Tierarzt Graz

Hallo!

Wir fahren meist nach Kroatien. Aber beinahe jedes Land fordert bei Einreise einen Tollwutimpfnachweis (mind. 1 Monat, aber max. 1 Jahr). AUf der ÖAMTC-Homepage kann man die individuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder nachlesen. Ich wurde bereits an der Grenze kontrolliert (auch, wenn es meist nicht gemacht wird, würde iches nicht riskieren, da ich einen Bekannten habe, der dann weder ins Land ein noch ausreisen durfte und an Ort und Stelle auf einen einheimischen Tierarzt warten musste). Bleibt der Hund im Lande, so ist eine Tollwutimpfung sowieso die Entscheidung des Besitzers. Soweit ich weiß, sind die Impfstoffe von Intervet (Nobivac) für 3 Jahre in Österreich zugelassen.
LG.
 
Hallo!

Wir fahren meist nach Kroatien. Aber beinahe jedes Land fordert bei Einreise einen Tollwutimpfnachweis (mind. 1 Monat, aber max. 1 Jahr). AUf der ÖAMTC-Homepage kann man die individuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder nachlesen. Ich wurde bereits an der Grenze kontrolliert (auch, wenn es meist nicht gemacht wird, würde iches nicht riskieren, da ich einen Bekannten habe, der dann weder ins Land ein noch ausreisen durfte und an Ort und Stelle auf einen einheimischen Tierarzt warten musste). Bleibt der Hund im Lande, so ist eine Tollwutimpfung sowieso die Entscheidung des Besitzers. Soweit ich weiß, sind die Impfstoffe von Intervet (Nobivac) für 3 Jahre in Österreich zugelassen.
LG.

Wir fahren auch nach Kroatien und da die leider nur eine 1 Jahres Impfung akzeptieren, macht mans (obwohl ichs lieber ned machen würd) damit man keine Scherereien hat.

Dr. Pfleger Felix ;-)

LG
BINI
 
Zuletzt bearbeitet:
Kroatien anerkennt den Eu-Petpass zumindest sagt das die Österr. Niederlassung d. Kroatischen Botschaft.
http://www.kroatien.hr/Deutsch/O_Hrvatskoj/Informacije.aspx?idEntry=useful_information

Zitat:
Haustiere, die in Begleitung ihrer Besitzer zu nichtkommerziellen Zwecken ein- oder durchreisen (bis zu fünf Tiere: Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel aller Arten, Nagetiere und Kaninchen, wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen), tropische Zierfische, Amphibien u.a.) können in die Republik Kroatien einreisen, wenn:
- sie ein vorschriftsmäßiges internationales Reisedokument oder eine Gesundheitsbescheinigung mitführen (eine veterinärmedizinische Bestätigung), mit der ein ermächtigter Tierarzt des Ausfuhrlandes bescheinigt, dass die Tiere gesund sind und keine Anzeichen einer meldepflichtigen infektiösen Erkrankung aufweisen und dass sie nicht aus Gebieten stammen, in denen infektiöse Erkrankungen herrschen, die durch die betreffende Tierart übertragen werden können.
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen
- durch eine sichtbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein,
- ein Reisedokument mitführen, das von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und mit dem eine Impfung oder Auffrischungsimpfung gegen Tollwut bescheinigt wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft - Tiermedizinische Behörde (Tel.: +385 1 610 6703 und 610 6669; www.mps.hr).

Schon im Vorjahr habe ich diesen Link gefunden:
http://de.croatia.hr/AboutCroatia/Document.aspx?idEntry=238&idDocument=71 [FONT=&quot]
Auf http://de.croatia.hr Über Kroatien/Informationen/nützliche Informationen!!!!!
oder

[/FONT] http://www.carina.hr/Putnici/PutniciInfoEN.aspx#P4 Zollamt
http://www.carina.hr/Putnici/PutniciOdabirEN.aspx?args=FNRZjdKkW+8=





Da stehts leider noch falsch drinnen:
http://www.bmeia.gv.at/aussenminist...tion/a-z-laender/kroatien-de.html?dv_staat=88

Wurde zwar behauptet sie ändern das, aber die sind wohl langsam.

[FONT=&quot]
[/FONT]
 
Hallo Lenny!

Danke für das Infomaterial. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob sich das auch an der Zollkontrolle rumgesprochen hat, aber gut, dass man sich bei der botschaft eine Bestätigung holen kann.

LG!
 
Hallo Lenny!

Danke für das Infomaterial. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob sich das auch an der Zollkontrolle rumgesprochen hat, aber gut, dass man sich bei der botschaft eine Bestätigung holen kann.

LG!
Das ist das Zollamt! Kannst dir ja alles Ausdrucken und zusätzlich noch bei der Botschaft anfragen und dir das schriftlich in Landessprache bestätigen lassen:
http://www.carina.hr/Putnici/PutniciInfoEN.aspx#P4
http://www.carina.hr/Putnici/Putnici...RZjdKkW%2b8%3d

Beim ÖAMTC "Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. "
d. h. was im EU-Petpass drinnen steht bei "gütlig bis" das gilt. Allerdings, wer über Serbien einreist muss vorher in Ö eine Titerbestimmung machen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einreise Kroatien

für alle Kroatienurlauber:
Auszug:Informationen über die Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien für Privatzwecke

Die Kontrolle bei der Einfuhr von bis zu fünf Haustieren, die vom Besitzer dieser oder einer vom Besitzer bevollmächtigten Person für Privatzwecke in die Republik Kroatien eingeführt werden, wird von den Beamten der Zollverwaltung durchgeführt, was bedeutet, dass Besitzer mit ihren Haustieren an all jenen Grenzübergängen in die Republik Kroatien einreisen können, an denen es eine Zollkontrolle gibt. Laut den Vorschriften der Republik Kroatien müssen Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die in die Republik Kroatien eingeführt werden, nun mit einem elektronischen Identifizierungssystem (Mikrochip) versehen sein.

Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus den im II. Annex der Rechtsordnung über veterinäre Bedingungen für die Fortbewegung von Haustieren für Privatzwecke unter Teil A, B oder C genannten Ländern (siehe Beilage) in die Republik Kroatien eingeführt werden, muss für die Zeit ihres Fortbewegens in der Republik Kroatien ein Reisepass mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde bevollmächtigten Tierarzt ausgestellt worden ist. Dieser Pass muss nachweisen, dass das Tier eine gegen Tollwut gültige Impfung oder eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, die, insofern anwendbar, den Empfehlungen des Herstellungslaboratoriums entspricht und am entsprechenden Tier mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer antigenetischen Einheit pro Dosis vorgenommen worden ist (gemäß dem WHO-Standard).

Für Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die aus Ländern in die Republik Kroatien eingeführt werden, die nicht im II. Annex der oben angeführten Rechtsordnung unter Teil A, B oder C genannt sind, ist neben dem Mitführen eines tierärztlichen Zertifikats oder Reisepasses auch noch eine Bestätigung über die Durchführung eines Antikörperneutralisierungstests auf Tollwutviren mit einer Titration von mindestens 0,5 IE/ml der Probe erforderlich, die der bevollmächtigte Tierarzt frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Verlegung zu entnehmen hat, sodass:
- die Antikörpertitration an jenen Haustieren nicht wiederholt werden muss, die eine Auffrischungsimpfung in den vom Herstellungslaboratorium empfohlenen Intervallen bekommen haben;
- die vorgeschriebene Frist von drei Monaten bei einer erneuten Einfuhr von Haustieren in die Republik Kroatien nicht angewendet wird, insofern die vor dem Reiseantritt des Haustieres durchgeführte Antikörpertitration laut Reisepass positiv ausgefallen ist.

Im Falle der ersten Primärimpfung gegen Tollwut muss vor der Einfuhr des Haustieres ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen ab dem Tag der Impfung vergehen.

Hunde, Katzen und zahme Frettchen, die jünger als drei Monate sind und noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, können nur dann eingeführt werden, wenn sie aus den im Annex genannten Ländern kommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie sich seit ihrer Geburt immer am gleichen Ort aufgehalten haben und keinen Kontakt zu wilden Tieren gehabt haben, was der bevollmächtigte Tierarzt im Reisepass bestätigen kann, oder unter der Bedingung, dass sie zusammen mit ihrer Mutter eingeführt werden, von der sie noch abhängig sind.

Sonstige Haustiere, wie sämtliche Vogelarten, Nagetiere und Haushasen, Wirbellose (außer Bienen und Krebsen), tropische Zierfische, Lurche, Reptilien u.a. können in die Republik Kroatien unter Mitführung des vorgeschriebenen tierärztlichen Zertifikats eingeführt werden.




Dies ist die Antwort der kroatischen Botschaft in Österreich bezüglich der nicht einheitlich gestalteten Webseiten über die Einreisebestimmungen der diversen Botschaften und Ministerien. Siehe auch Anhang.

 
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