Protestkundgebung gegen generelle Maulkorbpflicht

Wo steht denn eigentlich diese Regelung? Auf der offiziellen Seite der Stadt habe ich nichts darüber gefunden.

https://www.wien.gv.at/menschen-gesellschaft/hundehaltung-novelle.html

Aber ganz grundsätzlich, dann dürfte einem Tierquäler oder Hoarder ja auch kein Tier abgenommen werden, das kann ja auch nicht sein.

Ich bin mal so nett....

(5) Wenn von anderen als den in einer Verordnung gemäß Abs. 2 genannten Tieren oder von Tieren, die in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung (§ 8 Abs. 3 Z 2) gehalten werden, eine Gefahr für Menschen oder Artgenossen ausgeht bzw. mit deren Haltung eine Gefährdung oder Belästigung (§ 3) von Menschen verbunden ist, so kann die Behörde zur Beseitigung dieser Gefahr bzw. der Gefährdung oder Belästigung die erforderlichen Aufträge erteilen. Falls erforderlich, ist die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters oder nötigenfalls die Tötung gegen Ersatz der Kosten zu verfügen. Bei Wegfall der Voraussetzungen sind angeordnete Maßnahmen aufzuheben, im Falle einer Abnahme ist das Tier jedoch als verfallen anzusehen.

(6) Bei Gefahr im Verzug hat die Behörde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die erforderlichen Maßnahmen (Abs. 5) anzuordnen und erforderlichenfalls auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters unverzüglich vorzunehmen. Abs. 5 letzter Satz findet sinngemäß Anwendung.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404
 
Danke, aber Link geht leider nicht. Aber wenn ich das richtig sehe, ist das die bisher geltende Version. Bleibt die Frage, wieso das verfassungswidrig sein sollte?
 
Danke, aber Link geht leider nicht. Aber wenn ich das richtig sehe, ist das die bisher geltende Version. Bleibt die Frage, wieso das verfassungswidrig sein sollte?

"Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener Tierhaltegesetz, Fassung vom 21.11.2018"

Natürlich ist es Verfassungswidrig, Tiere einzuziehen und zu töten..

eine Gefahr für Menschen oder Artgenossen ausgeht bzw. mit deren Haltung eine Gefährdung oder Belästigung (§ 3) von Menschen verbunden ist, so kann die Behörde zur Beseitigung dieser Gefahr bzw. der Gefährdung oder Belästigung die erforderlichen Aufträge erteilen. Falls erforderlich, ist die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters oder nötigenfalls die Tötung gegen Ersatz der Kosten zu verfügen.

So Leute wie du könnten dann behaupten, dass der Hund sie belästigt hat.. Mit solchen Gesetzen wird der Hundehass gefördert und der Denunziation Tür und Tor geöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Morgen Donnerstag 22.11.2018

Um 8:30 PROTESTAKTION der FPÖ
FRIEDRICH SCHMIDTPLATZ
hinter dem Wiener Rathaus
Ab 14:00 Wiener Landtag Sitzung
Gesetzes Änderungs Antrag
WIENER RATHAUS
Stiege 7/ 1. Stock
Vorher Zählkarte holen bei Rathaus Info mit Ausweis

Muss arbeiten. Ja, auch asoziale Listenhunde bekommen manchmal ihr Geld nicht geschenkt :cool:
 
bei den 2 vorigen Demos konnte ich dabei sein, auch ich bin ein braver Steuerzahler trotz Listenhund und muss arbeiten. TOI TOI TOI
 
Bitte weitere Vorgangsweise hier posten, da ich nicht auf Facebook bin. Gerne auch per PN oder E-Mail Verteiler.

Vielen lieben Dank.
 
@frau kleinwolf

ja so steht es genau, und diese formulierung ist halt gummi...die stärkere partei, der bessere anwalt wird sie entsprechend zurechtbiegen.

Ja, wo fängt die Belästigung durch Hunde an.... und wann ist es von Seiten der Behörden erforderlich, einen Hund abzunehmen, verwahren oder nötigenfalls töten zu lassen...

Für Hundehasser ist ja der Anblick eines Hundes schon eine Belästigung... da möchte ich jetzt gar nicht an die vielen sog. KH Hasser denken...

Als das Gesetz damals so ähnlich in Hessen war, haben täglich Menschen beim Ordnungsamt angerufen und sich durch Nachbarshund belästigt gefühlt, da wurden dann halt auch mal die unbeliebten Nachbarn angehängt, weil deren Hund mal gebellt oder den Nachbarn am Gartenzaun angeknurrt hat.. das fällt ja alles schon unter Belästigung, teilweise Bedrohung... Wenn dann auch noch bei der Behörde jemand sitzt, der kein Verständnis für Hunde hat, dann Gute Nacht..

Dieser Passus musste in Hessen aus dem Gesetz wieder gestrichen werden... aber es hat vielen Hunden das Leben gekostet, weil etliche Halter dem Druck nicht gewachsen waren, weshalb sie ihre Hunde haben einschläfern lassen.. ganz furchtbar...

Auf jeden Fall vorsorglich einen Fachanwalt suchen, damit man die Telefonnummer gleich zur Hand hat, falls sich jemand "belästigt" fühlt und die Behörde vor der Tür steht...
 
mich interessiert dieser aspekt und ob das eins zu eins auch auf vorfälle mit hunden umgelegt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(%C3%96sterreich)

leider kann man hier sowas nicht diskutieren weil gleich die üblichen haßposter auftauchen..
der verursacherin des ganzen wird nicht viel passieren, wenn sie nicht vorbestraft ist, kriegt sie auf jeden fall nur ein paar monate bedingt und eine geldstrafe und womöglich noch mildernde umstände wegen alkoholisierung.:rolleyes:
 
hier könnt ihr live schauen

https://www.wien.gv.at/gr-ltg-tv/wmintra-hd.html?fbclid=IwAR1PEW2t_zPBrWdVH4HSVt7GGi4SUYwOvHG70oete0q-jxUj3hTGAQugpY0
 
mich interessiert dieser aspekt und ob das eins zu eins auch auf vorfälle mit hunden umgelegt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(%C3%96sterreich)

leider kann man hier sowas nicht diskutieren weil gleich die üblichen haßposter auftauchen..
der verursacherin des ganzen wird nicht viel passieren, wenn sie nicht vorbestraft ist, kriegt sie auf jeden fall nur ein paar monate bedingt und eine geldstrafe und womöglich noch mildernde umstände wegen alkoholisierung.:rolleyes:


Vermutlich hat die Halterin des Hundes durch ihre Trunkenheit auch noch einen Vorteil, vor Gericht… schlimm genug…

Das mit den Hunden kann ich dir mit Sicherheit nicht sagen, weil es für Tiere nicht zutrifft und auch anders ausgelegt werden kann.. Wenn der Hund z. B. die Leute beißen will, die ihn einziehen und im Tierheim kein Platz frei ist, dann muss ein Veterinär entscheiden was mit dem Hund passiert... Er könnte entscheiden, dass der Hund eingeschläfert wird, je nach Situation… Also in Hessen war das so...

Bei uns sind die Tierheime damals übergelaufen, die konnten irgendwann keine Hunde mehr aufnehmen.. und natürlich finden sich Tierärzte die einschläfern, wenn sie gesagt bekommen, der Hund ist aggressiv und ein Veterinärtierarzt das bestätigt hat…

Der Trainer der Polizeihundeschule sagte mir damals, bei seinen Hunden müssten dann fast alle eingeschläfert werden, weil keiner freiwillig mit Fremden mitgehen würde… Auch hat er unsere Hunde immer bewundert, was die alles ertragen haben, ohne zu reagieren.. Sie mussten es sich ja gefallen lassen, dass fremde Leute so tun, als wollten sie mit einem Stock auf den Hund einschlagen und den Halter bedrohen.. Irgendwie hatte mein Hund damals gespürt, dass das nur Show ist.. ;) wobei ich natürlich Todesangst hatte, dass mein Hund reagiert...

Ich hoffe und wünsche euch sehr, dass dieses Gesetz tatsächlich nicht bestätigt wurde..

LG Caro
 
Fassungslos…. die Argumente von diesem Valentin, einfach ohne Worte… ich sollte mir solche Reden nicht mehr antun, es ist einfach unfassbar, was da an Unwissenheit vorgetragen wird...

Die Leute sollen sich „gute“ Hunde nehmen, die nicht auf der Liste stehen… mich würde interessieren, was die guten Hunde sind… dann spricht er noch von „gescheiten“ Hundebesitzern, die ohne Listenhunde.. und das viele HH mit kleinen Hunden angst vor großen Hunden haben, wurde ihm auch erzählt.. Ja, dann wird es vermutlich bald keine großen Hunde mehr geben, weil es nicht nur bei den Listenhunden große Rassen gibt...

Und dann mit der Beißkraft, das ist so dumm.. Ich hätte es ja wirklich nicht mehr für möglich gehalten, dass Politiker sich auf so ein Niveau herablassen und solchen widerlegten Schwachsinn vortragen… und das dann auch noch mit einem Waffenschein gleichsetzen… ne, da musste ich erst mal abschalten… Das setzt der Dummheit die Krone auf….

Und es wurde ja nicht besser… dann das Gerede von Beute und zerfleischen, immer im Zusammenhang mit Listenhunden… ich hatte echt Schmappatmung… dann die Beißkraft mit dem Waffenschein gleichgesetzt… So ein Bullshit…

Zudem es in den meisten Fällen doch so ist, dass bei Schießereien, keine eingetragenen, sondern illegale Waffen benutzt werden.. fast wie bei den Hunden, ein bestimmtes Klientel macht keinen Hundeführerschein und meldet auch den Hund nicht an, der irgendwo billig aus dem Ostblock bestellt wurde… an diese Leute kommt man auch mit schärferen Gesetze nicht ran…

Und dann den erhobenen Zeigefinger, wenn wieder etwas passiert und wieder ein Kind "zerfleischt" wird, seid „ihr“ schuld, die Leute die das Gesetz ablehnen.. ich bin echt fassungslos…

Dieses Schicksal mit dem kleinem Kind hat doch jeden berührt, ob HH oder nicht.. aber deshalb darf man doch nicht Kopflos Gesetze erlassen, die vor allem die anständigen HH bestrafen, die ihre Tiere verantwortungsbewusst führen… …

Und wie sollen Unfälle verhindert werden? Was war mit dem zweijährigen Buben der von seinen Eltern im Auto gelassen wurde und starb.. wer war da schuld und welches Gesetz hätte das verhindern können… ?

Ich weiß gar nicht was ich sagen soll, mit verantwortungsvoller Politik hat diese Rede absolut nichts zu tun… und was mir besonders aufstößt, das gescheite HH keine Listenhunde habe… Somit sagt er doch, dass alle Halter von Listenhunden nicht gescheit sind… also Dumme, denen man so ein Gesetz zumuten kann… :mad:

Hoffentlich stehen jetzt viele Menschen in Österreich endlich auf und protestieren gegen solche Volksverblöder...

Politiker die HH in gescheite und nicht gescheite unterteilen, sind nicht für ein vernünftiges Miteinander, sie heizen das Klima gegen sog. KH Halter zusätzlich an, anstatt für Ruhe und einem friedlichen Miteinander zu sorgen.... Diese Ignoranz ist nicht nur dumm, sondern beängstigend dumm…
 
Zuletzt bearbeitet:
hast dirs auch angsehn...diese ganzen schlümpfe... die wortwahl war einfach eine unfassbar..und sowas sind "volksvertreter". aufwiegler wäre passender:rolleyes:

Die Leute sollen sich „gute“ Hunde nehmen, die nicht auf der Liste stehen… mich würde interessieren, was die guten Hunde sind…

das zeigen dir ja einige hier im forum schon die ganze zeit:cool:
 
Steht da nicht "nicht ohne vernünftigen Grund" oder so ähnlich?

Meiner laienhaften Ansicht ist diese Abnahme/Tötungs-Regelung sowieso Verfassungswidrig weil es eine Enteignung ist, also Grundrechtswidrig.

Bisher war Gefährlichkeit offensichtlich kein "vnernünftiger Grund".

Jedenfalls sind mir im Lauf der Jahre genug Einschläferungen von Problemhunden untergekommen, wo man dann sich mit dem berühmten Gehirntumor gerechtfertigt hat.

Hatman nachh einem Befung gefragt oder danach, wie der Tumor festgestellt wurde, war noch nie ein handfester Befund vorhanden, alles, was kam war "der Tierarzt hat so gesagt".

Zur Enteignung:
Es gibt so was wie öffentliches Interesse, das wohl in manchen Fällen den Verfall des Hundes rechtfertigt.
 
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