TollwutImpfung/Pet-Pass, Erlass geändert!

lenny

Super Knochen
Hallo!

Da noch immer Fragen offen sind, hier ein paar Fakten, auch wenn manche TÄ nichts davon wissen, weil ihnen die TÄ-Kammer wichtige Infos vorenthält:

-Der 3-Jahres-Eintrag im EU-Pet-Pass gilt für Reisen innerhalb der EU. Sonst gelten die Bestimmungen des Reiselandes.

- Der Erlass Zl. III-39.642/54-8/76
der bisher die Besserstellung geimpfter Tiere vorgesehen hat ist mit März 07 geändert worden. d.h. auch hier ist der 3-Jahres-Eintrag gültig. Bisher war das immer das Damoklesschwert. Denn nur Hunde, die einen gültigen Tollwutschutz hatten, wurden bessergestellt bei Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren (andernfalls wurde u.U. die Tötung veranlasst).
siehe dazu das Schreiben v. Bundesministerium unten.

-Die Veranstaltungsverordnung, die bisher einen Impfeintrag von mind. 30 Tagen und nicht älter als 1 Jahr verlangte, auf die sich die Hundeschulen und Ausstellungsveranstalter immer berufen, ist leider noch nicht geändert. Wird aber lt. Schreiben v. BM s. unten, noch dieses Jahr geändert werden!!!!!

Wer also sein Tier schonen will ,auch die meisten Kombiimpfstoffe haben schon eine Schutzdauer von mind. 3 Jahren. Bitte Informiert euch euren Tieren zuliebe. Eine ordnungsgemäße Grundimmunisierung sollte man schon geben lassen, aber die jährliche Volldröhnung sollte man sich sehr gut überlegen, wenn man nicht mit gesundheitlichen Folgen den Hund belasten will.

- Der Impfstoff f. Österreich ist seit ca. März 07 zugelassen! Es gibt auch noch den v. der Fa. Pfitzer aber der soll angeblich nur 2 J. haben. Fragt bei den Herstellern an. Niemand muss bei einer Firma bleiben! Nach der Grundimmunisierung (2 TW-Impfungen innerh. v. 4 Wo) kann auch ein anderer Impfstoff (einmalig mit Eintrag v. 3 Jahren) gegeben werden.

Euer TA kann bei diesen Fa. anfragen, wenn er denn will, siehe:

Fa. Intervet mit Nobivac T Schreiben vom Juni 07 dazu:

Wir haben in Österreich seit ein paar Monaten die Zulassung für 3 Jahre.
Die Packmittel sind auch schon geändert worden.
Es kann allerdings sein, dass Sie noch welche von den alten haben.
Sie können beruhigt die 3 Jahre in den EU Impfpass eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Mitterhuber
Manager Marketing & Sales
Intervet GesmbH Austria
Siemenstrasse 107
------------------------------------

Schreiben vBM f. Gesundheit, Familie u. Jugend:
Datum: Fri, 29 Jun 2007 13:03:09 +0200
Von: Christine.Oberleitner-Tschan@bmgfj.gv.at
An: +++
CC: Amely.Krug@bmgfj.gv.at, Elisabeth.Reisp-Poechhacker@bmgfj.gv.at
Betreff: AW: EU-Verordnung 998/2003

Sehr geehrte Frau +++!

Zu Ihrem e-mail vom 29. Juni 2007 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1) Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 behandelt lediglich die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken und gilt daher nur für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen.
Grundsätzlich ist eine gültige Tollwutimpfung für die Einreise von über 12 Wochen alten Hunden, Katzen und Frettchen aus EU Mitgliedstaaten bzw. aus Drittstaaten erforderlich. EU Heimtierausweise aus anderen EU Mitgliedstaaten werden in Österreich amtlich anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich dabei - für in- und ausländische Tiere gleichermaßen - nach den Vorschriften des Herstellers (wie dies die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für diese Tiere im Reiseverkehr vorsieht).

2) Innerhalb Österreichs besteht für österreichische bzw. in Österreich geborene Hunde, Katzen und Frettchen keine generelle Impfpflicht gegen Tollwut.

3) Der von Ihnen angesprochene Erlass aus dem Jahre 1976 wurde mit Erlass vom März 2007, GZ 74700/0026-IV/B/2007 aufgehoben bzw. ersetzt, womit die Besserstellung im Tollwutverdachtsfall nun für alle Tiere mit gültigem Impfschutz (nach Herstellerangaben) gilt.

4) Unabhängig davon können Vereine oder Veranstalter andere Impfintervalle vorschreiben.
Das Veterinäramt prüft bei internationalen Veranstaltungen die Einhaltung der Bestimmungen für das innergemeinschaftliche Verbringen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, Gültigkeit der Tollwutimpfung, Gesundheitszertifikate) aber auch die Einhaltung von Bestimmungen zum Tierschutz bzw. zur Tierhaltung.
Die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 493/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 27/2006, regelt unter anderem auch die Hunde- und Katzenausstellungen. Gemäß § 14 dieser Verordnung, welche seit 1. Jänner 2005 in Kraft ist, hat der Veranstalter vor Einbringung der Tiere in die Veranstaltungsstätte dem Verantwortlichen gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Tiere nicht wegen des Verdachtes der Wutkrankheit einer Verkehrsbeschränkung unterliegen. Diese Bestätigungen sind während der gesamten Veranstaltungsdauer aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollorgan der Behörde vorzuweisen. Auf besonderes Verlangen der Behörde ist zusätzlich der amtliche Nachweis der seuchenfreien Herkunft beizubringen. (Abs. 1) Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass nur solche Tiere in die Veranstaltungsstätte eingebracht werden, die gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind; diese Schutzimpfung darf nicht weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein, und sie darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Auch eine Wiederholungsimpfung muss längstens ein Jahr nach der vorherigen Schutzimpfung durchgeführt worden sein. (Abs. 2) Die Schutzimpfung gegen die Wutkrankheit muss den veterinärrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Bestätigungen sind der Behörde auf Verlangen vorzuweisen. (Abs. 3).

Von Seiten des Ministeriums ist beabsichtigt, die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung noch dieses Jahr dahingehend zu novellieren, dass auch bei Hunde- und Katzenausstellungen in Hinkunft nur mehr ein "gültige Tollwutschutzimpfung" ohne nähere Angabe des Zeitraumes der Wiederholungsimpfung verlangt wird.

5)Informationen zur Zulassungen von Tollwutimpfstoffen in Österreich kann Ihnen Dr. Eugen Obermayer (AGES PharmMed und Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Tel.: 050 555) geben.

Mit freundlichen Grüßen

MR Dr. Christine Oberleitner-Tschan
Abteilung IV/B/5 - Tiergesundheit, Handel mit lebenden Tieren und Veterinärrecht
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Tel: +43/1/71100-4467
eFax: +43/1/7134404-1722
Mail: christine*oberleitner-tschan at bmgfj.gv.at
http://www.bmgfj.gv.at

Das Impfen sollte man kritischer hinterfragen, was notwendig ist und was reine Geldsache ist. Es geht um die Gesundheit eurer Tiere und letztlich seit ihr immer die Dummen, denn zahlen müsst ihr auf jeden Fall. Spätestens bei chronischen Leiden als Impffolgeschäden (die natürlich wieder tä. behandelt werden!!!)

Eine jährliche Volldröhnung ist nicht mehr notwendig. Bitte informiert euch! Die TÄ und die Pharmaindustrie sind an solchen Änderungen wenig interessiert.
Mit den Hundeschulen kann man reden und die Aussteller kann man schriftlich befragen und sich das bestätigen lassen. Sollte hier keine Einigung möglich sein, dann wird halt gestreikt. Niemand muss zu diesen Veranstaltungen, tut es eurem Hund zuliebe. Kann ja nicht mehr lange dauern. Die wichtigen gesetzlichen Hürden sind in jedem Fall beseitigt
 
Heißt das jetzt auf gut Deutsch, das die eigentlich nach einem Jahr nachzuholende Kombimpfung, eigentlich länger hält?! Zu langer Text für mich um genau zu verstehen :eek:
 
Das Impfen sollte man kritischer hinterfragen, was notwendig ist und was reine Geldsache ist. Es geht um die Gesundheit eurer Tiere und letztlich seit ihr immer die Dummen, denn zahlen müsst ihr auf jeden Fall. Spätestens bei chronischen Leiden als Impffolgeschäden (die natürlich wieder tä. behandelt werden!!!)
Eine jährliche Volldröhnung ist nicht mehr notwendig. Bitte informiert euch! Die TÄ und die Pharmaindustrie sind an solchen Änderungen wenig interessiert.

Für Interessierte mit guten Englishkenntnissen sehr empfehlenswert die amerik./intern. mailing-liste http://pets.groups.yahoo.com/group/jstsayno2vaccs/
 
@ Lenny: Du bist ein Schatz!:D

Endlich mal eine vollständige Auskunft, wenn man das seinem TA unter die Nase hält, müssten eigentlich sogar dem letzten "sturen Bock" die Argumente ausgehen!°:D
 
Heißt das jetzt auf gut Deutsch, das die eigentlich nach einem Jahr nachzuholende Kombimpfung, eigentlich länger hält?! Zu langer Text für mich um genau zu verstehen :eek:

Ja, das heißt es grob genommen. Es gibt in Österreich schon Impfstoffe, die eine "offizielle" Schutzdauer von 3 Jahren haben.

Die Impfungen für SHP halten auch länger, aber, dass ist eine andere Geschichte.
Hier geht es um die Tollwutimpfung (auch im Kombiimpfstoff) die nicht mehr alle drei Jahre gegeben werden muss und im EU-Reiseverkehr ebenso wie bei den Amtsveterinären anerkannt wird.

Ausgenommen ist nur die Veranstaltungsverordnung (Ausstellung u. Hundeschulen), die wird erst dieses Jahr geändert werden.

Wenn der obengenannte Erlass (Besserstellung geimpfter Tiere) aber schon mit März geändert wurde, dann sollten sich auch die Veterinäre bei den Ausstellungen nicht mehr quer legen (vorher die Ausstellungsleitung quälen!) Einige Aussteller akzeptieren das schon. Nur die hiesigen TÄ muss man noch davon überzeugen was man möchte. :(


@Cato
Danke ! Ja, dafür hab ich es hier reingestellt. Mir sind die Hunde wichtig. Sollen sich andere nicht so lange quälen müssen, damit sie von den Ämtern eine gescheite Auskunft bekommen. Ich geb zu, zuerst musste ich die geigneten Fragen finden, das war gar nicht so einfach ;)
Dafür sind Foren ja da, nicht nur um zu diskutieren....
 
Aber in der Kombiimpfung ist ja mehreres drin, woher weiß ich jz was ich wann u impfen hab, wenn ein TA ned drauf aufmerksam macht?!
 
Aber in der Kombiimpfung ist ja mehreres drin, woher weiß ich jz was ich wann u impfen hab, wenn ein TA ned drauf aufmerksam macht?!

Also gesetzlich vorgeschriebene Pflicht ist nur die Tollwut-Impfung. Alle anderen Impfungen obliegen dem Tierhalter, der natürlich darauf bedacht ist, sein Hundsi gesund zu sehen.

Ich habe auch schon gelesen, dass man theoretisch nach der Grundimmunisierung gar nicht mehr impfen muss (außer natürlich Tollwut), da der Impfschutz das ganze Leben reicht. Verlassen würde ich mich allerdings nicht darauf!

Liebe Grüße
 
Also gesetzlich vorgeschriebene Pflicht ist nur die Tollwut-Impfung. ............

Wenn Frau Maier mit ihrem Hund auf keine Ausstellung geht und niemals ins benachbarte Ausland fährt, braucht sie auch keine TW-Impfung. Es gibt nämlich kein Gesetz, dass sie dazu zwingt.

Wenn allerdings dann ihr ungeimpfter Hund mal den Herrn Huber ins Wadl beißt, könnte das für Frau Maier und ihren Hund Probleme geben.

Theoretisch, bis zur Tötung des Hundes.
Praktisch, bleibt es wohl bei einer 2 x Vorführung beim TA innerhalb von 10 Tagen und dazwischen Leinenpflicht......
 
Hallo!
Aber in der Kombiimpfung ist ja mehreres drin, woher weiß ich jz was ich wann u impfen hab, wenn ein TA ned drauf aufmerksam macht?!

Wenn du dich immer auf den TA verlässt, der wird dir nicht sagen, dass du nicht mehr jedes Jahr zum Impfen kommen brauchst. Er wird auch nicht sagen, dass eigentlich nur Staupe und Parvovirose (außer Tollwut) wichtig sind.
Er wird auch nicht sagen, dass man nach einer Grundimmunisierung nur mehr den Titer zu messen braucht um zu wissen, dass eine Impfung angeschlagen hat und der Hund für mind. 7 Jahre od. länger Schutz hat. Die Pharmaindustrie wird auch wenig dazu beitragen, das zu publizieren, obwohl es dazu Studien gibt.
Abgesehen davon, dass es sowieso besser ist nicht alles auf einmal zu impfen. Also Kombiimpfungen die auch TW-Impfstoff enthält. Besser TW extra.

Die Kombiimpfstoffe gibt es auch schon mit 3-Jahresintervall (wer ganz sicher gehen will und sich nicht weiter imformieren will, und lieber denen glauben schenkt die davon profitieren). Nur darum musst du dich kümmern und bei den Pharmafirmen anfragen. Der TA gibt hier ungern Auskunft, da es für ihn doch ein Verdienstentgang bedeutet. Er müsste unter Umständen den Impfstoff extra bestellen und da winden sich einige mit sehr komischen Ausreden raus. Möglichweise wird er sagen so was gibt es nicht. Wenn man nicht informiert ist, muss man ihm das leider auch glauben. Ja, Tierhaltung ist eine Verantwortung, der man mit allen Konsequenzen gerecht werden muss.

Ich habe auch lange geglaubt man braucht sich darum nicht zu kümmern, der TA sagt mir schon alles was wichtig ist. Ja, einige tun das auch aber leider nicht alle. Und von möglichen Nebenwirkungen hat in den ganzen 35 Jahren Hundehaltung noch keiner mit mir gesprochen. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich nicht gefragt habe :eek: http://www.haustierimpfung.de
 
Hallo!
Wenn Frau Maier mit ihrem Hund auf keine Ausstellung geht und niemals ins benachbarte Ausland fährt, braucht sie auch keine TW-Impfung. Es gibt nämlich kein Gesetz, dass sie dazu zwingt.

Wenn allerdings dann ihr ungeimpfter Hund mal den Herrn Huber ins Wadl beißt, könnte das für Frau Maier und ihren Hund Probleme geben.

Theoretisch, bis zur Tötung des Hundes.
Praktisch, bleibt es wohl bei einer 2 x Vorführung beim TA innerhalb von 10 Tagen und dazwischen Leinenpflicht......

Ja, das ist die Krux dabei, sonst bräuchte man sich in Österreich auch um Tollwut keine Sorgen machen und nur einmal impfen (od. auch gar nicht).
 
Hallo!
Ich habe auch schon gelesen, dass man theoretisch nach der Grundimmunisierung gar nicht mehr impfen muss (außer natürlich Tollwut), da der Impfschutz das ganze Leben reicht. Verlassen würde ich mich allerdings nicht darauf!

Muss man auch nicht, man kann ja auch Titerbestimmungen machen lassen, wenn man es genau wissen möchte. Beruhigt halt das Gewissen und in manchen Fällen braucht man die Werte auch, weil es auch Hunde gibt die nicht mehr geimpft werden dürfen. Weil sie chron. Krank sind od. Impfreaktionen hatten.
 
Was is im Kombiimpfstoff eigentlich schnell alles drinnen?!

Ne Titerbestimmung ist aber sicher auch nicht kostenlos, oder?!
 
Kann man sich Impfstoffe nicht auch selbst bestellen und nur vom Tierarzt impfen lassen?! Also Impfstoffe wo die Haltedauer draufsteht, damit man es sicher weiß, wielange der Impfstoff hält, ohne das einem der Tierarzt was vorenthalten kann?
 
Hallo Baileys!
Im Kombiimpfstoff ist normalerweise SHPPiLT drinnen. Da aber nur die Fa. Intervet momentan den 3-Jährigen hat, müsste man dort nachfragen, welche Zusammensetzung ihr Impfstoff hat.

Ich habe mich dafür noch nicht interessiert, da ich prinzipiell nicht alles auf einmal impfen lasse. Für die SHP-Titerbestimmung habe ich € 48,- bezahlt.

Den Impfstoff in der Apotheke bestellen könnte man schon. Weiß es nicht ob der für Laien rezeptpflichtig ist. Aber es würde glaub ich mehr bringen, vorher mit dem TA zu sprechen. Der wird es so sicher nicht machen, oder es kommt dir noch teurer. Will ja schließlich auch am Impfstoff mitverdienen.
Es kommt außerdem auf den neuen Inhalt des Beipackzettels an, nicht auf die angegebene Haltbarkeitsdauer auf den Fläschchen. Wenn der Arzt willig ist, dann erkundigt er sich bei der Fa. Intervet. Ich habe auch ein Mail bekommen, dass "ich" den alten Impfstoff für den 3-Jahreseintrag verwenden könnte. Ist ja dasselbe drinnen.

Abgesehen davon, sollen die TÄ auch mal davon Wind bekommen, dass der TW-Erlass schon geändert worden ist und sie nicht auf die jährliche Impfung bestehen dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier geht es um die Tollwutimpfung (auch im Kombiimpfstoff) die nicht mehr alle drei Jahre gegeben werden muss und im EU-Reiseverkehr ebenso wie bei den Amtsveterinären anerkannt wird.
quote]

leider ist mir hier ein kleiner Fehler unterlaufen, es müsste heißen:

Hier geht es um die Tollwutimpfung (auch im Kombiimpfstoff) die nicht mehr alle Jahre gegeben werden muss und im EU-Reiseverkehr ebenso wie bei den Amtsveterinären anerkannt wird.
 
Also muss nur die Tollwutimpfung alle 3 Jahre gegeben werden, der Rest der Kombiimpfung schon jedes Jahr?! Dann muss ich ja alles einzelnd impfen oder?

Das Mittel würd ich sicher bekommen, dass weiß ich, mim Tierarzt müsst ma halt mal redn, aba ja keine Ahnung.. Zahlte für die Kombiimpfung ned mal 50 euro
 
Du MUSST gar nicht impfen.

Für den Grenzübertritt ist allerdings Tollwutimpfung vorgeschrieben.
Wie / wo / wie oft wurde hier schon genau erörtert.....

Was die anderen Impfungen betrifft, da gibt es keine Vorschriften! Also bitte selber nachlesen & nachfragen, eine eigene Meinung bilden, und dann entsprechend handeln.;)
 
Wenn Frau Maier mit ihrem Hund auf keine Ausstellung geht und niemals ins benachbarte Ausland fährt, braucht sie auch keine TW-Impfung. Es gibt nämlich kein Gesetz, dass sie dazu zwingt.

Wenn allerdings dann ihr ungeimpfter Hund mal den Herrn Huber ins Wadl beißt, könnte das für Frau Maier und ihren Hund Probleme geben.

Theoretisch, bis zur Tötung des Hundes.
Praktisch, bleibt es wohl bei einer 2 x Vorführung beim TA innerhalb von 10 Tagen und dazwischen Leinenpflicht......

musst du so und so machen. egal ob der hund geimpft ist oder nicht!
 
Kleine Anmerkung: Laut Beipackzettel der TW Impfstoffe kann man diese "Grundimmunisierung" mal getrost vergessen: Ab einem Alter von 12 Wochen reicht eine einmalige TW Impfung, die Sache mit 2 mal im Abstand von 4 Wochen ist nicht notwendig, nur bei jüngeren Hunden (unter 12 Wochen) - so wird es auch von den Herstellern angegeben...

Grüsse,
Valerie
 
Kleine Anmerkung: Laut Beipackzettel der TW Impfstoffe kann man diese "Grundimmunisierung" mal getrost vergessen: Ab einem Alter von 12 Wochen reicht eine einmalige TW Impfung, die Sache mit 2 mal im Abstand von 4 Wochen ist nicht notwendig, nur bei jüngeren Hunden (unter 12 Wochen) - so wird es auch von den Herstellern angegeben...
Grüsse,Valerie

Hallo Dalhome!
Ist das der Beipackzettel von Intervet?

Wenn das in jedem Beipackzettel steht, dann hat mein TA das auch schlicht übersehen (wollen?). Meine wurde mit Merial-Impfstoff geimpft.
Die haben nach eigenen Aussagen noch keine Zulassung für 3 Jahre und werden das auch so bald nicht beantragen. Sollen sie es bleiben lassen, machen halt andere das Geschäft.
 
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