgT ist einigen "Mächtigen" in diesem Lande auf die Zehen gestiegen, d.h. es gibt in unserem Lande wie man weiss eine Jägerlobby, eine Fleischlobby, eine Pelzlobby usw usw. und die haben natürlich gute Seilschaften zu unserer Politik. Diese o.a. Lobbys sehen das halt gar nicht gern, wenn engagierte Menschen das unsägliche Leid der Tiere aufzeigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die VgT ist eine sehr erfolgreiche Tierschutzorganisation- auch ich unterstütze diese engagierten Leute schon seit Jahren und ich lass mir das von keinem verbieten.

Wenn das "Schule" macht, dass alle engagierten Organisationen ob im Menschenrecht, Tierschutz, Umweltschutz usw. ins Kriminelle gedrängt werden, dann gute Nacht DEMOKRATIE Österreich.

Ich werden jede Petition die für die Freilassung der Tierschutzaktivisten eintritt unterschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und auch bei der Mahnwache am 19.Juli in Linz mitmachen. Diesen engagierten Leuten muss und soll geholfen werden.

Gruss Amanda
 
Guten Abend,
gebe Daniela in ihren sehr sachlichen Beiträgen recht.

Die VgT ist einigen "Mächtigen" in diesem Lande auf die Zehen gestiegen, d.h. es gibt in unserem Lande wie man weiss eine Jägerlobby, eine Fleischlobby, eine Pelzlobby usw usw. und die haben natürlich gute Seilschaften zu unserer Politik. Diese o.a. Lobbys sehen das halt gar nicht gern, wenn engagierte Menschen das unsägliche Leid der Tiere aufzeigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die VgT ist eine sehr erfolgreiche Tierschutzorganisation- auch ich unterstütze diese engagierten Leute schon seit Jahren und ich lass mir das von keinem verbieten.

Wenn das "Schule" macht, dass alle engagierten Organisationen ob im Menschenrecht, Tierschutz, Umweltschutz usw. ins Kriminelle gedrängt werden, dann gute Nacht DEMOKRATIE Österreich.

Ich werden jede Petition die für die Freilassung der Tierschutzaktivisten eintritt unterschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und auch bei der Mahnwache am 19.Juli in Linz mitmachen. Diesen engagierten Leuten muss und soll geholfen werden.

Gruss Amanda
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

2 Jahre überwacht und nichts gefunden - dann sind die Tierschutzaktivisten erst recht zu UNRECHT IN U-HAFT.
 
Laut Meldung im Standard online bleiben die Tierschuetzer fuer mind. weitere 2 Monate weiterhin in U-Haft. Eine Antrag auf Haftenentlassung wurde vom Oberlandesgericht heute abgewiesen. :(

Das wird ja immer besser.
 
Laut Meldung im Standard online bleiben die Tierschuetzer fuer mind. weitere 2 Monate weiterhin in U-Haft. Eine Antrag auf Haftenentlassung wurde vom Oberlandesgericht heute abgewiesen. :(

Das wird ja immer besser.
eben...genau das versteh ich überhaupt nicht...und ich denke, hätten sie was wirklich illegales entdeckt, wär das schon lang durch die Presse gegangen...
es kommt aber nix...
 
Untersuchungshaft für Tierschützer recht- mäßig: Gericht weist Beschwerden zurück

  • Fortsetzung der U-Haft um zwei Monate angeordnet
  • Verteidiger übte heftige Kritik an OLG-Entscheidung
Wie das Gericht der APA mitteilte, wurde bei allen zehn Aktivisten der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben angenommen. Scharfe Kritik an der Entscheidung kam vom Verteidiger der Tierschützer.


Das Verhängen der U-Haft durch das Landesgericht Wiener Neustadt war nach Ansicht des OLG ebenso rechtmäßig wie die Haftgründe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Im Hinblick darauf wurde die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei Monate angeordnet. Nächster gesetzlich vorgesehener Haftprüfungstermin ist der 11. September. Damit dürfte feststehen, dass die Tierschützer den Sommer im Gefängnis verbringen werden.

Tierschützer-Kritik
Der Verteidiger mehrerer Tierschützer übte heftige Kritik an der Entscheidung. "Offensichtlich ist das OLG nicht mehr auf dem neuesten Stand, weil selbst die Oberstaatsanwaltschaft inzwischen bei einzelnen Organisationsdelikten den dringenden Tatverdacht verneint", meinte Rechtsanwalt Michael Dohr.

In der Entscheidung heißt es unter anderem, die "Nachhaltigkeit" der Antipelzkampagne gegen mehrere Textilgeschäfte, auf die die Beschuldigten unter anderem Anschläge mit Buttersäure geplant bzw. verübt haben sollen, zeige sich "in der vielfältigen Ausformung von Druck im Wege von E-Mails und Telefonaten wie auch der Begehung von Straftaten" sowie an "Versuchen der Einflussnahme durch aktenkundig verschiedenen Tierschutzorganisationen zuzuordnenden Akteuren".

Die kriminelle Organisation sieht das OLG insofern als gegeben an, als es den Aktivisten darauf angekommen sei, mit unrechtmäßigen Mitteln "erheblichen Einfluss" auf "die Wirtschaft als Ganzes" auszuüben. "Schwergewichtige Zielsetzung" sei es gewesen, "die von der Kampagne betroffenen Kleidergeschäfte zur Abstandnahme von weiterem Pelzhandel zu bewegen".

(apa/red)
 
Ohne Worte. Dem Urteil zufolge, muesste also jeder Aktivist, egal ob im Bereich Tierschutz oder Menschenrechte, als Teil einer kriminellen Organisation angesehen werden, die es mittels ihrer Aktionen darauf anlegt erheblichen Einfluss auf Wirtschaft u. Politik zu nehmen. Die Antwort darauf: JA, das ist ja auch Sinn des politischen Aktivismus. Das trifft auch auf Organisationen wie Greenpeace etc. zu, die auch mit ihren Aktionen (auch in der Vergangenheit) gegen Gesetze verstossen um eben mittels oeffentlicher Meinung erheblichen Einfluss auf Politk u. Wirtschaft auszuueben. Schon die Brent Spar vergessen? Da wurde Shell auf Grund eben solcher Aktionen in die Knie gezwungen. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden fuer den Oelkonzern.

Mittels Aufklaerungskampagnen, Beweismaterialsammlung (u. das geht eben oft nur mittels Uebertretung gewisser Gesetze, z.B. Hausfriedensbruch) soll ja die Oeffentlichkeit ueber die Missstaende informiert werden, ihr Konsumverhalten dementsprechend aendern u. somit erheblichen Einfluss auf Wirtschaft + Politik ausueben. Druck auf Unternehmen, dass sie ihre tierquaelerischen Praktiken ueberdenken soll muss natuerlich ausgeuebt werden. Was denn sonst? Das ist und muss in einer Zivilgesellschaft gestattet werden. Hier geht es um Sachbeschaedigung, nicht um Gewalt gegen Menschen! Sachbeschaedigung, dass von den jeweiligen Versicherungen d. Unternehmen gedeckt ist. Es ist doch wohl eher so, dass diese Unternehmen, anstatt dass sie wie so viele andere Unternehmen davor mit den Tierschutzorgas kooperieren (waeren sie klug gewesen, haetten sie das sorgar publicitymaessig zu ihren Vorteil auschlachten koennen, auch wie so viele Unternehmen vor ihnen) und auf eben diese Produkte verzichten, diesen Weg gewaehlt haben. Schlechte Entscheidung. Da haetten sie ihre Hausaufgaben machen sollen und sich ein Beispiel an x Unternehmen im In-u. Ausland nehmen sollen, die dadurch sie medienwirksam auf solche Produkte verzichteten positive Publicity bei vielen Konsumenten / Medien verzeichnen konnten.

Man muss diese Organisationen nicht unterstuetzen, aber man sollte sich sehr wohl im Klaren sein, heute der Tierschutz, morgen Menschenrechtsaktivisten. Super Aussichten.

Und nochmals, kein Mensch verlangt, dass die ihnen zur Last gelegten Taten nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden, es geht darum, dass diese Personen ungerechtfertigterweise weitere 2 Monate in Untersuchungshaft bleiben muessen und die Begruendung des Oberlandesgerichtes sehr bedenklich (f. einen juristischen Laien) ist.

Es waere schoen, wenn die Justiz u. Exekutive die gleichen Methoden und Begruendungen bei der Jaegerschaft, Bauernbund, Betriebe der Massentierhaltung, Tiertransporten, Pelztierfarmen, etc. anwenden wuerden. Ah, und die Amtstieraerzte, die oftmals so gerne Milde bei eklatanten Verstoessen gegen das Tierschutzgesetz walten lassen, die sollen natuerlich auch nicht in Vergessenheit geraten. Dann koennte man von Verhaeltnismaessigkeit sprechen.

Ich glaube es ist echt an der Zeit, dass man hier etwas aufwacht. Und das sagt jemand, der sicher keine Revoluzzerin und Birkenschlapftragenden vertraeumte Idealistin ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch reine Verarsche, da haben sie ein Jahr lang (?) eine Sonderkommission gegen die bösen Tierschützer und müssten doch eigentlich wirklich bombenfeste Beweise für die Taten haben, wenn sie mit WEGA Beamten die Wohnungen der Verdächtigen stürmen und DANN brauchen sie 4 Monate Untersuchungshaft????

Wie DanielaVerrall schon sagte, WENN sie schuldig sein sollten, sollten sie angemessene Strafen bekommen, aber das was hier abgeht ist doch einfach eine Schikane.

Zur Info:


Die vier Voraussetzungen der U-Haft:
  1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
  2. Zumindest e i n Haftgrund besteht;
  3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
  4. Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen
Der Nachweis der Täterschaft kann nicht Voraussetzung sein, da ein solcher Nachweis erst mit der Rechtskraft der Verurteilung als erbracht gilt.

Die vier Haftgründe wollen folgende Gefahren vermeiden:
  • Fluchtgefahr: Der Beschuldigte könnte flüchten oder untertauchen;
  • Verdunkelungsgefahr: Der Beschuldigte könnte andere Personen, die von der Tat wissen, beeinflussen, oder Spuren verwischen;
  • Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr): Der Beschuldigte könnte die Tat wiederholen oder fortsetzen (z.B. Serieneinbrecher);
  • Tatausführungsgefahr: Der Beschuldigte könnte eine angedrohte oder zunächst bloß versuchte Tat vollenden (Morddrohung; Versuch eines Anschlags durch Terroristen).
Kann z.B. die Fluchtgefahr dadurch gebannt werden, daß dem Beschuldigten die Reisepapiere abgenommen werden oder er eine Kaution erlegt, so darf er wegen Fluchtgefahr nicht in U-Haft genommen werden.

Die vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig, also gemeinsam vorliegen. Ist in einem bestimmten Fall auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, so darf die U-Haft nicht verhängt werden. Fällt während der U-Haft auch nur eine Voraussetzung weg, so ist die U-Haft sogleich aufzuheben.
 
Jarolim: Erstaunlich, dass OLG Haftbeschwerden der Tierschützer abweist

Utl.: Hoffnung liegt nun beim Obersten Gerichtshof =

Wien (SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erstaunt und betroffen über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, mit der die Beschwerden der inhaftierten Tierschützer gegen die Aufrechterhaltung ihrer U-Haft abgewiesen worden waren. Leider, so fügte Jarolim hinzu, zeige diese Entscheidung, dass der Gesetzgeber sich offenkundig über die Ziele der von ihm verabschiedeten Norm des Paragraph 278a StGB ("Kriminelle Organisation") durch gesetzgeberische Schritte ausdrücklicher äußern muss. "Ziel, welches mit diesem Paragrafen verfolgt werden sollte, war die Bekämpfung großkrimineller Netzwerke, die sich durch ihr kriminelles Wirken massive Vermögensvorteile oder bedeutenden Einfluss auf Politik oder Wirtschaft sichern wollten. Dass die Norm gegen Tierschützer, gegen welche offenbar auch kein konkreter Tatverdacht für einzelne Aktivitäten vorläge zur Anwendung gebracht wird, ist möglicherweise auch Wunschdenken einzelner irregeleiteter Jäger und Tiergroßhalter, war aber sicher nie die Intention des Parlaments", so Jarolim.

Allerdings hegte der Justizsprecher auch Hoffnungen: Der OGH genieße in punkto Wahrung der Grundrechte höchstes Ansehen und habe sich nicht selten korrigierend zu Entscheidungen von Unterinstanzen geäußert. "Ich will nicht anmaßend sein und der Rechtssprechung etwas zurufen, das ist und war nie meine Art" erklärte der Justizsprecher, "Ich möchte aber meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass diese auch für den weiteren Umgang mit Mitgliedern gemeinnütziger Organisationen und NGOs höchstbedeutende Frage durch den Obersten Gerichtshof einer umfassenden und grundsätzlichen Beurteilung unterzogen wird", schloss Jarolim.
 
Das ist doch reine Verarsche, da haben sie ein Jahr lang (?) eine Sonderkommission gegen die bösen Tierschützer und müssten doch eigentlich wirklich bombenfeste Beweise für die Taten haben, wenn sie mit WEGA Beamten die Wohnungen der Verdächtigen stürmen und DANN brauchen sie 4 Monate Untersuchungshaft????

Wie DanielaVerrall schon sagte, WENN sie schuldig sein sollten, sollten sie angemessene Strafen bekommen, aber das was hier abgeht ist doch einfach eine Schikane.

Zur Info:


Die vier Voraussetzungen der U-Haft:
  1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
  2. Zumindest e i n Haftgrund besteht;
  3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
  4. Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen
Der Nachweis der Täterschaft kann nicht Voraussetzung sein, da ein solcher Nachweis erst mit der Rechtskraft der Verurteilung als erbracht gilt.

Die vier Haftgründe wollen folgende Gefahren vermeiden:
  • Fluchtgefahr: Der Beschuldigte könnte flüchten oder untertauchen;
  • Verdunkelungsgefahr: Der Beschuldigte könnte andere Personen, die von der Tat wissen, beeinflussen, oder Spuren verwischen;
  • Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr): Der Beschuldigte könnte die Tat wiederholen oder fortsetzen (z.B. Serieneinbrecher);
  • Tatausführungsgefahr: Der Beschuldigte könnte eine angedrohte oder zunächst bloß versuchte Tat vollenden (Morddrohung; Versuch eines Anschlags durch Terroristen).
Kann z.B. die Fluchtgefahr dadurch gebannt werden, daß dem Beschuldigten die Reisepapiere abgenommen werden oder er eine Kaution erlegt, so darf er wegen Fluchtgefahr nicht in U-Haft genommen werden.

Die vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig, also gemeinsam vorliegen. Ist in einem bestimmten Fall auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, so darf die U-Haft nicht verhängt werden. Fällt während der U-Haft auch nur eine Voraussetzung weg, so ist die U-Haft sogleich aufzuheben.

Meinst Du nicht auch, dass diese Rechtslage sowohl dem Landesgericht, das in erster Instanz entschieden hat, als auch dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichts bekannt sind? Wenn ich so verschiedene Äußerungen in diesem Thread lese, kann ich mich über verschiedene Verschwörungstheorien nur wundern. Bisher haben 2 richterliche Instanzen - und ich nehme an, es ist allgemein verständlich, was dieser Begiff bedeutet - in die gleiche Richtung entschieden. Wie sich der OGH dazu äußern wird, interessiert mich auch. Aber spätestens dann, wenn die OGH-Entscheidung in die gleiche Richtung geht wie jene der Vorinstanzen, sind wohl alle Verschwörungsthoerien endgültig obsolet.
 
es geht hier weniger um Verschwörungstheorien, sondern darum, das nichts raus kommt, an die Öffentlichkeit...sonst ist man sofort mit den Beweisen am Tisch...das ist einfach komsich...
 
Die vier Voraussetzungen der U-Haft:
  1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
  2. Zumindest e i n Haftgrund besteht;
  3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
  4. Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen
Der Nachweis der Täterschaft kann nicht Voraussetzung sein, da ein solcher Nachweis erst mit der Rechtskraft der Verurteilung als erbracht gilt.

Die vier Haftgründe wollen folgende Gefahren vermeiden:
  • Fluchtgefahr: Der Beschuldigte könnte flüchten oder untertauchen;
  • Verdunkelungsgefahr: Der Beschuldigte könnte andere Personen, die von der Tat wissen, beeinflussen, oder Spuren verwischen;
  • Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr): Der Beschuldigte könnte die Tat wiederholen oder fortsetzen (z.B. Serieneinbrecher);
  • Tatausführungsgefahr: Der Beschuldigte könnte eine angedrohte oder zunächst bloß versuchte Tat vollenden (Morddrohung; Versuch eines Anschlags durch Terroristen).
Kann z.B. die Fluchtgefahr dadurch gebannt werden, daß dem Beschuldigten die Reisepapiere abgenommen werden oder er eine Kaution erlegt, so darf er wegen Fluchtgefahr nicht in U-Haft genommen werden.

Die vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig, also gemeinsam vorliegen. Ist in einem bestimmten Fall auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, so darf die U-Haft nicht verhängt werden. Fällt während der U-Haft auch nur eine Voraussetzung weg, so ist die U-Haft sogleich aufzuheben.

Danke, Kathie, das halte ich für einen sehr guten Beitrag, da wird einem wirklich klar, wie die Sachlage ist. Und ich bin vollkommen mit Dir (und den meisten anderen hier) einer Meinung, dass es sich hier um den Versuch einer Einschüchterung von unbequemen Leuten handelt. Alles, was bisher passiert ist und wie es passiert ist, spricht doch dafür. Auch wenn mehrere Gerichte das anders sehen, das will meiner Meinung nach gar nichts heissen.

Lg
Birgit
 
es geht hier weniger um Verschwörungstheorien, sondern darum, das nichts raus kommt, an die Öffentlichkeit...sonst ist man sofort mit den Beweisen am Tisch...das ist einfach komsich...

Dass über Inhalt und Stand der Ermittlungen nichts an die Öffentlichkeit dringt, ist so eine Sache. Es kann natürlich auch ermittlungstechnische Gründe haben, aber ein ungutes Gefühl ist verständlich; zumal die Öffentlichkeit über tatsächliche oder reale Hintergründe ja mehr oder weniger ausschließlich aus Sicht der Betroffenen informiert wird. Politische Meinungsäußerungen lasse ich, zumal in Wahlkampfzeiten, jetzt einmal ausser Betracht..
Eines sollte aber doch unbestritten sein: Noch so edle Motive (seien es jetzt tierschützerische oder sonstige) können Übertretungen von Gesetzen in Form von Übergriffen an fremdem Eigentum (und nicht allein an Eigentum, dazu wäre auch Gewaltanwendung gegen Personen zu zählen) nur in krassen Ausnahmesituationen (Notstand, Notwehr) rechtfertigen!

Zum Schluss, um allfällige Missverständnisse zu vermeiden: Ich persönlich halte die Betroffenen von vorhineine nicht schuldig; kann mir anhand dervorliegenden Informationen keine abschliessende Meinung bilden. Wie schon gesagt, ein ungutes Gefühl ist auch bei mir vorhanden, Verschwörungstheorien lehne ich aber ab.
 
Hmmm....

- dringender Tatverdacht..... gegeben
- ein Haftgrund...... gegeben
- ultima ratio...... kann man geben
- angemessenes Verhältniss...... naja.... DA würde sogar ich ein Fragezeichen setzen! - Ausser da ist noch mehr dahinter, als die Öffentlichkeit erfahren hat...?


Wie meine Meinung zu diesem Fall steht, dürfte ja bekannt sein! :p Auch wenn meine Statements hauptsächlich auf den Polizeieinsatz bezogen waren....

Was mich etwas "komisch" dünkt, ist die Tatsache, dass in anderen Fällen (wo es um die 'Gegener/Opfer' der Tierschützer geht) offensichtlich ganz andere Massstäbe angesetzt werden....!

Aber das ist wohl auch in anderen Ländern so..... :o

Biggy


Biggy, ich muss sagen, ich bin sprachlos:) Sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen;)
 
Immer wieder gerne..... :D

Ich versuchte schon die ganze Zeit, mir eine möglichst objektive Meinung zu bilden. Dass ich - auf Grund meines Berufes - eher zu einer Seite tendiere, darf man mir nicht übel nehmen. Ich kenne halt viele Gegebenheiten auch aus der "anderen Sichtweise".

Mal sehen, was weiter passiert!

Biggy

Keine Sorge, das nehme ich dir sicher nicht uebel, dafuer kenne ich dich bereits (forumsmaessig) zu gut:D
 
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