schein nicht umgeschrieben jetzt neu?

pipifax

Junior Knochen
:mad::mad::mad:
hallo ich glaub ich habs irgendwo in den beiträgen viell. überlesen aber ne freundin hat gefragt:

die hat nen schein-freiwillig
aber hat ihn nicht umschreiben lassen

jetzt muss sie ihn neu machen stimmt das? weil der freiwillige nicht mehr gilt...

sry fürs fragen aber bei so vielen beiträgen kann mal info durchschlüpfen....:)
 
die hat nen schein-freiwillig
aber hat ihn nicht umschreiben lassen

jetzt muss sie ihn neu machen stimmt das? weil der freiwillige nicht mehr gilt...
Ja, leider ist das so. :mad:

Seit 1.7.2011 (Ende der Übergangsfrist) werden die freiwilligen HFS nicht mehr auf Pflicht-HFS umgeschrieben und der (Listen-) Hundehalter muß den Pflicht-HFS (erneut) ablegen.

Eine Vorgangsweise, über die nicht einmal die Prüfer informiert wurden. :mad:

LG, Andy :)
 
und ist das in dem sch. gesetz wo verankert oder behördenwillkür!!!!!!!!!!!!??:(
die hat den freiwilligen mit der dogohündin schon 2009 gemacht... arg

und blöd weil sie nicht umschreiben war....
na ja selbst schuld:confused::(
 
und ist das in dem sch. gesetz wo verankert oder behördenwillkür!!!!!!!!!!!!??:(
die hat den freiwilligen mit der dogohündin schon 2009 gemacht... arg

und blöd weil sie nicht umschreiben war....
na ja selbst schuld:confused::(

es steht ja nicht mal im gesetz drinnen, dass man den freiwilligen umschreiben kann:rolleyes:, also war das schon eine "kulanz"...

man hat 1 jahr zeit gehabt, den schein umschreiben zu lassen, das ist ja wohl zeit genug:confused: (finde die 3-monatsfrist wesentlich schlimmer)
 
Ja, leider ist das so. :mad:

Seit 1.7.2011 (Ende der Übergangsfrist) werden die freiwilligen HFS nicht mehr auf Pflicht-HFS umgeschrieben und der (Listen-) Hundehalter muß den Pflicht-HFS (erneut) ablegen.

Eine Vorgangsweise, über die nicht einmal die Prüfer informiert wurden. :mad:

LG, Andy :)

Rechtlich auch nicht haltbar, da es KEINE amtliche Veröffentlichung einer Frist zum Ablauf der Umschreibung gab.

Derzeit versuchen wir eine gütige Lösung, und wenn nicht wird geklagt. Kann witzig werden, wenn unzählige HB (vielleicht sogar mittels Sammelklage) ihre Rechte einfordern. :cool:

Sehr geehrte Damen und Herren der MA 60!

Wir sind eine Gruppe von Hundehaltern, die allesamt Hunde haben, die auf der „Kampfhundeliste“ aufscheinen.

Wir alle waren uns bewusst, dass der Hundeführschein zu machen ist und haben deshalb schon vor Fristbeginn, sprich, vor Juli 2010 den theoretischen und praktischen Teil, so wie vorgeschrieben, mit unseren Hunden absolviert.

Dies nicht zuletzt deshalb um dem Andrang an Hundehaltern bei Fristbeginn zu entgehen, sondern vor allem darum, damit die Hundehaltung nicht beanstandet werden kann und wir alles getan haben, um unser Tier bei uns behalten zu dürfen und uns im gesetzlichen Rahmen zu bewegen.

Nun ist uns leider zu Ohren gekommen, dass wir ALLE eine Frist für eine angebliche Umschreibung des „freiwilligen“ auf den „verpflichtenden“ Hundeführschein versäumt haben sollen. Wir sind uns zwar nicht sicher, ob das stimmt, da weder auf der Homepage www.hundefuehrschein.com/wien noch im Wiener Amtsblatt keine derartige Frist genannt ist.

Falls dem aber doch so ist, möchten wir sie eingehend bitten, unsere Hundeführscheine, welche alle den Anforderungen des „verpflichtenden“ Hundeführscheins entsprechen, einer Umschreibung zugänglich zu machen.

Wir wenden uns nun schriftlich und in der Gruppe an Sie, da telefonische Anfragen wirkungslos geblieben sind und uns einfach mangelnde Informationseinholung vorgeworfen wurde.

Doch um ehrlich zu sein, dachten wir alle, zumal wir uns schon vor der bedrohlichen Frist um die Überprüfung unserer Hunde gekümmert haben, mit dem ausgestellten Hundeführschein sämtliche Pflichten erfüllt und alle Fristen eingehalten zu haben. Mangelndes Interesse oder fehlende Information kann uns also nicht vorgeworfen werden, zumal lt. MA 60 sogar ein Engpass der sogenannten Kampfhundeführscheine (Ausweiskarten) zugegeben wurde.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verständnis für unsere Situation bitten wir Sie nochmals eingehend unsere Hundeführscheine umschreiben zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
 
Rechtlich auch nicht haltbar, da es KEINE amtliche Veröffentlichung einer Frist zum Ablauf der Umschreibung gab.

Derzeit versuchen wir eine gütige Lösung, und wenn nicht wird geklagt. Kann witzig werden, wenn unzählige HB (vielleicht sogar mittels Sammelklage) ihre Rechte einfordern. :cool:
Ob man da auf dem Rechtsweg eine Chance hat (siehe Melis Post), wo doch weder die Umschreibung, noch eine Frist, bis wann diese zu geschehen hat(te), irgendwo rechtlich bindend festgeschrieben worden war?

Na ja, bin jedenfalls gespannt, ob man da was erreichen kann

Ich hab das - völlig erstaunt - von einem betroffenen Hundehalter erfahren, die MA 60 hat die Prüfer dann per Mail am 6. Juli informiert, daß die freiwilligen HFS nicht mehr umgeschrieben werden. :rolleyes: :mad:

Aber andererseits war ja die Übergangsfrist mit 30.6. 2011 zu Ende. Ich frag mich schon, warum sich - überraschend viele - Hundehalter so lange Zeit ließen, um einerseits den Pflicht-HFS überhaupt abzulegen bzw. andererseits sich rechtzeitig darum zu kümmern, ihren freiwilligen HFS umschreiben zu lassen. :confused:

Oder haben wirklich so viele geglaubt, mit dem freiwilligen HFS in der Hand wäre alles erledigt?

Na ja, sei es, wie es sei. Ärgerlich ist das Ganze jedenfalls. "Spaß"machen derartige Prüfungen jedenfalls nicht. :o
 
Ob man da auf dem Rechtsweg eine Chance hat (siehe Melis Post), wo doch weder die Umschreibung, noch eine Frist, bis wann diese zu geschehen hat(te), irgendwo rechtlich bindend festgeschrieben worden war?


Aber andererseits war ja die Übergangsfrist mit 30.6. 2011 zu Ende.

. :o

Na ja, es muss halt weder in einer Verlautbarung noch in einem Gesetz etwas "expressis verbis" angeführt werden, dessen Inhalt sich aus verbalisierten Inhalten folgerichtig ergibt und wovon angenommen werden darf, dass der "durchschnittliche" Mensch, dies begreift.

Und wenn ich mir das ansehe

Freiwilligen auf verpflichtenden Hundeführschein umschreiben lassen
Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen

Fristen:
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.
D.h. Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten, wobei für bereits bestehende "Kampfhunde" eine Übergangsfrist von 1 Jahr gelten wird
Logischer Schluss: Wer einen Listenhund hat, MUSS bis 30.6.2011 im Besitz eines gültigen Hundeführscheins sein....da Fristende.

Sorry, aber damit ist ja für jeden mitdenken HH klar, dass damit auch die Umschreibfrist endet.

Denn nicht fristgerecht umgeschrieben = kein gültiger Führschein = Gesetzesübertretung.





 
@Tamino

Deine Eigeninterpretation in Ehren, aber ................ dein Rückschluss ist falsch und nebenbei präpotent formuliert, denn ................

Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen

Bei einem Fristenablauf hätte ................ kann bis zum ..... umgeschrieben werden........ stehen müssen ;)

Ergo ................ es wäre nett, HH nicht als "nicht mitdenkende Personen" abzustempeln. :cool:
 
@Tamino

Deine Eigeninterpretation in Ehren, aber ................ dein Rückschluss ist falsch und nebenbei präpotent formuliert, denn ................



Bei einem Fristenablauf hätte ................ kann bis zum ..... umgeschrieben werden........ stehen müssen ;)

Ergo ................ es wäre nett, HH nicht als "nicht mitdenkende Personen" abzustempeln. :cool:

Na ja, wer den Freiwlligen hatte, durfte ihn umschreiben lassen. Was aber nichts dran ändert, dass ab 1. Juli ein Pflicht HFS vorzuweisen ist.
D.h. wer sich aus welchen Gründen auch immer dafür entschieden hat, den freiwilligen Schein NICHT umschreiben zu lassen, muss dennoch seit 1. Juli einen Pflicht HFS vorweisen.
 
@Tamino

Deine Eigeninterpretation in Ehren, aber ................ dein Rückschluss ist falsch und nebenbei präpotent formuliert, denn ................



Bei einem Fristenablauf hätte ................ kann bis zum ..... umgeschrieben werden........ stehen müssen ;)

Ergo ................ es wäre nett, HH nicht als "nicht mitdenkende Personen" abzustempeln. :cool:

tja...ist allerdings NICHT meine Eigeninterpretation.....

sondern die von Listenhundehaltern...:D:D
 
Na ja, wer den Freiwlligen hatte, durfte ihn umschreiben lassen. Was aber nichts dran ändert, dass ab 1. Juli ein Pflicht HFS vorzuweisen ist.
D.h. wer sich aus welchen Gründen auch immer dafür entschieden hat, den freiwilligen Schein NICHT umschreiben zu lassen, muss dennoch seit 1. Juli einen Pflicht HFS vorweisen.
Stimmt, ja. Aber eine blöde I-Tüpferl-Reiterei vom Amt (oder auch der Wr. Landesregierung) ist es trotzdem.

Irgendwo schon verständlich, daß betroffene HH dies als zusätzliche Schikane empfinden.

LG, Andy :)
 
Stimmt, ja. Aber eine blöde I-Tüpferl-Reiterei vom Amt (oder auch der Wr. Landesregierung) ist es trotzdem.

Irgendwo schon verständlich, daß betroffene HH dies als zusätzliche Schikane empfinden.

LG, Andy :)

Na klar ist es I-Tüpferl-Reiterei und Unsinn;)

Nur ob eine Klage was bringt, scheint mir halt mehr als fraglich.
 
typisch unsere ämter... :rolleyes:
habs durch zufall noch am 30.6 erfahren, brauchte eigentlich eine andere information, und der herr von der ma60 hat mich dann aufgeklärt das ich ab morgen (1.7) den freiwilligen kübeln kann da nix mehr "wert"...
das tollste waren dann aber die 3 std wartezeit weil sage und schreibe 15 leute vor mir dran waren zur anmeldung bzw umschreibung...:cool:

@georg viel glück das es durchgeht!!
 
typisch unsere ämter... :rolleyes:
habs durch zufall noch am 30.6 erfahren, brauchte eigentlich eine andere information, und der herr von der ma60 hat mich dann aufgeklärt das ich ab morgen (1.7) den freiwilligen kübeln kann da nix mehr "wert"...
das tollste waren dann aber die 3 std wartezeit weil sage und schreibe 15 leute vor mir dran waren zur anmeldung bzw umschreibung...:cool:

@georg viel glück das es durchgeht!!

wenn ich ehrlich bin, wundern mich solche aktionen nicht, weil wenn sie das von anfang an zugegeben hätten, wäre es ja möglich gewesen, dass doch mehr leute GEGEN den verpflichtenden hfs gewesen wären:rolleyes:
war auch der grund warum ich gleich am ersten tag meinen umschrieben ließ, irgendwie hat mir das vertrauen gefehlt, dass sie die umschreibmöglickeit nicht doch noch revidieren und warum soll ich unnötig mehr geld ausgeben und zeit aufzuwenden, zumal man ja eh für jeden hund EXTRA einen schein ablegen muss:mad::rolleyes:
arg find ich nur, dass die prüfer anscheinend auch nur mit halbwahrheiten versorgt wurden und wie hat schon unser lieber bürgernmeister bei der ehec-epidemie gesagt: halbwahrheiten schüren vorurteile:cool:

wünsch auch viel glück bei der klage!
 
mitunter ein grund zu warten war auch das ich gehofft hab das die klage vorm verfassungsgerichtshof durchgeht... wie sagt man so schön? die hoffnung stirbt zuletzt...:(
die kampagne drumherum war ja schon eine farce... klare ansagen mangelware... jeder hat was anderes ghört, keiner hat sich wirklich 100% ausgekannt, weil ständig neue infos ect... :rolleyes::mad:

@meli71: "für jeden hund EXTRA einen schein ablegen" soviel zu es wird nur der halter überprüft und nicht der hund... da haben wir ein wunderbares beispiel für die halbwahrheiten...:rolleyes:
 
habe mich mit der Thematik jetzt nicht so ausführlich auseinandergesetzt, aber für mich ist der Ablauf vollkommen in Ordnung und ich seh darin keine Schikane.

Der Stichtag für einen gültigen Führschein war der 1.7. daher ist doch logisch, dass wenn ich einen freiwilligen Führschein gemacht habe, dieser nichts mit dem geforderten Papier zu tun hat. Und es auch ein entgegenkommen war, dass dieser freiwillige Schein NUR durch umschreiben zu einem gültigen Schein wird. Wenn man, wie von manchen vermutet wird, wirklich nur Geldmacherei betreiben wollte, hätten man die freiwillig abgelegten Scheine ja gar nicht annehmen müssen und jeder hätte einen komplett neuen Schein machen müssen. Hätte sicher mehr Geld eingebracht.

Ich denke, ein bisschen logisches Mitdenken kann man von den Bürgern schon erwarten, man kann doch nicht für alle vielleicht eintretenden Eventualitäten einen Pasus einbauen, damit man ja nur nicht selber denken muss!!!!
 
Der Stichtag für einen gültigen Führschein war der 1.7. daher ist doch logisch, dass wenn ich einen freiwilligen Führschein gemacht habe, dieser nichts mit dem geforderten Papier zu tun hat.

Sorry, aber wieso ist in deinen Augen ein freiwilliger nicht gültig??? :confused: Dann könntest ihn ja gar nicht umschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
... kann ich Dir nicht so sagen, aus meiner Logik heraus erkundige ich mich bei solchen Sachen IMMER weil z.B. die Anforderungen andere sein können, der Trainer wo ich den Schein abgelegt haben vielleicht nicht zu den OFFIZIELLEN gehört, die Prüfungen abnehmen können ...

es ist doch auch von Bundesland zu Bundesland verschieden... es gibt so viele Unterschiede dass ich mich immer erkundige, wo, was, wie, wie lange gültig oder notwendig ist....

ist doch auch so, wenn man den Führerschein (Auto) im Ausland macht, in manchen Ländern gilt er und man muss nur umschreiben, in manchen Ländern muss man eine Zusatzprüfung machen und wenns ganz dumm läuft muss man ihn ganz neu machen.

Aber wie gesagt, so funktioniert meine Logik, heißt nicht dass jetzt jeder so denkt... kann ja nur von mir ausgehen. Ist für mich sonnenklar, und wie man sieht für einige nicht. Vielleicht auch deshalb so schwer es allen recht zu machen.
 
Sorry, aber wieso ist in deinen Augen ein freiwilliger nicht gültig??? :confused: Dann könntest ihn ja gar nicht umschreiben.
Ab 1. Juli ist er eben nicht mehr gültig, weil du ab dann den verpflichtenden brauchst. Bzw er ist weiter gültig,wenn du keinen Listenhund hast.

Die Frist zum Umschreiben muß ja irgendwann enden -ich finds logisch, daß das zum Ende der Übergangsfrist passiert.
 
Nun mit den fristen stimmt das wohl schon und wenn man das gelesen hätte , hätte man das schon auch so interpretieren können !

Vorallem wenn man so wie viele hier mit der materie gut vertraut ist !

Unwissenheit schützt auch vor strafe nicht, aber ah bisserl viele "wenns & hätte´s" sinds halt schon und in sachen "aufklärung der grossen masse" hat man sich auch nicht grad ne Medaille verdiehnt ! :mad:

Da es grad in Wien keine altersgrenze gibt , wirds wohl leider genügend leidtragende Hund geben, die wohl vor nem jahr oder zwei noch fit genug für den freiwilligen waren, nun aber kaum mehr den verpflichtenden schaffen werden.

Noch n punkt der mir bei der doch sehr restriktiven auslegung der fristen, gerade in bezug auf leute die schon zuvor erkennen liessen, das ihnen ein erzogener Hund wichtig ist, sauer aufstösst ! :mad:

Sollte man vielleicht mitbedenken, bevor man sich auf den "selber schuld kein mitleid" standpunkt zurückzieht ! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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