schikane der hundebesitzer

Echt super.
Wenn dann jemand stürzt ist es dir auch noch egal ?
Die Folgen trägt dann der Hund, weil es unter Körperverletzung fällt.

Ich lasse meine Hunde auch frei laufen, bin deshalb bei jedem Spaziergang
kriminell, bei uns ist nämlich Tollwutgebiet :mad:
Wir haben keinerlei Auslaufgebiete, ergo müssten die Hund immer an der
Leine bleiben.
Und in diesem Fall können mich die netten Beamten am A.... l.....
Sehe ich sie rechtzeitig, leine ich die Hunde an und fertig.
Betrifft auch unsere "netten" Jäger.

Aber, wenn mir Leute entgegen kommen, wenn ich an Straßen oder öffentlichen Orten wie Dorf oder Stadt unterwegs bin, dann sind die Hunde
an der Leine.
1. Weil ich die Hunde sicher bei mir habe
2. Weil ich durchaus Menschen verstehen kann, die Angst vor Hunden haben
3. Weil ich mich nicht im Recht befinde
4. Weil Hunde und Hundehalter sowieso schon vermehrt schief angeschaut werden
 
im grunde verstehe ich euch alle.

aber es geht etwas am thema vorbei.

es geht hier um die tatsache, dass die "STRAFTAT" auf einer 20 meter strecke von eine öffentlichen legalen hundezone bis zum auto begangen wurde.

fakt ist, dass kein mensch ausser der polizist (der sich mit hoher wahrscheinlichkeit nicht im dienst befunden hat und somit auch keinen mandate verteilen darf) befunden hat und eben mein mann.

auf die aufforderung die hunde anzuleinen hat mein mann unverzüglich reagiert, trotzdem wurde er abgestraft.


nur zur aufklärung: mein mann ist da nicht wie ich. er leint die hunde in der stadt fast immer brav an. nur in der hundezone wo keiner unterwegs war zu dieser zeit bei diesem wetter ist er davon ausgegangen, dass es keinen stört, wenn er den weg zum auto die hunde noch frei laufen läßt. und tatsächlich, ausser dem polizisten, der den machoarsch raushängen lassen wollte hat sich keiner beschwert, weil auch keiner unterwegs war.


wie auch immer, die sache ist schon mal beim anwalt, und wir werden weitersehen, wie es weiter geht. ich halte euch da am laufenden.

übrigens danke für den tipp mit dem zuzwinkern, nur denke ich wäre es weniger gut angekommen, wenn mein MANN dem polizisten zugezwinkert hätte, wahrscheinlich hätte er dann noch eine sonderstrafe gezahlt. :eek:


und wenn ihr mich fragt, ist zwar total ot aber ich wäre auch für einen ordentlich durchdachten hundeführerschein. ich wäre sogar so "gemein" dass ich die prüfung mit einem leihhund machen lassen würde, zusätzlich zum eigenenhund, als bonus quasi.
wer mit einem fremden hund umgehen kann, kann es mit dem eigenen auch.

lg
 
akela1 schrieb:
übrigens danke für den tipp mit dem zuzwinkern, nur denke ich wäre es weniger gut angekommen, wenn mein MANN dem polizisten zugezwinkert hätte, wahrscheinlich hätte er dann noch eine sonderstrafe gezahlt. :eek:
Ach, DIE Reaktion von dem Polizisten hätte ich dann gerne gesehen!! :D :D :D
 
akela1 schrieb:
.... und wenn ihr mich fragt, ist zwar total ot aber ich wäre auch für einen ordentlich durchdachten hundeführerschein. ich wäre sogar so "gemein" dass ich die prüfung mit einem leihhund machen lassen würde, zusätzlich zum eigenenhund, als bonus quasi.
wer mit einem fremden hund umgehen kann, kann es mit dem eigenen auch.

lg

Guten Morgen!

Sorry, aber da bin ich nicht so ganz Deiner Meinung. Denn WENN es jemals so was wie einen Hundeführ(er)schein geben sollte, dann muss auch meine Oma mit ihrem Dackel der schon 8 Jahre alt ist so eine Prüfung ablegen. Es ist aber anzunehmen, dass der Hund meiner Oma bereits sehr auf sie abgestimmt ist und um einiges mehr versteht, was sie ihm sagt als ein fremder Hund. Ich bin mir fast 100%ig sicher, dass sie mit einem jungen DSH nicht zurecht kommen würde und bei der Prüfung durchfällt. Schon alleine weil sie den Hund nicht halten könnte.

Grundsätzlich ist der Gedankengang ja gar nicht schlecht, aber wie willst Du ihn dann umsetzen? Vor allem denke ich, dass vor solch einer Prüfung ja auch mit dem Hund gearbeitet wird. Ihm (bzw. natürlich auch dem HF) gewisse Grundlagen beigebracht werden und man erst dann getestet wird. Wie willst Du Dich denn mit einem Fremden Hund darauf vorbereiten?

Oder haben wir unterschiedliche Vorstellungen wie diese Prüfung auszusehen hat?
 
Hallo!

An Martina und Gregos:
Naja das mag für Österreich zutreffen. Die Gesetze hier in D sind da anders.
Den genauen Wortlaut kenne ich nicht, aber Maulkorb ist hier zum Beispiel nicht Pflicht.
Außerdem ging es bei mir um den Aufenthalt in einem Park. Das habe ich dann wohl zu ungenau ausgedrückt.

An Andrea:
natürlich ist es mir nicht egal, ob jemand stürzt.
Zum besseren Verständnis möchte ich die Situation, die ich dabei im Sinn habe, nochmal genauer schildern.
Ich treffe mich jeden Nachmittag mit Freunden und deren Hunden im Park.
Lea ist ein kleiner Streuner, deshalb kann ich sie nur an EINER einzigen Stelle im Park von der Leine lassen. Zum Glück ist an dieser Stelle kein Leinenzwang.
Treffen wir uns jedoch an einer anderen Stelle im Park MIT Leinenzwang und ich möchte Lea trotzdem mit den anderen Hunden spielen lassen, benutze ich die 15m- Schleppleine, damit sie eine gewisse Bewegungsfreiheit hat. Die Leine halte ich nicht fest, sie schleift sozusagen hinter dem Hund her. Aber wenn ich bemerke, daß Lea sich gerade aufmacht, allein etwas zu unternehmen, trete ich auf die Leine und alles ist gut. Außerdem kann mir niemand vorwerfen, ich hätte meinen Hund nicht an der Leine gehabt.

Meine Freunde, mit denen ich mich dort treffe, haben Verständnis für meinen Streuner und die lange Leine und niemand regt sich mehr über schmutzige Hosen auf, die man beim Hundetreff im Park sowieso bekommt.
Einige von ihnen haben sogar ein ähnliches Problem und haben selbst schon mit der Schleppleine gearbeitet.

Und falls jemand dazu kommt, quasi ein Fremder, der sich von der langen Leine behindert fühlt, der soll sich bitte ein paar Meter weiter weg aufhalten. Denn der Park ist groß genug. Und zum Glück stehen alle meine Freunde in diesem Fall hinter mir.

SO war das gemeint. Ich habe mich vermutlich ungenau geäußert, das tut mir leid. Ich finde trotzdem, daß das kein Grund ist, mich gleich so anzugehen, wo wir uns doch bisher so gut verstanden haben.
Davon bin ich ein wenig enttäuscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
für alle die es interessiert:

wir haben ein ergebnis:

nachdem mein schatzi einen mordsmäßigen einspruch gemacht hat (sehr professionell, mit fotos vom ort des geschehens, eingefügte pfeile wo wer aufeinandergetroffen ist, genaue meterangaben mit hilfe von "stadt"plänen, ...) haben wir nun einen antwortbrief vom zuständigen magistrat bekommen.

darin steht (abgekürzt):


die anzeige wird fallen gelassen, weil die strafe(buße) in keinster weise der straftat entspricht,....

lg
 
Gut gemacht! Hab mir die ganzen Seiten durchgelesen und hab mir manchmal an den Kopf gegriffen :D
Aber freut mich für euch dass jetzt Ruhe einkehrt.
 
na bitte - ende gut, alles gut :D

und ist ja richtig flott gegangen!!!
wenn man bedenkt, dass ich meine schriftliche zusage der einstellung erst letzte woche von d post geholt habe, u unser tathergang im august 2004!! war... :rolleyes:
 
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