Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
akela1 schrieb:mal abgesehen von allem hin und her:
ich finde die strafe (auch wenn sie berechtigt ist) auf jeden fall zu hoch.
wenn man bedenkt, dass ein strafsatz von 20 - 25 verlangt wird, wenn du in der innenstadt ohne mk und leine mit dem hund gehst und von einem polizisten angesprochen wirst.
ich meine die realtion 25 und 360. das ist 18 mal so viel, das ist die höchststrafe die man verlangen kann. dafür dass mein mann wiederstandslos reagiert hat und die hunde angeleint hat ???
was hätte der polizist denn dann verlangt, wenn er sich geweigert hätte ?? wenn das schon die höchststrafe ist ??? hätte er die hunde dann gleich an ort und stelle erschossen ???
jetzt sind wir gerade am klären od, der polizist überhaupt im dienst war und ob er uns noch in der hundezone angesprochen hat.
für uns ist zumindest einmal gut, dass wir eine zeugin haben, die bestätigen kann, dass seine hunde ohne mk und ohne leine waren, und dass seine hunde auf unsere losgegangen sind, und dass mein mann gleich reagiert hat, aber trotzdem eine anzeige bekommen hat.
mal sehen wie es sich entwickelt.
lg
akela1 schrieb:mal abgesehen von allem hin und her:
ich finde die strafe (auch wenn sie berechtigt ist) auf jeden fall zu hoch.
wenn man bedenkt, dass ein strafsatz von 20 - 25 verlangt wird, wenn du in der innenstadt ohne mk und leine mit dem hund gehst und von einem polizisten angesprochen wirst.
ich meine die realtion 25 und 360. das ist 18 mal so viel, das ist die höchststrafe die man verlangen kann. dafür dass mein mann wiederstandslos reagiert hat und die hunde angeleint hat ???
was hätte der polizist denn dann verlangt, wenn er sich geweigert hätte ?? wenn das schon die höchststrafe ist ??? hätte er die hunde dann gleich an ort und stelle erschossen ???
jetzt sind wir gerade am klären od, der polizist überhaupt im dienst war und ob er uns noch in der hundezone angesprochen hat.
für uns ist zumindest einmal gut, dass wir eine zeugin haben, die bestätigen kann, dass seine hunde ohne mk und ohne leine waren, und dass seine hunde auf unsere losgegangen sind, und dass mein mann gleich reagiert hat, aber trotzdem eine anzeige bekommen hat.
mal sehen wie es sich entwickelt.
lg
Ich glaub so einfach geht das nicht. Da wird zuerst gepfändet was ich weiß, weil einfach so absitzen geht nicht. Erkundig dich da lieber mal...akela1 schrieb:vielleicht sogar aus protest die zahlung verweigern und die "einsitz-strafe" übernehmen.![]()
Nivalis schrieb:sorry das ich mich einmische....aber im anderen fred hast du geschrieben die hunde des polizisten waren mit mauli unterwegs.
akela1 schrieb:@nivalis, nnein, tut mir leid, dann hab ich mich damals verschrieben.
die waren ohne mk und ohne leine. bringt aber nix, wenn ich das jetzt noch ausbessere.![]()
lg
Sylvia & Bande schrieb:Ich glaub so einfach geht das nicht. Da wird zuerst gepfändet was ich weiß, weil einfach so absitzen geht nicht. Erkundig dich da lieber mal...
LG Sylvia
oh..das hat sich überschnittenakela1 schrieb:@nivalis, nnein, tut mir leid, dann hab ich mich damals verschrieben.
die waren ohne mk und ohne leine. bringt aber nix, wenn ich das jetzt noch ausbessere.![]()
lg
BösesWeib schrieb:Nicht gecheckt dass der anscheinend gar nicht im Dienst war??? Soviel ich weiß, muss ein Polizist seine Kappe während der Dienstzeit tragen und kann auch nicht mit seinen Hunden spazieren gehn. Also, war er ein "normaler" Spaziergänger, und da muss ich gar nix.
Grüßle BösesWeib
Glaube trotzdem nicht, dass man sich das aussuchen kann. Ich hatte da mal ne extrem hohe Verkehrsstrafe und da stand auch der Tagessatz bei der Erklärung, wenn ich "sitzen" gehen würde. Aber trotzdem wäre ich vorher gepfändet worden und erst dann geht das, wenn nix zum holen ist auf deutsch gesagt.....Kathi K. schrieb:achja und das mit strafe absitzen, ist keine gute idee- weil sowas bleibt in den personalakten notiert... also jetzt ohne den genuauen grund aber eben der aufenthalt in der zelle! könnte dir spätermal zum verhängnis werden- wenns um nen kredit z.b geht!
ich hab das eben auch mal bei nen strafzettel dabei gehabt...also das wären dann 4h gewesen oder so... ich hät gegen die 4h nix gehabt, hab mich dann aber wegen den von mir oben genannten grund nicht näher damit beschäftigt und einfach gezahltSylvia & Bande schrieb:Glaube trotzdem nicht, dass man sich das aussuchen kann. Ich hatte da mal ne extrem hohe Verkehrsstrafe und da stand auch der Tagessatz bei der Erklärung, wenn ich "sitzen" gehen würde. Aber trotzdem wäre ich vorher gepfändet worden und erst dann geht das, wenn nix zum holen ist auf deutsch gesagt.....