reine schickane

Fox schrieb:
Ich würd ein bißchen aufpassen- im ersten Bericht war noch von:
kommt plötzlich ein polizist von der hundestaffel (die ja da ganz in der nähe ihr wachzimmer haben) um die ecke, mit zwei malinois (mk aber keine leine)

die Rede.
akela1 schrieb:
einen sprung vom auto entfernt kommt plötzlich ein polizist von der hundestaffel (die ja da ganz in der nähe ihr wachzimmer haben) um die ecke, mit zwei malinois (mk aber keine leine). der polizist forderte meinen mann auf die hunde anzuleinen, was er auch getan hat (akela hat er angeleint, aramis am halsband genommen) indes hat er seine hunde auch angeleint.

Ich hab den fett gedruckten Satz nicht verstanden, weil der leinte seine Hunde ja anscheinend auch an und die hatten bereits einen Maulkorb, also so wie erlaubt.

akela1 schrieb:
jedenfalls ist so ca. 2 meter neben dem auto ein polizist aufgetaucht (aus einem seiten"weg" oder pfad), mit seinen 2 hunden auch beide keine mk keine leine. der polizist hatte keine kappe auf und die hunde wie geschrieben waren nicht angeleint und hatten keinen maulkorb, daher haben wir auch den verdacht, dass der polizist nicht im dienst war (wird auch geprüft).

Wie war es jetzt wirklich? Ich versteh es nicht ganz....

Aber viel Geld ist es schon für nicht angeleinte Hunde was du jetzt zahlen solltest....
 
BösesWeib schrieb:
Nicht gecheckt dass der anscheinend gar nicht im Dienst war??? Soviel ich weiß, muss ein Polizist seine Kappe während der Dienstzeit tragen und kann auch nicht mit seinen Hunden spazieren gehn. Also, war er ein "normaler" Spaziergänger, und da muss ich gar nix.

Lesen, darüber nach denken, dann Schreiben!! Nimm dir den Tipp doch zu Herzen. Zeit wird es ja!

Grüßle BösesWeib

Ehrlich gesagt: das ist Quark. Stimmt nicht. Ein Polizist kann das auch außerhalb seiner Dienstzeit tun. Und was ist zum Beispiel bei einem Einsatz, der Polizist muß rennen und verliert die Mütze oder sie wird ihm vom Kopf geschlagen? Ist er dann plötzlich außer Dienst und muß sein Tun sofort einstellen? Wäre sehr einfach für die Straftäter, so davon zu kommen.
Abgesehen davon finde ich, Du solltest Dir Deinen eigenen Text auch selbst zu Herzen nehmen.

;)
 
Wobei auch wenn die Hunde des Polizisten ohne MK und ohne Leine unterwegs waren (wie auch immer das jetzt wirklich war) ändert es nichts daran, dass es Akelas Hunde auch nicht waren, ich hab immer gehört, da zahlt man 20 Euro Strafe in etwa, das halt ich auch für angemessen (was zahlt denn dann ein Autofahrer der mit 180 durch Wohngebiet brettelt ? 10.000 Euro :confused: ), wobei meistens bleibt es bei einer Verwarnung - mir ist das bis jetzt erst einmal passiert eben auch außerhalb der Hundezone , ein paar Meter entfernt im Park und ich hab den Polizisten nicht gesehen, der meinte geh leinens doch bitte den Hund an (was ich auch getan hab) und der hat mir noch einen schönen Abend gewünscht (solche Polizisten gibts natürlich auch)
 
Aus dem alten Thread:
akela1 schrieb:
... fakt ist, dass kein mensch ausser der polizist (der sich mit hoher wahrscheinlichkeit nicht im dienst befunden hat und somit auch keinen mandate verteilen darf) befunden hat und eben mein mann. ...
Aus diesem Thread:
akela1 schrieb:
zum glück haben wir eine zeugin, die bezeugen kann, dass der polizist seine hunde auch ohne irgendwas hat laufen lassen und sie erst angeleint hat, als seine auf unsere losgehen wollten. ...
Sylvia & Bande schrieb:
Wie war es jetzt wirklich? Ich versteh es nicht ganz....
Dieser Frage schließe ich mich an.
 
wie gesagt, wir bleiben da dran und werden jedenfalls einspruch erheben.

ich bin der selben meinung wie die meisten anderen hier und ich finde 720 haut dem fass den boden aus.

tatsache ist, dass ich gar nicht dabei war, aber ich weiß wie mein mann reagiert (und nur zur info für berta und co.: er reagiert nicht im geringsten wie ich, also ist es euch zumal ihr ihn ja nicht einmal vom schreiben kennt und persönlich schon gar nicht, überhaupt nicht möglich die situation einzuschätzen, also empfehle ich euch die besserwisserei zu lassen bevor ihr so einen blödsinn verzapfts).

er geht mit den hunden (zumindest mit aramis, weil akela geht sowieso immer bei fuß), fast nur mit der leine. aber im prater in der hundezone hat er sie halt frei laufen lassen und die paar meter zum auto (ortskenner wissen das sicher), hat er sie auch laufen lassen. das tut jeder, noch dazu war fast keine menschenseele unterwegs die er mit den hunden stören hätte können.

wenn er von einer person (egal ob polizist oder irgendwem) angesprochen wird, dass er die hunde anleinen soll, tut er das wiederstandslos. und er ruft die hunde auch von sich aus immer zu sich, nimmt sogar den aramis am halsband, wenn kinder oder leute von denen man es erwartet, dass sie mit hunden nicht so können entgegen kommen,....

tatsache ist auch, dass er bisher noch NIE ein problem bezüglich der hunde hatte, also keine wiederholungstat begangen hat oder so.

daher sehe ich die höhe der strafe nicht ein. vor allem wenn man bedenkt, dass er anstandslos sofort reagiert hat und die hunde angeleint hat.


ich glaube halt, dass der polizist einen komplex hatte. wahrscheinlich weil seine (vorzeigehunde) so deppert reagiert haben und unsere 0815 sich perfekt verhalten haben. vielleicht hat er sich geschämt ? keine ahnung.


aber wenn man von allem einmal absieht, dann ist die strafe (begründet oder nicht) aussergewöhnlich hoch und entspricht nicht dem ausmaß oder der schwere des vergehens.


es wird schon gut ausgehen.

lg
 
akela1 schrieb:
tatsache ist, dass ich gar nicht dabei war, aber ich weiß wie mein mann reagiert (und nur zur info für berta und co.: er reagiert nicht im geringsten wie ich, also ist es euch zumal ihr ihn ja nicht einmal vom schreiben kennt und persönlich schon gar nicht, überhaupt nicht möglich die situation einzuschätzen, also empfehle ich euch die besserwisserei zu lassen bevor ihr so einen blödsinn verzapfts)



lg

brav, hast ja echt verstanden, was ich geschrieben hab....:rolleyes:
erster preis: 1 fruchtzwerg, abzuholen bei mir......
 
@salinoa

an dem tag wo ich berichtet habe, sind wir davon ausgegangen, dass nur mein mann und dieser polizist dort waren.

wir haben bei einem praterspaziergang nach dem erlebnis mit einer frau bekanntschaft gemacht, die uns auf das ereignis angesprochen hat, weil sie wissen wollte, wie es ausgegangen ist. sie ist ganz in der nähe in ihrem auto gesessen und hat die situation beobachtet, sie war auch gerade am heimfahren.

sie hat uns auch erzählt, dass sich dort in der hundezone öfters ein mann herumtreibt, auch mit 2 belgiern, auch in einem grauen overal, mit der aufschrift "polizei", ohne mütze - der passanten, hundebesitzer und co. anspricht, mit anzeigen droht und teilweise in angetrunkenem zustand "den breiten markiert". er wurde aber auch schon nach seinem dienstausweis oder so gefragt und ist dem ausgewichen, daher behaupten einige, er wäre kein polizist.

ob er einer ist oder nicht, keine ahnung. wir werden jedenfalls einspruch erheben, damit wir akteneinsicht bekommen. dann klärt sich auch, ob es ein polizist war oder ein zivilist, der uns anschwärzt. im zweiterem fall, wäre der kläger dumm, weil er damit rechnen muss, dass er selber ärger bekommt, weil er sich als polizeibeamter ausgegeben hat.

lg
 
@podenca

ganz so ist es nicht.

genauso wie ein schaffner, der nicht im dienst ist, dich nicht aus der straßenbahn werfen darf, darf auch ein polizist keine amtshandlung durchführen, wenn er in zivil ist. dann muss er sich so verhalten, wie jeder andere zivilist auch. nähmlich anzeige erstatten. ;)

ich hab mich beim bpk informiert und es wurde mir gesagt, dass z.b. das fehlen eines kapperls nicht sooo streng genommen wird, aber ein polizeibeamter nur in uniform eine amthandlung durchführen darf. er muss also klar als polizist erkennbar sein.

stell dir mal vor das wäre nicht so, dann könnte jeder polizist in seiner freizeit leute abstrafen wie es ihm passt, auch wenn er dir gerade im jogginganzug gegenüber steht ??? :D


lg
 
Neufi schrieb:
Strafbestimmungen

§ 13. (1) Wer
1. als Veranwortliche oder Verantwortlicher im Sinne des § 1
Abs. 3 ihrer oder seiner Sorgfaltspflicht gemäß dieser Geset-
zesstelle nicht nachkommt, sodass eine strafunmündige Person
diesem Gesetz, den darauf gegründeten Verordnungen oder den in
Bescheiden enthaltenen Aufträgen und Auflagen zuwiderhandelt,
oder es unterlässt, die Beendigung der Tierhaltung durch die
minderjährige Person zu veranlassen,
2. es unterlässt, eine Haftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs.
11 abzuschließen und aufrechtzuerhalten,
3. als befugte Tierhändlerin oder Tierhändler oder als Betrei-
berin oder Betreiber eines Tierheimes die gemäß § 8 Abs. 4 er-
forderliche Meldung unterlässt,
6. es unterlässt, den Organen des öffentlichen Sicherheits-
dienstes oder den Tierärztinnen oder Tierärzten der Behörde
freiwillig Zutritt zu Liegenschaften, Räumen und Transportmit-
teln zu gewähren (§ 12),
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis
zu 3 500 Euro zu bestrafen.
(2) Wer
1. ein Tier nicht so hält oder verwahrt, dass Menschen nicht
gefährdet, Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht
unzumutbar belästigt und fremde Sachen nicht beschädigt werden
(§ 3),
2. einem Verbot des Haltens von Tieren oder des Umgangs mit
Tieren gemäß § 4 zuwiderhandelt,
3. der Maulkorb- oder Leinenpflicht zuwiderhandelt (§ 5 Abs.
1),
4. der in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekenn-
zeichneten Lagerwiesen bestehenden Leinenpflicht zuwiderhandelt
(§ 5 Abs. 2),
5. der im § 5 Abs. 3 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhan-
delt,
6. der im § 5 Abs. 4 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhan-
delt,
7. der im § 5 Abs. 8 normierten Sorgfaltspflicht nicht nach-
kommt,
8. ihren oder seinen Hund Personen zur Verwahrung oder zum Füh-
ren an öffentlichen Orten überlässt, die nicht die hiefür er-
forderliche Eignung aufweisen (§ 5 Abs. 10),
9. einer auf § 6 Abs. 1 gegründeten Verordnung zuwiderhandelt,
10. dem Verbot der Zucht und Ausbildung von Hunden zum aus-
schließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung einer er-
höhten Aggressivität oder jenem des Inverkehrbringens solcher
Hunde zuwiderhandelt (§ 7),
11. dem Verbot des § 8 Abs. 1 zuwiderhandelt,
12. Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 bis 7 nicht nachkommt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis
zu 14 000 Euro zu bestrafen.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Ich würd mal brav zahlen.

Übrigens stellt die Strafe der Magistrat aus und nicht die Polizei;) .

LG
Susanne


also ich würd nicht zahlen, wenns willkür eines polizisten ist der meint er kann machen was er will, sofern alle angaben die hier gemacht wurden stimmen.

ich würd viel eher meinen anwalt einschalten und rechtliche schritte unternehmen.

polizisten müssen ihre arbeit machen das stimmt schon,aber nicht willkürlich leute schikanieren und mittlerweile gibts da sehr gute anwälte die solche leute, die in ihrem job offensichtlich falsch sind, ganz fix aus dem verkehr ziehen.

wenn er nicht im dienst war, nochdazu 2 hunde mithat, was ein hundeführer im dienst meines wissens nicht hat, diese ebenfalls nicht angeleint und / oder mit mk waren und es dafür auch noch zeugen gibt, sollte er sich hüten, leute so zu schikanieren.

einspruch, anwalt, zeitung sind da recht gute mittel dagegen um das ganze abzuwenden und sofern man eine disziplinar strafe durchbringt oder gar eine anzeige gegen seine Hunde wegen nötigung ( soviel ich gelesen hab waren sie ja agressiv), wird er sich das das nächste mal überlegen und seinen job evtl. richtig machen.

lg

Markus
 
auch wenn wir uns gestern im ersten moment sehr geärgert haben (eigentlich im zweiten, zuerst haben wir gedacht es ist ein scherz), so werden wir nicht gleich mit allen geschützen ausfahren.

wir werden ganz normal vorgehen, ein schritt nach dem anderen.

wir haben jetzt einmal stellung genommen, den sachverhalt aus unserer sicht beschrieben, (mit lageplan) und einspruch erhoben was die höhe der strafe angeht.

wir werden auch wert darauf legen, akteneinsicht zu bekommen. danach schauen wir weiter.

lg
 
akela1 schrieb:
@podenca

ganz so ist es nicht.

genauso wie ein schaffner, der nicht im dienst ist, dich nicht aus der straßenbahn werfen darf, darf auch ein polizist keine amtshandlung durchführen, wenn er in zivil ist. dann muss er sich so verhalten, wie jeder andere zivilist auch. nähmlich anzeige erstatten. ;)

ich hab mich beim bpk informiert und es wurde mir gesagt, dass z.b. das fehlen eines kapperls nicht sooo streng genommen wird, aber ein polizeibeamter nur in uniform eine amthandlung durchführen darf. er muss also klar als polizist erkennbar sein.

stell dir mal vor das wäre nicht so, dann könnte jeder polizist in seiner freizeit leute abstrafen wie es ihm passt, auch wenn er dir gerade im jogginganzug gegenüber steht ??? :D


lg

Gut, vielleicht mag das in Ö anders sein, als in D. Wie es in D ist, weiß ich jedenfalls, denn mein Vater ist eines der "grünen Männchen".
Und in D gibt´s auch Zivilbeamte. ;)
Tut aber eigentlich auch nichts zur Sache. Jedenfalls wünsche ich Euch viel Erfolg beim Widerspruch.
 
Kann mir jemand sagen, wo ich die Geschichte betreffend "Zahlen oder Sitzen" (ich mein, dass man sich das nicht aussuchen kann) nachlesen kann?

Danke schon mal!

edith: Danke, hat sich schon erledigt!
 
Zuletzt bearbeitet:
akela1 schrieb:
ob er einer ist oder nicht, keine ahnung. wir werden jedenfalls einspruch erheben, damit wir akteneinsicht bekommen. dann klärt sich auch, ob es ein polizist war oder ein zivilist, der uns anschwärzt. im zweiterem fall, wäre der kläger dumm, weil er damit rechnen muss, dass er selber ärger bekommt, weil er sich als polizeibeamter ausgegeben hat.

lg

Akteneinsicht bekommts aber auch ohne Einspruch bzw bevor ihr Einspruch erhebts... Sobald euer Anwalt (solltet ihr einen haben) Vollmacht bei der Behörde legt steht ihm Akteineinsicht und für euch Aktenkopie zu ;)

Lg Lisa
 
denise_p schrieb:
Kann mir jemand sagen, wo ich die Geschichte betreffend "Zahlen oder Sitzen" (ich mein, dass man sich das nicht aussuchen kann) nachlesen kann?

Danke schon mal!

Wenn dann am ehesten noch in der StPO (Strafprozessordnung)... Aber das "Sitzen" wird individuell nach der Strafhöhe bemessen...

Lg Lisa
 
Bei einer so ungerechtfertigt hohen Strafe ( falls alles so abgelaufen ist, wie hier geschildert , dann ist die Höhe ungerechtfertigt ) muss man sich als Bürger schon wehren. Nicht vergessen: wir sind der Staat, und also sind auch wir das Gesetz. Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder alles gefallen ließe?

Wenn es nicht gleich klappt mit einer Strafminderung, vielleicht ein Fall für den Volksanwalt?

Manchmal reicht auch schon ein netter Brief , bin mal bei Rot über eine Kreuzung ( hab' zwar den Verkehr beachtet, aber die Ampel übersehen;) ),
Strafe wurde auf ca. 1/3 reduziert.
 
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