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Rechtliche Grundlagen bei Wolf-Hund-Mischlingen

mixdog

Neuer Knochen
Hallo! Bin neu im Forum und noch nicht so vertraut, deshalb bitte ich euch vorweg mir alle eventuellen Fehler zu verzehen.

Jetzt zum Thema: Weiß von einem Bekannten, dass es in meiner Gegend einen Wolfsbesitzer gibt (mit allen Papieren usw.). Er besitzt auch eine Schäferhündin die angeblich momentan trächtig ist von diesem Wolf. Ich frage mich ob es erlaubt ist einen dieser Wolfshybriden einfach so zu halten oder ob man dafür eine bestimmte Bestätigung und Erlaubnis braucht. Vielleicht weiß jemand etwas wie die rechtlichen Grundlagen in diesem Fall sind.

Danke im Vorraus für die Antworten! Lg Mixdog
 
Hy,

ich lege dir von ganzem Herzen nahe den Begriff "Wolfshybride" vor allem im amerikanischen Kontext einmal zu googlen und den Begriff "Problems" nicht auszusparen ...

Wenn du unbedingt einen "Wolf" haben willst, schau lieber beim Tschechoslowakischen WH etc. Und selbst bei diesen anerkannten Hunderassen solltest du dir im Klaren sein, welche Ansprüche sie stellen und dich selbst fragen (und ehrlich antworten) ob du diese erfüllen kannst.

Ich liebe Wölfe ebenso. Ich träume gar manchmal davon mitten unter ihnen zu sein ... Ein Hybrid oder auch "nur" z.b. ein TWH wäre für mich gänzlich unvorstellbar, egal wie sehr ich beides optisch anziehend finde.

Lg Alex
 
Hallo! Hab nicht gemeint, dass ich mir einen dieser Welpen zulegen möchte. Hab 2 Kinder (2 und 10 Jahre) und würde nie einen halben Wolf dazu nehmen. Dann sind da noch meine 2 Hunde. Mir geht es rein ums rechtliche, weil ich mir denke, dass es genügend unwissende und verrückte Menschen gibt, die sich so einen Welpen nehmen, weil er eben gefährlich aussieht oder es "geil" ist einen Wolf zu haben. Möchte die Welpen schützen vor eben diesen und suche einen rechtlichen Ausweg! Aber danke für die Antwort. Lg mixdog
 
Jetzt zum Thema: Weiß von einem Bekannten, dass es in meiner Gegend einen Wolfsbesitzer gibt (mit allen Papieren usw.). Er besitzt auch eine Schäferhündin die angeblich momentan trächtig ist von diesem Wolf. Ich frage mich ob es erlaubt ist einen dieser Wolfshybriden einfach so zu halten oder ob man dafür eine bestimmte Bestätigung und Erlaubnis braucht.


Ein Wolf mit Papieren? Da stellt sich mit die Frage, welche Papiere?

Oder meint dein Bekannter diese Hunde? Sehen einem Wolf mehr als ähnlich und haben auch Papiere.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tschechoslowakischer_Wolfhund oder noch mehr "wölfig" und trotzdem Hunde
http://www.wolf-hund.de/Home_ie.htm
(davon kenne ich persönlich einen Rüden aus der Nachzucht)

"weiß von einem Bekannten" ... ist meistens "hörensagen" und oftmals nicht der Wahrheit entsprechend.
 
Ich vermute, mit den Papieren wird eine Haltegenehmigung für Wildtiere im Sinne der Tierhalteverordnung gemeint sein. Ich würde es für vernünftig erachten, wenn für die Nachkommen einer Wolf-Hund Mischung eine ebensolche Haltegenehmigung notwendig wäre, konnte aber auf die Schnelle im RIS nichts finden.
 
M.W. ist es (zumindest in Deutschland ganz sicher) verboten, als Privat-Mensch einen Wolf zu halten. Denke, in Austria wird es ähnlich sein.

Es gibt einige Wolfs-Foren, die immer wieder über so einen "Schmonzens" schmunzeln. Wenn man sich dann das "Tier" genauer ansieht, ist es immer ein Tscheche oder Saarlouiser.
 
ALso, es ist nicht erlaubt Wolfshybride zu halten, jedenfalls bei einem Hohen Wolfsanteil. Das gilt jedenfalls für D und Ö. So aus dem Kopf kann ich nicht sagen wie weit wer Wolfsanteil verdünnt sein muss.
 
ALso, es ist nicht erlaubt Wolfshybride zu halten, jedenfalls bei einem Hohen Wolfsanteil. Das gilt jedenfalls für D und Ö. So aus dem Kopf kann ich nicht sagen wie weit wer Wolfsanteil verdünnt sein muss.

Steffen, dass müsstest du eigentlich wissen, wenn du Iris Amerikanischen Wolfhunde-Thread mit gelesen hast ;). Es ist ab der 7. Generation.
 
Hallo!

Also der Bekannte der mir das erzählt hat kennt den Wolfsbesitzer persönlich und ist ein guter Freund von mir. Er hat den Wolf auch schon live gesehen. Der Besitzer hat den Wolf angeblich als Welpe aus Sibirien mitgenommen. Mehr weiß ich leider auch nicht, aber vielleicht bekomm ich die Chance den Wolf zu sehen und mit dem Besitzer zu sprechen. Sollte es jedoch stimmen und die Mischung wäre 50%Wolf und 50% Schäferhund ist die Haltung dann für eine Privatperson erlaubt oder nicht? Kann er die Welpen einfach verkaufen oder braucht man Sondergenemigungen?

Lg Mixdog
 
*KlugscheissmodusOn* Es sind Saarloos (ohne e oder er) bzw. lautet die ganz korrekte Rassebezeichnung mW Saarloos Wolfhonden. Und TWH (CV lt. FCI) heissen Tschechoslowakische Wolfhunde (Československý vlčiak) - wenn man abkürzen will, dann auf Tschechoslowake. Nur "Tscheche" ist deshalb "falsch", weil es den Slowaken zu verdanken ist, dass die Rasse - nachdem das Projekt Militär nicht wie gewünscht geklappt hat - trotzdem erhalten blieb. ;) *KlugscheissmodusOff*

:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja wenn das amtlich wird, dass es sich tatsächlich um Wolfshybriden handelt, wird sich wohl der ATA einschalten. Und da es gesetzlich verboten ist, Wirbeltiere ohne Grund zu töten, geh ich - blauäugig? - davon aus, dass sie dann gut untergebracht und nicht einfach eingeschläftert werden.
 
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