Sehr geehrte Damen und Herren der MA 60!
Wir sind eine Gruppe von Hundehaltern, die allesamt Hunde haben, die auf der „Kampfhundeliste“ aufscheinen.
Wir alle waren uns bewusst, dass der Hundeführschein zu machen ist und haben deshalb schon vor Fristbeginn, sprich, vor Juli 2010 den theoretischen und praktischen Teil, so wie vorgeschrieben, mit unseren Hunden absolviert.
Dies nicht zuletzt deshalb um dem Andrang an Hundehaltern bei Fristbeginn zu entgehen, sondern vor allem darum, damit die Hundehaltung nicht beanstandet werden kann und wir alles getan haben, um unser Tier bei uns behalten zu dürfen und uns im gesetzlichen Rahmen zu bewegen.
Nun ist uns leider zu Ohren gekommen, dass wir ALLE eine Frist für eine angebliche Umschreibung des „freiwilligen“ auf den „verpflichtenden“ Hundeführschein versäumt haben sollen. Wir sind uns zwar nicht sicher, ob das stimmt, da weder auf der Homepage
www.hundefuehrschein.com/wien noch im Wiener Amtsblatt keine derartige Frist genannt ist.
Falls dem aber doch so ist, möchten wir sie eingehend bitten, unsere Hundeführscheine, welche alle den Anforderungen des „verpflichtenden“ Hundeführscheins entsprechen, einer Umschreibung zugänglich zu machen.
Wir wenden uns nun schriftlich und in der Gruppe an Sie, da telefonische Anfragen wirkungslos geblieben sind und uns einfach mangelnde Informationseinholung vorgeworfen wurde.
Doch um ehrlich zu sein, dachten wir alle, zumal wir uns schon vor der bedrohlichen Frist um die Überprüfung unserer Hunde gekümmert haben, mit dem ausgestellten Hundeführschein sämtliche Pflichten erfüllt und alle Fristen eingehalten zu haben. Mangelndes Interesse oder fehlende Information kann uns also nicht vorgeworfen werden, zumal lt. MA 60 sogar ein Engpass der sogenannten Kampfhundeführscheine (Ausweiskarten) zugegeben wurde.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verständnis für unsere Situation bitten wir Sie nochmals eingehend unsere Hundeführscheine umschreiben zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,