Sonnenblume
Anfänger Knochen
Paulchen28 schrieb:@ danke Et01 bin da.![]()
Hab mir das mal rausgefischt:
Trächtigkeit ist sicher keine "Krankheit", aber da steht sicher noch im Vertrag drinnen, dass der Vorbesitzer für Tierarztkosten, die nach der Vergabe entstehen, nicht aufkommt. Oder?
Da steht schon mal etwas sehr Gutes in dem Text und zwar dass der Vorbesitzer für TA die nach Vergabe entstehen nicht aufkommt... das ist ja ganz nett, aber gedeckt wurde die Hündin vor der Vergabe und daher sind das TA Kosten die vor der Vergabe entstanden sind, daraus folgt des weitern, dass die Vorbesitzerin dafür zur Verantwortung bzw. zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Leider habe ich den Schutzvertrag nicht gelesen und kann daher nur von dem ausgehen, was ich hier lese.
Lg
Ach herrje, da hast recht!