Thema "gefährliche Hunde" - an die Unbelehrbaren

Heidi, ich kann dir nur sagen, was so ein Gesetz hier in BaWü gebracht hat.
Von den Straßen sind Bullbreeds weitgehend verschwunden - geblieben sind die am Busbahnhof und im "Viertel".
Im Tierheim sitzen zu 80% eingezogene, schwer vermittelbare, da "scharfgemachte" Hunde, die eingezogen wurden - derweil sich die ehemaligen Besitzer wieder neu eindecken - Tschechien, Polen sind nicht weit. aus dem Urlaub wird eben ein neuer mitgebracht:( wobei der Trend grad zum HSH geht, Kangal, Kaukase......
 
Kannst dir auch sparen, sie hat ja keine Vorschläge!!!
Aus diesem Grund ist diese Diskussion für mich zumindest vorerst beendet.

Deine Art ist echt manchmal sehr eigen........nochmals: ich finde dein Engagement gut und sinnvoll, ich finde deine Vorschlaege bilden eine sehr gute Basis! Aber man kann und sollte sie meiner Meinung nach nicht in dieser Form 1 zu 1 umsetzen. Warum? Meine Bedenken habe ich hier erläutert.

Und zum allerletzten Mal: ich habe wiederholt geschrieben, dass ich KEINE Loesung parat habe! Ausser, dass ich dafuer bin, bevor man neue Gesetze ins Leben ruft, sollte man ersteinmal die bestehenden exekutieren koennen, dafuer bedarf es aber erstens den politischen Willen, zweitens mehr Beamten und drittens mehr finanzielle Mitteln.

Und bei allem Respekt, ich kenne meine Grenzen, das bedeutet jedoch nicht, dass ich deine Vorschlaege nicht kritisieren oder hinterfragen darf, nach dem Motto.....nur wer einen besseren Vorschlag hat, darf den Mund aufmachen. So funktioniert das definitiv nicht! Es betrifft uns alle, und nicht nur Hunde im "normalen" Leben, sondern auch die vielen Hunde die bei uns in OE im Tierheim sitzen. Kein einzelner Mensch kann einen Gesetztesvorschlag machen, der von blind uebernommen werden kann. Das ist ein Prozess.

Also wuerde ich an deiner Stelle nicht den Eingeschnappten spielen, sondern vielleicht auch einmal in Ruhe nachdenken.

Deine Art und Weise mit Kritik und Bedenken (das ist ja nicht persoenlich gegen dich gerichtet) umzugehen, die bereitet mir persoenlich Unbehagen, siehe die Art und Weise wie du andere Nicht Soka Hundehalter oft in die Ecke treibst.

Und zuletzt: ich habe dir ein paar sehr praezise Fragen hinsichtlich der Vorgehensweise gestellt, wenn z.B. ein Halter den Hund von XY hat......was passiert genau? Welche Art von Strafen schweben dir vor? Was passiert wenn diese nicht eingetrieben werden koennten? Da geht es wohl um einiges mehr als dem betreffenden einfach eine Strafe per Erlagschein zuzuschicken.

Was ich dir "vorwerfe" ist, dass du den einzelnen Hund als solches hinter dieser Massnahmenregelung aus den Augen verlierst!

Edit: @ Heidi: danke genau das ist es.......es ist ein dermassen kompliziertes und vielschichtiges Thema, bzw. da spielen so viele Faktoren eine Rolle, da so ein simpler Vorschlag nicht greiffen wird und ich befuerchte, dass sich dadurch noch mehr Hintertueren und "Kollateralschaeden" fuer solche Hunde ergeben.

Und ja, es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass ein grosser Teil der Hund vom Zuechter kommen! Das Bild auf der Strasse sagt etwas anderes aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daniela Veral hat leider eine sehr seltsame Art, "logisch" zu denken:
einerseits zählt sie die Mängel der vorhandenen Gesetzte auf,
andererseits möchte sie keine beseren Gesetzte, sondern dass die ungenügenden Gesetzte einmal zu 100 % exekutiert werden.

Dabei übersieht sie, dass die Mängel der Gesetze ja der Grund sind, dass sich kaum jemand drum schert.



Sehe ich wieder nicht so . !

In meinen Augen hat sie mit ihrer Aussage vollkommen recht .
Es gibt genug Gesetze , die aber fast nicht überprüft bzw dann auch durchgesetzt werden .
Man findet überall Mängel . Wenn man nach Deiner Logik gehen würde , bräuchte man alle 2 - 3 Monate jeweils ein neues Gesetz bzw eine Überarbeitung des bestehenden Gesetzes .

Nun nochmals - wegen der Unbelehrbaren .
Man hat sehr wohl Möglichkeiten diese zu belehren .
1 ) Strafen
Der Weg zum Hirn , führt bei manche über den Geldbeutel .
Es wurde geschrieben , was ist wenn diese Geldstrafe nicht einbringlich ist . Dann gibts ja noch immer die Haftstrafe . Wird ja bei Allimenten auch so geregelt .
2 ) Generelles Hundehalteverbot
Dies bedeutet , er / sie darf weder einen Hund halten noch führen ( Gassi ) .

Josef
 
das Leid der Hunde im Tierheim wird sich nur verringern, wenn weniger im TH landen. Also sollte man zumindest die Weitergabe/Haltung eines ungechipten Hundes unter Strafe stellen, so wie man auch ohne Nummerntaferl nicht fahren darf.
Wenn man nicht will, dass die TÄ einen Hund ohne Chip melden müssen, dann sollte die Behörde die gleichen Rechte haben, wie die Petplanversicherung, die darf nämlich an die Daten des TA, um zu prüfen, ob eine Versicherungsleistung eingefordert wird, die ausgenommen ist.
Ein Feld für die Chipnummer und es klingelt ziemlich sicher in der Staatskasse.
Ich bin überzeugt davon, dass viele ihren Hund chippen lassen, damit sie ihn im Notfall wieder finden, aber keine Hundesteuer zahlen;) Gleichzeitig, hätte man die Daten von den HH, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß gechipt haben.
So schwierig kann die Umsetzung nicht sein.
 
Nur eine der vielen Studien, die keine signifikanten Unterschiede im Verhalten der "Listenhunde" im Vergleich mit als "gutmütig" bekannen Hunderassen feststellen!

Quelle: http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/mittmanna_2002.html




Persönliche Anmerkung: Grösse der Zähne und die Kraft eines Golden Retrievers sind ausreichend um im Fall eines Bisses die selben Verletzungen hervorzurufen, wie bei dem Biss eines "Listenhundes"....das oft gebrauchte Argument "Unterschied beim möglichen Schaden" ist falsch und soll nur Angst schüren.


10 seriöse Studien sind wirkungslos gegen einen Artikel in einer Tageszeitung "Kampfhund biss wieder zu"! Leider!
 
Hi,

abgesehen davon wär es schon sinnvoll, die im Tierheim oder über Tierschutzvereine vermittelten Hunde nur kastriert abzugeben - dann würde es nicht Pit/Staff-Mischlingswelpen von Tierschutzhunden geben, wie hier gerade in Tirol ...

lg Nina
 
10 seriöse Studien sind wirkungslos gegen einen Artikel in einer Tageszeitung "Kampfhund biss wieder zu"! Leider!

:confused: Sorry, ich kenn den Test samt Aufbau sehr genau. Bitte lesen. Getestet wurde 2 "Kategorien" Hunde und ob es zwischen diesen zwei Kategorien auffällige Verhaltensunterschiede i.S. Aggression gibt:

"Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden die Wesenstests von 415 Hunden der Kategorie 1 (American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Hunde vom Pitbull-Typus) und Kategorie 2 (Rottweiler, Dobermann und Staffordshire Bullterrier) ausgewertet."

Das Ergebnis war das es zwischen DIESEN RASSEN bzw. Hundety keine signifikanten Unterschiede gibt.

Ein Vergleichstest mit anderen Rassen bzw. Mischlingen fand nicht statt.
 
Heidi, ich kann dir nur sagen, was so ein Gesetz hier in BaWü gebracht hat.
Von den Straßen sind Bullbreeds weitgehend verschwunden - geblieben sind die am Busbahnhof und im "Viertel".
Im Tierheim sitzen zu 80% eingezogene, schwer vermittelbare, da "scharfgemachte" Hunde, die eingezogen wurden - derweil sich die ehemaligen Besitzer wieder neu eindecken - Tschechien, Polen sind nicht weit. aus dem Urlaub wird eben ein neuer mitgebracht:( wobei der Trend grad zum HSH geht, Kangal, Kaukase......

Da ich öfters in deutschland bin bzw. hsh halter aus deutschland kenne ist mir dieser trend auch schon aufgefallen. und es ist zu befürchten das sich dieser trend bei uns ebenfalls einführt.
 
ich kann hier viele meinungen nachvollziehen und sooo weit weg voneinander sind sie nicht. die theorie, also die lösungsansätze, finden wohl die meisten gut, die umsetzbarkeit ist auch für mich fraglich. ebenso, wie der tatsächlich "nutzen".


Ähm, ich bin grad dabei, mich von hinten nach vorn durchzuackern...aber Heidi, was bedeutet DAS jetzt genau? Theorie ist ok, nützt aber nix, und umsetzen läßt sie sich auch nicht, aber ich bin eh mit allen einer Meinung? Was denkst du denn wirklich?
 
Um nochmal auf die Diskussion aufzuspringen:

Ich glaube manche haben bei den Vorschlägen etwas missverstanden:

Es geht nicht darum Hundhalter eine Strafe anzuhängen wenn sie einen falschen Hund kaufen, sondern jenen welche den Hund verkauft haben.
Dort sitzt das Übel, egal ob direkt der Vermehrer oder nur der Mittelsmann, den Hundehlater kann man nur dazu verpflichten die Daten des Verkäufers bekanntzugeben.

Eine Art Kaufvertrag wäre da auch sinnvoll, wo die Chipnummer vermerkt ist (Chippung ist ja gesetzlich bereits vorgeschrieben, vor erster Weitergabe).
Ist dieser Kaufvertrag nicht vorhanden kann man den Hundhalter von mir aus belangen, mit einer Geldstrafe.
Genauso wie heutzutage fast jeder, kein Fahrzeug ohne Kaufvertrag kaufen würde, so könnte dafür auch bei Hunden bzw. Tieren allgemein, ein Bewusstsein bei den Käufern dafür geschaffen werden.

War ja erst kürzlich der Fall eines Weinachtswelpen welcher an staupe zu Grund ging, weil Impfpass gefälscht etc., allein durch einen Kaufvertrag könnte dann der Verkäufer belangt werden.

Und Mehraufwand ist dies bestimmt keiner, jeder ordentliche Züchter macht einen Kaufvertrag, allein um sich abzusichern.

Dieser Kaufvertrag wird im Zuge der Tierärztlichen Erstuntersuchung durchgesehen und wenn Chipnummer übereinstimmt, Hund gesund, zu den Akten gelegt und aus.

Dies würde auch die administrativen Arbeiten in den Tierheimen erleichtern.
 
Um nochmal auf die Diskussion aufzuspringen:

Ich glaube manche haben bei den Vorschlägen etwas missverstanden:

Es geht nicht darum Hundhalter eine Strafe anzuhängen wenn sie einen falschen Hund kaufen, sondern jenen welche den Hund verkauft haben.
Dort sitzt das Übel, egal ob direkt der Vermehrer oder nur der Mittelsmann, den Hundehlater kann man nur dazu verpflichten die Daten des Verkäufers bekanntzugeben.

Allso ich sehe das wieder gar nicht so .
Ein Züchter kann sich nur auf die Angaben verlassen , die er von den neuen Welpenbesitzern bekommt .
Und mit der Chipp-Pflicht ist schon einiges verbessert . Wobei , wenn der Hund nicht registriert ist , wird es auch wenig bringen . Allso gehört nicht nur das gechippt sein überprüft , sondern auch die Registrierung .
Und ab da , beginnt das Problem .
Wer überprüft - wer soll ein Chipp-Lesegerät
Und für mich war es üblich die gezüchteten Hunde mit Kaufvertrag und Täto Nr. + Impfpaß zu verkaufen .
Aber falls ich einmal Mischlinge hätte , was ja nicht vorkommen wird , würde ich es so machen . Kaufvertrag - Chipp und Impfpaß .

Bei allem anderen geb ich Dir Recht .

Josef
 
Ich versteh dich jetzt nicht ganz, warum muss sich der Züchter auf die Angaben des Käufers verlassen können?
Wichtig in diesm Fall sind die Angaben über den Verkäufer, damit dies nachvollziehbar ist, der Halter wird ja soweiso beim TA-besuch kontrolliert (laut Chippflicht ist mittels Personalausweis o.ä. die Identität festzustellen bei der registrierung)

Eigentlich ists ganz einfach: Chippung muss ja der Züchter/Produzent des Hundes vornehmen, da sollte eigentlich schon die Personalien erfasst sein, Kaufvertrag dient zur absicherung des Käufers um sich im Fall das es sich um einen illegalen Vermehrerhund handelt nicht belangt werden zu können.


Allein dadurch kann man viel bewirken:

- Kaufvertrag hat Vorteil für den Käufer: kann sich rechtlich absichern, auch gegen eventuelle Gesundheitsschäden beim Welpen

- Nachvollziehbar wo welche Hunde herstammen, gute Strafverfolgung bei Qualzuchten

- Und für mich der wichtigste Punkt: Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung auf was man beim Kauf alles achten muss
 
Ich versteh dich jetzt nicht ganz, warum muss sich der Züchter auf die Angaben des Käufers verlassen können?
1 ) Weil ein Züchter zB nicht unbedingt darauf bestehen kann , einen Ausweis des Käufers zu sehen .
2 ) Der Züchter auch nicht genau weis , ob der Hund überhaupt bei dem neuen HB einen guten Platz bekommt .
Wichtig in diesm Fall sind die Angaben über den Verkäufer, damit dies nachvollziehbar ist, der Halter wird ja soweiso beim TA-besuch kontrolliert (laut Chippflicht ist mittels Personalausweis o.ä. die Identität festzustellen bei der registrierung)
3 ) Wenn der Züchter ( Vermehrer ) auch die Hunde Chippen läßt - die Hunde dann aber nicht von dem neuen HB beim TA registrieren läßt - soll dann der Züchter bestraft werden . ?

Allein dadurch kann man viel bewirken:

- Kaufvertrag hat Vorteil für den Käufer: kann sich rechtlich absichern, auch gegen eventuelle Gesundheitsschäden beim Welpen
Wobei auch hier alles drehbar ist . Wenn die Welpen auch noch so gut aufgezogen wurden , kann sehr viel bis zu einem Jahr mit ihnen passieren .;) Falsche Fütterung / Haltung

- Und für mich der wichtigste Punkt: Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung auf was man beim Kauf alles achten muss
Das ist allerdings schon sehr lange fällig .

Josef

 
1 ) Weil ein Züchter zB nicht unbedingt darauf bestehen kann , einen Ausweis des Käufers zu sehen .
2 ) Der Züchter auch nicht genau weis , ob der Hund überhaupt bei dem neuen HB einen guten Platz bekommt .

Gut klar das ist das Risiko des Züchters, aber es ist für die Nachverfolgung woher Welpen kommen nicht von nöten, da ist allein wichtig das der Züchter/Händler eingetragen ist im Kaufvertrag.

3 ) Wenn der Züchter ( Vermehrer ) auch die Hunde Chippen läßt - die Hunde dann aber nicht von dem neuen HB beim TA registrieren läßt - soll dann der Züchter bestraft werden . ?

Nein warum, wird der Hund gechipt wird er ja bei der chippung eingetragen, noch auf Namen des Züchters, wird der Hund weitergegeben wird er beim ersten TA-Besuch umgemeldet (könnte man auch im Kaufvertrag festhalten das dies zu geschehn hat...)

Wobei auch hier alles drehbar ist . Wenn die Welpen auch noch so gut aufgezogen wurden , kann sehr viel bis zu einem Jahr mit ihnen passieren .;) Falsche Fütterung / Haltung

Das da viel drehbar ist weiss ich, gibt ja zu genüge Verfahren gegen Züchter bei div. Rassehunden, teils zu Recht.
Aber dies ist ein anderes Thema.

Aber z.B. in dem Fall, wie erst kürzlich die Krone berichtetete, über die Familie die einen Vermehrerhund kaufte welche trotz durchgängigem (aber gefälschtem) Impfpass, an Staupe erkrankte und starb, könnte man dann was unternehmen.
 
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