reine schickane

GuardianAngel schrieb:
.. zum Thema Polizei sage ich nix ... *g* hatte einmal Schnee am Autodach .. wurde also von der Polizei angehalten. Sagt der zu mir: Sie haben Schnee am Autodach! Sage ich drauf: Ja stellen sie sich vor es schneit! der Spass kostete mich 30 Euro *loL* Seidem halte ich meine Klappe ... *G*

*looooooooooooooool*

tschuldigung daß ich mich einmisch aber mußte herzlich lachen :D.

generell gilt aber, egal jetzt ob strafvergehen wie zu schnell, oder hund frei....WIE man mit dem polizeibeamten redet. das sprichwort "wie man in den wald hineinruft, so kommts zurück" is nicht so unwahr.

und ich sprech da aus erfahrung, den OBWOHL ich mir nix gfallen lass oder mir unrecht tun lass, zahl ich meistens gar nix wenns mich irgendwo mal aufhalten.
 
GuardianAngel schrieb:
.. zum Thema Polizei sage ich nix ... *g* hatte einmal Schnee am Autodach .. wurde also von der Polizei angehalten. Sagt der zu mir: Sie haben Schnee am Autodach! Sage ich drauf: Ja stellen sie sich vor es schneit! der Spass kostete mich 30 Euro *loL* Seidem halte ich meine Klappe ... *G*

Kommt jetzt ganz drauf an wieviel Schnee ;) Habe zwar weder Führerschein noch Auto nur das weiß sogar ich, dass geregelt ist: "Das Autodach muss vor Aufnahme der Fahrt von Schnee freigemacht werden" ;)

Lg Lisa
 
Lisa22 schrieb:
Kommt jetzt ganz drauf an wieviel Schnee ;) Habe zwar weder Führerschein noch Auto nur das weiß sogar ich, dass geregelt ist: "Das Autodach muss vor Aufnahme der Fahrt von Schnee freigemacht werden" ;)

Lg Lisa

jop stimmt und zwar völlig.

ich hab mich zwar selber auch nicht dran gehalten früher, als ich noch im freien stehen mußte mit dem auto, aber seit ich miterlebt hab wie plötzlich die sicht weg sein kann, wenn man bremst....kehr sogar ich es total ab, wenn schnee drauf ist.

der schnee am dach kommt wie ein brett vor die scheibe und der scheibenwischer nutzt dir genau nix, wenns viel schnee ist...und zack pickt man im vorderen oder sonst wo.
 
mah - so ein mist :mad:

in einem punkt hat sylvia@bande aber recht: es gibt kein: entzweder zahlen ODER sitzen - dazwischen wird gepfändet!!

ich will dir aber ein bisschen mut machen:

ich hatte auch eine anzeige mit relativ hoher strafe 400,00 - und im grunde, auch wenn es gar nichts mit hunden zu tun hatte, war es auch eine reine willkür-g´schicht der polizei

ich habe über ein jahr lang einen einspruch nach dem anderen gemacht, das ganze landete vorm UVS (Unabhängigen Verwaltungs Senat - glaub ich:o ) und: Sieg auf d ganzen Linie - alles hinfällig, keine Strafe - nix :)

Also: lasst euch nicht einschüchtern steht es durch (aber legt auf alle Fälle in d Zeit zwischen den Einsprüchen Geld auf die Seite, falls es nicht klappt :cool: )

alles liebe :)
 
Ich bin generell dafür wenn man sich nicht gerecht behandelt fühlt, auch etwas dagegen zu tun und nicht nur weil es Polizei oder sonst irgendeine "Obrigkeit" ist, die wir immerhin mit unseren Steuergeldern bezahlen einschüchtern zu lassen !
 
Camilla2005 schrieb:
Ich bin generell dafür wenn man sich nicht gerecht behandelt fühlt, auch etwas dagegen zu tun und nicht nur weil es Polizei oder sonst irgendeine "Obrigkeit" ist, die wir immerhin mit unseren Steuergeldern bezahlen einschüchtern zu lassen !


jep :cool:

und - wie ich selber festgestellt hab: es ist gar nicht so, dass nur die in uniform immer recht haben, nur weil sie es glauben :D
 
Askaban schrieb:
mah - so ein mist :mad:

in einem punkt hat sylvia@bande aber recht: es gibt kein: entzweder zahlen ODER sitzen - dazwischen wird gepfändet!!

ich will dir aber ein bisschen mut machen:

ich hatte auch eine anzeige mit relativ hoher strafe 400,00 - und im grunde, auch wenn es gar nichts mit hunden zu tun hatte, war es auch eine reine willkür-g´schicht der polizei

ich habe über ein jahr lang einen einspruch nach dem anderen gemacht, das ganze landete vorm UVS (Unabhängigen Verwaltungs Senat - glaub ich:o ) und: Sieg auf d ganzen Linie - alles hinfällig, keine Strafe - nix :)

Also: lasst euch nicht einschüchtern steht es durch (aber legt auf alle Fälle in d Zeit zwischen den Einsprüchen Geld auf die Seite, falls es nicht klappt :cool: )

alles liebe :)

Sagte ich doch, dass der UVS eigentlich locker ist, wenn die das nicht fallen lassen, dann gibts meist nur die Mindeststrafe!

Zuerst kommt der Einspruch, wenns dort abgewiesen wird dann gehts mit Berufung vor den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien und wie schon gesagt und nun auch von Askaban bestätigt sind die dort eigentlich sehr locker und auch sehr nett und kooperieren auch ganz gut mit den Parteien...

Lg Lisa
 
waaahnsinn bitte - SO viel geld....

ich würd auf jeden fall einspruch erheben... der muss ja nicht ganz dicht gewesen sein bitte.... :eek: :eek: :eek:
 
Also dass is ja wohl ne Frechheit! Du wirst ja behandelt wie eine Schwerverbrecherin, da kostet ja der Führerscheinenzug nicht so viel! Lass Dir das ja nicht gefallen, ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn Du Dich dagegen wehrst, dieser Betrag wirklich eingefordert wird. Aber probieren werden sie es halt. Hab schon öfter die Erfahrung gemacht, dass man sich einfach melden und wehren muss. Kein halbwegs normal denkender Mensch wird solchen Strafe wirklich exekutieren! Viel Erfolg und Kopf hoch
 
Wahnsinn, des san 4 Monatsgehälter von mir :eek:

Ich muss sagen, mit kleinen Hunden hat mans da leichter glaub ich. Ich geh mit meiner fast überall ohne Leine, heute bin ich so sogar an nem Polizeiauto vorbeigegangen... mich hat noch nie einer angesprochen.
Ja, einmal als ich mal mit ihr im Schnee gespielt hab und mitn Fuß Schnee geworfen hab und der Heinzi meinte, ich trete meinen Hund... joa, klar, hab ja sonst nix zu tun :rolleyes:

Ich hoffe für dich - und für ALLE anderen Hundehalter - dass ihr da gut durchkommt!
 
Ich würd ein bißchen aufpassen- im ersten Bericht war noch von:

kommt plötzlich ein polizist von der hundestaffel (die ja da ganz in der nähe ihr wachzimmer haben) um die ecke, mit zwei malinois (mk aber keine leine)
die Rede.
 
akela hat eine einmalige begabung, sich in einen wirbel zu reden.;)
wenn sie den polizisten so gegenübertritt, wie sie manchmal hier postet seh ich schwarz.....:o ;)
keep cool....:)
 
Strafbestimmungen

§ 13. (1) Wer
1. als Veranwortliche oder Verantwortlicher im Sinne des § 1
Abs. 3 ihrer oder seiner Sorgfaltspflicht gemäß dieser Geset-
zesstelle nicht nachkommt, sodass eine strafunmündige Person
diesem Gesetz, den darauf gegründeten Verordnungen oder den in
Bescheiden enthaltenen Aufträgen und Auflagen zuwiderhandelt,
oder es unterlässt, die Beendigung der Tierhaltung durch die
minderjährige Person zu veranlassen,
2. es unterlässt, eine Haftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs.
11 abzuschließen und aufrechtzuerhalten,
3. als befugte Tierhändlerin oder Tierhändler oder als Betrei-
berin oder Betreiber eines Tierheimes die gemäß § 8 Abs. 4 er-
forderliche Meldung unterlässt,
6. es unterlässt, den Organen des öffentlichen Sicherheits-
dienstes oder den Tierärztinnen oder Tierärzten der Behörde
freiwillig Zutritt zu Liegenschaften, Räumen und Transportmit-
teln zu gewähren (§ 12),
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis
zu 3 500 Euro zu bestrafen.
(2) Wer
1. ein Tier nicht so hält oder verwahrt, dass Menschen nicht
gefährdet, Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht
unzumutbar belästigt und fremde Sachen nicht beschädigt werden
(§ 3),
2. einem Verbot des Haltens von Tieren oder des Umgangs mit
Tieren gemäß § 4 zuwiderhandelt,
3. der Maulkorb- oder Leinenpflicht zuwiderhandelt (§ 5 Abs.
1),
4. der in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekenn-
zeichneten Lagerwiesen bestehenden Leinenpflicht zuwiderhandelt
(§ 5 Abs. 2),
5. der im § 5 Abs. 3 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhan-
delt,
6. der im § 5 Abs. 4 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhan-
delt,
7. der im § 5 Abs. 8 normierten Sorgfaltspflicht nicht nach-
kommt,
8. ihren oder seinen Hund Personen zur Verwahrung oder zum Füh-
ren an öffentlichen Orten überlässt, die nicht die hiefür er-
forderliche Eignung aufweisen (§ 5 Abs. 10),
9. einer auf § 6 Abs. 1 gegründeten Verordnung zuwiderhandelt,
10. dem Verbot der Zucht und Ausbildung von Hunden zum aus-
schließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung einer er-
höhten Aggressivität oder jenem des Inverkehrbringens solcher
Hunde zuwiderhandelt (§ 7),
11. dem Verbot des § 8 Abs. 1 zuwiderhandelt,
12. Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 bis 7 nicht nachkommt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis
zu 14 000 Euro zu bestrafen.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Ich würd mal brav zahlen.

Übrigens stellt die Strafe der Magistrat aus und nicht die Polizei;) .

LG
Susanne
 
Man sollte halt beide Seiten kennen, dann würden einige hier anders denken!:eek:
 
es geht ja nicht darum ob die hunde der polizisten einen MK hatten. es geht darum, dass die hunde von akela weder MK noch leine hatten.

entweder hält man sich an das gesetz oder man muss halt mit strafen rechnen -ist wohl so.
 
ist ja egal wie die sache jetzt war, hauptsache einspruch machen und schlimmer kanns ja nimma werden ;o)
 
Bluebee schrieb:
ist ja egal wie die sache jetzt war, hauptsache einspruch machen und schlimmer kanns ja nimma werden ;o)

Doch!!!

Mind. + 10% Verfahrenskosten:rolleyes:

Ist aber bei diesem Betrag auch schon wurscht...

LG
Susanne
 
ich find es irrelevant, ob die hunde des anderen halters nicht richtig verwahrt waren, es geht um die eigenen :rolleyes:
 
Neufi schrieb:
Doch!!!

Mind. + 10% Verfahrenskosten:rolleyes:

Ist aber bei diesem Betrag auch schon wurscht...

LG
Susanne

ja 10 % *G* was wären des glaub es waren 760 oder so, also da is dann echt egal. aber ich sag probieren geht über studieren*G*
 
ich hab bisher schon gegen einige bescheide einspruch erhoben und bis bisher auch damit sehr gut gefahren. das ging von "gar nix mehr von der behörde gehört" bis zu strafminderung. allerdings hatten diese sachen nie mit der polizei zu tun...
also ich würde den einspruch schon ausprobieren, denn die höhe der strafe finde ich auch heftig. soweit ich weiß, gibt es doch richtlinien, nach denen sich die höhe der strafe bemisst, oder? vielleicht kannst du so eine strafminderung bewirken (hat bei mir schon zwei mal funktioniert), indem du "mildernde Umstände" anführst (falls es welche gibt)
 
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