Mich würde interessieren -wenn man einen Hundewelpen in einer Tierhandlung (Wien-1210 ) kauft-ob der Verkäufer dem Käufer auf Anfrage bez Namen Adresse der Welpen (woher er diese Welpen angekauft hat) Auskunft geben muss.
Und wenn die Aussage kommt,dass es weder der privaten Züchterin (angeblich) in Niederösterreich noch ihr ( Tierhandlungsbesitzerin ) recht ist-das der Käufer weiß- woher die Welpen angekauft wurden.
Eigentlich sollten da schon die Glocken läuten*g,aber man geht ja nicht gleich vom Schlechten aus ,wenn man den Impfpass (Tierärztin-Klosterneuburg) 1.Chip 2. 1.Impfung, angeblich Entwurmung (das allerdings war nicht im Impass ersichtlich) anschaut .Und der Welpe optisch einen gesunden Eindruck macht.
Auch würde mich inter. unter welchen Vorrausetzungen sprich Auflagen eine Tierhandlung erfüllen muss um wieder Hundewelpen verkaufen zu dürfen.
Und wenn die Aussage kommt,dass es weder der privaten Züchterin (angeblich) in Niederösterreich noch ihr ( Tierhandlungsbesitzerin ) recht ist-das der Käufer weiß- woher die Welpen angekauft wurden.
Eigentlich sollten da schon die Glocken läuten*g,aber man geht ja nicht gleich vom Schlechten aus ,wenn man den Impfpass (Tierärztin-Klosterneuburg) 1.Chip 2. 1.Impfung, angeblich Entwurmung (das allerdings war nicht im Impass ersichtlich) anschaut .Und der Welpe optisch einen gesunden Eindruck macht.
Auch würde mich inter. unter welchen Vorrausetzungen sprich Auflagen eine Tierhandlung erfüllen muss um wieder Hundewelpen verkaufen zu dürfen.
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