Für die Chronik:
http://salzburg.orf.at/stories/520829/
Interessant dabei auch: "Der 28-jährige Hundebesitzer gab an, dass der Hund normalerweise an der Hundehütte angekettet sei. An diesem Tag müsse sich das Halsband gelöst haben und so habe der Hund die Frau attackieren können, erklärte der Hundehalter. Die Polizei wies den Halter an, sein Tier künftig sicher zu verwahren."
Es kümmert die Polizei also offenbar einen Dreck, wenn ein Hundehalter angibt, seinen Hund "normalerweise" an eine Hundehütte anzuketten. Obwohl natürlich klar ist, dass es sich dabei höchstwahrscheinlich um eine Schutzbehauptung des HH handelt, wäre hier ganz eindeutig eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz fällig gewesen, finde ich.