...Hallo Leute.
Ich kann zwar drüber lachen, aber eine Antwort drauf wär nicht schlecht *g*
Ich hatte im Jänner diesen Jahres Kontakt mit einem herrn, aus der nähe von Graz, der Harzer Füchse "züchtet". Diese Rasse ist nicht FCI anerkannt und net wirklich bekannt, aber das tut nichts zur Sache.
Es sind Altdeutsche Hütehunde und ich war halt neugierig und wollt mir die Kleine anschauen. Viele die damals in meinem Forum waren, wissen Bescheid, dass ich mich gegen diese Kleine Maus entschieden habe.
Es gab KEINEN Kaufvertrag, nur eine mündliche Vereinbarung, dass ich sie mir anschaue, und wenn es passt, sie eventuell nehme...
Ich hab mich dann dagegen entschieden, weil die Hündin mir gegenüber äußerst ängstlich war, nicht auf mich zuging, sondern weggelaufen ist.
Jetzt hab ich heute folgende Mail erhalten:
In rechtsfreundlicher Vertretung von Herrn ****, Adresse rausgenommen....,
darf ich Ihnen nachstehendes mitteilen:
Sie haben mit meinem Mandanten im Jänner 2007 eine
Kaufvereinbarung hinsichtlich des Erwerbes einer
Harzer Fuchshündin um den Preis von Euro 400,-- geschlossen.
Von dieser Kaufvereinbarung sind Sie einseitig zurückgetreten.
Ich habe festzuhalten, dass mein Mandant auf Zuhaltung
des geschlossenen Kaufvertrages besteht.
Ich habe Sie daher aufzufordern, d
en Betrag von Euro 400,-- zuzüglich der Kosten meiner
Mühewaltung im Betrage von Euro 61,20,
zusammen daher Euro 461,20 binnen 14 Tagen zu meinen Handen
zur Überweisung zu bringen (Konto NR. gelöscht).
Nach Überweisung steht es Ihnen frei,
jederzeit die genannte Hündin abzuholen; mein Mandant behält
sich darüberhinaus die Geltendmachung von
Fütterungs- und Verpflegungskosten vor.
Ist das ernst zu nehmen ?? ich mein, kann man mich verklagen, wenn es keinen
schriftliche vereinbarung gab, dafür, dass ich einen Hund nicht genommen habe?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG Kerstin
Ich kann zwar drüber lachen, aber eine Antwort drauf wär nicht schlecht *g*
Ich hatte im Jänner diesen Jahres Kontakt mit einem herrn, aus der nähe von Graz, der Harzer Füchse "züchtet". Diese Rasse ist nicht FCI anerkannt und net wirklich bekannt, aber das tut nichts zur Sache.
Es sind Altdeutsche Hütehunde und ich war halt neugierig und wollt mir die Kleine anschauen. Viele die damals in meinem Forum waren, wissen Bescheid, dass ich mich gegen diese Kleine Maus entschieden habe.
Es gab KEINEN Kaufvertrag, nur eine mündliche Vereinbarung, dass ich sie mir anschaue, und wenn es passt, sie eventuell nehme...
Ich hab mich dann dagegen entschieden, weil die Hündin mir gegenüber äußerst ängstlich war, nicht auf mich zuging, sondern weggelaufen ist.
Jetzt hab ich heute folgende Mail erhalten:
In rechtsfreundlicher Vertretung von Herrn ****, Adresse rausgenommen....,
darf ich Ihnen nachstehendes mitteilen:
Sie haben mit meinem Mandanten im Jänner 2007 eine
Kaufvereinbarung hinsichtlich des Erwerbes einer
Harzer Fuchshündin um den Preis von Euro 400,-- geschlossen.
Von dieser Kaufvereinbarung sind Sie einseitig zurückgetreten.
Ich habe festzuhalten, dass mein Mandant auf Zuhaltung
des geschlossenen Kaufvertrages besteht.
Ich habe Sie daher aufzufordern, d
en Betrag von Euro 400,-- zuzüglich der Kosten meiner
Mühewaltung im Betrage von Euro 61,20,
zusammen daher Euro 461,20 binnen 14 Tagen zu meinen Handen
zur Überweisung zu bringen (Konto NR. gelöscht).
Nach Überweisung steht es Ihnen frei,
jederzeit die genannte Hündin abzuholen; mein Mandant behält
sich darüberhinaus die Geltendmachung von
Fütterungs- und Verpflegungskosten vor.
Ist das ernst zu nehmen ?? ich mein, kann man mich verklagen, wenn es keinen
schriftliche vereinbarung gab, dafür, dass ich einen Hund nicht genommen habe?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG Kerstin