metamorphosis
Neuer Knochen
Hey,
ich wollt mal nachfragen ob sich jemand mit dem Miterschutzgesetz im Bereich Haustierhaltung ein wenig auskennt.
Hab folgendes Problem, ich hab ne neue Wohnung und habe natürlich auch meinen Nero mitgenommen, der Vermieter war nich gerade begeistert und gab mir eine mündliche Erlaubnis den Hund zu halten unter der Voraussetzung dass ich ihn bei Lärmbelästigung oder sonstigen Vorfällen sofort weggeb.
natürlich stand im Mietvertrag dass ich eine schriftliche Erlaubnis brauche um meinen Hund zu halten. Wie es halt so kommen musste war ich mal eine Weile nicht zu Hause und der Nero startet ein kleines Jaul und Bell- Orchester.
Wie auch immer, Vermieter war zufällig in der Nähe, hörte den Lärm und schwups di wups droht er mir mich raus zu schmeißen wenn ich meinen Hund nicht beseitige, denn er belästigt ja alle Mieter im Hause.
Beschwerden von Mietern hatte ich noch keine ...
so zu meiner Frage,
darf er das??????? gesetzlich bin ich ja im Nachteil da ich über keine schriftliche Erlaubnis verfüge. Aber auch andere Mieter haben Hunde im Haus. Wo bleibt denn da die Mietergleichheit?
bitte bitte helft mir da mal weiter ...
lg
ich wollt mal nachfragen ob sich jemand mit dem Miterschutzgesetz im Bereich Haustierhaltung ein wenig auskennt.
Hab folgendes Problem, ich hab ne neue Wohnung und habe natürlich auch meinen Nero mitgenommen, der Vermieter war nich gerade begeistert und gab mir eine mündliche Erlaubnis den Hund zu halten unter der Voraussetzung dass ich ihn bei Lärmbelästigung oder sonstigen Vorfällen sofort weggeb.
natürlich stand im Mietvertrag dass ich eine schriftliche Erlaubnis brauche um meinen Hund zu halten. Wie es halt so kommen musste war ich mal eine Weile nicht zu Hause und der Nero startet ein kleines Jaul und Bell- Orchester.
Wie auch immer, Vermieter war zufällig in der Nähe, hörte den Lärm und schwups di wups droht er mir mich raus zu schmeißen wenn ich meinen Hund nicht beseitige, denn er belästigt ja alle Mieter im Hause.
Beschwerden von Mietern hatte ich noch keine ...
so zu meiner Frage,
darf er das??????? gesetzlich bin ich ja im Nachteil da ich über keine schriftliche Erlaubnis verfüge. Aber auch andere Mieter haben Hunde im Haus. Wo bleibt denn da die Mietergleichheit?
bitte bitte helft mir da mal weiter ...
lg