Hallo, schaut Euch das mal an:
http://derstandard.at/?url=/?id=3345703
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Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen ca. 7:00 Uhr mindestens 24
Wohnungen in Wien und anderen Orten. Einige der teilweise noch
schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten
geweckt. Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren mindestens
achtzehn Menschen in Österreich. Die meisten leben in Wien und Graz,
auch in Tirol wurde eine Wohnung durchsucht.
Bei mehreren Wohnungen wurden die Türen von Beamten der WEGA
eingetreten. Wie in schlechten Hollywood Filmen stürmten die Beamten
die Wohnungen. Erst nachdem die BewohnerInnen eingeschüchtert,
"gesichert" an die Wand gestellt bzw mit Handschellen versehen wurden,
machten sich Beamte der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.
Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung
einer kriminellen Organisation gemäß §278a StGB. Gegen zwölf Personen,
bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle
vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die
Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie
Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffenen seit langem in der
Tierrechtsszene aktiv sind. Beide Argumentationsstränge stehen in
eklatantem Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Vollkommen willkürlich
wird eine kriminelle Organisation konstruiert, die für sämtliche
unaufgeklärte Straftaten der letzten Jahre verantwortlich gemacht
wird. Die Vorwürfe werden mit keinerlei Beweisen bekräftigt, im
Gegenteil: die Exekutive erhofft sich scheinbar durch die
Hausdurchsuchungen Hinweise auf Bestätigung ihres Tatverdachts.
Dieser, dh die Bildung einer kriminellen Organisation, kann bislang
weder mit Indizien noch sonstigen vagen Vermutungen untermauert werden.
Die Betroffenen wurden aus ihrer Wohnungen direkt in das
Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt und werden in den
nächsten 48 Stunden der Haftrichterin vorgeführt. Bei den
Hausdurchsuchungen wurde dem Großteil der Betroffenen der Anruf bei
einer Vertrauensperson oder einer RechtsvertreterIn verwehrt. Auch
FreundInnen, die nach dem Rechten sehen wollten, wurde ein Gespräch
mit den Betroffenen verweigert.
Die Inhaftierten haben sich für Tierrechte eingesetzt. Sie
organisierten Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen. Diese
völlig legalen Aktivitäten werden ihnen ebenfalls als Betätigung im
Rahmen der "kriminellen Vereinigung" angelastet. Das muss als ein
Versuch der Aushöhlung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewertet
werden.
Die Verhältnismässigkeit der Amtshandlung war nicht gegeben. Das
frühmorgendliche Erstürmen von Wohnungen durch vermummte WEGA-Beamte
mit gezogener Waffe muss als vollkommen überzogen bezeichnet werden.
Gesucht wurde nach allen Gegenständen, die dazu dienlich sein können,
strafrechtlich relevante Delikte zu begehen. Neben Computern, Handys,
Uniskripten oder Fotoalben wurden auch Kleidungsstücke beschlagnahmt.
Gleichzeitig bleibt offen, was der konkrete Anlass für diese Einsätze
sein soll. Es gilt anzunehmen, dass Zeitpunkt und Umsetzung dieser
Einsätze politische Hintergründe hat. Auf jeden Fall wird missliebiger
politischer Aktionismus kriminalisiert und verunmöglicht.
Was der oder die einzelne von Tierschutz und Tierrechten hält: Darum
geht es hier recht wenig. Sollte nämlich diese offensichtlich von oben
verordnete Repressionswelle nicht auf breite öffentliche Ablehnung
stossen, besteht die Gefahr, daß jederzeit auch andere Bereiche einer
kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden. Durch den
Polizeistiefel.
Pressekontakt: 0650 / 592 67 91 oder antirep2008@gmx.at
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Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen ca. 7:00 Uhr mindestens 24
Wohnungen in Wien und anderen Orten. Einige der teilweise noch
schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten
geweckt. Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren mindestens
achtzehn Menschen in Österreich. Die meisten leben in Wien und Graz,
auch in Tirol wurde eine Wohnung durchsucht.
Bei mehreren Wohnungen wurden die Türen von Beamten der WEGA
eingetreten. Wie in schlechten Hollywood Filmen stürmten die Beamten
die Wohnungen. Erst nachdem die BewohnerInnen eingeschüchtert,
"gesichert" an die Wand gestellt bzw mit Handschellen versehen wurden,
machten sich Beamte der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.
Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung
einer kriminellen Organisation gemäß §278a StGB. Gegen zwölf Personen,
bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle
vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die
Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie
Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffenen seit langem in der
Tierrechtsszene aktiv sind. Beide Argumentationsstränge stehen in
eklatantem Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Vollkommen willkürlich
wird eine kriminelle Organisation konstruiert, die für sämtliche
unaufgeklärte Straftaten der letzten Jahre verantwortlich gemacht
wird. Die Vorwürfe werden mit keinerlei Beweisen bekräftigt, im
Gegenteil: die Exekutive erhofft sich scheinbar durch die
Hausdurchsuchungen Hinweise auf Bestätigung ihres Tatverdachts.
Dieser, dh die Bildung einer kriminellen Organisation, kann bislang
weder mit Indizien noch sonstigen vagen Vermutungen untermauert werden.
Die Betroffenen wurden aus ihrer Wohnungen direkt in das
Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt und werden in den
nächsten 48 Stunden der Haftrichterin vorgeführt. Bei den
Hausdurchsuchungen wurde dem Großteil der Betroffenen der Anruf bei
einer Vertrauensperson oder einer RechtsvertreterIn verwehrt. Auch
FreundInnen, die nach dem Rechten sehen wollten, wurde ein Gespräch
mit den Betroffenen verweigert.
Die Inhaftierten haben sich für Tierrechte eingesetzt. Sie
organisierten Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen. Diese
völlig legalen Aktivitäten werden ihnen ebenfalls als Betätigung im
Rahmen der "kriminellen Vereinigung" angelastet. Das muss als ein
Versuch der Aushöhlung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewertet
werden.
Die Verhältnismässigkeit der Amtshandlung war nicht gegeben. Das
frühmorgendliche Erstürmen von Wohnungen durch vermummte WEGA-Beamte
mit gezogener Waffe muss als vollkommen überzogen bezeichnet werden.
Gesucht wurde nach allen Gegenständen, die dazu dienlich sein können,
strafrechtlich relevante Delikte zu begehen. Neben Computern, Handys,
Uniskripten oder Fotoalben wurden auch Kleidungsstücke beschlagnahmt.
Gleichzeitig bleibt offen, was der konkrete Anlass für diese Einsätze
sein soll. Es gilt anzunehmen, dass Zeitpunkt und Umsetzung dieser
Einsätze politische Hintergründe hat. Auf jeden Fall wird missliebiger
politischer Aktionismus kriminalisiert und verunmöglicht.
Was der oder die einzelne von Tierschutz und Tierrechten hält: Darum
geht es hier recht wenig. Sollte nämlich diese offensichtlich von oben
verordnete Repressionswelle nicht auf breite öffentliche Ablehnung
stossen, besteht die Gefahr, daß jederzeit auch andere Bereiche einer
kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden. Durch den
Polizeistiefel.
Pressekontakt: 0650 / 592 67 91 oder antirep2008@gmx.at