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Kann ich mir nicht vorstellen, dass da nix rauskommt, es sei denn, sie glauben dir nicht. Aber wenn der so durchgeknallt ist, ist er vielleicht eh schon amtsbekannt?dieser Mensch ist verrückt und gefährlich
Ich hab ihn angezeigt, aber es wird nix rauskommen außer dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat... - wenn überhaupt.
"Der HH größter Feind sind andere HH" - wenn ich so eine Geschichte irgendwo lese, glaube ich sie nicht! So etwas passiert nicht im echten Leben sondern nur im Film...
(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.
(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.
(3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war.
(1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
- mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
- von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
- unter Zufügung besonderer Qualen oder
- an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.