Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der tödlichen Beißattacke von Oldisleben am 21. Mai 2010, bei der ein dreijähriges Mädchen von den vier Kampfhunden ihrer Tante grausam zu Tode gebissen wurde, erreichen das Innenministerium zahlreiche Zuschriften mit unterschiedlichster Zielsetzung. Die Extremposition auf der einen Seite fordert das sofortige Verbot von Kampfhunden, ohne allerdings zu erläutern, was das Verbot bedeuten soll, etwa Einziehung und Tötung der Hunde. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Zuschriften, die neue, über die jetzige Thüringer Gefahrenhundeverordnung hinausgehenden rechtlichen Bestimmungen ablehnen oder allenfalls eine allgemeine Haftpflichtversicherung und/oder einen Hundeführerschein fordern.
Das Thüringer Innenministerium hat bereits am 26. Mai 2010 angekündigt, dem Grundprinzip, wonach der Hundehalter die volle Verantwortung für seine Hunde trägt, noch stärker zur Geltung bringen zu wollen. Dazu ist eine Überführung der Bestimmungen der Thüringer Gefahrenhundeverordnung in ein "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" notwendig. Der Gesetzentwurf liegt nun vor und wurde von der Landesregierung auf der heutigen Kabinettsitzung (22.06.2010) in erster Befassung gebilligt. Regelmäßig werden nach der ersten Beratung im Kabinett die betroffenen Verbände angehört.
Um auch den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung in den Gesetzgebungsprozess einbringen zu können, wird der Gesetzentwurf ab heute bis zur zweiten Befassung im Kabinett zur Diskussion gestellt. Sie können ihre Meinung entweder offen durch einen Beitrag im Blog äußern oder - nichtöffentlich - uns durch eine E-Mail ihre Meinung mitteilen.
quelle:
http://www.thueringen.de/de/tim/blog/gesetzentwurfhunde/?do=succsess#blog
vielleicht mag ja jemand einen beitrag dazusteuern