das find ich sehr süß
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selbst wenn der halter den hund am fahrrad wie auch immer gesichert gehabt hätte..dann hätte der in diesem fall den radfahrer mit umgerissen.
sorry, dass ich lache.Also hier mal die gesetzliche Grundlage dazu:
§68 StVO
(5) Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern oder die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeinträchtigen oder Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.
Und da zählen Hunde auch dazu. Demnach überall, wo die StVO gilt, verboten.
Wir fahren ca. 7000km im Jahr mit Hund, das seit vielen Jahren und etliches auf langen Touren auch auf der Straße. Es ist nicht gefährlicher als normales Radfahren oder Autofahren. Erziehung vorausgesetzt - aber das gilt für alles öffentliche Leben mit Hund.
Ich habe den Eindruck, hier reden Blinde von der Farbe und schwadronieren über theoretisch mögliche Gefahren, die es immer und überall und in allen Lebenslagen gibt. Wer das als Grundlage für mögliche Verbote nimmt, kann getrost aufhören zu leben und in seinem Bett auf den Tod warten.
* Cala zustimmt*
LG
Steffi
Hat euch schonmal ein Polizist deswegen aufgehalten?
ich fahre mit so einer stange, die unter dem sattel befestigt wird und an der eine kurze fleixble leine hängt!