akela1
Super Knochen
@laubfrosch: prinzipiell tät ich sagen, allein von der Info die ich jetzt aus Deinem Post herauslesen konnte (und da halt ich mich jetzt einmal ganz an die Gesetzlage) - wenn Leinenpflicht herrscht, Dein Hund angeleint war und der andere Hund ohne Leine zu Euch kommt um sich seine Watschen quasi abzuholen, dann ist der andere Hund schuld nicht Du und Dein Hund, auch wenn Dein Hund den Schaden verursacht hat.
In dem Fall hast Du (finde ich) gesetzmäßig den Hund sicher verwahrt, weil er ja angeleint war.
@deikoon: ich muss ehrlich zugeben, dass ich den Teil mit den € 5.000 - € 10.000 nicht so ernst genommen und aus meiner Begründung total außen vor gelassen habe. Denn zum einen ist es mehr als utopisch, dass irgendjemand € 10.000 für die psychische Therapie eines gebissenen Hundes ausgibt (für das Geld kann man seinen Hund zum Blindenhund ausbilden lassen oder sich 10 "neue" Rassehunde kaufen) - und zum anderen käme jemand nie vor irgendeinem Gericht damit durch, schon alleine aus der Tatsache heraus, dass es gar kein Gutachten vom psychischen Zustand des Opferhundes vor dem Biss gibt und eine psychische Störung gar nicht klar nachgewiesen werden kann (mit diesem Vorfall) - sowas ist schon bei Menschen eine Gradwanderung - da fragt Dich doch jeder Richter ob's D' wo an'grennt bist, wennst das für einen Hund forderst.
Es ist sicher menschlich eine Enttäuschung, wenn Dir ein guter Freund mit sowas droht - aber ernst tät ich sowas nicht nehmen, viel eher hätt ich den ausgelacht und da kann er Anwalt sein bis zum Umfallen.
Lg
In dem Fall hast Du (finde ich) gesetzmäßig den Hund sicher verwahrt, weil er ja angeleint war.
@deikoon: ich muss ehrlich zugeben, dass ich den Teil mit den € 5.000 - € 10.000 nicht so ernst genommen und aus meiner Begründung total außen vor gelassen habe. Denn zum einen ist es mehr als utopisch, dass irgendjemand € 10.000 für die psychische Therapie eines gebissenen Hundes ausgibt (für das Geld kann man seinen Hund zum Blindenhund ausbilden lassen oder sich 10 "neue" Rassehunde kaufen) - und zum anderen käme jemand nie vor irgendeinem Gericht damit durch, schon alleine aus der Tatsache heraus, dass es gar kein Gutachten vom psychischen Zustand des Opferhundes vor dem Biss gibt und eine psychische Störung gar nicht klar nachgewiesen werden kann (mit diesem Vorfall) - sowas ist schon bei Menschen eine Gradwanderung - da fragt Dich doch jeder Richter ob's D' wo an'grennt bist, wennst das für einen Hund forderst.
Es ist sicher menschlich eine Enttäuschung, wenn Dir ein guter Freund mit sowas droht - aber ernst tät ich sowas nicht nehmen, viel eher hätt ich den ausgelacht und da kann er Anwalt sein bis zum Umfallen.
Lg