Thüringen führt die Rasselisten ein

nä, markus, du verstehst die statistik völlig falsch!!! man muss das so rechnen:
rottweiler: 13
rottweilermischlinge: 9 (mit wem gemischt ist natürlich egal... das rotti-gen ist schuld)
pitbullmix: 4 (selbe regel wie mim rotti)
am staff: 4
am staff mix: 6
staffordshire bullterrier: 2
staff bull mix: 9
ungeklärte rasse : 65

... so, jetzt würfle man all diese rassen zusammen... nenne sie kampfhunde und schon haben wirs...

"diese rassen sind für 25% der vorfälle verantwortlich!"

noch besser:

man nimmer noch ein paar andere rassen darin auf, dann klingst noch schlimmer, am besten die, die gerade dieses jahr recht häufig gebissen haben (aber blos net den goldi, oder den schäferhund, das wäre nimmer glaubwürdig)
also...sagen wir

dobermann & mischling: 8
jack russel terrier: 7
dalmatiner: 6

... im fall der lieben sima brauchte sie sogar 12 rassen, um auf eine angsteinflößende zahl zu kommen....

....und voila!!!!!

also, selbst wenn es so wäre, dass die 12 rassen (die ja teilweise gar nichts miteinander zu tun haben, und die teilweise sehr selten sind) für 25% der vorfälle verantwortlich wären (vielleicht lässt sich diese ominöse, streng gemeiheimgehaltene statistik ja mal auftreiben), wäre das auf jede rasse umgerechnet nicht viel... denn das wären 2% pro hunderasse!!!
und wer für die restlichen 75% verantwortlich ist, verrät uns die sima sowieso net...

ich hab noch eine idee: der tosa inu ist ja extrem selten... also, sagen wir es gibt 4 stück in österreich... wenn jetzt nur einer davon zubeißt beißt ja jeder vierte tosa inu!!! :idea:



mhm.. wie wäres damit?! :

altdeutscher schäferhund und mix: 46
deutscher schäferhund und mix: 64
rotti und mix: 22

...diese drei deutschen rassen sind für über 25% der beißvorfälle verantwortlich... deutsche rassen sind gefährlich! :rolleyes:


.........ich liiiiiebe statistiken!!!

veröffentlicht ihr da etwa statistiken, mir habens geschrieben, dass die besagte statistik ja dem datenschutz unterliegt (jetzt auf einmal vor ein paar monaten hat sich ja lediglich noch niemand dafür interessiert:confused:) - bitte es geht hier um STAATSGEHEIMNISSE:D:D:D
 
veröffentlicht ihr da etwa statistiken, mir habens geschrieben, dass die besagte statistik ja dem datenschutz unterliegt (jetzt auf einmal vor ein paar monaten hat sich ja lediglich noch niemand dafür interessiert:confused:) - bitte es geht hier um STAATSGEHEIMNISSE:D:D:D

waha, wie geil! das ist ihre begründung? na, da haben sie sich ja was einfallen lassen... jetzt frag ich mich aber, wie teile aus ihrer ,dem datenschutz unterliegenden,wohlbehüteten statistik auf die wahlplakate der spö (pardon, wahlplakate der volksbefragung...;)) kamen...
 
Die Landesregierung macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz "langfristig aus Thüringen verbannen".

Erfurt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der heute im Kabinett behandelt wird, erhöht die Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde drastisch. Kern ist die Einführung einer sogenannten Rasseliste, die bisher vom Land abgelehnt wurde. Danach werden Zucht und Handel der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier verboten. Auch müssen die Tiere bei Geschlechtsreife sterilisiert werden. Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser Rassen "untereinander oder mit anderen Hunden", heißt es in dem Entwurf des Gesetzes, der unserer Zeitung gestern bereits vorlag.


Zugleich sollen alle Halter von gefährlichen Hunden volljährig sein, eine spezielle Prüfung ablegen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Tier an der Leine führen. Ein Maulkorbzwang wurde auf Wunsch des Agrarministeriums aus dem Entwurf gestrichen. Eine Versicherungspflicht für alle Hunde lehnt wiederum das Innenministerium ab.


Ansonsten besteht jedoch in der Regierung Einigkeit über den Gesetzentwurf. Nach der heutigen Kabinettsberatung sollen Kommunen, Verbände und Interessengruppen angehört werden. Anschließend wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und könnte Anfang 2011 in Kraft treten.


Bereits im Vorfeld gibt es Widerstände von Hundeexperten und Tierschutzverbänden. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten Zweifel an der Umsetzung des Gesetzes geübt.

Bisher haben 14 der 16 Bundesländer eine Rasseliste eingeführt. In Thüringen können zusätzliche Rassen darin aufgenommen werden, falls der Verdacht besteht, dass ihre Gefährlichkeit mit "ihrer genetischen Veranlagung" zu tun hat.

Auszüge aus dem Gesetzentwurf

Begründung

Der tragische Unfall vom 21. Mai in Oldisleben (Ortsteil Sachsenburg), bei dem ein 3-jähriges Mädchen von vier Hunden der Rasse Bullterrier Staffordshire Mix tödlich verletzt worden ist, hat gezeigt, dass die Regelungen der Thüringer Gefahren-Hundverordnung vom 21. März 2000 nicht genügen, um die Bevölkerung ausreichend vor Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Hunden, besonders von Hunden bestimmter Hunderassen, ausgehen.


Vor allem das Prinzip, nach dem ein Hund erst dann als gefährlich gilt, wenn sich seine individuelle Gefährlichkeit in einem konkreten Fall erwiesen hat, [...] hat sich nicht bewährt. [...] Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden nach ihrer Rassezugehörigkeit. Zu diesem Zweck soll ein Rassekatalog, auch als Rasseliste bezeichnet, in den Gesetzenwurf aufgenommen werden. [...]


§ 1 Zweck

Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind.


§ 2 Begriffsbestimmung

Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:

1. Insbesondere Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden [. . .].

2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde als gefährlich eingestuft wurden, weil sie

a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,

b) sich als unkontrolliert bissig erwiesen haben,

c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise unkontrolliert Menschen angesprungen oder
d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. [...]

Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, [...] durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich [...] gelten.


§3 Erlaubnispflicht

Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn

1. der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt [...]


§ 4 Sachkundenachweis

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ein gefährliches Tier so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wird durch die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht.


§ 9 Haltung gefährlicher Tiere

Gefährliche Tiere sind so zu halten, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.

Der Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. [...]


§ 10 Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde

Die Zucht, die Vermehrung von und der Handel mit gefährlichen Hunden nach Paragraf 2 [...] sind verboten.

Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.

Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird, sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, soweit eine Ausnahmegenehmigung [...] nicht erteilt ist.


§ 11 Führen gefährlicher Hunde

Einen gefährlichen Hund darf außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters nur führen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, körperlich hierzu in der Lage ist und die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. [...]



Martin Debes / 22.06.10 / TA
 
..aha, und warum ?

Könnte die "gefährlichkeit" denn leicht abfärben ? :confused: :rolleyes:

..dummheit stirbt aber ah net aus :D !!!

Offenbar stirbt Dummheit nicht aus sondern ist sogar ansteckbar !

Als eine besonders gefährdete Spezies gilt der Hundehassende Politiker (Politicus canis aggressivum) in Zeiten des gewöhnliche Wahlkampfes.

Dabei hat sich auch die Rassezugehörigkeit zur jeweiligen Fraktion nicht als Schutz vor der Ansteckung bewährt, sondern ist regional mehr oder weniger wirksam.

Sogar Politiker, welche sich versuchen mit Veltliner zu entgiften, sind dieser Seuche letztendlich verfallen und wurden ihrer Vernunft beraubt !

Kaum sind Politiker von der Dummheit des Hundehasses geheilt (siehe Schleswig Holstein) tritt das Virus schon wieder in anderen Bundesländern auf.

Echt schlimm :(

lg,

Martin
 
Mein erster Hund war ein Yorkshire Terrier und ich werde sicher NICHT schlecht über unseren Nicki reden, aber der hätte schon ganz brauchbar verletzen können, wenn wir ihn lassen hätten :rolleyes:

Beim Beagle verstehe ich die Frage wirklich nicht, warum sollten Beagle nicht schwer verletzen können?
Krabbelndes Kleinkind z.B. ... Hund ist in der richtigen Höhe für einen Biss ins Gesicht, die schwere Verletzung ist also schneller da als man glauben würde.
 
leider wollen die in thrüringen wirklich 4 rassen ausrotten :(

es werden natürlich hundeexperten gehört, bevor das gesetz endgültig verabschiedet wird... aber es werden keine "experten" sein, die ein gutes haar an den "gefährlichen" rassen lassen.

es ist wieder einmal zum durchdrehen... und keine rasseliste der welt hätte dieses tragische unglück verhindern können. aber wen interessiert das schon, ein sündenbock ist gefunden... weg mit den 4 rassen und dann ist alles gut. die menschen fühlen sich sicher und es wird keine tödlichen beißvorfälle mehr geben :cool:
 
Mein erster Hund war ein Yorkshire Terrier und ich werde sicher NICHT schlecht über unseren Nicki reden, aber der hätte schon ganz brauchbar verletzen können, wenn wir ihn lassen hätten :rolleyes:

Beim Beagle verstehe ich die Frage wirklich nicht, warum sollten Beagle nicht schwer verletzen können?
Krabbelndes Kleinkind z.B. ... Hund ist in der richtigen Höhe für einen Biss ins Gesicht, die schwere Verletzung ist also schneller da als man glauben würde.

Moin,
ne frühere Freundin von mir hatte einen Yorkie und offensichtlich wollte er sie vor mir beschützen, so dass er mich ein paarmal angegriffen hat. Seine Zähne kamen nicht durch die Hose.

Bei Beagle: gut, Kleinkind, sehr kleines Kleinkind. fällt mir aber dennoch schwer zu glauben.

Tschüss

Ned
 
Ich habs mal erlebt, daß ein Kleinsthund einem Motorradfahrer ins Vorder-Rad gelaufen ist. Der Fahrer stürzte schwer, der Hund brach sich die Wirbelsäule. Ein Unfall, bei dem es in keiner Weise auf die Größe des Hundes ankam.... Der Fahrer hätte tot sein können.

Es muß nicht immer ein Biß sein, durch den ein Mensch verletzt wird.
 
Moin,
ne frühere Freundin von mir hatte einen Yorkie und offensichtlich wollte er sie vor mir beschützen, so dass er mich ein paarmal angegriffen hat. Seine Zähne kamen nicht durch die Hose.

Dass der Yorkshire Terrier trotz der KAMPFHUNDE-Vergangenheit seiner Ahnen (etwa so zu bewerten wie die Kampfhunde-Vergangenheit von Bullterrier, AmStaff und StaffBull) wohl nur für Kleinkindern eine gewisse Gefahr darstellen kann ist klar...allerdings würde ich mögliche Gesichtsverletzungen bei einem Baby nicht unterschätzen (Stichwort Entstellung).


Moin,
Bei Beagle: gut, Kleinkind, sehr kleines Kleinkind. fällt mir aber dennoch schwer zu glauben.

Der Jagdhund "Beagle" ist etwa gleich gross und gleich schwer wie der Staffordshire Bullterrier!!!

Wie schon oft erwähnt wurde gibt es sehr wohl auch seriöse Studien zum Thema Beisskraft und die haben ergeben, dass Hunde der gleichen Grösse auch etwa die gleiche Beisskraft haben....also, was macht den Staffordshire Bullterrier jetzt gefährlicher als den Beagle?

:confused:
 
Nachdem mir hier die Antwort von Ned fehlt (vielleicht beim Beagle doch einen kleineren Hund in Erinnerung gehabt und jetzt gemerkt, dass es nicht so ganz stimmt, dass ein Beagle so viel ungefährlicher als ein StaffBull ist?) und in einem anderen Thread ein Bild veröffentlicht wurde das auch HIER zum Thema passt, stelle ich dieses Bild hier rein...

Der Yorkshire Terrier kann für kleine Kinder sehr wohl eine ordentliche Gefahr darstellen...man ersetze in diesem Bild nur das Seil durch eine Nase, ein Ohr, eine Lippe...also ICH will nicht testen ob meine Unterlippe sowas einfach so wegsteckt ;)

bkp9f0y096wy6qsxp.jpg
 
@ ned: dann hat er wohl nur geschnappt... auch ein yorki kann ordentlich verletzen. und GANZ SICHER durch eine hose durchbeißen.

meine tante hatte so einen, und sie hatte nicht wirklich ahnung von hunden... heraus kam der schrecken aller nachbarn. (alles fremde wurde aggressiv angegangen) besonders hunden gegenüber kannte er kein erbarmen, da hats einige male gekracht (die tierarztrechnung war nicht billig). außerdem hat er auch noch einige kaninchen und katzen auf dem gewissen...
also, ein hund, der eine katze töten kann, kann sicher auch einen menschen verletzen
 
Nachdem mir hier die Antwort von Ned fehlt (vielleicht beim Beagle doch einen kleineren Hund in Erinnerung gehabt und jetzt gemerkt, dass es nicht so ganz stimmt, dass ein Beagle so viel ungefährlicher als ein StaffBull ist?) und in einem anderen Thread ein Bild veröffentlicht wurde das auch HIER zum Thema passt, stelle ich dieses Bild hier rein...

Der Yorkshire Terrier kann für kleine Kinder sehr wohl eine ordentliche Gefahr darstellen...man ersetze in diesem Bild nur das Seil durch eine Nase, ein Ohr, eine Lippe...also ICH will nicht testen ob meine Unterlippe sowas einfach so wegsteckt ;)

Moin,

das stimmt wohl. Da ein Beagle nur etwa die Hälfte unseres Hundes (eines friedlichen, absolut liebenswerten Retrievers; wie die ganze Rasse) ausmacht, kommt er mir eben sehr klein vor.

Aber da er in der Tat die Ausmaße der gefährlichen Kampfhundrasse Staffordshire Bullterrier hat, hat er wohl doch mehr Gefährdungspotential als ich dachte.

Tschüss ;)

Ned
PS: Du hast angefangen mit den Vergleich. :D
 
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