Rat um weiteres Vorgehen nach Hundebiss

dog-lover

Super Knochen
Der Hund einer Freundin entwischte durch das, irrtümlich durch Besucher offen gelassene, Gartentor und biss einen angeleinten Nachbarshund, welcher mit dem Besitzer vorbei ging. Die TA-Kosten von ca. € 400 werden von der Versicherung nicht übernommen, da der Beisser nicht angeleint war. Soweit in Ordnung. 3 Wochen danach erkrankte der gebissenen Hund an einer Darmentzündung, angeblich verursacht durch den Biss. Kosten von 180 € wurden gefordert und, wenngleich nicht wirklich nachvollziehbar (nicht der Höhe wegen), ersetzt. Bei einem weiteren Gespräch - es bestand zwischen den beiden Hundehaltern eine vermeintliche Freundschaft seit ca. 10 Jahren - wurde meiner Freundin heute erklärt, dass der gebissenen Hund nun traumatisiert sei. Der Labi meiner Freundin sei gestört (stimmt teilweise) und es würde an der Bearbeitung der Bissfolgen gearbeitet werden, selbst wenn es € 5000 - 10000 kosten sollte. Abgesehen von der großen, menschlichen Enttäuschung - wie könnte man in dem Fall vorgehen, um nicht Forderungen ohne Ende erfüllen zu müssen? Der Partner der Geschädigten ist Jurist, das macht die Sache sicher nicht einfacher. Danke im voraus.
 
Ich sehe die Kosten von 180 Euro drei Wochen später als grenzwertig. Aber jetzt von Traumatisieren und Kosten von 5000-10.000 Euro zu reden ist für mich schlichtweg eine Frechheit. Mein eigener Hund wurde vor knapp 2 Jahren auch gebissen und ich habe bis heute deswegen Probleme, weil er seither auf manche unkastrierte Rüden losgeht. Mir würde so etwas nicht im Traum einfallen. In meinem Fall war meiner angeleint, der andere war frei.
Was mir auch nicht klar ist: Der Hund ist ja unabsichtlich ausgekommen und die Versicherung bezahlt nicht? Was wenn der Hund auf die Strasse läuft, 3 Autos dadurch einen Unfall haben, dann bezahlt die Versicherung auch nicht?

Was würde ich in dem Fall tun: Sofort Rechtsbeistand nehmen. Anderes hilft offensichtlich nichts. Das klingt für mich nach Abzocke.
 
einen Anwalt einschalten....und dann zu einer Verhandlung kommen lassen...das wird mit Sicherheit nicht durchgehen...
 
Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der zuerst einmal mit der Versicherung verhandelt.
Denn das ist mMn nur geringfügige Fahrlässigkeit und da sollte die Versicherung nicht so einfach aussteigen dürfen.
 
Ich verstehe überhaupt nicht warum da die Versicherung aussteigt. Das ist ja der Sinn einer Versicherung , im Schuldfall zu zahlen.
 
Ich danke für die guten Tipps, werde sie weiter leiten. Allerdings hatte ich auch schon einmal gehört, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Hund ordnungsgemäß verwahrt wurde. Wenn er in dem Fall z.B. an der Leine gewesen wäre und hätte sich los gerissen - das wäre dann gedeckt. Bin gespannt - als Abzocke sehen wir das auch.
 
Ich habe noch eine Bitte. Da ich in der Suchfunktion nichts gefunden habe, wer hat einen Tipp für RA spezialisiert auf solche Fälle? Danke.
 
Ich verstehe überhaupt nicht warum da die Versicherung aussteigt. Das ist ja der Sinn einer Versicherung , im Schuldfall zu zahlen.

das ist ja das Problem mit Versicherungen, die zahlen nur dann, wenn man nicht fahrlässig gehandelt hat, ein offenes Gartentor zählt dazu...genauso wenn z.b. der Zaun nicht hoch genug ist, oder sichtbar im schlechten Zustand war und der Hund dann da raus konnte...

Eine Bekannte von mir hatte Glück, der Hund sprang über den Zaun, wollte eigentlich nur den Kindern hallo sagen, rannte dabei blöder Weise einer älteren Frau in die Beine, die fiel hin und verletzte sich am Knie...ich glaube sie musste sogar operiert werden..
Schmerzensgeld etc. wurde von der Versicherung gezahlt, da der Zaun hoch genug war...wäre der Zaun nicht hoch genug gewesen oder nicht in Ordnung, hätte die Vesicherung nicht gezahlt
 
Für die die hier aus D mitlesen: In Deutschland hätten die Versicherungen immer zahlen müssen (Gefährdenshaftung, es geht nicht um Schuld oder nicht Schuld der Schaden wird ersetzt)
 
Ein zu niedriger Zaun ist etwas anderes. Da nimmt man es ja von vorneherein billigend in Kauf, dass der Hund da drüber kommt. Ein ausnahmsweise und auch nur irrtümlich offenes Gartentor würde ich schon anders beurteilen. Wie schon gesagt, das ist nur leichte Fahrlässigkeit und da dürfte die Versicherung nicht - schon gar nicht zur Gänze- die Leistung verweigern.
 
Habe soeben erfahren, dass die Versicherung doch zahlen würde
(anscheinend ein Missverständnis meinerseits), jedoch nur unter der Bedingung, dass sich die geschädigte Hundehalterin zum Verzicht auf weitere Ansprüche bereit erklären müsste - tut sie aber nicht. Da bleibt wirklich nur der Rechtsweg.
 
Falls eine Rechtschutzversicherung besteht, so sucht sich die richtige Kanzlei; schließlich wollen sie gewinnen.

Wenn noch keine Rechtschutzversicherung besteht - schnell eine abschließen. Im konkreten Fall werden die Kosten zwar nicht übernommen, aber ich denke, dass sie zumindest einen versierten Rechtsbeistand nennen werden.

lg Feline
 
Falls eine Rechtschutzversicherung besteht, so sucht sich die richtige Kanzlei; schließlich wollen sie gewinnen.

Wenn noch keine Rechtschutzversicherung besteht - schnell eine abschließen. Im konkreten Fall werden die Kosten zwar nicht übernommen, aber ich denke, dass sie zumindest einen versierten Rechtsbeistand nennen werden.

lg Feline

also das wäre mir neu :confused:

man sucht sich selber einen Anwalt, oder wenn man so eine RS Versicherung hat, wo die Versicherung eine Liste von RA hat, die mit ihnen zusammenarbeitet, dann muss man eh von dort einen nehmen ;)

ich hab eine Versicherung wo ich jeden RA nehmen kann und die holen sich die Deckung und es kann losgehen!

Auf alle Fälle würde ich mir rasch einen RA nehmen, der erstens der Versicherung mitteilt, dass sie zahlen sollen und die restlichen Forderung würde ich am Rechtsweg klären lassen.....sorry, aber € 5.000,00 - 10.000,00 an Traumabehandlung für den Hund, spinnen die a bissal :rolleyes:

mein Hund wurde ja bekannterweise 2x von den gleichen beiden Doggen schwer verletzt, aber bis auf die körperlichen Verletzungen hat der kein Trauma gehabt und hat auch keinen Psychologen gebraucht :rolleyes:
 
also das wäre mir neu :confused:



Auf alle Fälle würde ich mir rasch einen RA nehmen, der erstens der Versicherung mitteilt, dass sie zahlen sollen und die restlichen Forderung würde ich am Rechtsweg klären lassen.....sorry, aber € 5.000,00 - 10.000,00 an Traumabehandlung für den Hund, spinnen die a bissal :rolleyes:

mein Hund wurde ja bekannterweise 2x von den gleichen beiden Doggen schwer verletzt, aber bis auf die körperlichen Verletzungen hat der kein Trauma gehabt und hat auch keinen Psychologen gebraucht :rolleyes:

Ich finde auch, dass das komplett hirnrissig ist - bin gespannt, wie es weiter gehen wird. Nochmals danke für alle Ratschläge.
 
Ich danke für die guten Tipps, werde sie weiter leiten. Allerdings hatte ich auch schon einmal gehört, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Hund ordnungsgemäß verwahrt wurde. Wenn er in dem Fall z.B. an der Leine gewesen wäre und hätte sich los gerissen - das wäre dann gedeckt. Bin gespannt - als Abzocke sehen wir das auch.

Anscheinend nicht. Eine Freundin kämpft gerade um ihr Geld, weil die Versicherung nicht zahlen möchte obwohl der beißende Hund an der Leine war. :mad:
 
@ deikoon

du hast auch recht, nur wenn du keinen (für deinen Anlaßfall) hast, dann wird dir die Rechtschutz einen Fachmann / Fachfrau vorschlagen.

(War zumindest bei einer Erbangelegenheit im Freundeskreis so.)

lg.Feline
 
Ihr Hund trug einen Maulkorb und war angeleint und der andere Hund war ebenfalls angeleint, jedoch ohne Maulkorb und beim Vorbeigehen biss er zu. Und laut Versicherung zahlen diese nicht, ich hab das Schreiben gelesen, weil er beißende Hund eben angeleint war bzw. weil beide Hundehalter auf das Aneindertreffen zugestimmt haben. Wie oft trifft man bitte beim Gassi gehen am Gehsteig Leute mit Hund und geht an denen vorbei, ständig. Die Rechtsschutzversicherung meint, sie müsse beweißen, die Hunde nicht aneinder zu gelaufen sind, sondern aneinander vorbei. Sie braucht quasi einen Beweis, den sie aber nicht hat, da ihr Lebensgefährte alleine mit dem Hund unterwegs war.
 
So gemein das jetzt klingt: aber wenn man einen Hund hat, noch dazu einen der "zugegeben verhaltensauffällig" ist, dann hat man diesen eben sorgfältig zu verwahren ! Das ein Gartentürdl nicht geschlossen ist, ist ist Verantwortung der Gartentorbesitzerin (die auch für den Hund verantwortlich ist). Da muss man ja sagen: zum Glück ist da kein Kind vorbei gegangen, da täten dann so manche User nicht so hinter dem "Täter" stehen sonder es würde Vorwürfe hageln !!! :rolleyes:

Es ist natürlich ärgerlich, wenn jetzt die Opferseite fordert, fordert, fordert. Und man weiß ja von Ausgangspost auch nichts Genaueres. Der Opferhund und seine Besitzer haben ja nix falsch gemacht, sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort. Wer weiß in welchen Zustand der Hund vor der Attacke war ?? Wenn der ein Sensibelchen ist oder Hüftleiden hat, dann wirkt sich so ein Angriff sicher anders aus als bei einem gesunden, soliden Junghund.

Ich tät das so oder so wenn ich Rechtschutz habe diesen in Anspruch nehmen, da ist man gut beraten. Und für jede getätigte Zahlung tät ich mir eine Bestätigung geben lassen, genauso für jede TA-Rechnung ein Attest von TA dazu geben lassen. Ohne Attest keine Zahlung, denn dann ist der TA auch mit von der Partie und muss im Zweifelsfall aussagen.

Lg
 
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