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TitanHerder
Guest
Unbeaufsichtigt unangeleint auf öffentlichem Grund ist sicher nicht ausreichend verwahrt.
Würde der Hund dagegen am Grundstück bleiben, wäre wohl ausgenommen Listenhunde auch kein Zaun nötig. Vermute ich.
Ich würde die Belästigung filmen und zuerst mal keine Anzeige machen, aber die Polizei so bitten, den Hundehalter mal auf seine Pflichten hinzuweisen. Wenn sie sich dadurch Schreibarbeit sparen, machen sie das vielleicht?
die Polizei nimmt Nur Anzeigen auf , wenn Menschen verletzt werden ....
Du mußt vor Gericht gehen .....oder direkt zum Bürgermeister ,,,,,
der kann Verwaltungsstrafen verhängen .