Rechtliche Grundlagen bei Wolf-Hund-Mischlingen

Wo habt ihr eigentlich das Haltungsverbot von Wölfen her? Ich mein, in welcher Rechtsstelle steht das? Nur aus Neugier, weil ich hab bei meiner Recherche nämliches folgendes gefunden:

Gesamte Rechtsvorschrift für 2. Tierhaltungsverordnung:

Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere

§ 9. Außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, ist die Haltung folgender Wildtiere verboten:
...
Hundeartige Raubtiere (Canidae), alle Arten mit Ausnahme von Wolf (Canis lupus), Fuchs (Vulpes vulpes), Marderhund (Nyctereutes procyonoides) und Goldschakal (Canis aureus);
 
Ich kenn auch jemanden der einen Wolf privat halten darf. Er hat dafür zwar Unmengen an Papieren erbringen müssen, aber jetzt darf er die Wölfin ganz normal als Haustier halten. Mit gewissen Auflagen halt.

Verboten ist es nur wenn der Halter diese Bewilligungen nicht besitzt oder gegen die auflagen verstößt.
 
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass das erlaubt ist:mad:
Es ist definitiv nicht möglich, Wölfe oder F1 - F2 Hybriden als Haustier so zu halten, dass sie ein glückliches Leben führen können.

Mit den EU-Verordnungen kenne ich mich nicht so aus, aber auch wenn es kein nationales österreichisches Gesetz gibt, das sich damit beschäftigt, so gelten doch die Einschränkungen durch die EU-Verordnungen, zB Verordnung (EG) Nr. 338/97. Eine EU-Verordnung gilt vereinfacht gesagt bei uns genau so wie ein österreichsiches Gesetz automatisch.
 
Als Haustier/Wohnungstier steht auch nicht in der Tierhalteverordnung bzgl Wolf. Die Mindestanforderung sind 800m2 Gehege und Rudelhaltung, das sind zumindest die Details, die ich noch im Kopf hab.
 
Hab es wieder gefunden:

7.10.6. Hundeartige (Canidae)

(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:

Außenanlage (Mindestmaße), (pro adultes Paar mit Jungtieren, jedes weitere adulte Tier zusätzlich 10% der Fläche)

Wölfe (Canis lupus), Afrikanische Wildhunde (Lycaon)


800 m2


(2) Winterharte Arten dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden. Als Deckung zum Schutz gegen Witterungsverhältnisse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze sind natürliche Deckungen und Unterstände (Wetterschutz-Boxen) einzurichten. Hunde tropischer Herkunft dürfen nach einer Eingewöhnung ganzjährig in Freigehegen gehalten werden, wenn sie Zugang zu geheizten Innenanlagen mit einer Mindesttemperatur von 18°C haben.

(3) Die Gehegeeinrichtung muss einen gewachsenen Gehegeboden und Sandplätze umfassen. Eine Gliederung des Geheges in Nischen durch Sichtblenden wie Stämme, Felsen, Gebüsch müssen Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. Mehrere Wurf- und Schlafboxen sowie ein Badebecken für Waldhunde ist zur Verfügung zu stellen.

(4) Wolf, Wildhund und Rothund werden in Rudeln, die meisten anderen Arten paarweise mit den Jungtieren gehalten.

(5) Als Futter sind Fleisch mit Knochen, frischgetötete ganze Futtertiere und für Mähnenwölfe und Waldhunde eine abwechslungsreiche Kost mit Fisch, Eiern, Obst und Gemüse anzubieten.
 
Womit der Wolf um den es in diesem thread geht und der sich angeblich mit der Hündin gepaart hat, ja eigentlich vorschriftswidrig gehalten wurde? Zumindest wird kein Rudel erwähnt?

Gibt es bezüglich Vermehrung auch Vorschriften?
 
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