TollwutImpfung/Pet-Pass, Erlass geändert!

hallo,

mein wuffi ist vorgestern mit 3-jahres impfstoff nobivacT geimpft worden.

war ganz erstaunt, weil ich die diskussionen nur halb mitverfolgt habe und mir nicht gedacht habe, dass es schon TÄ machen.

angeblich wirds die anderen impfstoffe auch noch heuer mit 3-jahres zulassung geben.

lg carmen

wann weiß man aber nicht, oder?
hab ich nicht schon wo gelesen, dass man auch da nur mehr alle 2 - 3 jahre impfen gehen braucht?
shana (14 mon.) würde jetzt ihre erste "auffrischung" ende feb. brauchen. ich dachte mir, da sie ja bis jetzt nur die grundimmunisierung hat, dass ich sie jetzt noch 1x impfen lasse und dann nur mehr alle 2 jahre gehe. tollwut hab ich noch gar nicht gemacht, weils noch nicht notwendig war.
würde ich aber auch tollwut impfen wollen, hab ich ja gelesen, dass bei erw. hunden eine einmalige impfung reicht. also nimmer 2 mal impfen als grundimmunisierung. soll bei erw. hunden unnötig sein. kann mir das nochmals jemand bestätigen?? :o
 
hi,

ich kanns nicht sicher sagen, aber ich glaub auch, dass man bei erwachsenen hunden nur 1x impfen muss.

lg carmen
 
Hallo!
Man braucht überhaupt nicht impfen zu gehen, weil es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Ausnahme sind die Tollwutverordnungen, aber die richten sich nach den Angaben der Hersteller in Bezug auf die Schutzdauer.
(bisher Nobivac T, Intervet f. 3 Jahre)

Alles andere kann man, muss aber nicht.
Nach den Ergebnissen von Dr. Ron Schultz/USA haben sich auch die Impfempfehlungen geändert, leider sehen das einige Orangisationen anders und schwächen ihre Empfehlungen ab. Dieses PDF ist schon älter, denn Ende 2005 wurde auch in Deutschland die Tollwutverordnungen den EU-Richtlinien angepasst genauso wie März 2007 in Österreich, was hier noch nicht berücksichtigt wird.
http://www.med.vetmed.uni-muenchen.de/studium/unterlagen/infektion/skript_h.pdf

Aber eindeutig raten sie zu drei Jahresintervall obwohl die STudien mind. 7 Jahre Schutz ergeben.
Eine Grundimmunisierung im Welpenalter (und da nicht zu früh) reicht aus.
Wenn ein Hund schon älter ist und die erste Grundimmunisierung bekommt dann reicht auch 1 Impfung, steht auch im Beipacktext. Einige wenige Impfstofffirmen handhaben das anders, aber diese Impfstoffe muss man ja nicht geben lassen.
www.haustierimpfungen.de
 
Lenny, vielleicht hast du es überlesen. Aber ich hatte dich gefragt, ob du vielleicht schon etwas weißt, von wegen Ausstellungsverordnung. Die Saison beginnt nämlich bald und es stellt sich die Frage, ob es sich noch ausgeht mit der Bedingung für die Tollwutimpfung.
 
Hallo Luki!

Ich hab schon nachgefragt und warte auf Antwort. Bin zuversichtlich, dass das jetzt bald durch ist.
 
angeblich wirds die anderen impfstoffe auch noch heuer mit 3-jahres zulassung geben.


den gibt es bereits, mein Hund wurde nämlich bereits damit geimpft - wenn ich mich richtig erinnere (habe Impfpass gerade nicht bei der Hand) heisst es Quantum und ist von der Firma Essex.
 
Hallo Luki!

Ich hab schon nachgefragt und warte auf Antwort. Bin zuversichtlich, dass das jetzt bald durch ist.

Danke! Na hoffentlich ist es wirklich bald durch. Sonst müssten Einige, die jetzt schon die 3 Jahre in ihrem Impfpass stehen haben, wegen den Ausstellungen doch impfen gehen:(. Wäre ja dann überhaupt nicht in unserem Sinn und die Pharmaindustrie würde sich ins Fäustchen lachen.
 
den gibt es bereits, mein Hund wurde nämlich bereits damit geimpft - wenn ich mich richtig erinnere (habe Impfpass gerade nicht bei der Hand) heisst es Quantum und ist von der Firma Essex.

Bitte Deutschland nicht mit Österreich verwechseln. Wir sind zwar auch in der EU aber haben "noch" eine eigene Gesetzgebung und Zulassungsstelle.

In Österreich ist es Nobivac T v. Intervet der die Zulassung f. 3 Jahre hat.

In Deutschland sind es schon alle Firmen, sogar die Kombiimpfstoffe.
Außer Virbac da sind es 2 Jahre (lt. BPZ 2-3 Jahre und kaum ein TA trägt 3 J.ein)

Wer näheres über Impfstoffe erfragen will www.ages.at

Wenns denn schon mehrere Impfstoffe auch in Österreich gibt, die die Zulassung in Österreich haben, dann bitte genau reinschreiben.

Und Quantum hat den Coronarvirus drinnen den keiner braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich bin aus Österreich, aber ich habe anscheinend da etwas falsch verstanden - ich dachte es würde nach anderen Impfungen als Tollwut, also Lepto, Staupe etc.... gefragt.
Sorry - mein Fehler
 
also ich bin aus Österreich, aber ich habe anscheinend da etwas falsch verstanden - ich dachte es würde nach anderen Impfungen als Tollwut, also Lepto, Staupe etc.... gefragt.
Sorry - mein Fehler

Da es hier keine Impf-Pflicht gibt, ist eine offizielle Zulassung auch nicht so wichtig.
 
also ich bin aus Österreich, aber ich habe anscheinend da etwas falsch verstanden - ich dachte es würde nach anderen Impfungen als Tollwut, also Lepto, Staupe etc.... gefragt.
Sorry - mein Fehler

Kann ja mal passieren :D

Um ins Ausland zu reisen muss man nur eine gültige Tollwutimpfung haben die anderen sind nicht Pflicht. Und im Inland ist Tollwut nur Pflicht bei einem möglichen Beißunfall, sonst kann es Schwierigkeiten geben.
 
Jetzt ist auch die Veranstaltungsverordnung geändert worden:

BGBl. II Nr. 70/2008 mit der Änderung der Tierschutz-VeranstaungsVO.
aus dem Text:

4. § 14 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Vor Einbringung der Tiere in die Veranstaltungsstätte hat der Einbringer dem Verantwortlichen
gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Tiere nicht wegen des Verdachtes der
Wutkrankheit einer Verkehrsbeschränkung unterliegen. Bei allen Tieren hat, wenn keine sonstigen
veterinärrechtlichen Bescheinigungen vorgeschrieben sind, der Einbringer dem Veranstalter durch
Eigenbescheinigung zu bestätigen, dass die betreffenden Tiere zum Zeitpunkt des Versandes keinerlei
sichtbare Krankheitszeichen aufweisen und keinen einschränkenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen
unterliegen. Die Bestätigungen sind während der gesamten Veranstaltungsdauer aufzubewahren und auf
Verlangen dem Kontrollorgan der Behörde vorzuweisen. Auf besonderes Verlangen der Behörde ist
zusätzlich der amtliche Nachweis der seuchenfreien Herkunft beizubringen.
(2) Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass nur solche Tiere in die Veranstaltungsstätte
eingebracht werden, die gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind. Diese Schutzimpfung darf nicht
weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein, und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.
5. Anlage 5 Punkt 2.2.3. entfällt.
------------------------------------------------------------

So, jetzt können wir alle Gesetzestexte vorlegen, die belegen, dass eine 3-Jährige-Tollwutimpfunge gültig ist.
 
so nun muss ich mal nen alten Thread rauskramen, wollt keinen neuen erstellen

Bis jetzt stand in den Ausstellungsreglement immer dass eine gültige Tollwutimpfung (also auch die 3jährige wenn korrekt im Pass eingetragen) Pflicht ist. Hatten da auch noch nie Probleme, auch nicht im Ausland.

Nun schau ich mir heut das Meldeformular für die Show in Senec (SK) an und da steht nun folgendes

Veterinärvorschriften
Bei der Übernahme des Hundes muss der Aussteller einen gültigen PET PASSPORT vorweisen, in dem bestätigt wird, daß der Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis und Parvovirose in der Zeitraum von 21 Tagen bis zu einem Jahr vor dem Reiseantritt geimpft wurde.

dh hier gilt die 3 Jahres Tollwut nicht oder doch? langsam blick ich da nicht mehr durch:confused:
 
Soweit ich weiß gibt es keine Grundlage um einen Veranstalter dazu zu zwingen laschere Vorschriften als seine eigenen zu akzeptieren.
 
ja das stimmt schon mich wunderts nur weil es eine Ausstellung des SKJ ist also wie bei uns der ÖKV und wir haben ja auch auf jeder Show die gleichen Zulassungsbeschränkungen. Von Bratislava und Nitra kenn ich das nicht, da isses wie bei uns...

werd mal hinschreiben und schauen ob ne Antwort kommt....
 
Auch der ÖKV hat lange gebraucht bis er die Formulare und Ausstellungsordnung umgeschrieben hat, bzw. bis sie für Österreicher die 3-Jahresimpfung bei Ausstellungen anerkannt haben. Da mussten sie auch erst beim Amtsvet nachfragen, aber erst als die Aussteller aus Deutschland nachgefragt haben. Also, nachfragen hilft!
 
Impfstoffe - Tollwut - in Österreich

Derzeit sind in Österreich folgende Tollwut-Monokomponenten-Impfstoffe zugelassen: Enduracell T 8-20036 Pfizer 3 Jahre Felocell hat - bei Katzen - eine Vierjahreszulassung Nobi-vac T 8-20136 Intervet seit 4/2007 3 Jahre Rabdomun 8-20013 Pfizer Rabisin 8-20114 Merial seit 2/2011 3 Jahre Vanguard R 8-20285 Pfizer 2 Jahre Virbagen T 8-20095 Virbac 2 -3 Jahre PS: Felocell hat - bei Katzen - eine Vierjahreszulassung. Es ist derselbe T-Impfstoff wie Enduracell T, der bei Katzen für vier und bei Hunden für drei Jahre zugelassen ist.
 
Neues über TollwutImpfung 13. Oktober 2014 aus dem Impfblog

Neues über TollwutImpfung
Erst wurde bei Eurican LT (Zweierkombi Lepto-Tollwut) die Gültigkeit der Tollwutkomponente von drei Jahren auf ein Jahr verringert.

Jetzt kommt Hersteller Merial mit einem neuen Impfschema für sein Produkt Rabisin (Tollwut-Einzelimpfstoff für Katzen, Hunde, Frettchen).

Für Deutschland:

Noch gibt es am deutschen Markt zwei Tollwut-Einzelimpfstoffe, bei denen der Eintrag für drei Jahre gleich nach der ersten Impfung zulässig ist: Enduracell T (*) und Nobivac T.
Wer weiß, wie lange noch. Vielleicht kommen auch Zoetis und Intervet/MSD auf die Idee, ihre Produkte neu zu etikettieren.

Für Österreich:
Wird man sehen. Wir sind ja mit allem hinterher, dann können sie sich auch da Zeit lassen:rolleyes:
 
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