Trächtig aus dem Tierheim und jetzt??

Paulchen28 schrieb:
@ danke Et01 bin da. :)

Hab mir das mal rausgefischt:
Trächtigkeit ist sicher keine "Krankheit", aber da steht sicher noch im Vertrag drinnen, dass der Vorbesitzer für Tierarztkosten, die nach der Vergabe entstehen, nicht aufkommt. Oder?

Da steht schon mal etwas sehr Gutes in dem Text und zwar dass der Vorbesitzer für TA die nach Vergabe entstehen nicht aufkommt... das ist ja ganz nett, aber gedeckt wurde die Hündin vor der Vergabe und daher sind das TA Kosten die vor der Vergabe entstanden sind, daraus folgt des weitern, dass die Vorbesitzerin dafür zur Verantwortung bzw. zur Rechenschaft zu ziehen ist.


Leider habe ich den Schutzvertrag nicht gelesen und kann daher nur von dem ausgehen, was ich hier lese.


Lg

Ach herrje, da hast recht! :eek: Hab meine Cousine schon angerufen, sie wird ihren Chef heute oder morgen nach der genauen rechtlichen Lage fragen.
 
Was wichtig wäre:

1.War jemand dabei als du den Hund bekommen hast der bestätigen kann, dass dir nichts davon gesagt wurde, dass der Hund trächtig ist?

2.Die beiden TA die du aufgesucht hast können dir doch sicher bestätigen, in welchem Stadium die Hündin trächtig war, als du die TÄ aufgesucht hast.

3. Steht auf deinem Schutzvertrag sicher ein Datum wann du die Hündin geholt hast.

Aus dem Schutzvertrag und den TA Bestätigungen kann man dann ja heraus lesen, dass die Hündin bevor sie bei dir war gedeckt wurde.

Außerdem denke ich mal dass der TA gemerkt hat, dass du nicht damit gerechnet hast zu hören, dass die Hündin trächtig ist, von dem her sieht es gut für dich aus.

Lg
 
Paulchen28 schrieb:
Was wichtig wäre:

1.War jemand dabei als du den Hund bekommen hast der bestätigen kann, dass dir nichts davon gesagt wurde, dass der Hund trächtig ist?

Mein Mann und die Kinder waren dabei.

Paulchen28 schrieb:
2.Die beiden TA die du aufgesucht hast können dir doch sicher bestätigen, in welchem Stadium die Hündin trächtig war, als du die TÄ aufgesucht hast.

Mit Sicherheit.

Paulchen29 schrieb:
3. Steht auf deinem Schutzvertrag sicher ein Datum wann du die Hündin geholt hast.

Ja.
 
also bist du auch der meinung paulchen, daß man zumindest 50:50 rausholen könnte wie ich rauslese? dann bin ich ja doch nicht soooo alleine mit meiner meinung :)
 
ET01 schrieb:
also bist du auch der meinung paulchen, daß man zumindest 50:50 rausholen könnte wie ich rauslese? dann bin ich ja doch nicht soooo alleine mit meiner meinung :)

Bin voll deiner Meinung kommt auf den Anwalt an was man rausholt, ob mehr oder weniger.

Meiner Meinung nach muss die Dame voll zahlen, da sie es alleine verschuldet hat wenn auch fahrlässig, weiß ja nicht was abgegangen ist bzw. wie es dazu gekommen ist , dass es soweit kommen konnte.

Da SONNENBLUME keine Schuld trifft wie denn auch war ja alles schon vorbei und sie auch nichts davon gewußt hat dass die Hündin trächtig ist würde sie ungerechter weise zum Handkuss kommen.

Wie gesagt kommt darauf an was man für einen Anwalt hat und man muss den ganzen Fall kennen ich kenn ja jetzt nur eine Seite und nicht alles.
Daher kann ich nur auf das eingehen was geschrieben wurde.

Lg
 
also sonnenblume, da hast die meinung einer fachfrau (paulchen meine).

also so wie ich gesagt habe, laß dir bestätigen seit wann die hündinn tragend ist, nimm den schutzvertrag mit datum und geh nochmal auf die pflegefamilie zu. die schuld liegt bei ihnen, dort wurde sie trächtig. wenn sie sich trotzdem weigern, sagst ihnen, daß du nen anwalt einschalten wirst.

fall halt nicht gleich mit der tür ins haus und erwähne den anwalt nur im notfall. ich denk, das läßt sich so auch regeln, wenn sie sehen du meinst es ernst.
 
Paulchen28 schrieb:
Da SONNENBLUME keine Schuld trifft wie denn auch war ja alles schon vorbei und sie auch nichts davon gewußt hat dass die Hündin trächtig ist würde sie ungerechter weise zum Handkuss kommen.

Klingt Logisch :D Ist eigentlich eine Frechheit :mad: Sonnenblume kann nichts dafür und alle schütteln sich jetzt ab :mad:
 
Paulchen28 schrieb:
Bin voll deiner Meinung kommt auf den Anwalt an was man rausholt, ob mehr oder weniger.

Meiner Meinung nach muss die Dame voll zahlen, da sie es alleine verschuldet hat wenn auch fahrlässig, weiß ja nicht was abgegangen ist bzw. wie es dazu gekommen ist , dass es soweit kommen konnte.

Da SONNENBLUME keine Schuld trifft wie denn auch war ja alles schon vorbei und sie auch nichts davon gewußt hat dass die Hündin trächtig ist würde sie ungerechter weise zum Handkuss kommen.

Wie gesagt kommt darauf an was man für einen Anwalt hat und man muss den ganzen Fall kennen ich kenn ja jetzt nur eine Seite und nicht alles.
Daher kann ich nur auf das eingehen was geschrieben wurde.

Lg

für 100 % mußt aber schon nen ziemlich guten anwalt haben und sonnenblume hat gar keinen an der hand. aber 50:50 kriegt glaub ich sogar ein anfängeranwalt hin.

weil wenn die gegenseite nen guten anwalt hat, dann dreht der die sache auch und sagt z.b. sie hätte sehen müssen, daß die hündinn trächtig ist immerhin ist sie ja nicht schlank gewesen. somit hast scho wieder die gefahr der teilschuld oder?
 
Ich habe gerade mit dem Tierarzt gesprochen, ich kann um halb 5 die Bestätigung bei ihm abholen. Dann pack ich gleich den Schutzvertrag und fahr damit zur Pflegefamilie. :mad:
 
Sonnenblume schrieb:
Ich habe gerade mit dem Tierarzt gesprochen, ich kann um halb 5 die Bestätigung bei ihm abholen. Dann pack ich gleich den Schutzvertrag und fahr damit zur Pflegefamilie. :mad:

sehr gut :)

berichte uns dann was rausgekommen ist okay?
 
achja und nochwas!

fertige dir vorher kopien an, von der bestätigung und dem vertrag falls die sich das behalten wollen. und gib ja nicht das original aus der hand!!
 
ET01 schrieb:
für 100 % mußt aber schon nen ziemlich guten anwalt haben und sonnenblume hat gar keinen an der hand. aber 50:50 kriegt glaub ich sogar ein anfängeranwalt hin.

weil wenn die gegenseite nen guten anwalt hat, dann dreht der die sache auch und sagt z.b. sie hätte sehen müssen, daß die hündinn trächtig ist immerhin ist sie ja nicht schlank gewesen. somit hast scho wieder die gefahr der teilschuld oder?

Teilschuld geht aus dem Grund nicht, weil sie nicht dabei war und geholfen hat bzw. durch ein anderes Verhalten oder auch sonst irgendwie dazu beigetragen hat, dass es dazu gekommen ist, dass der Hund trächtig geworden ist.

Bezüglich schlank, Sonnenblume kann sich ja gedacht haben, dass er halt dicker ist.
Das müsste dann im Fall des Falles ein Sachverständiger beurteilen wie weit es ersichtlich war, dass der Hund trächtig war/ist und ob Sonnenblume es erkennen hätte mussen in der Hinsicht ist der Konsument schon geschützt.

Wo du absolut Recht hast es kommt auch auf den Anwalt der gegnerischen Partei an aber Fakten sind Fakten, kommt darauf an was vorgebracht wird und wie der Richter entscheidet wer glaubwürdiger ist wie die Fakten im Gesamten zueinander stehen und und und...

Der ganze Fall, also beide Seiten zusammen müsste man kennen um genauer sagen zu können wie es aussieht.

Lg
 
Allerdings könnte die Pflegefamilie sagen, dass sie Sonnenblume von der Trächtigkeit erzählt haben. Das gegenteil beweisen kann man ja nicht. Oder?

LG Anke

P.S. Ich drück dir auf alle Fälle die Daumen dass alles gut ausgeht (wie auch immer das gut aussieht)
 
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