Unglaublich!!! Verhaftungen von Tierschützern in ganz Österreich

danke wie so oft für deine gescheiten postings daniela!
gibt ja wohl kaum schlimmeres als zuzuschauen und den mund zu halten!:mad:
 
standard.at, 2.9.


Weitere Tierschützerin nominiert

Neben Martin Balluch kandidiert eine weitere inhaftierte Tierschützerin, Sabine Koch, auf der Liste der Grünen

Neben dem Obmann des "Vereins gegen Tierfabriken" Martin Balluch steht nun ein weiterer inhaftierter Tierschützer auf der Liste der Grünen. Die Wiener Grünen nominierten Sabine Koch, Aktivistin der "Basisgruppe Tierrechte". Die 30-Jährige sitzt seit Mai 2008 in Untersuchungshaft, ohne dass ein konkreter Tatverdacht gegen sie vorliegt. Wie auch Balluch wird ihr etwas vage die "Bildung einer kriminellen Organisation" nach Paragraf 278 a vorgeworfen - ein Straftatbestand, der eigentlich als Mittel gegen Mafia-Organisationen geschaffen wurde.
Für die Grünen könnte die Nominierung der beiden - obwohl Koch wie auch Balluch an aussichtsloser Stelle kandidieren - zum Bumerang werden. Sowohl durch politische Gegner wie auch in diversen Medienberichten wird ihnen vorgeworfen, Extremisten zu unterstützen. Es gehe um eine Solidaritätskandidatur, sagte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Parteichef Alexander Van der Bellen sagte im Gespräch mit dem Standard, er halte die Inhaftierung für "vollkommen jenseits des Zulässigen". (saju, derStandard.at, 2.9.2008/APA)
 
Auszug vom ORF online, heute:


Tierschützer: Oberstaatsanwaltschaft verlangt Enthaftung
zurückDie Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat im Zuge der Überprüfung einer Haftbeschwerde und nach Fallerörterung mit Vertretern der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese heute angewiesen, die Enthaftung der Tierschützer zu beantragen, die seit Ende Mai unter dem Verdacht in U-Haft sitzen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Das bestätigte Sprecherin Marie-Luise Nittel.

Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, "wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht", hatte die OStA zuvor in einer Presseerklärung bekanntgegeben.

"Inhaftierung nicht mehr erforderlich"
Genau davon geht die OStA im gegenständlichen Fall offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.

Die OStA macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile wesentliche Beweismittel sichergestellt und nun auszuwerten sind, "so dass eine Inhaftierung der Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens nicht - mehr - erforderlich ist".

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Ein Skandal, dass es ueberhaupt dazu kommen musste, hoffe, dass auf Grund diesem Beispiel sich in Punkto Anwedung d. besagten Paragrafen was aendert. Sonst kann so etwas immer wieder passieren....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
jetzt freuen sich die leute mal, da endlich rauszukommen, ausgestanden ist die sache damit noch nicht, weder was tierrechte betrifft noch bezüglich des mafiaparagraphen als solchem. allerdings wurde in zwei anderen fällen die anwendung des paragraphen vom ogh als unrechtmäßig beurteilt.
lg alexandra
 
Hallo,
jetzt freuen sich die leute mal, da endlich rauszukommen, ausgestanden ist die sache damit noch nicht, weder was tierrechte betrifft noch bezüglich des mafiaparagraphen als solchem. allerdings wurde in zwei anderen fällen die anwendung des paragraphen vom ogh als unrechtmäßig beurteilt.
lg alexandra

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Das sind wir uns einig, wie gesagt, ich hoffe es hat ein Nachspiel....
 
jedenfalls haben die grünen auch dazu beigetragen, dass balluch @ co frei sind. das haben sie jedenfalls gut gemacht!! :)
 
Ihr wisst aber schon das

1stens Wahlen sind:rolleyes:
2tens die freigelassenen deswegen noch lange nicht unschuldig sind;)

Was mich an dieser ganzen Geschichte stört:

Wie lange waren die 10 "unschuldig" weggesperrt?? 2 Monate? Und was hat man in den 2 Monaten darüber gehört?? Nicht wirklich viel........

Aber wenn die wirklich sooo "unschuldig" sind, warum wurde von ihrer Seite, den Anwälten der Familie kein Öffentlich wirksamer Wirbel geschlagen??

Irgendwie ist das ganze sehr nebulös
 
Ihr wisst aber schon das

1stens Wahlen sind:rolleyes:
2tens die freigelassenen deswegen noch lange nicht unschuldig sind;)

Was mich an dieser ganzen Geschichte stört:

Wie lange waren die 10 "unschuldig" weggesperrt?? 2 Monate? Und was hat man in den 2 Monaten darüber gehört?? Nicht wirklich viel........

Aber wenn die wirklich sooo "unschuldig" sind, warum wurde von ihrer Seite, den Anwälten der Familie kein Öffentlich wirksamer Wirbel geschlagen??

Irgendwie ist das ganze sehr nebulös

na sag`mal, hast Du den Thread eigentlich von Anfang an durchgelesen ? Es wurde sehr viel gemacht: unterschriftsaktionen, jede Menge Zeitungsartikel, Berichte im Fernsehen, u.v. a.m. Anders gefragt: was hat die Staatsanwaltschaft vorzuweisen, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen? Offensichtlich zuwenig, wie sich jetzt zeigt. Denn es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, wenn jemand noch nicht rechtskräftig verurteilt ist !

LG
Birgit
 
na sag`mal, hast Du den Thread eigentlich von Anfang an durchgelesen ? Es wurde sehr viel gemacht: unterschriftsaktionen, jede Menge Zeitungsartikel, Berichte im Fernsehen, u.v. a.m. Anders gefragt: was hat die Staatsanwaltschaft vorzuweisen, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen? Offensichtlich zuwenig, wie sich jetzt zeigt. Denn es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, wenn jemand noch nicht rechtskräftig verurteilt ist !

LG
Birgit


liebe birgit, sehr richtig! und ausserdem
@poldi: das einzige, was den tierschützern an gesetzesübertretung nachgewiesen werden konnte: dna spuren auf einer zerbrochenen fensterscheibe!! also erkundige dich lieber, bevor du irgendwas schreibst! :rolleyes:
 
Keine Sorge ich habe mich erkundigt, nur halt auf beiden Seiten:rolleyes:
#
Wenn ich nicht in drei Foren über das thema gestolpert, hätte ich nichts davon gewußt......und genau das meine ich. Wenn ich oder ein Verwandter von mir wirklich unschuldig irgendwo sitzen würde...na das gäbe aber schon ein gewaltiges Echo in der öffentlichkeit;)
 
Keine Sorge ich habe mich erkundigt, nur halt auf beiden Seiten:rolleyes:
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Wenn ich nicht in drei Foren über das thema gestolpert, hätte ich nichts davon gewußt......und genau das meine ich. Wenn ich oder ein Verwandter von mir wirklich unschuldig irgendwo sitzen würde...na das gäbe aber schon ein gewaltiges Echo in der öffentlichkeit;)

Dann liest du offenbar keine Zeitung od. siehst fern?

Es waren etliche Berichte in Tageszeitungen, sogar im ORF Teletext, Ö3, letztens in der ZIB2 und gerade wieder ist ein 3 seitiger Bericht im News, der übrigens sehr interessant ist. ;)
 
Poldi, du hast dich leider wirklich nicht ausreichend informiert, damit meine ich von beiden Seiten. Es stimmt zwar, dass das Medienecho in OE auf Grund der EM nicht so gross war wie im Ausland, aber es war auch hier sehr wohl ein Thema. Es geht hier eben nicht "nur" um ein paar Tierschuetzer, sondern darum mit welcher Leichtigkeit die Justiz u. Polizei unter Heranziehung des sogenannten Mafiaparagraphen Aktivisten (es haetten genauso gut Umweltaktivisten, Menschenrechtsaktivisten) der Bildung einer kriminellen Organisation beschuldigt hat und diese dann fuer diese Laenge in U-Haft verfrachtete. Es geht um die Verhaeltnismaessigkeit! Und bitte nicht wieder mit dem Vorwurf d. Brandstiftung kommen, das ist soweit ich weiss vom Tisch. Die Vorwuerfe stehen in keiner Relation zu den Ermittlungsmethoden (Infiltrierung, Ueberwachung von Personen, Telefonaten, Handy, etc.) u. wie gesagt der langen Verhaengung der U-Haft. Bislang konnte von Seiten der zustaendigen Stellen fast nichts vorgebracht werden.

Und letzlich geht es sicher nicht darum, ob dir diese Tierschuetzer sympathisch sind oder nicht, sondern um den Missbrauch besagten Pragraphen. Das kann jede NGO treffen und kann somit weiterhin als Instrument zu Beseitigung einiger lautstarken, unbequemen Aktivisten werden. Das kann sogar jeden von uns treffen, der sich in so einer Bewegung engagiert. Muss der dann auch befuerchten um 3 Uhr Nachts von der Cobra aus dem Schlaf geweckt werden und dann mit Handschellen abgefuehrt zu werden? Weil zu den Standln vor gewissen Bekleidungsgeschaeften haette ich persoenlich keine Hemmungen mich zu hinzustellen. Ich lehne jegliche Form von Gewalt ab, jedoch lauthalse Sprechchoere, das Verteilen von Info Material u. d. lautstarken Aufruf zum Boykott betreffender Kleiderfirma empfinde ich nicht als eine kriminelle Handlung, im Gegenteil, schon mal was von berechtigten Protest gehoert oder zivilen Ungehorsam?

Und dass es auch anders geht, haben viele andere Firmen im In u. Ausland gezeigt, die haben sehr wohl Einsicht gezeigt und auf den Verkauf von Tierfellen verzichtet. Dafuer konnten sie nicht nur ein mediales Lob seitens bestimmter Tierschutzorgas verbuchen, sondern haben das auch selbst werbemaessig veroeffentlicht. Das trug sehr wohl zu einem positiven Image dieser Firmen, Handelsketten bei. Das ist im Ausland bereits gang u. gebe. Und es ist ein wichtiges Instrument, neben dem "stillen" Lobbying mit Wirtschaft u. Poltik hinter den Kulissen.

Dieser Paragraph gehoert noveliert, damit so etwas nicht mehr passieren kann. Es gilt ausserdem weiterhin die Unschuldsvermutung und es obliegt einem Gerichgt ueber Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu entscheiden.
 
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